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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4  (Gelesen 7583 mal)

LwPersFw

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #15 am: 17. Juli 2019, 18:32:14 »

Weder Überlastung, noch Personalmangel haben die Betroffenen zu vertreten.

Dies liegt ausschließen in der Verantwortung Derjenigen im BAPersBw, die geglaubt haben, mit "einer Hand voll" Sachbearbeiter tausende Bescheide zeit- und sachgerecht erstellen zu können.

Jetzt "Entschuldigungsschreiben" zu verschicken ist definitiv nicht der richtige Weg.

Jeder hat einen Anspruch auf korrekte - auch in der Höhe - Besoldung.

Auf Grund der Verfahrensabläufe sind 3 - 4 Monate noch akzeptabel...

...aber mehr definitiv nicht.

Als legitimes Mittel dagegen gibt es die "Beschwerde" ...

... und ich habe volles Verständnis für Jeden, der davon Gebrauch macht.
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crashwindow

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #16 am: 18. Juli 2019, 18:43:25 »

Sich nun "wild herum zu beschweren" kann ja nicht die Empfehlung für die Kameraden sein. Das verursacht nur lange Prozesse und Mehrarbeit für ALLE Beteiligten. Besonders in der Einheit/Verband.
Auch dein Bash in Richtung BAPersBW ist unangebracht. Die machen dort doch auch nur ihre Arbeit.

Sollte nun ein Wiedereinsteller (z.B.) Alter: 30 Jahre, verheiratet, ein Kind, im Hausbau seiner Familien sagen: "Haltet mal die Füße still und macht keine operative Hektik! "?
"Hey, in 3, 4, 5, 9, 13 Monaten kommt die Festsetzung" (hoffentlich die Richtige).

Was ist die Lösung ????
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LwPersFw

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #17 am: 19. Juli 2019, 07:15:48 »


Was ist die Lösung ????


Die von @Tommie oder die von mir genannte. Jeder hat die Wahl.

Und meine Kritik gegen das BAPersBw richtet sich nicht gegen die Sachbearbeiter, sondern gegen die dortigen Verantwortlichen für die
personelle Ausstattung dieses Referats. Diese haben auch jetzt die
Möglichkeit, Personal im Amt umzuschichten. Prioritäten zu setzen.

Und ... sich zu beschweren, wenn man nicht korrekt behandelt wird ... ist ein staatsbürgerliches Recht.

Und ... die Stammeinheit hat keine Arbeit mit der Beschwerde...außer Eintüten und direkt an das BAPersBw schicken.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2019, 07:18:16 von LwPersFw »
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crashwindow

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #18 am: 06. August 2019, 20:44:30 »

Also wirklich! Was ist das bitte für ein Quatsch ?

Es ist doch hier angeblich ein (quasi) "Entschuldigungsschreiben" in Abstimmung mit der Personalbearbeiteenden Stelle aufgesetzt und verschickt worden! Was soll man sich nun, deiner Meinung nach, beschweren ? Die Verantwortlichen haben doch hier einen offenen und klaren Weg eingeschlagen! Wieso willst du, dass man sich nun über irgend jemand, ohne Einbindung seiner Vorgesetzen, beschwert ? oder warum schießt du nun gegen die, die dort in Verantwortung stehen und eine Lösung suchen ?
Der Weg muss doch über eine offene Kommunikation führen. Kamerad => Spieß/Chef => BAPersBW und klären, was man machen kann.

Wie die Vorredner schon gesagt haben:
-> Ist das System transparent ?
-> gerecht ?
-> Lösungen bei Benachteiligungen für Soldaten ?

=> => Einfach auch mal zwischen den Zeilen lesen !!!!!!

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LwPersFw

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #19 am: 06. August 2019, 21:18:22 »

Also wirklich! Was ist das bitte für ein Quatsch ?

Es ist doch hier angeblich ein (quasi) "Entschuldigungsschreiben" in Abstimmung mit der Personalbearbeiteenden Stelle aufgesetzt und verschickt worden! Was soll man sich nun, deiner Meinung nach, beschweren ? Die Verantwortlichen haben doch hier einen offenen und klaren Weg eingeschlagen! Wieso willst du, dass man sich nun über irgend jemand, ohne Einbindung seiner Vorgesetzen, beschwert ? oder warum schießt du nun gegen die, die dort in Verantwortung stehen und eine Lösung suchen ?
Der Weg muss doch über eine offene Kommunikation führen. Kamerad => Spieß/Chef => BAPersBW und klären, was man machen kann.

Wie die Vorredner schon gesagt haben:
-> Ist das System transparent ?
-> gerecht ?
-> Lösungen bei Benachteiligungen für Soldaten ?

