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Autor Thema: Eigene G36 Magazine  (Gelesen 14954 mal)

ZiehTeck

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Eigene G36 Magazine
« am: 23. November 2019, 11:49:35 »

Hallo,

viele von uns haben inzwischen ihre eigenen G36 Magazine.
Entweder privat gekauft (Magpull) oder behalten.
Insbesondere wegen den Haltenasen dürften viele von uns sich was privat zugelegt haben.

Nun kommt ein kleines rechtliches Problem auf uns zu.
Bisher ist ein 30-Schuss-Langwaffenmagazin rechtlich ein Stück Plastik. Es liegt momentan ein Antrag im Bundestag auf dem Tisch, welcher Magazine mit mehr als 10 Schuss in die Kategorie "verbotener Gegenstand" verschiebt - unsere persönlichen Magazine fallen demnach bald unter das Waffengesetz.
Damit wird der Besitz strafbar und die Beschaffung wird deutlich erschwert.
D.h. Magazine bleiben ab sofort in der Kaserne  <-  klar ...

Es gibt eine Pedition gegen diese Vorlage:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html
 
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Ich bin /root, ich darf das.

SolSim

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #1 am: 23. November 2019, 11:55:06 »

Ich sehe das Problem nicht und finde den Gesetzesentwurf klasse.
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2Cent

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #2 am: 23. November 2019, 11:59:38 »

Privat beschaffte Magazine?
Für dienstliche Waffen ?
Fällt ganz einfach ganz ganz aus.

Wo findet die sowas statt, und welche Vorgesetzte deckt den sowas? Wenn ein Bedarf an geänderten Magazinen besteht schauen sie das das dezentral beschafft wird, aber nie und nimmer privat.

Ich kann nur hoffen das der Gesetzentwurf so durchgeht um sicherzugehen das auch sie aufhören sich so sowas privat zu beschaffen.


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KlausP

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #3 am: 23. November 2019, 12:05:59 »

Zitat
... oder behalten ...

Aha. Also auf Deutsch gesagt ... geklaut. Diebstahl von Material des Dienstherrn. Für sowas kann man ganz schnell rausfliegen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Eisensoldat

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #4 am: 23. November 2019, 12:07:28 »

@ all: ZiehTeck ist Seiteneinsteiger als Reservist im CIR. Noch Fragen?
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2Cent

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #5 am: 23. November 2019, 12:21:02 »

Okay dann ganz ganz freundlich an den Seiteneinsteiger...

Zu dienstlichen Zwecken benutzt man ausschließlich dienstlich gelieferten Material.
Man mag ab und zu bei nem Leuchtband, Taschenlampe, Combat-Shirt ein Auge zudrücken aber sobald Waffen im Spiel sind ist es vorbei mit der Leichtigkeit.
Keine Ausbilder/Leitender wird dich mit sowas auf die Bahn lassen.

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MMG-2.0

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #6 am: 23. November 2019, 15:10:46 »

Was macht man privat mit 30-Schuss-Langwaffenmagazinen?
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F_K

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #7 am: 23. November 2019, 17:59:55 »

Zombie Apokalypse und Nutzung als Monopod einfacher als mit einem 20 / 10 Magazin - gibt ja reduzierstücke.
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Bumblebee

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #8 am: 23. November 2019, 18:22:12 »

Zitat
Zu dienstlichen Zwecken benutzt man ausschließlich dienstlich gelieferten Material.

Ich lache mich schlapp.

Nicht.

Tatsächlich verzweifele ich gerade daran, dass immer noch Dinosaurier mit so antikem Gedankengut unterwegs sind.

Diese Armee funktioniert nicht ohne massenhaft nicht erfasste Mehrarbeit, eine gesunde Portion Ungehorsam und private Ausrüstung. Wenn erwartet wird, dass ich mir selber den Radiergummi für die Oberarmtasche hole, sehe ich keinen Grund, warum ich nicht meinen Kampfwert mit abgeflexten Magazinen erhöhen sollte.

Zitat
Keine Ausbilder/Leitender wird dich mit sowas auf die Bahn lassen

 ;D

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Pericranium

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #9 am: 23. November 2019, 18:41:56 »

Zitat
Zu dienstlichen Zwecken benutzt man ausschließlich dienstlich gelieferten Material.

Ich lache mich schlapp.

Nicht.

Tatsächlich verzweifele ich gerade daran, dass immer noch Dinosaurier mit so antikem Gedankengut unterwegs sind.

Diese Armee funktioniert nicht ohne massenhaft nicht erfasste Mehrarbeit, eine gesunde Portion Ungehorsam und private Ausrüstung. Wenn erwartet wird, dass ich mir selber den Radiergummi für die Oberarmtasche hole, sehe ich keinen Grund, warum ich nicht meinen Kampfwert mit abgeflexten Magazinen erhöhen sollte.

