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Autor Thema: Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019  (Gelesen 8674 mal)

tank1911

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #15 am: 12. Juni 2019, 07:41:43 »

Zitat
Letztendlich wird der Korporal für den leistungsstarken schon längerdienenden Msch sein, der einen Lfb-Wechsel zum FachUffz sowieso eher selten in Erwägung zieht

Ich sehe das auf Einheitsebene (noch) nicht ganz so optimistisch.

Werden alle MschDP durchgebündelt? Wenn nein, nimmt man die Sdt von den neu dotierten DP zunächst runter bis eine entsprechende Beurteilung erfolgt ist? Wird spannend. Wenn ja, dann wird es doch nicht lange dauern bis wieder blind durchbefördert wird. Der OStGefr war ja schließlich auch mal der "Spitzendienstgrad". Schon heute sieht es doch so aus, dass wenn ich als Chef aus Gründen der Eignung, Leistung und Befähigung nicht befördern will, erst mal ein PEG geführt werden muss unter Beteiligung der VP. Und das regelmäßig. Das viele diesen Aufwand nicht mehr betreiben ist verständlich.

Ich sehe den Dienstgrad Korporal (gerade aus fachdienstlastiger Sicht) als unzweckmäßig an, weil wir dringend UoP im Fachdienst brauchen. Das Argument mit der Ausbildung ist klar, aber das interessiert die Allerwenigsten, wenn ich mit SaZ25 und A6z inkl. allen Zuschlägen, ohne Verantwortung und Vorgesetztenfunktion winke. Anstatt die mit einer gewissen Zukunftsunsicherheit behafteten Langzeit-SaZ Msch einzudämmen, macht man dies noch attraktiver.
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Ralf

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #16 am: 12. Juni 2019, 08:19:04 »

Wie ich geschrieben habe, wird nicht jeder Korporal und es ist von der Aufgabe abhängig. Also werden nicht alle DP durchgebündelt.
Es ist auch statistisch nachgewiesen, dass je länger die Dienstzeit eines Msch andauert, desto geringer ist sein Antrieb für eine höhere Lfb.
Ob man das alles nun gut findet oder nicht: es kommt so, das ist beschlossene Sache.
Witzig finde ich, dass die ursprüngliche Idee ja aus den Beteiligungsgremien kam und vorangetrieben wurde. Nunmehr äußert man sich eher skeptisch dazu. Ist wie bei Volksentscheiden (z.B. Brexit), ob das immer das richtige Mittel ist, wage ich zu bezweifeln.
Und ich gehe davon aus, dass nicht die Lfb der FachUffz der Verlierer sein wird, sondern die der Fw. Denn der Anreuz Fw zu werden -also BS werden zu können- wird mit Einführung BS UoP sinken. Diese Maßnahme wird jedoch den einen oder anderen schon zusätzlich von der Msch-Lfb in die der FachUffz spülen. Der Super-Gau wäre der BS Msch gewesen, das ist zum Glück vom Tisch.
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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #17 am: 12. Juni 2019, 08:25:45 »

Ich bin gespannt wann die ganzen Änderungen nun kommen und was nun im UmP bereich passieren wird, sprich StFw und BS.
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KlausP

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #18 am: 12. Juni 2019, 08:28:42 »

Zitat
... StFw und BS ...

Wie muss ich das verstehen?
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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #19 am: 12. Juni 2019, 08:32:00 »

Wann zum StFw befördert werden kann, SAZ vs BS HFw.

Gibt ja noch nichts was durchgesickert ist, Stehzeiten u.s.w.
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SolSim

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #20 am: 12. Juni 2019, 08:36:46 »

Wieso? SaZ können doch schon StFw werden. Ob sich die Stehzeiten verkürzen? Ich hoffe es nicht. Warten doch eh schon genug Kameraden auf die Beförderung zum HptFw.
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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #21 am: 12. Juni 2019, 08:45:35 »

Das meinte ich ja nicht, derzeit noch 16Fw  Dienstjahre zum StFw.

Im Gespräch war, Steh zeit verkürzen oder eine reine Leistungsbeförderung.

Bei Leistungsbeförderung würden die altgedienten HFw BS in die röhre schauen und die Jungen HFw würden einige mit unter 30 schon StFw werden. (Artikel aus der DBWV Zeitschrift)

Ich selber habe eigentlich noch 2 Jahre steh zeit zum StFw, daher interessiert mich das sehr.
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Ralf

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #22 am: 12. Juni 2019, 08:56:56 »

Mit BS hat das aber in der Tat nichts zu tun, wenn die Mindestdienstzeiten wegfallen/ verkürzt werden. Und ausschlaggebend wird sein, was im untergesetzlichen Erlass dazu ausformuliert wird.
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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #23 am: 12. Juni 2019, 09:13:10 »

Wenn Wegfall und nur auf Leistung befördert wird, werden viele HFw die schon BS sind nie StFw werden und die jungen HFw werden mit unter 30 den Enddienstgrad erreicht haben. Steht in einer Verbandszeitung des DBwV drin, sie wollten gegen den Vorschlag angehen. Was nun raus gekommen ist steht ja in den Sternen.
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Andi

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #24 am: 12. Juni 2019, 09:44:18 »

Witzig finde ich, dass die ursprüngliche Idee ja aus den Beteiligungsgremien kam und vorangetrieben wurde. Nunmehr äußert man sich eher skeptisch dazu.

