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Autor Thema: BFD Ansprüche SAZ 8 Studium  (Gelesen 1673 mal)

cherry2019

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BFD Ansprüche SAZ 8 Studium
« am: 25. Mai 2019, 18:13:39 »

Hallo Kameraden.

Werde nächstes Jahr als SAZ 8 ausscheiden (bin noch knapp altes BFD Recht eingestellt worden).

Ich habe eine ZAW besucht, also werden mir von meinen 24 Monaten Förderungszeit ja 9 Monate abgezogen.

Ich würde gerne studieren an einer Uni. Kann ich nun die ersten 3 Semester meines Studiums nun mit dem BFD und den Übergangsgebürnissen überbrücken und mir den Rest mit BAföG finanzieren ?

Ich habe zum 01.07 DZE das Wintersemester beginnt aber erst zum 01.10, bekomme ich für die 3 Monate dazwischen auch das Geld ?
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wolverine

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Antw:BFD Ansprüche SAZ 8 Studium
« Antwort #1 am: 25. Mai 2019, 18:54:30 »

Was hat denn Ihr BFD-Berater dazu gesagt? Das ist mehr als eine Binse. Mit dem müssen Sie nämlich einen Förderungsplan erstellen, beantragen und bewilligen lassen. Da werden dann auch genau solche Fragen geklärt.
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cherry2019

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Antw:BFD Ansprüche SAZ 8 Studium
« Antwort #2 am: 26. Mai 2019, 11:37:20 »

Was hat denn Ihr BFD-Berater dazu gesagt? Das ist mehr als eine Binse. Mit dem müssen Sie nämlich einen Förderungsplan erstellen, beantragen und bewilligen lassen. Da werden dann auch genau solche Fragen geklärt.

Mit dem muss ich noch einen Termin vereinbaren, meine vergangen Termine wurde eher darüber geredet die Zeit für Weiterbildungen zu nutzen.

Es geht mir eher um die Frage ob es grundsätzlich möglich ist eine Maßnahme (in diesem Fall Studium) fördern zu lassen die länger geht als die Förderzeit.
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wolverine

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Antw:BFD Ansprüche SAZ 8 Studium
« Antwort #3 am: 26. Mai 2019, 11:50:25 »

Bei mir war es möglich. Das ist aber einerseits schon ziemlich lange her und ist eben auch von einem genehmigten Förderungsplan abhängig. Das ganze muss halt plausibel sein und insgesamt Hand und Fuß haben. Bei einem Studium mit anerkanntem Abschluss ist das regelmäßig kein Problem.
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LwPersFw

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Antw:BFD Ansprüche SAZ 8 Studium
« Antwort #4 am: 26. Mai 2019, 12:22:26 »

Lesen Sie einmal die

Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung - BFöV)


unter Beachtung

"Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, für die nach § 102 des Soldatenversorgungsgesetzes das Soldatenversorgungsgesetz in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung gilt, sind

§ 4 Absatz 4,
§ 5 Absatz 2,
§§ 16 und 19 Absatz 2,
§ 27 Absatz 2,
§ 34 Absatz 1 und 2 sowie
§ 35 Absatz 1

in der bis zum 27. August 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden."
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LwPersFw

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Antw:BFD Ansprüche SAZ 8 Studium
« Antwort #5 am: 27. Mai 2019, 08:07:46 »

Hallo Kameraden.

Werde nächstes Jahr als SAZ 8 ausscheiden (bin noch knapp altes BFD Recht eingestellt worden).

Ich habe eine ZAW besucht, also werden mir von meinen 24 Monaten Förderungszeit ja 9 Monate abgezogen.


Nur noch als Hinweis...

Der Förderanspruch ist 36 Monate.

Davon 15 Monate während der Dienstzeit.

Bei Anrechnung der 9 Monate ZAW ... 6 Monate während der Dienstzeit.

Bleiben nach DZE 21 Monate ... für die auch Übergangsgebührnisse gezahlt werden.

Förderzeitraum insgesamt also : 27 Monate


Grundsätzlich beginnt die Zahlung der ÜG ab 1. Monat nach DZE...

...ggf. ist aber ein Verschieben des Zahlungszeitraums möglich.

Dadurch entstehende Lücken ... müssen selbst geschlossen werden... z.B. durch die Übergangsbeihilfe ( SaZ 08 = 6-fache letzte Dienstbezüge / zu versteuern )
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