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 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter  (Gelesen 3493 mal)

smöre

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Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« am: 17. Juni 2019, 15:14:44 »

Hallo Zusammen,

ich hätte mal wieder eine etwas kniffelige Frage.

Ablauf:

Ende 2001 als SaZ 8 mit dem Dienstgrad SU ausgeschieden.

August 2002 eine Ausbildung als Techniker erfolgreich abgeschlossen.

Ab 2003 - 2008 in einer Stellung als Abteilungsleiter der Produktion
2008 - 2009 stellv Schichtleiter
2009 - 2015 stelv Produktionsleiter
Ausbildung zur FASI tätig von 2015 - 2018

Seit Mai 2019 bin ich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Schutzzeit) Aufgrund eines Einsatzunfalls.
Ich wurde mit meinem letzten Dienstgrad SU eingestellt.

Meine Frage, kann in meinem Fall eine Nachbeförderung nach Soldatenlaufbahnverordnung § 17 Abs. 2 Satz 2 in einen Höheren Dienstgrad erfolgen. Bis jetzt sind sich alle etwas uneinig.

Auszug Soldatenlaufbahnverordnung:

(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad
Feldwebel eingestellt werden
1.   im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a)   in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser
nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an
einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein
und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die
Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1.   als Oberfeldwebel ein Jahr,
2.   als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3.   als Stabsfeldwebel neun Jahre.

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smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #1 am: 17. Juni 2019, 15:16:57 »

bzw. wann kann eine solche Nachbeförderung erfolgen.

Danke für Eure Hilfe
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LwPersFw

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #2 am: 17. Juni 2019, 20:32:49 »


Meine Frage, kann in meinem Fall eine Nachbeförderung nach Soldatenlaufbahnverordnung § 17 Abs. 2 Satz 2 in einen Höheren Dienstgrad erfolgen. Bis jetzt sind sich alle etwas uneinig.


bzw. wann kann eine solche Nachbeförderung erfolgen.



Nein

Die SLV findet keine Anwendung.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das EinsWVG.

Und dies legt fest:

"§ 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art

(5)

Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad, der endgültig verliehen worden ist."



Wie der Name schon sagt, dass WbA ist ein besonderes Dienstverhältnis, mit eigenen Regeln.

Es hat nur ein Ziel:
Soziale Absicherung des Einsatzgeschädigten während der medizinischen Rehabilitation und der beruflichen Qualifizierung.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #3 am: 17. Juni 2019, 20:50:32 »

Erst einmal danke für die Antwort.

Aber nach §4 EinsatzWVG dürfen mir keine Nachteile entstehen:

§ 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
(1) Der Bezug von Leistungen nach § 4 Absatz 1 darf nicht zur Beeinträchtigung des Werdegangs der Einsatzgeschädigten nach § 1 Nummer 1 bis 4 führen. Diese sind während der Schutzzeit in Personalauswahlentscheidungen einzubeziehen.

Auszug aus A-1340/110 Anwendung des EinsatzWeiterverwendungsgesetzes
117. Personalauswahlentscheidungen
Personalauswahlentscheidungen im Sinne des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes sind
Verwendungsentscheidungen, Beförderungen, Einweisungen in höhere Planstellen und
Höhergruppierungen.


Im Grunde wird hier ein Einsatzgeschädigter gegenüber einem Wiedereinsteller benachteiligt und ein WbA sollte nach meinem kenntnisstand keine anderen Regeln haben,


118. Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 1 oder § 6 Absatz 5 des EinsatzWeiterverwendungsgesetzes
Dies ist ein Wehrdienstverhältnis, das die Rechtsstellung einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten
auf Zeit begründet. Es schließt unmittelbar an ein bestehendes Wehrdienstverhältnis an (§ 6 Absatz 1
des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes). Ausgeschiedene Einsatzgeschädigte können in ein
Wehrdienstverhältnis besonderer Art eingestellt werden (§ 6 Absatz 5 des EinsatzWeiterverwendungsgesetzes.
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smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #4 am: 17. Juni 2019, 21:02:14 »

Andere Frage, ich werde im Zuge des WbA Berufssoldat.
Wie sieht es dann aus, weil im Grunde erfülle ich ja die Voraussetzungen nach § 17 SLV und somit müsste ich Nachbefördert werden
Wie schon der Begriff Nachbeförderung es ausdrückt
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SolSim

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #5 am: 17. Juni 2019, 21:06:24 »

Andere Frage, ich werde im Zuge des WbA Berufssoldat.
Wie sieht es dann aus, weil im Grunde erfülle ich ja die Voraussetzungen nach § 17 SLV und somit müsste ich Nachbefördert werden
Wie schon der Begriff Nachbeförderung es ausdrückt

Hast du überhaupt eine Feldwebeleignung bekommen?
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smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #6 am: 17. Juni 2019, 21:12:24 »

Was willst Du jetzt mit Feldwebeleignung?
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smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #7 am: 17. Juni 2019, 21:23:44 »

SolSim wenn man hier Fragen zum Thema stellt sollte man sich schon etwas auskennen.

