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Autor Thema: Steuererklärung 2018  (Gelesen 1708 mal)

D_s

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Steuererklärung 2018
« am: 08. August 2019, 12:09:55 »

Moin!

Nachdem ich letztes Jahr auf paar Lehrgängen war für min einen Monat, dachte ich eig. dass ich dadurch einiges über die Steuer zurück bekommen würde ... aber irgendwie ist dem nicht so ... man muss auch dazu sagen, ich wohne 10km von der Kaserne weg und laut Vorabinfo von meinem Steuerberater, gabs bereits vom Bund ca. 1400 EUR steuerfrei zurück erstattet ... mit geht's letztendlich auch nur um die Werbungskosten, alle anderen Kosten sind bei mir nicht sonderlich hoch.
Letztes Jahr z.B. bzw. die Steuererklärung von 2017 hatte ich NULL Lehrgänge und hab sogar paar Euronen mehr zurück bekommen als dieses Jahr ... wie kann das sein? Ich verstehs einfach nicht :/

Danke schonmal an alle!
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Andi8111

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Antw:Steuererklärung 2018
« Antwort #1 am: 08. August 2019, 12:15:20 »

Versteh ich auch nicht. Aber ich verstehe auch nicht, weshalb Sie das Uns fragen und nicht Ihren Steuerberater??
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BulleMölders

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Antw:Steuererklärung 2018
« Antwort #2 am: 08. August 2019, 12:47:38 »

Wenn Ihnen das Ihr Steuerberater nicht erklären kann, der alle Zahlen und Fakten kennt, wie soll Ihnen das jemand erklären, der diese Informationen nicht hat?

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D_s

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Antw:Steuererklärung 2018
« Antwort #3 am: 08. August 2019, 16:39:04 »

Die Frage ist ja nur, wieso man von Kameraden hört, dass diese 1xxx €+ immer zurück bekommen, wenn sie mal auf Lehrgang waren, dass macht mich letztendlich stutzig ... aber eben nochmal mit ihm telefoniert und er hatte nochmal bestätigt, dass eben die ca. 1400 EUR steuerfrei vom Bund von den Werbungskosten abgezogen wurden(was natürlich logisch ist) und es sich letztlich dadurch vermindert - hatte nur gedacht, dass man letztlich mehr zurück bekäme ... wohl getäuscht :/
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FoxtrotUniform

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Antw:Steuererklärung 2018
« Antwort #4 am: 08. August 2019, 19:17:04 »

Es kommt auch enorm auf das jeweilige Finanzamt an. Zudem hängt es bei Dienstreisen und Lehrgängen stark davon ab, was für Fahrtkosten man geltend machen kann und ob Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt wird. Bekommt man für ein Dienstgeschäft alle Aufwendungen erstattet, steht man steuerlich schnell schlechter dar, als wenn man ohne TG in der Stammeinheit seinen Dienst verrichtet. Weitere Aspekte sind Kompetenz des Steuerberaters sowie Progression.

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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

BulleMölders

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Antw:Steuererklärung 2018
« Antwort #5 am: 09. August 2019, 07:22:18 »

Nochmal zur Verdeutlichung, das Ergenbnis einer Steuerveranlagung kann man nur dann miteinander Vergleichen, wenn alle Verhältnisse der beiden Steuerpflichtigen annähernt gleich sind. Sprich die Einnahmen und Ausgaben, die persönlichen Verhältnisse (wie Steuerklasse, Kinder usw.). Geringe Abweichungen bei den Bezügen, z. B. durch eine höhere Besoldungs- oder Erfahrungsstufe, können schon ausreichen um unterschiede im Ergebnis auszumachen.
Kommen dann noch andere Einnahmequellen, wie Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinnahmen dazu, wird es fast unmöglich.
Von Abweichungen bei Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen will ich gar nicht reden.
Ich könnte hier noch Stundenlang etwaige Möglichkeiten aufzählen, die einen Einfluß auf das Ergebnis haben können.

Im Endefekt ist es aber heut zu Tage kaum noch möglich das Ergebniss zweier Einkommensteuerveranlagungen von unterschiedlichen Personen miteinander zu vergleichen. Da zu viele Faktoren einen Einfluß auf das Ergebnis haben können.

Um halbwegs seriös heraus zu finden, warum der eine mehr zurück bekommen hat und der andere weniger, müsste man beide Steuerbescheide nebeneinander legen und diese Punkt für Punkt miteinander vergleichen.
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