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Autor Thema: WDB nach DZE  (Gelesen 4146 mal)

Ehemalig

  • Gast
WDB nach DZE
« am: 29. Juni 2019, 18:34:07 »

Käme die Bundeswehr nach meinem DZE für eventuelle Behandlungen (OP, Orthopäde etc.) im Zusammenhang mit meiner WDB (Kreuzbandriss) auf?

Ich bin ehemaliger Soldat, werde in 3 Monaten in einer zivilen Laufbahn verbeamtet und möchte in eine privaten Krankenversicherung eintreten. Die PKV würde Behandlungen im Zusammenhang mit der WDB bei Aufnahme ausschließen.

Mein Verletzungsrisiko im betroffenem Knie ist erhöht. Nach meinem DZE war ich nicht mehr Behandlung.
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KlausP

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Antw:WDB nach DZE
« Antwort #1 am: 29. Juni 2019, 19:58:44 »

Ist die Wehrdienstbeschädigung denn anerkannt?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ehemalig

  • Gast
Antw:WDB nach DZE
« Antwort #2 am: 29. Juni 2019, 21:10:50 »

Diesen Bescheid interpretiere ich als Anerkennung:



Der Antrag auf Versorgung nach § 80 SVG nach Beendigung des Dienstverhältnisses, ist noch nicht bearbeitet worden.
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ulli76

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Antw:WDB nach DZE
« Antwort #3 am: 29. Juni 2019, 21:16:05 »

Wurde das Kreuzband ersetzt? Oder anderweitig operiert?
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

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Antw:WDB nach DZE
« Antwort #4 am: 30. Juni 2019, 09:38:17 »


Käme die Bundeswehr nach meinem DZE für eventuelle Behandlungen (OP, Orthopäde etc.) im Zusammenhang mit meiner WDB (Kreuzbandriss) auf?


Da die WDB anerkannt ist .... ja

Lesen Sie einmal hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html

Sollte einmal eine erneute Behandlung notwendig sein...
...müssen Sie dies dann beim BAPersBw beantragen...

Sie erhalten dann dafür den sog. "Bundesbehandlungsschein".


https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.personal.bundeswehr.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FWGZxMjhnL0RhZmtVdHF0STBaZ2dGNzFpN2JDT2RubW5YVCtjb2RyaVJzUTBhSzVPWTdQRVlSTGJWUXE3YUp3aEk9/Merkblatt%2520HuK.pdf&ved=2ahUKEwj6odae2ZDjAhUlwqYKHfjyD7AQFjABegQIBBAB&usg=AOvVaw34iJ3NZvQCrNcOsdf2KKXI
« Letzte Änderung: 30. Juni 2019, 18:12:39 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

burner71

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Antw:WDB nach DZE
« Antwort #5 am: 01. Juli 2019, 17:23:14 »


Käme die Bundeswehr nach meinem DZE für eventuelle Behandlungen (OP, Orthopäde etc.) im Zusammenhang mit meiner WDB (Kreuzbandriss) auf?


Da die WDB anerkannt ist .... ja

Lesen Sie einmal hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html

Sollte einmal eine erneute Behandlung notwendig sein...
...müssen Sie dies dann beim BAPersBw beantragen...

Sie erhalten dann dafür den sog. "Bundesbehandlungsschein".


https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.personal.bundeswehr.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FWGZxMjhnL0RhZmtVdHF0STBaZ2dGNzFpN2JDT2RubW5YVCtjb2RyaVJzUTBhSzVPWTdQRVlSTGJWUXE3YUp3aEk9/Merkblatt%2520HuK.pdf&ved=2ahUKEwj6odae2ZDjAhUlwqYKHfjyD7AQFjABegQIBBAB&usg=AOvVaw34iJ3NZvQCrNcOsdf2KKXI
Das funktioniert sogar ganz gut, auch wenn gewisse Bürokratische Prozesse teilweise "etwas" länger dauern können.
Stell dich darauf ein, das immer wieder überprüft wird, ob die anstehenden Behandlungen wirklich auf den Dienstunfall zurückzuführen sind.
Ich habe eine Wirbelsäulenverletzung als WDB behalten, und muß wegen fast jedem Schei... zum Amtsarzt, nur um das bestätigen zu lassen.
Aber nach 20 Jahren nehm ich das gelassen...  ;)
Gespeichert
Bei ein paar Leuten hier im Forum macht mir der Gedanke Angst, das Sie mit Menschenführung beauftragt sind...
Und im übrigen läßt der Tonfall in diesem Forum auch immer mehr zu wünschen über...
 

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