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Autor Thema: ENBS  (Gelesen 4854 mal)

Alex123355

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ENBS
« am: 14. Mai 2019, 09:35:14 »

Servus Kameraden,

meine Frage ist, kann mich mein Disziplinarvorgesetzter zu einem Übungsplatz befehlen wenn in dem Zeitraum eigentlich mein ENBS stattfindet? Was ist bindend der Befehl vom Chef oder die Kommandierung zum ENBS?
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F_K

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Antw:ENBS
« Antwort #1 am: 14. Mai 2019, 09:44:00 »

Selbstverständlich kann ein DV eine Kommandierung aufheben bzw. mündlich etwas anderes befehlen.

(Was ist ENBS?)
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Ralf

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Antw:ENBS
« Antwort #2 am: 14. Mai 2019, 09:53:01 »

Einsatznachbereitungsseminar.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:ENBS
« Antwort #3 am: 14. Mai 2019, 11:39:11 »

Servus Kameraden,

meine Frage ist, kann mich mein Disziplinarvorgesetzter zu einem Übungsplatz befehlen wenn in dem Zeitraum eigentlich mein ENBS stattfindet? Was ist bindend der Befehl vom Chef oder die Kommandierung zum ENBS?

Zentralerlass B-2640/8 Einsatznachbereitungsseminare

"Maßnahmen der Einsatznachbereitung sind als integraler Bestandteil des Einsatzes grundsätzlich für alle Einsatzteilnehmer und Einsatzteilnehmerinnen verpflichtend."

siehe auch C1-100/0-8004 , Nr 2611

Bitten Sie Ihren DV um ein Gespräch im Beisein der VP...
Weisen Sie Ihren DV auf die Vorgaben in den genannten Vorschriften hin,erst recht, wenn Sie die Teilnahme von Familienangehörigen planen.
Bitten Sie um erneute Bewertung der Lage.

Einsatznachbereitung hat zeitnah nach dem Einsatz zu erfolgen !!


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

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Antw:ENBS
« Antwort #4 am: 14. Mai 2019, 11:56:10 »

Servus Kameraden,

meine Frage ist, kann mich mein Disziplinarvorgesetzter zu einem Übungsplatz befehlen wenn in dem Zeitraum eigentlich mein ENBS stattfindet? Was ist bindend der Befehl vom Chef oder die Kommandierung zum ENBS?

Habe Sie eine schriftliche Kommandierungsverfügung? Wenn ja kommt die ja von höherer Stelle als von Ihrem Chef. Dann muss der sich darum kümmern, dass die Verfügug abgeändert oder aufgehoben wird, ansonst gilt "Ober sticht Unter".
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:ENBS
« Antwort #5 am: 14. Mai 2019, 17:26:19 »

Wenn ich bedenke, wie ich vor ein paar Jahren zu tun hatte um von der Teilnahme an einem ENBS befreit zu werden (Antrag mit ausführlicher Begründung, Stellungnahme Chef, Stellungnahme Kdr)...dann kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Chef da wegen eines simplen Übungsplatzaufenthaltes "reinfunken" kann. Auch wenn das Wort "grundsätzlich" ein Weichmacher ist und Ausnahmen zulässt.
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funker07

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Antw:ENBS
« Antwort #6 am: 15. Mai 2019, 21:17:35 »

Soll das ENBS denn für dich ganz entfallen (das wird dein Chef vermutlich nicht schaffen) oder nur verschoben werden?
Wenn du von den angebotenen Terminen (bei uns waren es glaube ich 5 Termine plus das Familienseminar) nur auf einen anderen gesetzt wirst und demnach das ENBS immer noch mit den Kameraden aus deinem Einsatz und in zeitlichen Zusammenhang machst, sehe ich da deutlich bessere Chancen bei deinem Chef.
Ob sich die Rückkehr aus dem Einsatz und ein Übungsplatz (mit wieder zeitlicher Belastung) vertragen, lässt sich mit den bisherigen Informationen aber nicht beurteilen.
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