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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Leistungskatalog im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung?  (Gelesen 3600 mal)

Critikon

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Gibt es einen Leistungskatalog (oder ähnliches) für die unentgeltliche truppen(zahn)ärztliche Versorgung? Werden zum Beispiel in eine ZDv oder dergleichen konkrete Maßnahmen festgelegt, die durch den Truppen(zahn)arzt übernommen werden?

Beispielsweise wenn ein Soldat eine bestimmte Behandlung haben möchte, wie und wo kann er nachgucken, ob diese unter die utV fällt?
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Tommie

  • Gast

Ja, die gibt es! Nennt sich Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1455/3 "Allgemeine Verwaltungsvorschrift  zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung)"!
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Tommie

  • Gast

Nachdem meine Information und die mir vorliegende Vorschrift jedoch schon ein wenig älter sind, neige ich dazu, bei nächster Gelegenheit im Dienst zu überprüfen, ob diese Vorschrift in der mir vorliegenden Form noch gültig ist. Aber prinzipiell sind Ihre Fragen alle mit einem "Ja!" zu beantworten.
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LwPersFw

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Ja, die gibt es! Nennt sich Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1455/3 "Allgemeine Verwaltungsvorschrift  zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung)"!


Die A-1455/3 ist außer Kraft gesetzt...muss auf Grund der BwHFV überarbeitet werden.

Die A-1455/4 macht aber die (nahezu) identischen Vorgaben.

Grundsätzlich gilt zuerst die BwHFV.

Ist in einer Bw-Vorschrift, die noch nicht an diese angepasst wurde,
etwas erlaubt, was die BwHFV aktuell ausschließt, darf dies nicht
mehr angewendet werden. Beispiel ist das Impfen für private Reisen.
« Letzte Änderung: 17. August 2019, 08:21:45 von LwPersFw »
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