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Autor Thema: "Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?  (Gelesen 1579 mal)

sempai

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"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« am: 03. November 2019, 15:14:49 »

Hallo,

ich würde gerne folgendes wissen:

Jemand macht erfolgreich die Eignungsfeststellung und wird als SaZ eingestellt, als EÜler trägt er den Dienstgrad Fw (vorläufig) weil er einen militärisch nutzbaren  Meisterberuf mitbringt und diesen auch zur Einstellung nutzt.

Was passiert dann mit der Zeit die eigentlich für die "MeisterZAW" eingeplant war, wenn man im Dienstgrad SU (FA) eingestiegen wäre? Gehe ich richtig davon aus, das man dann einfach mehr BFD hat und auch länger am Dienstposten verbleibt? Ich glaube wohl eher nicht, das man noch eine Weiterbildung bekommt.

Bevor er es wieder eskaliert: Ich möchte nicht wissen ob man was "bekommt" sondern einfach wie die Vorgehensweise in so einem Fall ist, weil die Beispielausbildungsänge ja immer von einer ZAW ausgeht.

Noch eine andere Frage: Damals hätte ich die ZAW als Verwaltungsfachangestellter machen können (2003) welche Fachrichtung wäre das gewesen?
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Ralf

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #1 am: 03. November 2019, 15:20:49 »

Die Meister ZAW erfolgt grundsätzlich während der Dienstzeit vom Dienstposten aus. Hat man bereits eine verwertbare, dann findet diese nicht statt. Der BFD-Anspruch wird auch dementsprechend nicht gemindert.
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sempai

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #2 am: 03. November 2019, 19:48:24 »

Danke für die Antwort.

Und wie wäre es wenn man einen Meister mitbringt und sich für eine Verwendung bewirbt, die man mit dem ursprünglichen Ausbildungsberuf machen kann, aber nicht mit dem Meister (nein nicht IT).

Wäre es möglich diese Verwendung zu bekommen, oder wird man sich da dann eher weigern, weil man ja schon den höherwertigen Meister/Techniker mitbringt?
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Ralf

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #3 am: 03. November 2019, 20:30:02 »

Man hat es ja letztendlich in der Hand: entweder man unterschreibt oder lässt es sich bleiben. Passt es für eine der beiden Parteien nicht, wird es wohl nichts.
Der Bedarf bestimmt den Willen des AG, der Wunsch den des Bewerbers.
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ulli76

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #4 am: 03. November 2019, 20:34:12 »

Du hast doch schon im September vergleichbare Fragen zu deinem Fall gestellt. Bewirb dich und frag deinen Einplaner.
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sempai

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2019, 09:40:52 »

Es geht mir eher darum, das mein "Gesellenberuf" mehr interssante Verwendungsmöglichkeiten im Bereich der ET eröffnet und der Meister wiederrum anderen, bzw. nicht mehr alle.

Weiterhin finde ich es seltsam, das die Meisterausbildung zu einer Einstellung im Dienstgrad Fw führen "kann". Diese Weiterbildung ist auf dem Arbeitsmarkt praktisch nichts mehr wert, weil sprichwörtlich Hinz und Kunz diese machen kann. Ich habe die Weiterbildung ohne Lernen mit 91% bestanden. Bei einem Techniker kann ich es verstehen dieser geht 2 bzw. 4 Jahre in VZ bzw. TZ.
Das sollte mal revidiert werden ob ein Industriemeister überhaupt so noch anerkannt wird. Aber es ist halt so.

Ich würde auch eine Einstellung im Dienstgrad Fw oder höher keinen Wert legen. Den Dienstgrad erreicht man doch eh früher oder später, an der grundsätzlichen Eignung als Fw ändert auch der Meister ja nichts.
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KlausP

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2019, 10:03:35 »

Kann hier mal ein Mod dicht machen? Dreht sich doch nur noch im Kreis.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Antw:"Meister-ZAW" wenn man selbigen schon mitbringt?
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2019, 10:05:59 »

Ich erkenne hier auch keinen Mehrwert. Dein letzter Beitrag enthält weder eine Frage noch ergänznede Anmerkungen.
Hinsichtlich der Streichung der Förderlichkeit des Industriemeisters empfehle ich ein Schreiben an BMVg.
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