Habe das absichtlich nicht konkretisiert, damit sich die Leute selber ein Bild machen.
finde aber keinen Hinweis darauf, dass das Aufsetzen des Magazin "verboten" wäre, im Gegenteil, das Bild zeigt meinem Verständnis nach ein aufgesetztes Magazin
Gem. der Vorschrift sehe ich das ähnlich. Es wird halt nicht ausgeschlossen, bzw. genau beschrieben.
Da ich ebenfalls so ausgebildet wurde, dass das Magazin frei bleibt, um Störungen zu vermeiden, habe ich weiter recherchiert.
Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4741 Gewehr G36
Ebenfalls kein "Verbot", aber folgender Hinweis:
Mal abgesehen davon, sich Texte und Bilder z.B. hinsichtlich dem, was die linke Hand bei Rechtsschützen macht, unterscheiden, folgender Passus: "Wann immer
möglich, sollte das Greifen am Magazin vermieden werden, da dies Störungen hervorrufen kann."
Aus rein technischer Sicht, käme ich zu dem Schluss, dass das "Greifen/ Ziehen am Magazin bei Schussabgabe" eine ähnliche Wirkung hat, wie ein aufgestütztes Magazin plus Rückstoß. Da das Magazin nicht wirklich starr arretiert ist, können so ggf. ungewollte Krafteinwirkungen auf die Arretierung oder Störungen bei der Zuführung der nächsten Patrone nicht ausgeschlossen werden. Da dieser mögliche Nachteil, zumindest beim Anschlag liegend aufgelegt, den Vorteil eines 4. Auflagepunkts überwiegt, rate ich davon ab.
Um es genau zu wissen müsste man dazu:
1. eine Expertenmeinung, z.B. über H&K, oder bei einer WTD einholen.
2. Über einen entsprechenden Antrag dafür Sorge tragen, dass beide Vorschriften einheitlich und vor allem eindeutig sind, was die Umsetzung angeht.