Zitat
Keine Ausbilder/Leitender wird dich mit sowas auf die Bahn lassen

 ;D

Du wirst in deiner Laufbahn doch sicher mal DV.
Haftest du dann gerne mit deinem Privatvermögen, wenn du unterstellten Soldaten erlaubst, eigene Ausrüstung zu benutzen und die Bundeswehr zu dem Schluss kommt,
dass diese nicht den dienstlichen Erfordernissen entspricht und der Soldat somit selbst schuld ist? Weil dann bist du unter Umständen "dran", nicht der dir unterstellte Soldat.
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2Cent

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #10 am: 23. November 2019, 18:48:39 »

Wenn ich nen Radiergummi für die Oberarmtasche brauche, geh ich zum S4 und der drückt mir die in die Hand, warum sie der Meinung sind das irgendwer erwartet daß sie diese sich privat beschaffen kann ich ihnen nicht sagen.

Aber ich nutze halt auch sonst keine Privaten Ausrüstung, leiste keinerlei Mehrarbeit ohne daß sie erfasst und ausgeglichen wird und Ungehorsam gibt's bei mir halt auch nicht.
Das gleiche erwarte ich auch von meinen Untergebenen.

Als Dino sehe ich mich auch eher nicht, wir entscheiden nicht welche Gesetze wir befolgen und welche nicht.
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Bumblebee

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #11 am: 23. November 2019, 18:51:50 »

Naja.

Ich erlaube einem Soldaten, private Magazine zu nutzen -> Soldat schießt sich in den Fuß -> wird schwer, das auf das private Mag zurück zu führen. Noch schwieriger wird es, zu belegen, dass das Magazin tatsächlich privat beschafft wurde und nicht so aus der WaKa gekommen ist ;)

Gibt natürlich auch Fälle, in denen Dein Punkt definitiv Gewicht hat:

Wer irgendwelche billig-Shemags zulässt, die beim ersten Funken in Flammen aufgehen oder sich in die Haut brennen, hat es nicht besser verdient.

Das sind aber grundverschiedene Dinge.
1) Den Soldaten nicht im Weg stehen, wenn diese in vorbildlicher Weise ihren Kampfwert erhöhen wollen
2) Dafür sorgen, dass kein gefährlicher Schrott verwendet wird
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2Cent

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #12 am: 23. November 2019, 19:14:52 »

Als Vorgesetzter ist das ganz einfach, keinerlei Privat beschaffte. Sachen zulassen wenn man die Konsequenzen nicht tragen kann und gut ist.
Sie glauben nicht auf was für Ideen Untergebene kommen.

Wenn einer auf der Bahn ne Störung hat es dann zum Unfall kommt kann das schon am Magazin liegen. Und wenn die Waka 10 auf der Liste ausgegeben hat aber 11 sichergestellt werden, wird das ganz sicher aufgeklärt werden.

Wenn einer meint er braucht nen Berghaus in 6 Kilometer zu machen, oder nen privaten Smog um genügend Leberkässemmeln unterzubringen, richtig das interessiert keine Sau aber spätestens wenn irgendwas Kontakt zur Waffe hat hört der Spaß echt auf.

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Eisensoldat

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #13 am: 24. November 2019, 15:40:21 »

@Bumblebee:

ich habe in nun fast 40 Jahren Bw nicht einmal erlebt, dass ein Soldat seinen Auftrag nicht durchführen kann, weil die Ausrüstung mangelhaft ist. (Ebenso erschließt sich mir nicht, wie abgeflexte Magazine den Kampfwert steigern).  Was ich hingegen beobachten kann, ist das alle Änderungen an Ausrüstung beziehungsweise Anschaffung von privaten Ausrüstungsgegenständen nur zu a)  bequemerer Auftragserfüllung  führen oder b) noch viel wichtiger: zu mehr Coolness.
Ein Beispiel: (hat auch F_K schon mal gebracht): es gibt keinen, wirklich keinen Grund, die dienstlich gelieferte Schießbrille (Revision) durch eine andere zu ersetzen, außer das eine Brille von (hier beliebige Marke einsetzen die von ASMC o.ä. gerade gepuscht wird) viel "cooler" aussieht. (sieht nicht unbedingt "besser" aus, nur anders).
P.S.: ich habe ein privat beschafftes Teil, das ist ein Bungee für mein G36, aber das habe ich nur aus Bequemlichkeit weil damit ab-und aufsitzen leichter ist, ich könnten meinen Auftrag aber auch jederzeit mit dem dienstlich gelieferten Gewehrriemen  ausführen.
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wolverine

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Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #14 am: 24. November 2019, 16:17:52 »

Bleiben wir doch bei der Ausgangsfrage: eine Erwerbsbeschränkung für Magazine größer zehn Patronen sieht die März 2017 geänderte Feuerwaffenrichtlinie EU 853/17 vor. Dies durch ein generelles Verbot umzusetzen halte ich auch für einen schlechten Weg und weder von dieser Richtlinie für zwingend vorgegeben, noch alternativlos. Jedoch muss Deutschland als Mitgliedsstaat der EU diese Regel schon irgendwie umsetzen und ein zukünftiger Erwerb wird wohl ohne erklärbares Bedürfnis nicht mehr möglich sein. Insofern dürften sich weite Teile dieser Diskussion erledigt haben.
Wenn diese eigenen Magazine tatsächlich essenziell sind, kann man sich das natürlich dienstlich bescheinigen lassen und dann wäre man Bundesbehörde und aus den waffenrechtlichen Regelungen raus.
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