Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 03:02:34
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstellung nach Entlassung  (Gelesen 6537 mal)

Fami

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Wiedereinstellung nach Entlassung
« am: 22. August 2019, 11:51:52 »

Sehr geehrte Kameraden/innen und sonstige Damen und Herren,

im Jahr 2014 hab ich bereits eine Grundausbildung zum SAZ bei der Bundeswehr begonnen, wurde jedoch aus dieser innerhalb der Probezeit entlassen. Nun würde ich mich gerne wieder bei der Bundeswehr bewerben hätte diesbezüglich zwei Fragen.

1. Wie stehen die Chancen noch einmal bei der Bundeswehr genommen zu werden? Meine Entlassung erfolgte damals aufgrund des Nichterreichens verschiedener Ausbildungsziele. Wird dann bei einer erneuten Bewerbung schon von vornherein gesagt weil du es damals nicht geschafft hast wirst du es diesmal auch nicht schaffen also stellen wir dich erst garnicht ein?

2. Da damals meine Ausbildung (Industriekaufmann) anerkannt wurde, wurde ich direkt als StUffz FA eingestellt (Materialbewirtschaftungsfeldwebel). Allerdings hab ich inzwischen festgestellt, dass mir andere Tätigkeiten deutlich mehr liegen, weshalb ich mich evtl. für dir Tätigkeit als Notfallsanitäter oder Ähnliches interessiere (zumindest keine überwiegende Bürotätigkeit wie Materialbewirtschaftungsfeldwebel) interessiere. Dies hätte jedoch auch zur Folge, dass meine alte Ausbildung nicht mehr anerkannt werden würde und ich somit nicht als StUffz FA eingestellt werden könnte. Könnte es diesbezügliche ein Problem darstellen, da wie ich gehört habe eine erneute Einstellung mit niedrigerem Dienstgrad angeblich nicht mehr möglich ist und eine erneute Einstellung wenn überhaupt nur in einem Bereich möglich ist in dem mein Ausbildungsberuf anerkannt wird und ich deshalb wieder den Dienstgrad StUffzFA erhalten würde?

Vielen Dank für eure Antworten bereits im Voraus
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.025
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #1 am: 22. August 2019, 12:34:15 »

1.) zwischen 0 und 100%, je nachdem, wie die Eignungsfeststellung abschließt

2.) Nein, wenn du damals Eignungsübender warst. Dann hast damit bei Beendigung der Eignungsübung deinen Dienstgrad verloren.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.521
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #2 am: 22. August 2019, 12:37:26 »

Zu 1.: Bewerben Sie sich und Sie werden es erfahren. Hier ist niemNd mit Ihrem Fall betraut, nehme ich an.

Zu 2.: wenn Sie während Ihrer 4monatigen Eignungsübung entlassen wurden ist auch Ihr damaliger Dienstgrad futsch und Sie können mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt werden. Wenn Sie allerdings schon zum SaZ "ernannt" wurden sieht das anders aus. Dann haben Sie den Dienstgrad ja schon "fest" gehabt.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.779
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #3 am: 22. August 2019, 13:41:55 »

Zitat
Meine Entlassung erfolgte damals aufgrund des Nichterreichens verschiedener Ausbildungsziele.

Frage: Wie schafft man denn das in der Grundausbildung?

... und ja, die Beurteilung des DV, und die im Nachgang erfolgte Entlassung sind ein erhebliches Hindernis ...
Gespeichert

SanStffEins

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #4 am: 22. August 2019, 15:53:09 »

[...]Notfallsanitäter oder Ähnliches interessiere (zumindest keine überwiegende Bürotätigkeit wie Materialbewirtschaftungsfeldwebel)

Ist es eigentlich diesen BW-Propaganda Videoclips geschuldet, dass gefühlt alle, welche beim Bund NotSan werden wollen, denken es kommt keine Büroarbeit / MatBew. auf sie zu?
Klar, sieht schon cool aus, dieser Boxer, wie er heroisch einem Leopard hinterher fährt... und dann tun Sanis krasse Sanidinge...die Realität ist halt anders.

1. NotSan dürfte nicht mal auf dem Papier mehr eine Mangel ATN sein, außer vielleicht man wird als fertiger NS eingestellt. Also da ne Stelle bekommen ist auch nicht so einfach, je nachdem wo man hin will.
2. Je nach dem ob man im Regiment oder in einer Staffel landet, liegt der Schwerpunkt wo anders. Materialbewirtschaftung und Büroarbeit hat man überall. Und das nicht zu knapp!
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #5 am: 22. August 2019, 16:26:08 »

... und dann tun Sanis krasse Sanidinge...die Realität ist halt anders.

