Nochmal zur Verdeutlichung, das Ergenbnis einer Steuerveranlagung kann man nur dann miteinander Vergleichen, wenn alle Verhältnisse der beiden Steuerpflichtigen annähernt gleich sind. Sprich die Einnahmen und Ausgaben, die persönlichen Verhältnisse (wie Steuerklasse, Kinder usw.). Geringe Abweichungen bei den Bezügen, z. B. durch eine höhere Besoldungs- oder Erfahrungsstufe, können schon ausreichen um unterschiede im Ergebnis auszumachen.
Kommen dann noch andere Einnahmequellen, wie Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinnahmen dazu, wird es fast unmöglich.
Von Abweichungen bei Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen will ich gar nicht reden.
Ich könnte hier noch Stundenlang etwaige Möglichkeiten aufzählen, die einen Einfluß auf das Ergebnis haben können.
Im Endefekt ist es aber heut zu Tage kaum noch möglich das Ergebniss zweier Einkommensteuerveranlagungen von unterschiedlichen Personen miteinander zu vergleichen. Da zu viele Faktoren einen Einfluß auf das Ergebnis haben können.
Um halbwegs seriös heraus zu finden, warum der eine mehr zurück bekommen hat und der andere weniger, müsste man beide Steuerbescheide nebeneinander legen und diese Punkt für Punkt miteinander vergleichen.