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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rechtliche Frage  (Gelesen 3033 mal)

Maibaum

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Rechtliche Frage
« am: 12. September 2019, 07:13:39 »

Mahlzeit Kameraden,

habe hier mal eine Rechtliche Frage.
Und zwar erstens: Mein Zugführer hatte für einen Donnerstag und Freitag für alle Soldaten im Zug sth Abbau befohlen die mit auf Übung fahren. Da ich aber noch im Urlaub bis Mittwoch war wusste ich von dem allem nichts also 200 Km ab zu Kaserne und erfahre dann das einer für mich Urlaub geschrieben hat ohne mein Wissen und ohne mir bescheid zu geben! Ich stand da wie der volldepp. Und nun ist das so Rechtlich oder gibt es da ne Vorgabe oder nen Paragraphen oder so das man das den Zugführer mal vorlegen kann? Zweite frage: Nun gleicher Zugführer sagt mir am letzten Abend auf der Übung als alle gepäcke verladen sind das ich am Montag auf FM Lehrgang gehe! Bzw er hätte nichts gesagt wenn ich es nicht durch Zufall selbst heraus gefunden hätte und ihn drauf angesprochen habe! Nun gibt es auch da ne Vorgabe das man den Soldaten rechtzeitig in Kenntnis setzten muss? Weil ich stehe Montag dann da mit keinem Gepäck und komme mir wieder voll verarscht und dumm vor.
Vielen Dank für die Antworten schon mal.
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KlausP

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #1 am: 12. September 2019, 07:48:57 »

Zitat
... Nun gibt es auch da ne Vorgabe das man den Soldaten rechtzeitig in Kenntnis setzten muss? ...

Ist der Lehrgang an 'Ihren Standort? Wer hat Ihnen denn die schriftliche Kommandierungsverfügung eröffnet?
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Maibaum

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #2 am: 12. September 2019, 08:18:11 »

Lehrgang ist am Standort und habe noch keine Kommandierung oder anders schriftlich erhalten. Auch Wenn's am Standort ist Gepäck wird erst 1 Woche später nachgeführt
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LwPersFw

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #3 am: 12. September 2019, 08:24:04 »


...und erfahre dann das einer für mich Urlaub geschrieben hat ohne mein Wissen und ohne mir bescheid zu geben!...


A-1420/12

"106. Urlaub wird nur auf Antrag erteilt. Die Beantragung von Urlaub darf nicht befohlen werden."


Und einen formalen Antrag stellen kann nur einer ... der Soldat selbst ... (oder ggf. eine von ihm mit Vollmacht versehene Person)
D.h. rein rechtlich haben Sie keinen Urlaub ... denn der DV kann keinen EU genehmigen, den Sie nicht beantragt haben.
Hat er es doch getan, wäre dies ein verbotenes befehlen von EU.




Nun gibt es auch da ne Vorgabe das man den Soldaten rechtzeitig in Kenntnis setzten muss?


B-1300/46   dort u.a. Punkt 6 i.V.m. (!!) Punkt 7 i.V.m. (!!) A-1300/14 Punkt 2

Da es sich aber um einen Lehrgang am Standort handelt...
Wenn man Sie so "verplant" ... tragen nicht Sie die Verantwortung für ggf. fehlende Ausrüstung/Bekleidung.


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RefüPerser d.R.

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #4 am: 12. September 2019, 09:32:38 »

Auch wenn es sich nach der Schilderung des TE nicht um "befohlenen EU" sondern um Zeitausgleich handelt, befiehlt den nicht der Zugführer sondern der DV.

Grundsätzlich scheint es sich hier wieder einmal um einen Lehrgangsteilnehmer des Lehrgangs " Ich, der Zugführer das gottgleiche Wesen " zu handeln. Meine Empfehlung hier: Suchen sie das Gespräch mit dem DV, damit dieser klären kann wie es zu einer solchen desaströsen Informationspolitik gekommen ist.
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Maibaum

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #5 am: 12. September 2019, 15:37:49 »

Okay jetzt danke schonmal für die antworten einen kleinen Fehler hatte ich beim schreiben ich meine nicht EU sondern stunden! Aber auch diese wurden ohne meinenes Wissens geschrieben und beim Chef eingereichten und unterschrieben hatte ein Kamerad mit in Vertretung. Der Kamerad dachte allerdings ich würde bescheid wissen weil es mein Zugführer sagte.
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wolverine

