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Autor Thema: GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse  (Gelesen 1896 mal)

niggo_l

  • Gast
GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse
« am: 13. August 2019, 09:33:19 »

Hallo,
kurz zu meiner Vorgeschichte:
im Jahre 2010 wurde ich nach erfolgreichem Bestehen der Phase I der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit nach Fürstenfeldbruck ins Flugmedizinische Institut der Luftwaffe zur Phase II eingeladen. Nach den ersten bestandene Tests ging es dann zur medizinischen Untersuchung ins MRT. Dort wurde bei mir ein asymmetrischer Lumbosakraler Übergangswirbel diagnostiziert. Somit wurde ich nach ZDv 46/1 Anlage 3.1/46 Gradation VI als komplett Wehrdienstunfähig eingestuft.

Vor ein paar Tagen bin ich über die neue Zentralvorschrift der wehrmedizinischen Begutachtung gestoßen (A1-831/0-4000) und stellte fest, dass ich mit den oben genannten Befund die GNr. 42/IV bekommen würde, grundsätzlich also wehrdienstfähig mit starken Einschränkungen wäre.
Da die Liste der Verwendungsausschlüsse doch recht lang ist wäre meine Frage inwiefern die Anmerkungen zur GNr.42 hier greifen würden um die Liste eventuell zu verkürzen. Dort steht: "Eine detaillierte Erhebung der Sport- und Berufsanamnese kann ggf. hilfreich sein. Die mit bildgebenden Verfahren erhobenen Befunde sollten nicht überbewertet werden."

Da ich bis jetzt komplett beschwerdefrei bin und auch immer war (athletischer Körperbau mit gut trainierter Rückenmuskulatur) hätte ich Chancen die Liste an Verwendungsausschlüssen zu verkürzen? Sind euch Fälle bekannt in denen Verwendungen zugeteilt wurden trotz Verwendungsauschluss?

Danke für eure Antworten,

mit kameradschaftlichen Grüßen.
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Tommie

  • Gast
Antw:GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse
« Antwort #1 am: 13. August 2019, 09:56:21 »

Welchen Teil der Ausführungen von "KlausP" haben Sie denn nicht verstanden, so dass man Ihnen den nochmals erklären muss ;) ?

1. Wenn Sie mt T 5 als (dauernd) nicht verwendungsfähig befunden worden sind, können zwar Sie theoretische eine erneute Musterung beantragen, allerdings sollte sich Ihr Gesundheitszustand dafür gebessert haben und Sie das auch mit entsprechenden Attesten belegen können. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
2. Auf irgendetwas verzichten können Sie in der Hinsicht gar nicht. Als Soldat haben Sie Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung, so lange Sie Soldat sind. Die Bundeswehr vermeidet aus guten Gründen, Bewerber mit den entsprechenden Erkrankungen, die zu T 4 oder T 5 führen, einzustellen weil das Risiko einer Wehrdienstbeschädigung und damit dauernder Zahlungen durch den Bund zu hoch wäre und ein Verzicht durch den Bewerber schlicht und einfach nicht borgesehen ist.

Es liegt ein Befund vom FlgMedInst vor, das ist ein Facharztbefund! Wenn Sie dem Musterungsarzt nur den Wunsch, zur Bundeswehr zu kommen, anbieten können, wird man eine Nachmusterung ablehnen!
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Ralf

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Antw:GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse
« Antwort #2 am: 13. August 2019, 10:15:23 »

Es ist ja deine Eigeneinschätzung, dass du nun eine IVer Gradation bekommst, kann aber genauso gut auch immer noch VI sein. Selbst eine IVer Ziffer ist Ausschluss für alle Offz-Verwendung.
Die Liste bei der IV/42 ist so lang, da kannst du dir eine Verwendung abschminken und nur eine der wenigen, die ggf. noch übrig sind anzunehmen, auch wenn es dir gar nicht liegt, macht ja auch keinen Sinn
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

  • Gast
Antw:GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse
« Antwort #3 am: 13. August 2019, 10:20:00 »

Der TE hat im Forum drei Beiträge verfasst, die mehr oder weniger alle den gleichen Inhalt haben! Von einem gestellten Antrag auf Nachmusterung lese ich nichts! Er oxidiert seit dem Jahre 2010 mit seinem Wunsch Soldat zu werden herum aber bringt es nicht auf die Reihe, einen Ratschlag zu befolgen! Meiner Meinung nach ist er ein Troll, den man nicht weiter füttern sollte! Vielleicht erreicht er ja irgendwann die Altersgrenze für eine Einstellung ;) !
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Andi8111

  • Gast
Antw:GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse
« Antwort #4 am: 13. August 2019, 17:06:17 »

Dann kommt die Frage auf, wann die Altersgrenzen fallen... und irgendwann wie man ü40 noch reinkommt...
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BulleMölders

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Antw:GNr.42/IV Verwendungsauschlüsse
« Antwort #5 am: 14. August 2019, 07:29:52 »

Es ist alles gesagt und bevor weitere Nettigkeiten kommen, die gelöscht werden müssen, mach ich hier mal dicht.

Sollte der TE noch nachfragen haben, dann kann ja wieder auf gemacht werden.
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