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Autor Thema: Bewerbung trotz Jugendsünden  (Gelesen 5286 mal)

Suppenteufel

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Bewerbung trotz Jugendsünden
« am: 03. Juni 2016, 00:39:53 »

Vielleicht sitzt ja gerade ein Experte vor dem Bildschirm und liest das. Ich bin 19 Jahre alt und habe ein Problem, was heist eins. Ich habe vor circa einem dreiviertel jahr, durch einen Tragischen verlust, den ich bis vor kurzem nicht verkraften konnte, die kontrolle über mein Leben verloren. Ich kam durch falsche "Freunde" auf die schiefe bahn und ich habe in diesem 3/4 Jahr 4 Anzeigen gesammelt, wegen "einfacher" Körperverletzung, gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr, Diebstahls, und Waffenbesitz(Selbstgemachter Wurfstern, nicht spitz nicht scharf, war ein Erinerungsstück an die Person die ich verlor). Nun habe ich vor 4 Wochen endlich die Kurve gekriegt dank Psychater, kräftiger unterstützung von vielen Seiten. Nur leider habe ich in dieser Zeit auch mein abi versaut. Jetzt stehe ich hier, ohne Ausbildung ohne Abi, lediglich mein Realschulabschluss kann ich vorweisen. Nun habe ich mich gekümmert und gemacht und getan und mich beworben, beworben, beworben. Nur absagen was ich keinem verübeln kann, es kennt keiner meine Ganze Geschichte und wenn ich ein Personalchef wäre und das Zeugniss sehen würde, würde ich im Traum nicht dran denken mir eine Chance zu geben schon gar nicht in der IT branche wo aber definitiv mein können liegt. Ich komme aus NRW und ich muss dazu sagen es gibt hier nicht das breiteste Spektrum an IT Firmen. Nun kam mir die Idee, Bundeswehr.. Nicht weil mir nichts anderes übrig bleibt, okay vielleicht auch ein Stück, nein auch weil das was ich von Berufssoldaten, bekannten die für die Bundeswehr arbeiten und im Karrierecenter gehört habe mich Positiv überrascht haben, dort hätte ich die möglichkeit zum 1.10 diese Ausbildung zum Fachinformatiker anzufangen. Der Nachteil die Verpflichtung für 12 Jahre , für die Feldwebel Laufbahn. So hieß das Glaube ich. Das klang alles zu schön, die ärtzliche untersuchung wird kein Problem und Sportlich bin ich auch. Nur habe ich jetzt hier die Bewerbungsunterlagen liegen. Dort wird nach Vorstrafen gefragt, diese habe ich auch jetz wahrheitsgemäß angegeben und auch auf rat direkt die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft mit geschickt. Ich bin am Arsch und kann auch das Vergessen war mein erster Gedanke, so jetzt lange Rede nun zur Frage, ist die Bundeswehr wie jeder Personalchef oder bekommt man die Möglichkeit das zu Schildern wie/was/warum passiert ist. Ich würde diese Chance die ich in der Bundeswehr sehe gerne nutzen nur leider denke ich das ich auch dort sofort deswegen abgelehnt werde obwohl laut Aussage des Karriereberaters noch zum 1.10 180 offene Stellen offen sind zum Fachinformatiker. Vom Karriereberater habe ich leider keine Aussage dazu bekommen. Ich habe mein leben wirklich um 180° umgekrempelt. Hoffe einer/mehrere können mir weiterhelfen. Und Entschuldigt meine Rechtschreibung, habe eine Lese/Rechtschreibschwäche. Danke im Vorraus. Ich will diese Chance wirklich war nehmen aber habe Angst das ich es nicht mal zu der Einladung nach Düsseldorf schaffe zum Eignungstest. Kann mir da einer mut machen oder wenigstens es aus dem Kopf schlagen, oder hat erfahrung und kennt jemand der Trotz, ich bleibe bei Jugendsünden weil so etwas passiert mir wirklich nicht noch einmal, die Chance bei der Bundeswehr bekommen hat ? LG Sören :'(
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thoppi

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #1 am: 03. Juni 2016, 02:08:14 »

Also ich nehme mir nun mal etwas Zeit auf Ihr Anliegen einzugehen. Vorab: Ich bin kein Fachmann, Arzt, Psychologe, o.ä. - sondern ein ganz normaler, rational denkender, Mensch. Außerdem stelle ich Ihnen auch ein paar Fragen  ;)

