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Autor Thema: FWD & Wohnung  (Gelesen 2093 mal)

PiSc

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FWD & Wohnung
« am: 30. April 2019, 15:21:43 »

Moin zusammen,

ich habe zu diesem Thema leider sehr gegensätzliche Informationen gefunden, weshalb ich mal meine Situation erkläre:

ich fange zum Juni meinen FWD23 an. Erst in Rotenburg-Wümme (GA) und dann zur Stammeinheit nach Calw. Ich habe momentan noch eine Wohnung in Norddeutschland (160km Straßenentfernung von Rotenburg), die erst im November ausläuft.

Gibt es da irgendwelche Fördermittel bzgl. der Miete?
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F_K

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Antw:FWD & Wohnung
« Antwort #1 am: 30. April 2019, 15:31:39 »

Google mal "Unterhaltsicherungsgesetz"
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KlausP

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Antw:FWD & Wohnung
« Antwort #2 am: 30. April 2019, 15:35:08 »

§13 Unterhaltssicherungsgesetz. Den Antrag stellen Sie an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Hier das Gesetz zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2015/BJNR106200015.html
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PiSc

  • Gast
Antw:FWD & Wohnung
« Antwort #3 am: 30. April 2019, 19:37:23 »

Danke. Antrag formlos im Voraus oder kriege ich da was zum Dienstantritt? Dass ich eine Wohnung habe und eigenständig bezahle, musste ich ja bereits im KarrC angeben.
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Mike_Bravo92

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Antw:FWD & Wohnung
« Antwort #4 am: 03. Mai 2019, 07:56:35 »

Danke. Antrag formlos im Voraus oder kriege ich da was zum Dienstantritt? Dass ich eine Wohnung habe und eigenständig bezahle, musste ich ja bereits im KarrC angeben.

Du hast dir deine Wohnung im KC deine Wohnung anerkennen lassen? Es ist ohne Probleme möglich das die Bundeswehr für deine Wohnung aufkommt, sofern die Wohnung anerkannt ist. Das Mitverhältnis muss davor mindestens 3 Monate im Voraus bestanden haben und nicht zwischen Eltern und engen Verwandten stehen. Sofern die Wohnung anerkannt ist, findest du die Anträge im Internet beim USG. Darum musst du dich selbst kümmern weil dies separate Stelle der BW ist . Bei mir ging das  ca. 1,5 Monate seinen Weg und wurde/wird zu 100% übernommen was dann monatlich zu deinen Lohn/Sold ausbezahlt wird, für den Zeitraum wie du als FWDler eingeplant bist. Sollte die Bestätigung bis Dato zu deinen Dienstantritt nicht eingetroffen sein, wird dies nachträglich bis 6 Monaten (meines Wissens) bezahlt.


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Mike_Bravo92

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Antw:FWD & Wohnung
« Antwort #6 am: 03. Mai 2019, 08:04:02 »

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