Ich hab gerade so gefeiert :D ! Ja, das ist schon geil, das ganze Propaganda-Gedöns ;D ! Zu meiner Dienststelle gehört auch eine SanStff Eins und vor Ort ist auch ein abgesetzter Zug dieser SanStff Eins, daher weiß ich recht gut, was die da tun und wie sie es tun. Und nachdem ich irgendwann einmal in der AVR SanFw/LRA/LRM war, unterhalte ich mich gelegentlich auch mit den Kameraden meiner Dienstgradgruppe (UmP), die jetzt aktuell in der AVR SanFw/NotSan sind. Und auch da bekommt man einiges mit, was so "abgeht", wie man jetzt neudeutsch sagen würde.

Da werden junge Menschen unvorbelastet und hoch motiviert eingestellt, in mühevoller Kleinarbeit zu Sanitätsfeldwebeln und Notfallsanitätern ausgebildet und während ihrer Dienstzeit nach BBesO A7 bis A8Z besoldet. Dann fangen sie an herum zu nölen, dass sie nur wenig Patientenkontakt haben und sich mehr um Material und Papierkram kümmern müssen und werden von Tag zu Tag demotivierter bis zu ihrem Dienstzeitende, an dem sie frohen Mutes den "Scheissladen" (Zitat eines ausscheidenden Notfallsanitäters!) verlassen. In der Realität angekommen merken Sie dann, dass der DRK KV Hintertupfing ihnen zwar einen Arbeitsplatz anbietet, den sie auch hochmotiviert annehmen, erwachen jedoch dann, wenn die erst Gehaltsabrechnung da ist, aus allen (feuchten) Träumen: Denn da steht jetzt ja weniger Brutto drauf, als man beim Bund Netto hatte! Und von dem wenigen Brutto gehen dann auch noch Beiträge für die Sozialversicherung weg, so dass zum Schluss so wenig übrig bleibt, dass einem schon beim Anblick der Abrechnung die Tränen kommen!
Gespeichert

SanStffEins

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #6 am: 23. August 2019, 10:11:00 »

Wie in (gefühlt) jeder anderen AVR, je "höher" man kommt, desto "mehr Schreibtisch" hat man.
Klar, der neue Feldwebel frisch aus der ZAW macht erst mal seine Lehrgänge, bildet selbst aus

hust...EHA...hust...

aber sobald man den ersten KrKw aufs Auge gedrückt bekommt, sind wir wieder bei Schreibtisch und MatBew ;)

Aber solange ich Praktikanten bekomme, welche mir erklären sie gehen -wenn überhaupt- nur für maximal ein paar Wochen in den Einsatz, solange wundere ich mich nicht
über das falsche Bild vom SanFw NotSan in den Köpfen derer, die es werden wollen.
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #7 am: 23. August 2019, 10:15:42 »

Aber solange ich Praktikanten bekomme, welche mir erklären sie gehen -wenn überhaupt- nur für maximal ein paar Wochen in den Einsatz, solange wundere ich mich nicht über das falsche Bild vom SanFw NotSan in den Köpfen derer, die es werden wollen.

Auch das kenne ich ;) ! Die nimmt man dann kurz auf die Seite, erklärt ihnen, dass Soldat das Akronym für "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun" ist und dass sie so lange in einen Einsatz gehen, wie sie dorthin befohlen sind! Und wenn der Kamerad dann diskutieren will, lässt man ihn stehen und geht zum S3Fw bzw. ins lagezentrum und sorgt dafür, dass der Kamerad  bei nächster Gelegenheit gleich mal vier Monate Staub frisst in Afghanistan ;) ! Solche Schlaumeier liegen mir immer schwer im Magen ...
Gespeichert

dunstig

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.873
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #8 am: 23. August 2019, 10:22:00 »

Ein Paradebeispiel gesunder Menschenführung mal wieder ::)
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Captain Kugelfang

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 64
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #9 am: 23. August 2019, 12:08:47 »

Kurze Frage:

Du bist damals entlassen worden, weil du Ausbildungsziele des Feldwebels nicht bestanden hast. Nun willst wie wieder zur Bundeswehr, damit du wieder die gleichen Ausbildungspunkte durchläufst, nur in einer anderen Verwendung?