...was aber eben daran liegt, dass die ursprünglichen Vorschläge im Kern eben den "Korporal" bei den Unteroffizieren ohne Portepee veranschlagt haben und eben nicht bei den Mannschaften - es ging nicht um Geld, sondern um Führungsverantwortung durch den Dienstgrad als Motivationsaspekt. Und wenn genau dieser - einzig wichtige - Punkt ersatzlos gestrichen wird ist die "Skepsis" doch wohl nur konsequent. Ich nehme übrigens eher weniger Skepsis, als blanke Ablehnung wahr.
Manche Dinge sollte man dann halt lieber wieder begraben, als "irgendwie" zu Ende führen, wenn sie zerredet sind.

Gruß Andi
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LwPersFw

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #25 am: 12. Juni 2019, 10:58:48 »

Ich bin gespannt wann die ganzen Änderungen nun kommen und was nun im UmP bereich passieren wird, sprich ... BS.

Für die BS wird die Anwendung des geplanten neuen § 43 BBesG interessant... siehe Entwurf BesStMG

"„§ 43 Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie

(1) Einem zu gewinnenden Beamten oder Berufssoldaten kann eine nicht ruhegehaltfähige Personalgewinnungsprämie gewährt werden,

1. um einen oder mehrere gleichartige Dienstposten anforderungsgerecht besetzen zu können
oder
2. damit Funktionen in den von den obersten Dienstbehörden bestimmten Verwendungsbereichen wahrgenommen werden können.

Der Entscheidung kann eine prognostizierte Bewerberlage zugrunde gelegt werden."


"(2) Die Prämie wird für höchstens 48 Monate gewährt. Sie wird grundsätzlich als Einmalzahlung gewährt.
Abweichend davon kann die Prämie in maximal halbjährliche Teilbeträge aufgeteilt werden.

Nach der Erstgewährung kann die Prämie zweimal wiederholt gewährt werden, wenn die Voraussetzungen
des Absatzes 1 Satz 1 wieder oder immer noch vorlägen; dabei ist zu unterstellen, dass der Beamte oder der Berufssoldat noch nicht gewonnen wurde.
Der Gewährungszeitraum endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 bis 3 des
Bundesbeamtengesetzes oder nach § 45 Absatz 1 des Soldatengesetzes."





Die spannende Frage wird hier sein:

+ wer fällt unter den Begriff "zu gewinnender Berufssoldat"  ??

Rein aus der Begrifflichkeit könnte man ja denken ... es geht um Antragsteller BS ... für Mangel-Bereiche ...

Aber ggf. fällt ja auch der Arzt, Pilot, IT-Spezi, KSK'ler, Kampfschwimmer, etc darunter ... der andeutet ... kündigen zu wollen...


+ welche Dienstposten/Verwendungsbereiche werden als prämienberechtigt festgelegt

schauen wir mal...
« Letzte Änderung: 12. Juni 2019, 11:02:05 von LwPersFw »
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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #26 am: 12. Juni 2019, 13:09:59 »

Ich lese es so raus, das ein bestehender BS der sich entscheiden sollte 2 Jahre länger zu machen, dafür eine Prämie erhalten kann.
Und ein neuer BS der schon länger machen möchte als 55 auch diese Erhalten kann.

So das die Benachteiligung der BS gegenüber SAZ mit Prämien Dienstposten aufgehoben ist.
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Ralf

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #27 am: 12. Juni 2019, 14:27:03 »

Ich meine, man kann da noch gar nichts herauslesen, das wäre pure Spekulation. Zum einen ist der Gesetzesentwurf noch nicht final abgestimmt, zum anderen sind das "kann"-Vorschriften, deren Ausgestaltung untergesetzlich erfolgt. Anhand dessen wird man sehen, was das genau heißen wird. Bestes Beispiel ist der derzeitige §44, für den gesetzl. auch bereits ein PBZ für BS gezahlt werden könnte, jedoch untergesetzl. Erlasse dieses einschränken.
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schlammtreiber

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #28 am: 12. Juni 2019, 14:40:02 »

Der Clou wäre wirklich gewesen endlich wieder den Uffz ohne Portepee des Truppendienstes (endlich mit sichtbarer Unterscheidung zu den entsprechenden Dienstgraden des Fachdienstes) wiederzubeleben und einen durchgängigen Weg dazu aus der Mannschaftslaufbahn zu schaffen.

Ja, das hätte ich auch für die sinnvollste Möglichkeit gehalten.
Nun also beschränkt es sich darauf, dass Deutschland Mannschaftsweltmeister wird, denn ich bezweifle, dass irgendeine Armee weltweit eine derartige Fülle von Mannschaftsdienstgraden aufweist wie die Bundeswehr  ;D

Also ist der Uffz/Stuffz der Dumme der in die Röhre schaut.

Ganz ehrlich, die Dienstgrade Uffz/StUffz sind doch ohnehin völlig entwertet, zumindest was das Image angeht. Ich habe vielleicht eine etwas beschränkte (weil "grüne") Perspektive, aber hier gibt es durchaus Kameraden welche den Dienstgrad SU in erster Linie als "Innendienstler-Kainsmal" sehen (wenn nicht gerade eine FA-Litze dranhängt) ...
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Joker81

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Antw:Änderung Soldatenlaufbahnverordnung 2019
« Antwort #29 am: 12. Juni 2019, 21:50:43 »

Naja mal abwarten wie das alles endet.
Ich vermute das nach einiger Zeit jeder Hans und Franz in der Lfb der Msch den DG bekommen wird.

Wisst ihr welcher Voraussetzungen erfüllt werden müssen um als StUffz BS zu werden?
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