Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 21:49:33
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Befehl zur Selbstbelastung?  (Gelesen 6965 mal)

alpha_de

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 339
Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #30 am: 17. Mai 2019, 14:31:23 »

Der DV ermittelt also wegen Ungehorsam... und wo war nochmal die schwerwiegende Folge, die von der unterbliebenen Meldung beim DV verursacht worden ist...?

Und ein Befehl ist rechtmässig, weil er eine Fürsorgemaßnahme darstellt .... Achso, ja klar...

Entweder ist die Ausgangslage völlig konstruiert und der Autor hat keine Ahnung, wovon er da eigentlich schreibt... oder ich bezweifle die Kompetenz der beiden DV.

Und nebenbei .. wo ist die dienstliche Erfordernis der Meldung nach Paragr. 13 SG. Der Feldjäger verlangt eine Meldung.. nicht bei sich, aber beim DV... auch das ist ein Widerspruch zu der angeblichen Fürsorge im Beschwerdebescheid.

Hätte der Feldjäger den Soldaten über seine Dienstpflicht und seine Anwesenheitspflicht am nächsten Dienst-Tag belehrt, wäre ich dabei und das wäre Fürsorge gewesen..

Und hätte der Feldjäger sicherstellen wollen, dass der Soldat zum Dienst erscheint, hätte er das mit einem einfachen Anruf oder einer LoNo erreichen können.

Unstrittig ist, dass der vollständige Sachverhalt fehlt..
Gespeichert

alpha_de

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 339
Antw:Befehl zur Selbstbelastung?
« Antwort #31 am: 17. Mai 2019, 15:42:04 »

Und an den OP... wäre ich betroffen, würde ich v orsorglich zur Fristwahrung weitere Beschwerde einlegen und mich umgehend kompetent rechtlich beraten lassen..

Hoffentlich ist er Mitglied im DBwV, dann sollte er sich an die dortigen Experten wenden und Rechtschutz beantragen bzw. eine erste Einschätzung erfragen...
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de