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Autor Thema: Befehl zur Selbstbelastung?  (Gelesen 6962 mal)

Moltke71

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Befehl zur Selbstbelastung?
« am: 15. Mai 2019, 01:10:11 »

Moin moin!

Mich treibt seit einigen Tagen ein Sachverhalt um und ich fände weitere Einschätzungen hierzu interessant. Es geht mir dabei um die disziplinarrechtlichen Implikationen der Nichtausführung eines aus der Sicht des betroffenen Soldaten unverbindlichen Befehls.
Vor einiger Zeit erzählte mir ein Kamerad von einem Vorfall an dessen Ende er sich, einem Feldjäger gegenüberstehend, in einer Ausnüchterungszelle der Polizei wiederfand. Dieser erteilte ihm den Befehl, er solle sich pünktlich zum Dienstbeginn bei seinem Disziplinarvorgesetzten melden. Nun war besagter Kamerad der Auffassung, diesen Befehl nicht ausführen zu müssen, da er sich dadurch selbst eines Dienstvergehens verdächtig gemacht hätte, denn auf die Frage des Disziplinarvorgesetzten, warum er sich melden würde, hätte er entweder a) die Wahrheit gesagt und sich natürlich selbst belastet, b) gelogen und damit ein Dienstvergehen begangen oder c) die Aussage verweigert und dem Disziplinarvorgesetzten somit einen konkreten Hinweis auf ein Dienstvergehen gegeben, woraufhin er die Pflicht gehabt hätte, zu ermitteln.
Da sein Chef natürlich einige Zeit später von den FdJg über die Vorkommnisse informiert wurde, wirft dieser ihm nicht nur Fehlverhalten außer Dienst, sondern auch Ungehorsam vor. Aus diesem Grund hat der Kamerad Beschwerde gegen den Befehl eingelegt. Im Beschwerdebescheid wurde ihm mitgeteilt, dass es sich nicht um einen Befehl zur Selbstbelastung handelte, sondern um eine Fürsorgemaßnahme der Feldjäger.
Ich rätsle nun, wie er mit der Situation umgehen soll. War der Befehl verbindlich? Hätte er diesem Befehl zwingend nachkommen müssen? Mir fällt keine Konstellation ein, wie er sich bei seinem Chef hätte melden können, ohne sich selbst in die Pfanne zu hauen.
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F_K

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #1 am: 15. Mai 2019, 07:02:45 »

Hä?

Der FJg hat lediglich den Soldaten auf die Pflicht zum Erscheinen zum Dienst hingewiesen - um dies besser überprüfbar zu machen, mit Meldung beim Chef.
Der Befehl ist verbindlich - warum auch nicht? Daher war er auszuführen.

Hat der Ungehorsam die Situation verbessert?
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LwPersFw

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #2 am: 15. Mai 2019, 07:28:14 »

Wie immer ... wir kennen nicht die "Feinheiten" des Einzelfalls...

Deshalb keine sachgerechte Bewertung möglich.

Aus meiner Sicht kann man aber empfehlen:

1.
Wenn er mit der Entscheidung/Begründung im Beschwerdebescheid nicht einverstanden ist... Er kann ja seine weiteren Rechtsmittel nutzen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid stehen.

2.
Kopie des Bescheid dem Disziplinarvorgesetzten geben.
Dieser kann und wird die darin getroffenen rechtlichen Bewertungen in seine Ermittlungen einbeziehen.... und dann einzelne Tatvorwürfe aufrechterhalten, oder nicht weiter verfolgen.

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Moltke71

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #3 am: 15. Mai 2019, 13:31:10 »

Zum Dienst ist der Kamerad ja erschienen, sonst gäbe es sicher noch mehr Terz. Nur hat er sich eben nicht beim Chef gemeldet.
Für mein Verständnis ist es schon problematisch jemandem zu befehlen sich beim Chef zu melden und dann zu sagen, dass man sich dabei nicht selbst belasten würde. Wie soll das gehen?
Das ist nicht unbedingt als Einzelfallfrage zu verstehen, sondern ich würde generell gerne wissen, ob derartige Befehle mit dem Prinzip sich nicht selbst belasten zu müssen vereinbar sind.
Man kann ja wirklich schlecht mot den Worten „melde mich wie befohlen“ ins Dienstzimmer stolpern und auf die Frage, wer befohlen hat, mit „die Feldjäger/Vorgesetzter X“ antworten, ohne sich selvst einem Verdacht auszusetzen?
Oder habe ich da etwas nicht bedacht?

Danke schonmal für die beiden Antworten!

MkG
Molte 71
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F_K

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #4 am: 15. Mai 2019, 14:09:52 »

@ Moltke71:

Ein Soldat MUSS Befehle befolgen - er hat auch zum Dienst zu erscheinen, wenn dort ggf. Belastendes bekannt werden sollte (z. B. Selbstverstümmelung).

Die EINZIGE Ausnahme ist, dass er sich durch eine Aussage nicht selber belasten muss - er hat also ein Aussageverweigerungsrecht (aber eben nur das, nichts sonst).

