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Autor Thema: Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren  (Gelesen 4313 mal)

CptKassler

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Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« am: 20. Juni 2019, 00:22:23 »

Moin.
Ich bin FschJgr seit 2017 und in meinem momentanen Zug nicht unzufrieden, will aber mehr machen. Sprich: Ich will das EGB-Av laufen. Darauf bereite ich mich schon länger vor und will das auch unbedingt. Meldeweg habe ich eingehalten. Antwort ZgFhr: Nein, das geht nicht dieses Jahr, frühestens nächstes. Begründung: keine. Ich habe "Jawohl verstanden." gesagt und bin gegangen. Der Spieß ist da genau wie er und hat mir gesagt, dass das nicht statt finden wird und was ich mir einbilde, obwohl ich normal und respektvoll gefragt habe. Jetzt heißt es, dass ich dafür "geblockt" bin und mir das für geraume Zeit aus dem Kopf schlagen kann.
Soweit die Rahmenlage.

Fragen sind jetzt:
Kann mir der ZgFhr einfach das Av verbieten und mich davon abhalten daran teilzunehmen?
Kann das der Spieß?
Gibt es Vorschriften, die mich bestätigen/entkräften?
Vorschriften wäre super, damit ich zeigen kann, dass ich mich tatsächlich damit beschäftigt habe.

Es grüßt ein enttäuschter HG.
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200/3

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #1 am: 20. Juni 2019, 06:49:40 »

Auch wenn es vielleicht "hintenrum" und nicht die feine, englische Art ist: auf den Werbeplakaten für das Auswahlverfahren, die oft im Eingang zu Kantinen hängen, steht doch eine Telefonnummer des Verantwortlichen für das Auswahlverfahren. Die steht dort nicht umsonst. Anrufen, Sachlage schildern und sehen, ob sich eine Lösung finden lässt. Bedarf ist da. Nachteil: Sie machen sich nicht gerade Freunde in der momentanen Einheit/Teileinheit und bei Nichtbestehen stehen Sie wahrscheinlich auch relativ "dumm" da.
Aber vorher mal Prüfen:
Gibt dieses Jahr vielleicht einfach keine Kapazitäten mehr für die Teilnahme (alle Plätze schon belegt), Anmeldefrist verstrichen oderoderoder und Spieß/ZgFhr haben das einfach nur etwas "unglücklich" ausgedrückt? Erfüllen Sie alle Voraussetzungen zur Teilnahme? Evtl. fehlt ja auch da irgendwas, was in diesem Jahr nicht mehr nachgesteuert werden kann?
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SolSim

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #2 am: 20. Juni 2019, 11:13:59 »

Einfach einen schriftlichen Antrag an den Chef stellen. Dann gibt es zumindest eine schriftliche Antwort, ob man teilnehmen darf oder warum man es eben nicht darf.
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justice005

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #3 am: 20. Juni 2019, 12:01:01 »

Zitat
Einfach einen schriftlichen Antrag an den Chef stellen.

Genauso ist es! Für derartige Anträge ist ausschließlich der Chef zuständig. Ich empfehle, ein Blatt Papier zu nehmen und einen schriftlichen Antrag an den Chef zu stellen. Das ist der richtige und einzig sinnvolle Weg!

Sie haben dann den Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid. Wird dem Antrag stattgegeben, ist alles gut. Wird der Antrag abgelehnt, muss der Chef das begründen und man kann - sofern man die Begründung nicht einsieht -  sich mit einer Beschwerde dagegen wehren. Dann entscheidet der Kommandeur über Ihre etwaige Teilnahme.
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ulli76

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #4 am: 20. Juni 2019, 17:10:58 »

Was hat der Spieß mit dem Auswahlverfahren zu tun?
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KlausP

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #5 am: 20. Juni 2019, 17:36:54 »

Was hat der Spieß mit dem Auswahlverfahren zu tun?

DIE Frage habe ich mir auch gestellt. Scheint aber wieder so'n spezielles Fallschirmjägerdings zu sein.  ;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #6 am: 20. Juni 2019, 17:49:34 »

Sieht der Zugführer dich vielleicht noch nicht als geeignet an? Oder stehen irgendwelche wichtigen Vorhaben dieses Jahr an oder gar Einsatz? So dass dein ZgFhr deswegen ein Problem damit hat?
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Nemlis

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #7 am: 20. Juni 2019, 18:15:47 »

Eine Begründung wäre schon mal interessant gewesen und steht in dem Fall auch auf jeden Fall zu.
"Findet nicht statt" und "Was man sich einbildet" sind inhaltsbefreite Standardfloskeln der Kategorie "Rumstänkern und künstlich Aufregen zur Steigerung der allgemeinen Verunsicherung", nicht gerade der eleganteste Führungsstil.
In dem Fall einfach dumm stellen und fragen was der Vorgesetzte denn genau damit meint.
Das kann entweder peinlich für den Vogesetzten werden wenn ihm klar wird das er gerade gar keinen Grund hat,
oder sogar disziplinarische Folgen haben wenn er den falschen Grund liefert.
Ein sinnvoller Grund sich so zu verhalten fällt mir nämlich gerade nicht ein.
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CptKassler

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #8 am: 03. September 2020, 16:32:47 »

Zur Vollzähligkeit halber:

Ich habe im Sommerurlaub einen Anruf bekommen, dass ich eine Woche eher wieder im Dienst sein soll und, dass ich am AV teilnehmen könnte.

Nach der Vorbereitung habe ich es erfolgreich im Dezember bestanden.

Danke trotzdem für alle Beiträge.
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SolSim

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Antw:Spieß / ZgFhr verbieten EGB-Auswahlverfahren
« Antwort #9 am: 03. September 2020, 17:44:14 »

Und nun hören Sie auf?
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