Punkt 1: Wenn man in einem WbA steht hat man nach der Schutzzeit Anspruch auf Berufssoldat wenn der GdB 30 beträgt.
Punkt 2: Spreche ich von der Soldatenlaufbahnverordnung §17 nach dieser Verordnung erfülle ich die Voraussetzungen das ich zum
FW bzw. sogar zum HFW oder SF Befördert werden kann. Dies hatte ich auch geschrieben.
Punkt 3: Kann man seit neuesten auch als SU zum Berufssoldaten befördert werden.
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F_K

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #8 am: 17. Juni 2019, 21:26:22 »

Die Frage ist berechtigt - wie ist die Antwort?
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ulli76

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #9 am: 17. Juni 2019, 21:44:20 »

Ähm- du willst doch zum Feldwebel befördert werden. Das ist doch eine höhere Laufbahn als die, in der du früher warst. Dafür brauchst du erstmal eine Eignung.

Ist aber schon komisch, dass jemand der gerade die Einstellung in das besondere Wehrdienstverhältnis bekommen hat- normalerweise ja aufgrund schwerwiegender Einsatzfolgen- keine anderen Sorgen hat als seine Beförderung.
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SolSim

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #10 am: 17. Juni 2019, 21:52:22 »

SolSim wenn man hier Fragen zum Thema stellt sollte man sich schon etwas auskennen.

Punkt 2: Spreche ich von der Soldatenlaufbahnverordnung §17 nach dieser Verordnung erfülle ich die Voraussetzungen das ich zum
FW bzw. sogar zum HFW oder SF Befördert werden kann. Dies hatte ich auch geschrieben.
Punkt 3: Kann man seit neuesten auch als SU zum Berufssoldaten befördert werden.

Doch, ich denke ich weiss wovon ich spreche. Bekommen Sie keine Feldwebeleignung vom Karrierecenter (im Auswahlverfahren), können Sie weder Feldwebel werden, noch in einen solchen Dienstgrad nachbefördert werden.

zu Punkt 2: Soldaten werden in der Regel nicht zum Heeresfeldwebel befördert, da es diesen Dienstgrad schlichtweg nicht gibt.

zu Punkt 3: Zum Berufssoldaten wird man nicht befördert, sondern in ein solches Dienstverhältnis berufen.


Also noch mal meine Frage. Haben Sie eine Feldwebeleignung bekommen?
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LwPersFw

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #11 am: 17. Juni 2019, 21:57:29 »

Das letzte Dienstverhältnis, in der Laufbahn Uffz o.P., wurde regulär im Enddienstgrad StUffz beendet.

Wäre es im Rahmen einer Weiterverpflichtung, ohne Laufbahnwechsel, verlängert worden, z.B. zum SaZ 25, wäre auch keine weitere Beförderung mehr erfolgt.

Und genau diesen Zustand stellt das WbA wieder her.

Somit ... keine Benachteiligung.
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smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #12 am: 17. Juni 2019, 22:01:25 »

So nochmal für alle, meine Frage war nach der Soldatenlaufbahnverordnung § 17 Abs. 2 Satz 2, dass Karrierecenter (im Auswahlverfahren) hat in meinem Fall nichts zusagen und zu melden. Von Herresfeldwebel hat niemand etwas gesagt.

So noch einmal der entsprechende Auszug aus der SLV § 17 (Bitte genau lesen):

§ 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung

(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad
Feldwebel eingestellt werden
1.   im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a)   in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser
nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an
einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
b)   einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des
mittleren Dienstes erfolgreich abgeschlossen hat,
2.   im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder
Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder
Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester
oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut,
zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker
besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem
technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,
3.   im Militärmusikdienst, wer das Grundstudium an einer Hochschule für Musik mit dem Vordiplom
abgeschlossen oder eine gleichwertige Qualifikation erworben hat.
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein
und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die
Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1.   als Oberfeldwebel ein Jahr,
2.   als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3.   als Stabsfeldwebel neun Jahre.


Diese Voraussetzungen erfülle zufälliger weise.
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F_K

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #13 am: 17. Juni 2019, 22:12:26 »

Nö - kann.

Und ohne Eignung eben nicht ...
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smöre

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Antw:Nachbeförderung als Einsatzgeschädigter
« Antwort #14 am: 17. Juni 2019, 22:16:24 »

LwPersFW

Dies ist auf jeden Fall eine Benachteiligung.

Fallbeispiel:
Soldat A und Soldat B scheiden beide nach einer Dienstzeit von 8 Jahren als SU aus.
Beide machen eine Techniker Ausbildung und Arbeiten 5 Jahre als Techniker.

Soldat A macht Wiedereinsteller und wird mit dem Dienstgrad HFW eingestellt.

Soldat B hat auf Grund eines Einsatzunfalls eine nicht geringfügige Beschädigung und wir Wiedereingestellt, in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art als SU.

Beide Soldaten haben die selbe Ausbildung und Erfahrung derjenige der im Einsatz verwundet wird, wird somit Benachteiligt.

Obwohl alle beide Soldaten die Rechtliche Stellung eines Soldaten auf Zeit haben und somit die SLV für beide gelten müsste.

§ 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
2) Das Wehrdienstverhältnis besonderer Art begründet die Rechtsstellung einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit.
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