Zitat
... in diesem 3/4 Jahr 4 Anzeigen gesammelt, wegen "einfacher" Körperverletzung, gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr, Diebstahls, und Waffenbesitz(Selbstgemachter Wurfstern ...
Zitat
... ich bleibe bei Jugendsünden ...
Bei dieser Masse an Anzeigen in dem verhältnismäßig kurzem Zeitraum und der schwere der einzelnen Taten von "Jugendsünden" zu sprechen, halte ich persönlich, für mehr als fahrlässig. Sie sind Volljährig und somit für ihr Handeln ganz allein verantwortlich! Ihre Taten liegen erst wenige Wochen zurück. Sie müssen sich sicherlich nicht jeden Abend deswegen in den Schlaf weinen, aber wenn Sie dritten gegenüber diese Angelegenheiten als Jugendsünden verkaufen wollen, wird diese Person sie für "nicht zurechnungsfähig" halten. Übernehmen Sie Verantwortung für die begangenen Taten und vor allem - verharmlosen Sie diese nicht!
Wurden Sie denn schon für alle Taten "verurteilt" bzw. sind bereits alle Verfahren abgeschlossen?

Zitat
Nur leider habe ich in dieser Zeit auch mein abi versaut. Jetzt stehe ich hier, ohne Ausbildung ohne Abi, lediglich mein Realschulabschluss kann ich vorweisen.
War dies der erste Versuch ihr Abitur zu erwerben? Falls ja: Was spricht dagegen ein Jahr dran zuhängen und das Abitur nächstes Jahr erfolgreich zu erwerben?

Zitat
Ich komme aus NRW und ich muss dazu sagen es gibt hier nicht das breiteste Spektrum an IT Firmen.
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Jedes größere Unternehmen unterhält heutzutage eigene IT-Abteilungen. Die meisten Unternehmen bilden auch in regelmäßigen Abständen Fachinformatiker AE/SI aus. Und an großen Unternehmen mangelt es in NRW ja nun wirklich nicht (Siemens, Thyssen, ALDI, Medion, etc.). 

Zitat
Nun kam mir die Idee, Bundeswehr.. Nicht weil mir nichts anderes übrig bleibt, okay vielleicht auch ein Stück ...
Zitat
Der Nachteil die Verpflichtung für 12 Jahre ....
Also erstmal sind Sie auch als Fachdiener (egal ob Feldwebel oder Unteroffizier) vorrangig Soldat. Sie bekleiden zwar einen Dienstposten für den eine ZAW nötig ist, trotzdem sind auch Sie noch "normaler" Soldat mit allen Rechten und vor allem Pflichten. So wie Sie das hier schreiben, macht das Thema Bw, unabhängig von anderen Begleitumständen, für Sie schlichtweg keinen Sinn. Haben Sie sich überhaupt über das Thema Bundeswehr und Soldat informiert?

Zitat
... vor 4 Wochen endlich die Kurve gekriegt dank Psychater ...
Zitat
... die ärtzliche untersuchung wird kein Problem ...
Es mag sein das sie körperlich gesund sind. Die Tatsache das sie (aktuell) in psychologischer sind wird einen Einstieg sicherlich nicht erleichtern (da können andere User sicherlich fachlich versiertere Meinungen zu abgeben). Auch hier sehe ich persönlich also kein Problem.

Zitat
... ist die Bundeswehr wie jeder Personalchef oder bekommt man die Möglichkeit das zu Schildern wie/was/warum passiert ist.
Sollten Sie ihre Bewerbung abgeben, wird diese auf Grund der Vorstrafen zu einem Rechtsberater gehen, bevor diese überhaupt nach Düsseldorf weitergeleitet wird. Dieser entscheidet wie es weiter geht. Dazu gibt es jedoch schon genügend Berichte hier im Forum. Nutzen Sie einfach die Suchfunktion -> "Vorstrafen".

Zitat
... habe eine Lese/Rechtschreibschwäche.
Auch dies wird Ihre Chancen mit Sicherheit nicht erhöhen, so leid es mir tut.

Zitat
... dort hätte ich die möglichkeit zum 1.10 diese Ausbildung zum Fachinformatiker anzufangen.
Auch Sie müssen bevor Sie bei der Bw als Soldat "anfangen" erstmal die Eignungsfeststellung durchlaufen (dazu gibt es ebenfalls genügend Berichte hier im Forum). Da ist es total egal, ob 180 oder 1800 Stellen zum 1.10 zu vergeben sind. Ohne erfolgreiche Eignungsfeststellung für die angestrebte Laufbahn, gibt es keine "Stelle" und somit auch keine Ausbildung.