Beispiel: Der Soldat hat Munition unterschlagen - ich darf im befehlen, sämtliche Munition, die er am Mann trägt, vorzulegen (um zu zählen), selbst wenn dann offensichtlich wird, dass da was fehlt ... (weil er es extern schon versteckt hat ...).
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dunstig

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #5 am: 15. Mai 2019, 14:12:27 »

Und durch die Meldung der Feldjäger ist dem Chef doch eh bekannt, dass da was im Busch ist...
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Moltke71

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #6 am: 15. Mai 2019, 14:40:23 »

Die EINZIGE Ausnahme ist, dass er sich durch eine Aussage nicht selber belasten muss - er hat also ein Aussageverweigerungsrecht (aber eben nur das, nichts sonst).

Genau das ist ja der springende Punkt: Antwortet der Soldat auf die Frage des Chefs, wer ihn denn zu ihm befohlen habe, er wolle von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen (das kann er nur, wenn er sich dadurch selbst belasten würde), macht er sich doch damit auf Befehl verdächtig. Geht sowas?
Ich habe mal davon gehört, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst einem Verdacht auszusetzen.

Klar, das Kind ist da schon lange in den Brunnen gefallen, aber mich interessiert, ob Befehle, die dazu führen, dass man sich selbst in die Sch***e reitet, generell verbindlich sind.

MkG
Moltke71
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F_K

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #7 am: 15. Mai 2019, 15:03:30 »

@ Moltke71:

Schauen wir mal, was die Forenjuristen sagen.

Ich bin für eine SEHR ENGE Auslegung des Aussageverweigerungsrechtes.

Meiner Ansicht nach:
- Der Soldat muss dem Befehl folgen, sich beim Chef zu melden.
- Der Soldat muss auch die Frage beantworten, wer diesen Befehl gegeben hat.

Lediglich bei der Frage "Warum?" muss keine Antwort gegeben werden.

Warum sehe ich das so: Sonst könnte ich sagen, ich komme nicht zum Dienst, denn dort könnte ich Dienstvergehen begehen - und damit belaste ich mich selber - also besser kein Dienst ...
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Moltke71

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #8 am: 15. Mai 2019, 15:14:33 »

Gehorsamspflicht und Dienstleistungspflicht sind ja schon zwei paar Schuhe.
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F_K

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #9 am: 15. Mai 2019, 15:29:46 »

Ebenso - und die Wahrheitspflicht in dienstlichen Angelegenheiten eine weitere PFLICHT.

.. und nur für diese gilt die Ausnahme "nicht selber belasten" - man muss trotzdem Gehorsam sein und dienen - also sich gemäß Befehl verhalten.
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Moltke71

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #10 am: 15. Mai 2019, 15:42:29 »

Moment, jetzt wird hier mMn einiges vermischt. Verweigert man die Aussage, lügt man nicht, also bleibt die Wahrheitspflicht davon sowieso unberührt. Auch die Dienstleistungspflicht stelle ich keinster Weise infrage.
Es kommt mir nur höchst spanisch vor, wenn die Gehorsamspflicht einen rechtsstaatlichen Grundsatz aushebeln können soll. Diese ist ja durch §10 Abs. 4 nicht ohne Grund eingeschränkt. Die Frage ist: inwieweit eingeschränkt. Ich gebe zu, eine Frage für Juristen.
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LwPersFw

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #11 am: 15. Mai 2019, 18:07:53 »

Wenn Ihr eine juristische Diskussion anfangen wollt...  ;)

Fangt von vorn an...

1. Frage

Bestand im Moment, als Feldjäger und Betroffener in der Zelle standen, ein Vorgesetztenverhältnis ?

Denn ... § 1 Abs 3 Satz 1 SG i.V.m. § 2 Nr. 2 WStG

Bestand kein Vorgesetztenverhältnis... kann es kein Befehl gewesen sein...

...sondern eben nur eine "Fürsorgemaßnahme" ... in Form einer "eindringlichen Ermahnung" , sich pünktlich zum Dienst zu melden...

Da wir alle aber in der Nacht nicht dabei wahren.... werden wir es wohl nie erfahren...  ;D



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Moltke71

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #12 am: 15. Mai 2019, 18:23:55 »

@LwPersFw

Natürlich bestand ein Vorgesetztenverhältnis. Auf Grundlage von §3 Vorgesetztenverordnung war der Feldjäger dem Kameraden Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich.
Nur stelle ich eben infrage ob der Befehl verbindlich war, denn er hätte dazu geführt, dass der Kamerad sich verdächtig gemacht hätte ein Dienstvergehen begangen zu haben. Ich finde es mindestens merkwürdig, wenn man dazu per Befehl gezwungen werden dürfte.
Mal ganz nebenbei braucht ein Soldat auch keine "Erinnerung" daran pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Das ist sowieso selbstverständlich.
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Pericranium

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #13 am: 15. Mai 2019, 18:52:03 »

@LwPersFw

Natürlich bestand ein Vorgesetztenverhältnis. Auf Grundlage von §3 Vorgesetztenverordnung war der Feldjäger dem Kameraden Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich.


Zitat
Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung ein besonderer Aufgabenbereich zugewiesen ist, hat im Dienst die Befugnis, anderen Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind.

Wo sehen Sie das hier gegeben?  :o
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Moltke71

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Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #14 am: 15. Mai 2019, 19:17:27 »

Wo sehen Sie das hier gegeben?  :o

Da der Kamerad in Uniform war, war der Feldjäger im Rahmen des militärischen Ordnungsdienstes tätig und damit vorgesetzt. Den Umstand habe ich zunächst erwähnt, weil er für die Beantwortung meiner Frage im Kern unerheblich ist.
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