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #6 am: 12. September 2019, 15:59:50 »

Man kann auch eine Beschwerde schreiben. Dann wird der Sachverhalt rechtlich gewürdigt und man bekommt einen Bescheid. Möchte man das nicht, bleibt nur das Gespräch mit dem ZgFhr oder KpChef.
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Al Terego

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #7 am: 12. September 2019, 16:25:52 »

... nicht EU sondern stunden! Aber auch diese wurden ohne meinenes Wissens geschrieben und beim Chef eingereichten und unterschrieben hatte ein Kamerad mit in Vertretung. Der Kamerad dachte allerdings ich würde bescheid wissen weil es mein Zugführer sagte.

Na ja, Abbau von Stunden ist überhaupt nicht zu beantragen, sondern wird vom Chef von Amts wegen angeordnet. Ist also in Deinem Fall nicht besonders sinnvoll gelöst worden, aber anordnen konnte es der Chef trotzdem.
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Maibaum

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #8 am: 12. September 2019, 16:28:47 »

Aber ohne mein wissen? Kann doch nicht sein das ich 400km fahren muss um dann wie ein volldepp erfahre das ich sth Abbau befohlen bekommen habe. Wie absurd ist das denn bitte und dann soll das auch noch ok sein?
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ulli76

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #9 am: 12. September 2019, 16:33:02 »

Was hast du nur immer mit deinem Volldepp? Das ist halt von der Kommunikation schief gelaufen. Lässt sich halt nicht rückgängig machen. Das lässt sich in Zukunft aber nur verhindern, wenn man mit einander redet und versucht eine sinnvolle Lösung zu finden.
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KlausP

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #10 am: 12. September 2019, 16:44:40 »

Aber ohne mein wissen? Kann doch nicht sein das ich 400km fahren muss um dann wie ein volldepp erfahre das ich sth Abbau befohlen bekommen habe. Wie absurd ist das denn bitte und dann soll das auch noch ok sein?

Wieso ohne Ihr Wissen? Das wird ja wohl auf dem Dienstplan stehen. Falls der auf dem ÜbPl noch nicht aushing wird der Chef das sicher gegenüber den TE-Führern kundgetan haben oder es steht schon im Befehl für den UbPl-Aufenthalt.
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Al Terego

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #11 am: 12. September 2019, 16:47:08 »

Wie absurd ist das denn bitte und dann soll das auch noch ok sein?

Wie ich geschrieben habe, ist es scheinbar in Deinem Fall suboptimal gelaufen. Woran es gelegen hat können wir hier natürlich nicht wissen. Ggf. bist Du aber auch selber ein klein wenig Schuld daran, weil du vielleicht nicht richtig zugehört hast, das Schwarze Brett nicht beachtet hast oder was auch immer. Wir wissen es nicht und kennen nur Deine Sicht.

Der Schlüssel ist, wie so oft, die Kommunikation.
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funker07

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Antw:Rechtliche Frage
« Antwort #12 am: 12. September 2019, 16:55:04 »

Der Zugführer darf Abbau von Stunden (auch, wenn du damit ins Minus kommst) vorschlagen und der Chef darf das so anordnen, zustimmen musst du dafür nicht.
Dass man dir das x Tage vorher sagen muss, steht meines Wissens nirgends direkt, ergibt sich aber aus dem logischen Menschenverstand.

Hier braucht der Zugführer evtl noch mal eine Schulung "Die Stärkeliste und ich: Wie behalte ich Übersicht über meine Soldaten", falls es unabsichtlich passiert ist.
Falls man dich bewusst verarscht hat, wäre das wohl disziplinar zu würdigen.
Was davon vorliegt und ob du das Problem besser mit einem Gespräch oder einer Beschwerde aus der Welt schaffst, musst du beurteilen. Was dabei raus kommt, kann dir hier wohl keiner sagen.

Die kurzfristige Info über den Lehrgang kann von extern verschuldet sein (ein Soldat krank und du rückst nach) oder durch schlechte Organisation oder man hat dich bewusst auflaufen lassen.
Letzteres halte ich (ohne einen der beteiligten Soldaten zu kennen) erstmal für unwahrscheinlich.
Auch hier hilft nur Reden oder Beschweren.
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