Nun gut. So hart es klingt, ich persönlich rate ihnen, das Sie Ihr Leben erstmal längerfristig wieder in den Griff zu bekommen. So etwas kriegt man nicht mal eben in vier Wochen hin.
Eine Bewerbung bei der Bundeswehr halte ich "zum jetzigen Zeitpunkt" (aus meiner persönlichen Sicht!) für aussichtslos. Deswegen gehe ich nun auch gar nicht weiter auf die Thematik Bundeswehr ein. Gründe dafür habe ich zu genüge oben angeführt.
Ich würde Ihnen Raten, falls die Möglichkeit besteht, ein Jahr Schule dran zuhängen und kommendes Jahr das Abitur erfolgreich abzulegen.
Falls dies nicht möglich sein sollte, gibt es verschiedene andere Optionen an eine Ausbildung zu kommen. Die Agentur für Arbeit bietet bspw. in den meisten Städten/Gemeinden Ausbildungen über Trägervereine an. Sie absolvieren also eine ganz normale Berufsausbildung, jedoch über die Agentur für Arbeit finanziert. Ihr Psychologe und ihr Umfeld kann Ihnen diesbezüglich sicherlich auch weiterhelfen.
Ich weiß auch nicht wie viele Bewerbungen Sie bis jetzt geschrieben haben. Aber bis man mal eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommt, kann schon mal einiges an Zeit verstreichen. Bei ihren "Voraussetzungen" vielleicht nochmal ein bisschen mehr.

Abschließend kann ich nur sagen, das ich hoffe, das Sie Ihr Leben wieder in geregelte Bahnen bekommen. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
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Ralf

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #2 am: 03. Juni 2016, 05:34:42 »

Kurz und knapp: das wird während des Prüfgespräches mit Psychologen ein Thema und ein Rechtsberater wird sich dazu äußern, was durchaus in er Sperrfrist enden kann (x Jahre zeigen, dass er auch sauber bleiben kann).
Zitat
Der Nachteil die Verpflichtung für 12 Jahre
Zum einen sind es 13 Jahre und zum anderen ist es doch eine Farce, wenn du schreibst, du hast so viel positives gehört und du willst zur Bundeswehr und dann ist die Verpflichtungszeit ein Nachteil? Du fängst auch nicht am 01.10. mit der Ausbildung an, sondern du wirst erst mal Soldat (Grundausbildung, Laufbahnlehrgänge etc.). Es klingt in der Tat wie der letzte Rettungsanker für dich, aber so what, du wärst nicht der erste, der dann doch seine Einstellung zum Soldatenberuf ändert und dem es gefällt.
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KlausP

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #3 am: 03. Juni 2016, 07:18:31 »

Zitat
... ich habe in diesem 3/4 Jahr 4 Anzeigen gesammelt, wegen "einfacher" Körperverletzung, gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr, Diebstahls, und Waffenbesitz ...

Eine wertung verkneife ich mir lieber. Aber: Sind Sie schon verurteilt worden? Wenn ja, witrd sich der Rechtsberater die Unterlagen genau ansehen und dann darüber entscheiden, ob und für wie lange es eine Sperre gibt, nach meiner Meinung mindestens so lange wie eine mögliche Bewährungszeit läuft. Falls es noch kein Urteil gibt werden Sie so lange nicht eingestellt bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und dann entscheidet wieder der Rechtsberater.

Zitat
... ist die Bundeswehr wie jeder Personalchef ...

Nein, "schlimmer". Die Bundeswehr ist ein öffentlicher "Arbeitgeber", der höhere Anforderungen an sein Personal stellt, was dessen Einstellung zu Recht und Gesetz angeht. Dass Sie Ihre Einstellung deutlich überdenken müssen zeigt mir Ihre Äußerung zu Ihren Gesetzesverstößen, die Sie immer noch als "Jugendsünden" verharmlosen.
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Flexscan

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #4 am: 03. Juni 2016, 07:22:19 »

Lieber mal Plan B zurechtlegen.
Kann mir nicht vorstellen, das die Bewerbung erfolgreich sein wird.

Da sind schon Leute mit weitaus weniger "Jugendsünden" gescheitert.

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Elvis22

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #5 am: 03. Juni 2016, 09:48:05 »

Da sind schon Leute mit weitaus weniger "Jugendsünden" gescheitert.

