Absolut richtig, F_K! Denn, was der Bewerber vielleicht nicht weiß, ist die Genehmigung von Ausbildungen am Arbeitsplatz (AAP)! Das kann durchaus ein wenig "tricky" sein
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Beispiel: Der Lehrgang zum Erwerb der ATB "PersFw SK" (Personalfeldwebel der Streitkräfte) ist chronisch überbucht, sehr oft nicht mit Lehr- und Ausbildungspersonal hinterlegt und wird in erster Linie mit den Soldatinnen und Soldaten belegt, die mit einer kaufmännischen Ausbildung mit dem Ziel PersFw SK eingestellt wurden. Für dieses Klientel ist das ein Laufbahnlehrgang, so dass sie absolute Priorität haben. Damit werden u. a. die sogenannten "Umsetzer", also z. B. ein PzGrenFw mit "defektem" Knie, der eine kaufmännische Ausbildung hat und weiterverwendet werden soll als PersFw zurück gestellt. Hier ist (aber auch nur) für die "Umsetzer" eine AAP zulässig, die sonst garantiert nicht genehmigt werden wird, wenn es entsprechende Lehrgänge an Schulen der Bundeswehr gibt, die eher nicht komplett ausgelastet sind.
Daher gilt auch für die Einstellung und Ausbildung von Offizieren der Reserve: Gibt es einen Lehrgang, der mit vertretbarem Aufwand besuchbar ist, wird BAPersBw eher keine AAP genehmigen, die in der Regel deutlich länger dauert, als der entsprechende Lehrgang, wie sie ja neben der regulären Tätigkeit durchgeführt wird. Daher kann ich den Rat von "F_K" hier nochmals unterstreichen, hier das persönliche Gespräch mit BAPersBw zu suchen. Wer einen 56 Tage dauernden Lehrgang aus arbeitstechnischen Gründen nicht besuchen kann, dem hilft in der Regel auch keine AAP weiter
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