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Autor Thema: Krank auf Stube - Was ist erlaubt?  (Gelesen 5011 mal)

Heady

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Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« am: 19. August 2019, 13:41:33 »

Guten Tag Community,
da ich in der Vorschrift nichts gefunden habe, stelle ich mal die konkrete Frage (wurde so auch nicht im Forum beantwortet), was als Soldat machbar ist, wenn man Krank auf Stube ist.
Darf man:
a) Kaserne zum Einkauf von Medikamenten und Essen verlassen?
b) Stube zum Essensgang verlassen?
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dunstig

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #1 am: 19. August 2019, 14:15:09 »

Kommt auf den Einzelfall drauf an. Da wird man kaum eine pauschale Aussage treffen können.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

aIrBoRnE

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #2 am: 19. August 2019, 14:23:52 »

gibt es den Krank auf Stube Mist echt noch? Du bist weder in Gewahrsam noch in Haft, natürlich darfst du dir Essen oder Medikamente besorgen. Wärst du dazu nicht fähig, würdest du stationär behandelt
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Glück ab!

KlausP

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #3 am: 19. August 2019, 14:32:16 »

Was hat denn der Truppenarzt dazu gesagt?
Und warum müssen Sie sich Medikamente kaufen? Die gibt es entweder beim TrA direkt oder Sie bekommen ein Rezept.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Heady

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #4 am: 19. August 2019, 14:33:37 »

@KlausP:

Da meine Dolo-Dobendan ausgehen und ich neue benötige und keine bekam.
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Andi8111

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #5 am: 19. August 2019, 15:19:38 »

gibt es den Krank auf Stube Mist echt noch?

Was ist daran Mist?
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funker07

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #6 am: 19. August 2019, 16:15:41 »

Such mal im Ausbildungsforum im Intranet (falls das noch erreichbar ist) nach kzh.
Der Rechtsberater der 1. PzDiv hat dazu vor n paar Jahren mal erläutert, wie diverse Regelungen im Bezug auf kzh und auch Krank auf Stube auszulegen sind.

Teilnahme an der Truppenverpflegung ist grundsätzlich zulässig.
Bei ansteckenden Krankheiten mag das anders aussehen, aber dann hättest du vermutlich auch kzh bekommen.

Vom Grundsatz her darfst du das machen, was der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht schadet.

Generell sehe ich aber weniger Fälle, in denen ich Krank auf Stube für sinnvoll halte.
Fehlende Reisetüchtigkeit wäre einer.
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ulli76

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Antw:Krank auf Stube - Was ist erlaubt?
« Antwort #7 am: 19. August 2019, 17:35:40 »

Gibt verschiedene Gründe. Z.B. langer Heimweg, auch oft in Verbindung mit der Art oder Schwere der Erkrankung, Notwendigkeit der kurzfristigen Wiedervorstellung, Betreuung oder Versorgung zu Hause nicht sichergestellt.
Muss man halt im Einzelfall sehen, was sinnvoll ist.

Und ja, natürlich kann man an der Verpflegung teilnehmen oder Einkäufe machen.

Dolo-Dobendan kannst dir übrigens sparen. Das Zeug hat keine gute Wirkung, aber die Gefahr der Entstehung von Allergien. Mit Ibuprofen bist besser bedient.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

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