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Autor Thema: Verpflichtungszeit mit Ausbildung  (Gelesen 2453 mal)

Ts 1993

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Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« am: 30. September 2019, 21:11:28 »

Hallo,

ich bin Gesundheitsaufseher und möchte mich für die Laufbahn der Feldwebel bewerben. Wie sind dort die Verpflichtungszeiten?
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2019, 05:00:57 »

Die Einstellung ist berufsnah als Fw in der Verwendung "Gesundheitsaufseher" möglich, die Regelverpflichtungszeit beträgt 12 Jahre. Allzu viele Dienstposten gibt es jedoch für die Verwendung nicht.
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TS 1993

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2019, 09:50:56 »

Ich dachte immer, mit Ausbildung kann man kürzere Verpflichtungszeiten vereinbaren?
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KlausP

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2019, 10:16:22 »

Können Sie ja versuchen, aber ob der Einplaner darauf eingeht? Einen Anspruch darauf haben Sie jedenfalls nicht.
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Tommie

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2019, 10:52:56 »

Aktuell ist die Lage bei den Gesundheitsaufsehern nicht wirklich angespannt! Daher neigen die Einplaner dazu, hier maximal auf eine Verpflichtungszeit von acht  Jahren herunter zu gehen, aber definitiv nicht darunter! Selbst wenn Sie schon als Gesundheitsaufseher ausgebildet sind, dauert es eine Zeit, bis Sie auf dem Dienstposten verwendungsfähig sein wenden.
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #5 am: 01. Oktober 2019, 11:43:57 »

Ich dachte immer, mit Ausbildung kann man kürzere Verpflichtungszeiten vereinbaren?
Ist es ja, sonst wären es 13 Jahre.
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F_K

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #6 am: 01. Oktober 2019, 12:27:25 »

Hintergrund:

Auch wenn die Berufsausbildung / ZAW "eingespart" wird, so ist doch eine Feldwebelausbildung zu durchlaufen - insoweit ist die Bundeswehr schon an angemessenen Verpflichtungszeiten interessiert.

"Kürzer" wird praktisch nur bei absoluten Mangelverwendungen durchgeführt (gesetzlich geht es), wo die Einarbeitung sehr gering ist (z. B. bei Ärzten).

Es bleibt sich zu bewerben, und dann beim Einplaner nachzufragen - und für eine Einschätzung Tommies und Ralfs Antwort zu berücksichtigen.

Viel Erfolg.
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Tommie

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2019, 11:15:19 »

Ich habe gerade noch bei ISOrg im IntranetBW nachgesehen: Die (theoretische!) Mindestverpflichtungszeit beträgt drei Jahre! Darunter macht eine Verpflichtung eines bereits ausgebildeten Gesundheitsaufsehers überhaupt keinen Sinn. Aktuell wird man sich jedoch aufgrund der Personallage nicht dazu hinreißen lassen, jemanden "nur" für drei Jahre zu verpflichten. Die aktuelle "Schmerzgrenze" sind -laut Auskunft BAPersBw!- acht Jahre, unter denen gar nichts geht!
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Ralf

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Antw:Verpflichtungszeit mit Ausbildung
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2019, 13:03:16 »

ISOrg und Aussagen von Personalführern können weiterhelfen. Festgelegt ist dieses jedoch auch in einer Bereichsvorschrift: C1-1420/13-4000.
Wenn sich alle daran halten, ist die Regelverpflichtungszeit 12 Jahre.
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