... und die waren teilweise sogar in der Lage einen strukturierten Text mit Absätzen zu verfassen.
Da bekommt man ja Augenkrebs.
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wolverine

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #6 am: 03. Juni 2016, 10:26:09 »

Wurde eigentlich verurteilt und wenn ja, welches Strafmaß? Solange Bewährungen laufen besteht ein Einstellungshindernis.
Wenn nicht, was soll dann eigentlich die Frage? Bewerbung abgeben und wenn es nichts wird, dann ist das eben so. Ändern kann es eh keiner und ob es bei Hinz oder Kunz geklappt oder nicht geklappt hat, ist auch wurscht.
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KlausP

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #7 am: 03. Juni 2016, 11:20:43 »

Da sind schon Leute mit weitaus weniger "Jugendsünden" gescheitert.

... und die waren teilweise sogar in der Lage einen strukturierten Text mit Absätzen zu verfassen.
Da bekommt man ja Augenkrebs.

Zitat
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Getulio

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #8 am: 03. Juni 2016, 15:13:31 »

Meine Meinung: Rechnen Sie mit einer mehrjährigen Sperre. Eine Gelegenheit, dem Rechtsberater etwas zu "erklären", werden Sie nicht bekommen. Ist auch nicht nötig, weil mildernde Umstände ja bereits in Verurteilungen eingepreist sind und demnach nicht doppelt berücksichtigt werden.

Aber selbst wenn das, was Sie Jugendsünden nennen, nicht gewesen wäre, sehe ich angesichts Ihrer Ausführungen zumindest derzeit keine Eignung. Die Wende, die Sie meinen, seit 4 Wochen hingelegt zu haben, wird man sicher über einen längeren Zeitraum, z.B. über ein Jahr, bestätigt sehen wollen.

Woher der auch hier anklingende Irrglaube kommt, dass die Bw als Auffangbecken für alle fungieren würde, die woanders keinen Fuß auf den Boden bekommen, ist mir ehrlich schleierhaft. Ich hatte letztens noch ein Gespräch mit einer Lehrerin, die ernsthaft glaubte, die Truppe sei ein einziges Sammelbecken verkrachter Existenzen, und doch erstaunt war, dass es reichlich gescheite Leute, manche sogar mit Schul- und höheren Bildungsabschlüssen, gibt.
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Getulio

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #9 am: 03. Juni 2016, 18:21:56 »

Das ist sicherlich keine Frage einer Meinung. Bei mir ist es ja durchaus so, dass ich bedingt durch meine Tätigkeit verstärkt mit den Schattenseiten der Truppe konfrontiert bin und darüber manchmal den Blick auf das große Ganze weiten muss, um zu sehen, dass die Bösen und die Schlechten, hier einen geringeren Anteil ausmachen als in der Gesamtbevölkerung.

Und wenn ich mich hier im Stab im näheren Umfeld umsehe, dann sehe ich zu weit über 90 % sicherlich keine gescheiterten Existenzen, sondern ganz hervorragende Leute, menschlich wie fachlich.

Hätten Sie Recht, mit dem was Sie hier als Ihre "Meinung" deklarieren, wäre es eine Katastrophe, deshalb bin ich ganz froh, dass Sie nach meiner Erfahrung einfach Blödsinn schreiben.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #10 am: 03. Juni 2016, 18:42:15 »

Wer weiß, was er noch alles auf dem Kerbholz hat. Bei der Schwere und dem Umfang an Taten, wird es sicher nicht dabei geblieben sein.

Hier weiter zu schreiben ist eigentlich unnötig, da sich der Fragesteller sicher nicht mehr zu Wort melden wird, da die Sachlage eindeutig ist; selbst wenn, kann man ihn nicht ernst nehmen. Ob er schon verurteilt wurde oder nicht, würde für die Nichteignung sowieso keinen Unterschied machen.

Wer sowas als "Jugendsünde" bagatellisiert bzw. seine Taten verharmlost, hat weitaus größere Persönlichkeitsstörungen, als auf dem ersten Blick vermutet werden. Für seine Haftstrafen bezahlt der Steuerzahler und hinterher erst recht, denn es ist vorprogrammiert, wie es danach weitergehen wird…
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BulleMölders

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #11 am: 04. Juni 2016, 08:53:22 »

Da hier ja nicht wirklich mehr was Sinnvolles kommt mache ich hier mal dicht!

Sollte der TE noch Fragen oder Anmerkungen haben, solle er sich bitte an das Team wenden, dann können wir wieder auf machen.
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wolverine

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Antw:Bewerbung trotz Jugendsünden
« Antwort #12 am: 21. Juni 2019, 21:42:01 »

Für die Polizei gibt es nun ein Referenzurteil.
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