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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4  (Gelesen 7643 mal)

KlausP

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #30 am: 07. August 2019, 19:37:21 »

Die Bemerkung verstee ich nicht. Auf die Dienstposten, bei denen über die Eingruppierung in der Erfahrungsstufe entschieden wird (und genau darum geht es hier), kommt mit Sicherheit niemand, der keinerlei Ahnung von Verwaltungs- oder Besoldungsrecht hat, also keiner, der z.B- im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad eingestellt wird.

Und ja, jeder Betroffene sollte sich über die gegenwärtige Praxis beschweren. Sonst ändert sich nämlich NICHTS. Und wo das Personal herkommt liegt einzig und allein bei denjenigen, die das dem BAPersBw zugeschlagen haben und nicht rechtzeitig die nötigen Ressourcen für die Erfüllung dieses Auftrages bereitgestellt haben.
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LwPersFw

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #31 am: 07. August 2019, 20:02:09 »

@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.

Und wo soll das Personal herkommen?

In diesem Amt, mit tausenden Dienstposten, ließen sich durch Bürokratieabbau, Verschlankung und Straffung der Abläufe und schlicht Abschaffung von - sachlich nüchtern betrachtet - überflüssigen Aufgaben, problemlos und kurzfristig genügend Dienstposten finden, die in das Dez Stufenfestsetzung verlagert werden könnten, inkl. des Personals.

Und ich bezweifle das Diejenigen hier, die den Betroffenen raten still zu halten, über das akzeptable Maß von 3-4 Monaten hinaus, es hinnehmen würden, wenn auf der nächsten Gehaltsbescheinigung ein deutlicher Betrag fehlt... und der Arbeitgeber dann sagt... sorry... ich hab mich verplant... kann das durch Personalmangel auch erst in 12 Monaten beheben... Aber dann wird ja alles nachgezahlt...

Erzählt mir nicht so einen Unfug !


ALLE SaZ haben ab Ernennung einen gesetzlichen Anspruch auf Besoldung.
Und nicht irgendeine... sondern die 100 % korrekte.
« Letzte Änderung: 08. August 2019, 12:24:18 von LwPersFw »
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crashwindow

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #32 am: 10. August 2019, 21:05:38 »

Die Ausgestaltung und Umetzung eines fairen und transparenten Einstufungssystems, obliegt dem BAPersBW. Da bringt es jetzt nichts, in diese Richtung zu bashen.

Wenn die Erfahrungen hier im Beitrag richtig sind, bekommt einer nach 3 Monaten seine Einstufung, ein anderer 6 Monaten, ein anderer 13 Monate etc. pp.

Wir sind uns nun alle @LwPersFw, dass jeder seine korrekte Besoldung und Einstufung vom ersten Tag an verdient, doch was ist nun zu tun ? Sofort beschweren ?? um noch mehr Kameraden zu binden und den Prozess aufzublähen ? Nein!

Die Vorredner haben es doch schon richtig gesagt:
-> Gegen welche Tatbestandsmerkmale wird hier verstoßen ?
-> Warum geht es bei manchen Kameraden angeblich in 3, bei anderen in 13 Monaten ?
-> werden denn wirklich alle gleich und fair behandelt/eingestuft. Sprich der "Geselle Elektriker" würde in der PzGrenTrp (Instandsetzung SPz) die gleiche Stufe erhalten, wie in der InstTruppe als S3 Feldwebel ?
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wer nicht kämpft hat schon verloren

LwPersFw

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #33 am: 10. August 2019, 22:35:01 »

Die Ausgestaltung und Umetzung eines fairen und transparenten Einstufungssystems, obliegt dem BAPersBW. Da bringt es jetzt nichts, in diese Richtung zu bashen.

Wenn die Erfahrungen hier im Beitrag richtig sind, bekommt einer nach 3 Monaten seine Einstufung, ein anderer 6 Monaten, ein anderer 13 Monate etc. pp.

Wir sind uns nun alle @LwPersFw, dass jeder seine korrekte Besoldung und Einstufung vom ersten Tag an verdient, doch was ist nun zu tun ? Sofort beschweren ?? um noch mehr Kameraden zu binden und den Prozess aufzublähen ? Nein!

Die Vorredner haben es doch schon richtig gesagt:
-> Gegen welche Tatbestandsmerkmale wird hier verstoßen ?
-> Warum geht es bei manchen Kameraden angeblich in 3, bei anderen in 13 Monaten ?
-> werden denn wirklich alle gleich und fair behandelt/eingestuft. Sprich der "Geselle Elektriker" würde in der PzGrenTrp (Instandsetzung SPz) die gleiche Stufe erhalten, wie in der InstTruppe als S3 Feldwebel ?

Wenn Sie sich den Realitäten verschließen und lieber Ihren Gedankengängen nachgehen wollen ... dann tun Sie das.
Lösen werden Sie dadurch nichts... auch wenn Sie sich
noch zig Mal die selben Fragen stellen... die sich die
Verantwortlichen im BAPersBw nicht stellen...



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Tasty

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #34 am: 11. August 2019, 09:41:21 »

Wir sind uns nun alle @LwPersFw, dass jeder seine korrekte Besoldung und Einstufung vom ersten Tag an verdient, .....

Das ist nicht der Kern der Kritik, denn die Bezüge werden nach erfolgter Stufenfestsetzung nachberechnet.

Es geht darum, bereits VOR der Ernennung die Stufenfestsetzung verbindlich zu kennen, um so entscheiden zu können, ob man zu den angebotenen Konditionen die Urkunde überhaupt annehmen möchte !!!


EDIT: Formatierung berichtigt
« Letzte Änderung: 11. August 2019, 16:19:49 von LwPersFw »
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