Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 21:56:07
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beorderte Reservisten Ü63: Keine Lehrgänge/Trainings in den zwei letzten Jahren?  (Gelesen 1726 mal)

Paulsson

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Kameradinnen und Kameraden,
ist jemandem von Euch eine Verfügung bzw. ein Erlass bekannt, wonach beorderte Reservisten ab der Vollendung des 63. Lebensjahres keine Trainings und keine Lehrgänge mehr erhalten sollen? Auch keine Kurzlehrgänge von der Dauer einer Woche, die für den Dienstposten (eigentllich) erforderlich wären? Danke im Voraus!
Kameradschaftliche Grüße
Paulsson
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Keine Lehrgänge/Trainings in den zwei letzten Jahren?
« Antwort #1 am: 04. Juni 2019, 17:22:23 »

Das wäre keine verfassungswidrige Altersdiskrimminierung? ???
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

Was hat es mit dem Alter zu tun?

Er wird um die Restnutzungsdauer gehen - und dies trifft auch wesentlich jüngere SaZ und FWDL
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Keine Lehrgänge/Trainings in den zwei letzten Jahren?
« Antwort #3 am: 04. Juni 2019, 17:29:10 »

Weil es in der Frage so steht?
ab der Vollendung des 63. Lebensjahres
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Paulsson

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Ja, weil mir es genau so mitgeteilt wurde. Reservisten dürfen derzeit bis zum Ende des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, Dienst leisten. Angeblich gibt es eine Weisung bzw. einen Erlass (von wem auch immer), demgemäß in den beiden letzten Jahren (also ab 63) keine Lehrgänge/Trainings mehr für diesen Personenkreis duchgeführt werden sollen. Wer kann dazu was sagen?
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932

Reservisten können bis zum Ende des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, beordert werden und - Tauglichkeit vorausgesetzt - Reservistendienstleistungen durchführen.

Dass die Lehrgangszuweisung für Aktive und Reservisten neben anderen Kriterien auch eine mögliche Restdienstzeit berücksichtigt, ist seit jeher gelebte Praxis.

Sie schreiben, dass dieser Lehrgang für Ihren Beorderungsdienstposten notwendig wäre. Wenn Sie also nicht frisch mit 63 auf diesen Dienstposten beordert worden sind, dann wäre zu prüfen, inwieweit Sie ggf. umbeordert werden müssten.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de