Als personaler würde ich dich Fragen, warum du es diesmal schaffen solltest. Würde mich sehr gut vorbereiten den es werden, denke ich, einige unangenehme Fragen auf dich zukommen.
Gespeichert
Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.779
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #10 am: 23. August 2019, 12:14:25 »

@ Kugelfang:

Nein, er ist damals ENTLASSEN worden, weil er offensichtlich Ausbildungsabschnitte der GA nicht erfolgreich abgeschlossen hat - und krankheitsbedingt kann dass nicht gewesen sein ... FA Lehrgänge kommen später.

Auf meine Nachfrage dazu kam keine Antwort ...
Gespeichert

Fami

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #11 am: 25. August 2019, 23:17:04 »

Kurze Frage:

Du bist damals entlassen worden, weil du Ausbildungsziele des Feldwebels nicht bestanden hast. Nun willst wie wieder zur Bundeswehr, damit du wieder die gleichen Ausbildungspunkte durchläufst, nur in einer anderen Verwendung?

Als personaler würde ich dich Fragen, warum du es diesmal schaffen solltest. Würde mich sehr gut vorbereiten den es werden, denke ich, einige unangenehme Fragen auf dich zukommen.

Der Grund warum ich damals entlassen wurde waren Familienehre Probleme, die sich auf meine Leistung in der AGA ausgewirkt haben.
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 712
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #12 am: 26. August 2019, 05:31:02 »

Gut gemeinter Rat. Die Bundeswehr ist einfach nichts für Sie!
Gespeichert

SanStffEins

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #13 am: 26. August 2019, 09:35:24 »

Aber solange ich Praktikanten bekomme, welche mir erklären sie gehen -wenn überhaupt- nur für maximal ein paar Wochen in den Einsatz, solange wundere ich mich nicht über das falsche Bild vom SanFw NotSan in den Köpfen derer, die es werden wollen.

Auch das kenne ich ;) ! Die nimmt man dann kurz auf die Seite, erklärt ihnen, dass Soldat das Akronym für "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun" ist und dass sie so lange in einen Einsatz gehen, wie sie dorthin befohlen sind! Und wenn der Kamerad dann diskutieren will, lässt man ihn stehen und geht zum S3Fw bzw. ins lagezentrum und sorgt dafür, dass der Kamerad  bei nächster Gelegenheit gleich mal vier Monate Staub frisst in Afghanistan ;) ! Solche Schlaumeier liegen mir immer schwer im Magen ...

Auch wenn es grade off-Topic ist: Die meisten aus meinem Zug würden sich für ein paar Monate Wüstenstaub die Finger lecken. Demnächst ist eFP dran, und was der gemeine Soldat davon hält, ist wohl kaum ein Geheimnis ;)
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
« Antwort #14 am: 26. August 2019, 12:18:41 »


Die nimmt man dann kurz auf die Seite, erklärt ihnen, dass Soldat das Akronym für "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun" ist


@Tommi ... und auch an alle anderen "harten Kämpfer" hier...

... wir alle sind Staatsbürger in Uniform - und gerade keine blinden, keine stumpfsinnigen und keine nicht denkenden Befehlsempfänger!

Der deutsche Soldat muss und soll denken! Und er soll nicht alles tun! - wenn es z.B. nicht zu dienstlichen Zwecken ist ... oder sogar eine Straftat wäre!

Also lasst solche Sprüche! - denn hier sind schließlich auch viele Ungediente.





Verbale Entgleisungen, Beleidigungen, etc. ... erst recht unter der Gürtellinie und aus den Fäkalbereich ... werde ich auch nicht mehr dulden.

Wer für sich selbst den Anspruch erhebt ein korrekter Soldat zu sein ... erst recht wenn im höheren Dienstgrad und Vorgesetzter...

...hat auch in diesem Forum Würde und Anstand zu waren! Alle Aktiven hier sind ein Spiegelbild der Truppe! Denkt mal daran... :(

Von mir aus denkt was Ihr wollt ... die Gedanken sind frei ... ich will davon aber nichts mehr lesen...

Ich werde ab jetzt nur noch löschen ... und auch nicht nur Teile ... sondern den ganzen betreffenden Beitrag !


Die Forumsregeln sind für uns alle da ... und wir alle haben uns daran zu halten... egal ob neu hier ... oder schon Jahre dabei.


Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de