Meine Kritik an dieser oben zitierten Aussage ist, dass, so sehe ich dies, ein grosses Magazin nicht die Eigenschaft „verbotener Gegenstand“ je nach Erwerbsdatum zugesprochen bzw. verlieren kann.
Ach... das deutsche Waffengesetz ist voller Missverständnisse und Sinnlosigkeiten.
Warum galten Nunchakus bereits im alten WaffG (1972-2003) als verbotene Gegenstände? Weil sie als "Würgehölzer" klassifiziert wurden.
Wieviele Verletzungen oder gar tödliche Attacken gab es mit Wurfsternen oder Balisongs (Schmetterlingsmessern)? oder dem Fallschirmkappmesser? Trotzdem sind diese seit 2003 verboten.
Warum braucht man für das Führen einer Gaspistole seit 2003 einen Kleinen Waffenschein? Aber warum sind die Dinger weiterhin frei erhältlich?
Im alten (der RAF-Zeit enstprungenem) Waffengesetz waren nach §37 alle Waffen/ Gegenstände verboten, die Anschein einer vollautomatischen (Kriegs-)Waffe hervorriefen.
Da reichte schon ein herausstehendes Magazin, ein Mündungsfeuerdämpfer, einschieb- oder abklappare Schulterstütze, usw.
Doch dann kam mit 2003 die Freigabe der ganze Airsoftmodelle - womit es zu diversen Problemen (=Polizeieinsätzen) kam, weshalb der "Anscheinsparagraph" erneut aufgenommen wurde.
Seit Jahren schon schwebt das Damoklesschwert der Kleinwaffenverordnung üder der EU und Deutschland.
Auch das ein Hohn - als würden Freie Waffen (wie Luftgewehr, Airsoft und Gaspistole), als auch Waffen mit Erwerbsberechtigung (=WBK), wie sie nur Sportschützen, Jägern und Sammlern erteilt werden, das Gros der "Kleinwaffen" sein, wie sie in Krisengebieten zum Einsatz kommen. Nein. Dort rennt man mit Kalaschnikov, M16 und G3 herum. Allesamt ganz sicher nicht aus dem Fundus deutscher Legalwaffenfreunde.
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Wenn man sich schon sein Gerödel, die Weste oder ein ChestRigg privat beschafft, weil das dienstliche Material nicht optimal ist und/ oder man es gerne besser und bequemer hätte, dann kann das auch das Magazin mit einschließen.
Und soweit ich das sehen kann, gibt es vom G36-Magazin auch nur Originale zu kaufen - also keinen Billigkram aus Fernost, der ggf. zu Zuführungsstörungen und damit zum (temporären) Ausfall der Waffen, als auch der Gefährdung von sich und den Kameraden beitragen kann.
Ich saehe da jetzt nicht das Problem, wenn jemand eigene Magazine besitzt.