=> => Einfach auch mal zwischen den Zeilen lesen !!!!!!

Sie müssen es ja wissen... dann machen Sie mal...

...und wenn Sie als Wiedereinsteller dann selbst dieses "Entschuldigungsschreiben" bekommen...

...warten Sie geduldig...6...9...12...Monate

Denn warum sollte man SIE allen anderen vorziehen... nur weil Ihr Chef im BAPersBw anruft... ??



...oder warum schießt du nun gegen die, die dort in Verantwortung stehen und eine Lösung suchen ?


Die einzige Lösung ist eine signifikante und dauerhafte personelle Aufstockung des entsprechenden Referats im BAPersBw.

Und dafür ist nur einer zuständig ... "...die dort in Verantwortung stehen..." ...und damit meine ich nicht - wie schon gesagt - die Sachbearbeiterebene...


« Letzte Änderung: 07. August 2019, 06:47:30 von LwPersFw »
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RefüPerser d.R.

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #20 am: 07. August 2019, 07:41:02 »

@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.
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didi62

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #21 am: 07. August 2019, 08:00:28 »

@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.

Und wo soll das Personal herkommen?
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DeltaEcho

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #22 am: 07. August 2019, 08:39:08 »

Das ist doch nicht das Problem des Soldaten. Ich als DV würde jedem Soldaten in einer solchen Situation zur Beschwerde raten und auch gleich auf die Thematik Untätigkeitsbeschwerde nach 4 Wochen aufmerksam machen.

Zitat
  Also wirklich! Was ist das bitte für ein Quatsch ?

Dazu sage ich einfach mal nichts.
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RefüPerser d.R.

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #23 am: 07. August 2019, 08:45:02 »


Und wo soll das Personal herkommen?

Ich gratuliere recht herzlich ! Sie haben das Grundproblem erkannt.
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F_K

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #24 am: 07. August 2019, 11:29:26 »

@ DE:

Und die Ressourcen zu Bearbeitung der Beschwerden gehen von welcher Arbeitszeit ab?

Manche Massnahmen sind bei erkannten Problemen kontraproduktiv.
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DeltaEcho

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #25 am: 07. August 2019, 12:01:35 »

Nach deiner Logik dürfte es gar keine Beschwerden mehr geben. Jede Beschwerde macht Arbeit, dennoch ist es in dieser Situation eine in meinen Augen geeignete Maßnahme.

Es macht einen Unterschied ob der Soldat 12 Monate Stufe 1 oder z.B. 4/5 bekommt. Gerade wenn man Familie und Kinder hat, aber selbst wenn nicht.

Als Vorgesetzter nehme ich die Sorgen und Probleme meiner Soldaten ernst und wenn ich nicht Abhilfe schaffen kann, dann zeige ich einen Weg auf mit der dies möglich ist.

Zitat
Und die Ressourcen zu Bearbeitung der Beschwerden gehen von welcher Arbeitszeit ab?

Die Arbeitszeit des Referar- oder Dezermatsleiter, dies ist wohl aber kaum dieselbe Person, die die Eingruppierung bzw. Systempflege betreibt. Häufen sich dann begründete Beschwerden, muss aufgezeigt werden wie Personal umverteilt wird und den Zustand zu verbessern.

Daher ist diese Maßnahme nicht kontraproduktiv.

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F_K

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #26 am: 07. August 2019, 12:47:22 »

Beschwerden sind dann sinnvoll, wenn jemand einen Fehler macht oder Verbesserungspotenzial aufgezeigt werden soll.

Hier liegt kein Fehler vor, die Überlastung ist schon erkannt - Abhilfe geht nicht "sofort".
Da hilft eine Beschwerde eben nicht.
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #27 am: 07. August 2019, 14:00:18 »

Ich kann berichten, dass die, welche die Beschwerden bearbeiten, auch unterbesetzt sind. :D
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F_K

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #28 am: 07. August 2019, 17:33:20 »

Eben - so gibt es wohl auch einen Engpass bei MilNwStOffz - mal sehen, wo dass hin führt ...
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Grenni1

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Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
« Antwort #29 am: 07. August 2019, 18:40:29 »

@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.

Und wo soll das Personal herkommen?


Das fragen Sie mal die Damen und Herren der "Bestenauslese". Wenn ich so zivil mit Personal umgehen würde, brauche ich mich nicht wundern, daß es Nachwuchssorgen gäbe. Monatelang bei vielen Bewerbern nichts. Auswahl nach Auswahl. Viele entscheiden sich bei einem sooooo langen Prozess dann doch anders.
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