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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme  (Gelesen 2327 mal)

VIZU4L

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Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« am: 13. August 2019, 21:04:17 »

Guten Tag,

ich bin Wiedereinsteller, bei meiner letzten Musterung waren an meiner alten Dienststelle leider keine Dienstposten mehr frei.
Daher hatte ich die Möglichleit solange Zivil zubleiben oder zum nächst möglichen Zeitpunkt an einen Standort zukommen der relativ in der Nähe von meinem Wohnort ist.

Jetzt bin ich wieder dabei und habe direkt mit offenen Karten gespielt und oben erklärtes bei meinen Vorgesetzten bekannt gegeben.
Nun zu meiner Frage:

Ist es möglich trotz negativer Stellungnahme möglich dort versetzt zu werden?
Meine Vorgesetzten begründen ihre Entscheidung damit dass sie gutes Personal gerne behalten und ungern gehen lassen.
Möglich wäre es sofort mit Tauschpartner.

Meine alte Einheit möchte mich auch gerne wieder haben und sind im Begriff dies dem BaPersBw mitzuteilen.

Desweiteren habe ich eine Großmutter der Pflegestufe 1, die mich gerne öfters sehen möchte und teilweise auf mich angewiesen ist mit z.B. einkaufen fahren.

Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!
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Andi8111

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #1 am: 13. August 2019, 21:34:24 »

Welche hilfreichen Antworten erhoffen Sie sich denn?

Sie versuchen sich die Rosinen aus dem Kuchen zu picken. Das scheint nicht ganz geklappt zu haben. Nun begehren Sie die Versetzung an einen anderen Standort womit? Mit der Oma, die sie gerne sehen will?
Ok. (Mal davon abgesehen, dass Pflegegrad I fast nichts ist)

Ohne harte Sozialkriterien richtet sich Ihr Dienstposten nach dem Bedarf der Truppe. Wenn das BAPers zu dem Schluss kommen sollte, dass dieser auch Ohne Sie an Ihrem aktuellen Standort gegeben ist, KÖNNEN Sie versetzt werden. Wenn dem nicht so ist, dann nicht.
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LwPersFw

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #2 am: 14. August 2019, 04:40:02 »

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SolSim

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #3 am: 14. August 2019, 16:22:28 »

Das Motto „Hauptsache erst mal drin“ und dann muss man mich auch Heimatnah versetzten / verwenden funktioniert Gott sei dank nur in den seltensten Fällen.

Schreiben Sie einen Versetzungsantrag und leben mit dem Ergebnis.
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Tommie

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #4 am: 14. August 2019, 16:59:01 »

Das Motto „Hauptsache erst mal drin“ und dann muss man mich auch Heimatnah versetzten / verwenden funktioniert Gott sei dank nur in den seltensten Fällen.

In letzter Zeit soll es des Öfteren vorgekommen sein, dass man denen, die z. B. in den Osten wollten, die DF-Brigade in Frankreich angeboten hat ;D ! Ich mag den Humor mancher Bearbeiter bei BAPersBw :D !

Und … Frankreich ohne Ketten geht gar nicht ;D !
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wolverine

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #5 am: 14. August 2019, 17:06:05 »

Das ist doch Unsinn. Warum soll denn irgendein Personalbearbeiter völlig grundlos eine Stelle vorschlagen, die den Wünschen des Bewerbers möglichst wenig entspricht?! ??? Die anschließende Bearbeitung von Versetzungsanträgen und evtl. Beschwerden, Eingaben etc. macht doch viel mehr Arbeit als einen möglichst zufriedenen Soldaten zu schaffen.
Richtig ist doch vielmehr, dass es nicht immer dort Bedarf und Stellen gibt, wo es der Wunsch des Bewerbers gerne hätte. Und dann wird eben etwas vorgeschlagen, was man annehmen aber auch ablehnen kann.
Hier möchte ja die Wunscheinheit den Soldaten sogar haben, hat aber vermutlich keine Stellen oder die geringere Priorität. Und dem Bewerber wurde nun einmal eine zu besetzende Stelle angeboten, die er angenommen hat. Da ist es doch nicht wirklich verwunderlich, dass man ihn  da nicht ohne Ersatz ziehen lässt; schließlich war die Stelle ja vakant.
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Tommie

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #6 am: 14. August 2019, 17:13:04 »

Der hat gar nichts grundlos vorgeschlagen, sondern zuerst erklärt, dass er mehr als 300 km im Umkreis des gewünschten Standortes keine passende Stelle hat! Und dann hat er angeboten, dass die DF-Brigade sucht! Könnte für manchen ja trotzdem interessant sein!

Hatten letzthin bei uns das Paradebeispiel: Hat die GA in Weißenfels gemacht, Planstelle ist jedoch in München, wo man sich an der SanAkBw ohnehin für alle Lehrgänge herum drücken muss! Kurz nach der GA wird dann in der Stammeinheit gleich mal ein Versetzungsantrag gestellt. WSF hat aber nichts frei für die gewünschte Verwendung, also bleibt es bei München. Da war das Geheule groß! Gemeinsam mit BAPersBw ist es uns jedoch gelungen, die Zeit bis zur Beförderung zum Feldwebel so zu gestalten, dass man die ZAW wenigstens heimatnah macht. Um die Lehrgänge in München kommt man als Angehöriger der Sanitätstruppe ohnehin nicht herum.
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wolverine

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Antw:Versetzungsantrag mit negativer Stellungnahme
« Antwort #7 am: 14. August 2019, 17:20:16 »

So macht es ja auch Sinn und zuerst kommt nun einmal der militärische Bedarf. Nur klingt das
In letzter Zeit soll es des Öfteren vorgekommen sein, dass man denen, die z. B. in den Osten wollten, die DF-Brigade in Frankreich angeboten hat ;D ! Ich mag den Humor mancher Bearbeiter bei BAPersBw :D !
irgendwie anders. Als ob da irgendwer in Köln oder Siegburg aus bloßer Boshaftigkeit Leute möglichst quer durch die Republik versetzt. Und so ist wohl auch das Vorurteil einiger, weshalb man das nicht noch befeuern sollte.
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