Danke an "Die Ehefrau" für die richtige Quellenangabe, auch wenn in dem Link ein Zahlendreher drinnen ist
: Die ZDv heißt A-1340/49 und nicht A-1430/49, aber das ist nicht so wichtig!
Über die Länge der letzten RDL wird nichts gesagt, nur müssen insgesamt 24 Wehrübungstage abgeleistet sein, von denen einmal 12 Tage am Stück sein müssen, weil sonst keine Beurteilung erstellt werden kann (Quelle hierfür wäre die ZDv A-1340/50!), der Rest kann "gesammelt" werden, also z. B. vier Wochenenden mit dem, was man früher "Kurzwehrübung" genannt hat, von Freitag bis Sonntag mit zusammen 3 WÜb-Tagen!
Zu Deiner Frage: Nein, damit soll nur verhindert werden, dass jemand noch ewig lange nach der letzten RDL ein "Anrecht" auf eine Beförderung hätte! Ich weiß, dass es kein Recht auf Beförderung gibt, deswegen auch das Wort "Anrecht" und in ""!
Beispiel: Ein frisch zum Leutnant d. R. beförderter ResOffz macht im ersten Halbjahr nach seiner Ernennung zum Leutnant ein RDL von 26 Tage (= 4 Wochen) am Stück, weil er gerade Zeit hat und die Truppe Bedarf hat. Dabei fordert BAPersBw eine Beurteilung an, die auch zeitnah erstellt wird. Dieser Leutnant wird dann wohl bei Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen, also frühestens 2,5 Jahre nach seiner Beförderung zum Leutnant, Oberleutnant d. R. werden, weil jetzt dann alles passt! Macht er jedoch mehr als vier Jahre nach der letzten RDL gar nichts weiter als Reservistendienst Leistender, und wird auch - aus welchen Gründen auch immer!- bei der Beförderung "vergessen", dann fängt er wieder von vorne an und muss die Voraussetzungen für eine Beförderung erneut schaffen, als 24 Tage wehrüben, davon 12 Tage am Stück, beurteilt werden, etc.