Der DV ermittelt also wegen Ungehorsam... und wo war nochmal die schwerwiegende Folge, die von der unterbliebenen Meldung beim DV verursacht worden ist...?
Und ein Befehl ist rechtmässig, weil er eine Fürsorgemaßnahme darstellt .... Achso, ja klar...
Entweder ist die Ausgangslage völlig konstruiert und der Autor hat keine Ahnung, wovon er da eigentlich schreibt... oder ich bezweifle die Kompetenz der beiden DV.
Und nebenbei .. wo ist die dienstliche Erfordernis der Meldung nach Paragr. 13 SG. Der Feldjäger verlangt eine Meldung.. nicht bei sich, aber beim DV... auch das ist ein Widerspruch zu der angeblichen Fürsorge im Beschwerdebescheid.
Hätte der Feldjäger den Soldaten über seine Dienstpflicht und seine Anwesenheitspflicht am nächsten Dienst-Tag belehrt, wäre ich dabei und das wäre Fürsorge gewesen..
Und hätte der Feldjäger sicherstellen wollen, dass der Soldat zum Dienst erscheint, hätte er das mit einem einfachen Anruf oder einer LoNo erreichen können.
Unstrittig ist, dass der vollständige Sachverhalt fehlt..