Aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Quelle:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-regelung-soziales-entschaedigungsrecht.pdf;jsessionid=64FD39D187405E6538DB3209AAFD4D0D?__blob=publicationFile&v=4S.276/277
Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes)
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des Bundesversorgungsgesetzes und des Inkrafttretens des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch. Die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr richtete sich seit dem Inkrafttreten des Soldatenversorgungsgesetzes am 26. Juli 1957 aufgrund der gesetzlichen Verweisung nach den Regelungen des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetzes – BVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 5 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016) geändert worden ist. Aufgrund der Besonderheiten des Dienst- und Treueverhältnisses sowie der aus dem immanenten Aufopferungsanspruch erwachsenen besonderen Fürsorgepflicht der Bundeswehr als Dienstherr gegenüber den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen ist es zielführender, die besonderen Ausgestaltungen des Versorgungsanspruchs aufgrund gesundheitlicher Schädigungen von wehrdienstbeschä-digter Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Rahmen des Wehrdienstverhältnisses und für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst in einem gesonderten Ent-schädigungsgesetz außerhalb des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungs-rechts zu regeln.
Durch die Aufhebung des Bundesversorgungsgesetzes zum 1. Januar 2024 besteht das Erfordernis, die Verweisungsnorm im Soldatenversorgungsgesetz auf das Bundesversorgungsgesetz in der zuletzt geltenden Fassung für die Zeit nach dem 1. Januar 2024 bis zum Inkrafttreten eines neu zu fassenden Entschädigungsgesetzes für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorübergehend entsprechend zu regeln. Darüber hinaus war die Verweisungsnorm auf weitere, für die Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes notwendigen Gesetze, zu erweitern, die für das Soldatenversorgungsgesetz ebenfalls in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung Anwendung finden. Für die Dynamisierung der gesetzlichen Leistungen aufgrund der jährlichen Rentenanpassung wird die bisher in § 56 Absatz 2 des Bundesversorgungsgesetzes enthaltene Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung als Ermächtigungsnorm in das Soldatenversorgungsgesetz aufgenommen.
Zu meinen Fragen.
Liege ich richtig in der Annahme, dass aufgrund der besonderen Erfordernisse des Soldatenberufes ein eigenes Gesetzt zur Versorgung im Wehrdienst geschädigter Soldaten erarbeitet/angestrebt wird?
Kann es also sein, dass Soldaten welche im Dienst einen gesundheitlichen Schaden erleiden (WDB) anders gestellt werden als "zivile" Gewaltopfer?
Der Artikel 6 (siehe oben) liest sich so als würde, sollte bis zum 1.1.2024 kein eigenes Gesetz zur Entschädigung geschädigter Soldaten in Kraft treten, den Soldaten weiter die Versorgung durch das bisherige BVG (schlechter Leistungen als das neu SGB 14) zugrunde liegen.
An dem neuen Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
waren eine Vielzahl an Verbänden und Interessenvertretungen beteiligt und aufgrund der dramatischen Ereignisse am Breitscheid-Platz ein entsprechendes öffentliches und politisches Interesse vorhanden, was sich in dem auf wesentlichen Verbesserungen basierenden neuen SGB14 auswirkt.
Meine Frage wäre nun, ob es passieren kann, dass Einsatzgeschädigte und im Dienst geschädigte Soldaten abweichende bzw. schlechtere Leistungen in einem eigenen Entschädigungsgesetz erhalten, weil evtl. die nötige Beteiligung von Interessenvertretungen fehlt und zu wenig politisches und öffentliches Interesse vorhanden ist?
Oder ist mit gleichwertigen (finanzielle Leistungen) oder in Teilen für Soldaten spezifischen besseren (medizinischen Leistungen) zu rechnen?
Bin etwas verunsichert, wenn es darum geht, dass die Bundeswehr / Verteidigungsministerium in eigener Verantwortung ein so wichtiges Gesetz erstellt. Gerade im eigenen Verantwortungsbereich (siehe Umsetzung Arbeitszeitverordnung) wurden teilweise erst über Umwege, in der Praxis taugliche Konzepte umgesetzt.
Es wäre eine enorme zusätzliche Belastung für die betroffenen Soldaten, welche zum Teil mit schwersten gesundheitlichen Schädigungen zu kämpfen haben und nach teilweise sehr belastenden und zeitlich sehr langen WDB Verfahren, nun weiteren Unsicherheiten oder evtl. sogar Schlechterstellungen gegenüber Berechtigten, welche durch das neue ab 2024 gültige SGB 14 versorgt werden, erleiden würden.
Auch wäre es hilfreich, wenn durch die Verantwortlichen (bmvg) bereits frühzeitig über das Vorhaben eines eigenen Gesetzes zur Entschädigung von Soldaten informiert würde. Durch das zuständige Ministerium und die verantwortlichen Verbände (z.B. Weißer Ring) für das neue Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, wurde bereist frühzeitig informiert. Seitens der Bundeswehr sowie der zuständigen Verbände und Interessenvertretungen sind noch absolut keine Informationen erfolgt.
Gerade aufgrund der Besonderheiten des Dienst- und Treueverhältnisses sowie der aus dem immanenten Aufopferungsanspruch erwachsenen besonderen Fürsorgepflicht der Bundeswehr als Dienstherr gegenüber den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen, wäre es anzustreben, dass eine gleichwertige bzw. bessere Entschädigung erfolgt, ohne Schlechterstellungen in eventuellen Überbrückungszeiten bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Entschädigung von Bundeswehrangehörigen.
Das Neue Entschädigungsgesetzt enthält neben den wesentlich höhere finanziellen Entschädigungsleistungen auch viele weitere nützliche Änderungen wie die Möglichkeiten der Abfindung (§84 Abfindung) und viele andere nützliche Verbesserungen auch in der medizinischen Versorgung. Es wäre ein wesentlicher Nachteil, würden sich diese Verbesserungen in einem neuen Entschädigungsgesetz für Soldaten nicht finden.
Um von vorne herein für Transparenz zu sorgen, wäre es hilfreich frühzeitig über das Vorhaben eines eigenes Gesetzes zur Entschädigung von Bundeswehrangehörigen zu informieren und frühzeitig die Interessenvertretungen (Verbände, Vereine, Stiftungen usw.) in den Entwicklungsprozess mit einzubinden.
Liegen schon Informationen zu einem Entschädigungsgesetz für Soldaten seitens des Dienstherren oder den Verbänden vor?
Liebe Grüße
DieEhefrau (eines schwer Einsatzgeschädigten Ehemannes)