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Autor Thema: Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt  (Gelesen 3855 mal)

Arctic

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Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« am: 31. Juli 2019, 15:54:35 »

Hallo,

ich wurde kürzlich eingestellt in der Verwaltung eines Amtes, als Angestellter. Nun wird eine arbeitsmed. Unteruschung erfolgen. Dort muss ich ankreuzen,wenn ich wegen etwas in ärztl.Behandlung gewesen war, u.a. Psyche, Wirbelsäule, Augen etc. pp. Ich war natürlich in meiner Bundeswehr-Zeit wegen des ein oder anderen Gebrechens in Behandlung, allerdings ist das gute 6 Jahre her - meine letzte relevante Behandlung (Physiotherapie etc.). MUSS ich dem neuen Betriebsarzt davon erzählen? Wird ggf eine Einsicht in die Bundeswehr-Krankenakte erfolgen? Hat jemand Erfahrung damit?
Es ist nicht so, dass ich etwas verschweigen möchte, selbstredend werde ich ihm alles sagen wenn er das braucht, die Frage ist nur, ob ich das wirklich muss - denn ich bin seit Jahren gesund und auskuriert von allen Zipperlein und will nicht, dass womögliche Bedenken von anno dazumal zu Bedenken führen. Die neue Stelle wäre rein verwaltend und befristet.
Vielen Dank!
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #1 am: 31. Juli 2019, 17:10:55 »

Was für eine Art von Untersuchung soll das sein? Einstellungsuntersuchung? Arbeitsmedizinische Vorsorge?
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Arctic

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #2 am: 31. Juli 2019, 17:35:04 »

Das wird eine Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt, und ich hab hier den Gesundheitsfragebogen vor mir liegen. Leider stehen da keine Daten von-bis etc drauf, demnach könnte ich auch Untersuchungen von 1990 eintragen,wenn ich da in Behandlung war  :o
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dazonle

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #3 am: 31. Juli 2019, 17:45:33 »

Also grundsätzlich gilt, dass es für Angestellte kaum Untauglichkeitskriterien gibt. Selbst bei Beamten (und das wirst du ja nicht) muss schon ordentlich was vorliegen um nicht genommen zu werden, oder nicht als Angestellter übernommen zu werden.

Ich würde einfach raten, beim Amtsarzt mal inkognito anzurufen und sich dort diesbezüglich zu erkundigen.

Aber eigentlich brauchst du für ein lumpiges Angestelltenverhältnis keine Angst vor einer Untauglichkeit zu haben, deswegen wären verschweigen etc. dort sehr unangebracht, Vlt können sie ja dann doch auf dich zurückfallen.
Ist das wirklich eine ausführliche Einstellungsuntersuchung nur für ein Angestelltenverhältnis? Ich kann mir das kaum vorstellen
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Arctic

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #4 am: 31. Juli 2019, 17:52:34 »

Da steht halt "stehen oder standen Sie in ärztlicher Untersuchung wegen folgender Erkrankungen", und dann sind alle Dinge aufgeführt. Ich wüsste halt gerne, ob ich das beantworten MUSS oder was den Betriebsarzt überhaupt angeht, wenn es nicht gerade meine Arbeitsfähigkeit vor einem PC gefährdet. Heißt, ich will dem nicht sagen, dass mal wegen Akne an der Haut behandelt wurde, weil es nicht relevant für die Arbeitsstelle ist. Soll es aber ankreuzen, denn ich wurde ja behandelt.
Ich glaube auch nicht, dass die sich die BW-Akten ziehen, denn das wäre zu aufwändig für eine Angestelltenstelle mit Befristung..aber ich weiss es eben nicht genau und will nicht hinterher als Lügner abgestempelt werden,wenn ich etwas halt einfach nicht sagen wollte, weil es m.M.nach irrelevant ist. Anders wäre es bei grauem Star, den ich verschweige, das wäre etwas relevantes für PC-Arbeit,aber der Rest...Physio am Fuß etc.?!  :o :D
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #5 am: 31. Juli 2019, 17:55:26 »

Fangen wir mal ganz vorne an: Erstmal rausfinden, warum du nach Einstellung überhaupt eine Einstellungsuntersuchung bekommen sollst. Die Ämter sehen zu, dass das VOR der Einstellung passiert. Dann kommt das Arbeitsverhältnis gar nicht zustande.

Für Angestellte gibt es kaum Nichteignungskriterien- 2 Arme, 2 Beine (und selbst das ist nicht einmal Voraussetzung), ist in der Lage den Bogen auszufüllen (kognitiv und sehtechnisch), kann mit dem Arzt kommunizieren.
Ansonsten keine aktiven schweren Suchterkrankungen, keine Schizophrenie/Wahnvorstellungen, keine aktuelle schwere Depression. Halbwegs sozialadäquates Verhalten. Keine instabile AP, kein Blutzucker der jenseits von Gut und Böse ist, kein Blutdruck jenseits von Gut und Böse, keine aktiven schweren neurologischen Erkrankungen.

Also du sollst einfach nur in der Lage sein, deinen Job zu machen ohne in absehbarer Zeit auszufallen.

Schreib rein, was dir an Vorerkrankungen bedeutsam erscheint.
Und nein, die Bw-Akte wird regelhaft nicht angefordert.

Edit: Die Akne ist wurscht wenn die ausgeheilt ist. Ein schweres Ekzem z.B. der Hände wäre interessanter.
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #6 am: 31. Juli 2019, 17:57:58 »

Die Einstellungsuntersuchung soll die Punkte umfassen, die für die Ausübung des Berufs relevant sind. Auch wenn das der Mitarbeiter nicht immer 100%ig überschauen kann, hilft der gesunde Menschenverstand weiter. Das kann man schon abschätzen. Der Arzt wird dich auch nochmal fragen.

Das Ganze ist nicht so wild wie die Fragen bei einer Versicherung oder bei der Einstellung als Soldat oder Verbeamtung.
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Arctic

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #7 am: 31. Juli 2019, 18:00:32 »

Vielen Dank. Es ist alles ausgeheilt, was mich damals beeinträchtigt hat, und das seit Jahren. Die Stelle wird mir vorbehaltlich der betriebsärztl. Untersuchung zugesagt, ja. Und ich bin in der Lage, täglich 8 Stunden vor dem Rechner zu sitzen, mit Sehstärke und allem was dazu gehört. Keine Exzeme oder Akne  :D das war nur beispielhaft für alle mögl. Untersuchungen davor...demnach erscheint es mir als logisch, nur aufzuführen was mich MOMENTAN einschränken könnte und nicht was 200x mal gewesen war, das geht den doch nichts an, so lange ich meine Arbeit machen kann.

Würde denn bei einer Verbeamtung die Akte angefordert werden? (ist natürlich mein Traum, man weiss ja nie.. ::)
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Untersuchung beim Amt
« Antwort #8 am: 31. Juli 2019, 18:04:33 »

Bei einer Verbeamtung werden wird üblicherweise eine Diagnoseliste vom Hausarzt oder der KK gefordert. Aber üblicherweise nur Krankheiten der letzten 5 Jahre.
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