Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 06:36:26
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Eigene G36 Magazine  (Gelesen 14901 mal)

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 22.020
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #60 am: 09. Januar 2020, 09:40:40 »

Wir sind ja nun Äonen von den "eigenen Magazinen im Dienst benutzen" weg, wollt ihr das nicht im einem Waffenforum diskutieren?
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #61 am: 09. Januar 2020, 09:47:07 »

@ Ralf:

die vielen kopierten Texte von mounty halte ich für Offtopic.

"Meine" Diskussion mit Wolverine halte ich  noch für Ontopic, weil wir hier ja herausgearbeitet haben, dass die G36 Magazine demnächst verbotene Gegenstände werden und damit nicht mehr besessen werden dürfen (Ausnahmen mal ausgenommen) - die "Nutzung" privater Magazine entfällt damit.
Gespeichert

dunstig

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.869
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #62 am: 09. Januar 2020, 09:48:15 »

@Ralf: Sonst gibt es doch auch die Möglichkeit, ein Topic zu trennen und in einen neuen Thread auszulagern. Da es ja scheinbar durchaus von mehreren Diskussionsbedarf gibt.
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

mounty

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #63 am: 09. Januar 2020, 10:17:32 »

Das sollten wir ggf. trennen: Problem Magazine hier und woanders "3. Waffenrechtsänderungsgesetz".
Gespeichert
G´birgsJaga

blue skies & Glück ab !

mounty

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #64 am: 09. Januar 2020, 11:03:27 »


Zum Problem "große" Magazine im Gesamtzusammenhang:

Das Verbot von großen Magazinen steht in dem oben im Text dargestellten Gesamtzusammenhang mit dem (vorerst?) gescheiterten Verbot von AR und AK´s sowie Klone und anderer Halbautomaten. Sonst versteht keiner, warum der Focus auf einmal auf solchen Magazinen liegt.


Meine Lesart zu  "verbotene Gegenstände" ist folgende:

"Magazine mit hoher Ladekapazität" und deren Magazinkörper sowie die Waffen mit solchen Magazinen sind ab Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung (in Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 91/477/EWG und 3.Waffenrechtsänderungsgesetz) "verbotene Gegenstände".

zu finden im Entwurf 3. WaffRÄndG Drucksache 19/13839 S.54 Magazine und Schusswaffen mit hoher Ladekapazität.


Für Sportschützen mit großen Magazinen:

Meine Lesart, was Sportschützen zu beachten haben: Der gleichzeitige Besitz von großen Magazinen und Waffen für diese ist verboten.
"Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen."


Daher kommt mein Ergebnis: Bestimmte Sportschützen können diese großen Magazine entsorgen, alternativ die entsprechenden Waffe abgeben. Dann kann das große Magazin auch vom jetzt waffenlosen Sportschützen behalten werden. ich sehe das so, dass dies keine Enteignung, falls jemand dagegen Klagen möchte. Denn er hat ja noch das große Magazin, ist also nicht enteignet.    ;)


Nachkauf von großen Magazinen:

Die großen Magazine dürfen auch, falls defekt, nicht mehr nachgekauft werden. Der Handel mit "verbotenen Gegenständen" ist verboten.


Großes Magazin Speicherungsgegenstand im NWR ?

Ob die großen Magazine Speicherungsgegenstand im Nationalen Waffenregister und in den Melderegistern sind, ist wohl noch unklar. Siehe Fundstelle "Zu Nummer 9" S. 142





 


Gespeichert
G´birgsJaga

blue skies & Glück ab !

MMG-2.0

  • Gast
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #65 am: 09. Januar 2020, 11:10:41 »

Frage mich gerade, ob das "3. Waffenrechtsänderungsgesetz" eigentlich ein Bundeswehr typisches Problem ist!? ^^
Gespeichert

mounty

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #66 am: 09. Januar 2020, 21:01:52 »

@MMG Beim 3.Waffenrechtsänderungsgesetz kann man viel über den Weg von erster Idee zu dem in Kraft tretenden Gesetz lernen... auch wenn‘s einem nicht gefällt.


Um eine obige Frage zur Aufbewahrung aufzugreifen:

Quelle: FB Gruppe Waffenlobby, 09.01.2020, Antwort von einem Bundestagsabgeordneten


Muss ich zukünftig einen Tresor mit dem Widerstandsgrad 0 dazukaufen um meine Magazine zu lagern (da es jetzt ja verbotene Gegenstände sind)?

Hier ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Magazine, die der Betroffene bereits am oder vor dem im Gesetz genannten Stichtag (13. Juni 2017) erworben hat, und zeigt er diese bei der Waffenbehörde an, so unterfallen die Magazine der Altbesitzregelung (§ 58 Absatz 17 WaffG in der künftig geltenden Fassung). Das bedeutet, dass das Verbot in Bezug auf diese Magazine nicht wirksam wird, so dass insoweit auch keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften gelten.

Handelt es sich hingegen um aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des BKA neu erworbene große Magazine, also verbotene Gegenstände, so gilt die Pflicht zur Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN1143-1.
Gespeichert
G´birgsJaga

blue skies & Glück ab !

mounty

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #67 am: 09. Januar 2020, 21:18:33 »

Meine Kritik an dieser oben zitierten Aussage ist, dass, so sehe ich dies, ein grosses Magazin nicht die Eigenschaft „verbotener Gegenstand“ je nach Erwerbsdatum zugesprochen bzw. verlieren kann.

Alleine bei dieser Fragestellung scheint sich bei juristischen Kommentatoren vom Fach allgemeine Unsicherheit breitzumachen, die wir hier nur kommentierend begleiten können.

Dies ist juristisch spannend, aber auch philosophisch erheiternd.
Gespeichert
G´birgsJaga

blue skies & Glück ab !

Marschkompasszahl

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 90
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #68 am: 20. Januar 2020, 00:25:35 »

Meine Kritik an dieser oben zitierten Aussage ist, dass, so sehe ich dies, ein grosses Magazin nicht die Eigenschaft „verbotener Gegenstand“ je nach Erwerbsdatum zugesprochen bzw. verlieren kann.

Ach... das deutsche Waffengesetz ist voller Missverständnisse und Sinnlosigkeiten.

Warum galten Nunchakus bereits im alten WaffG (1972-2003) als verbotene Gegenstände? Weil sie als "Würgehölzer" klassifiziert wurden.
Wieviele Verletzungen oder gar tödliche Attacken gab es mit Wurfsternen oder Balisongs (Schmetterlingsmessern)? oder dem Fallschirmkappmesser? Trotzdem sind diese seit 2003 verboten.

Warum braucht man für das Führen einer Gaspistole seit 2003 einen Kleinen Waffenschein? Aber warum sind die Dinger weiterhin frei erhältlich?

Im alten (der RAF-Zeit enstprungenem) Waffengesetz waren nach §37 alle Waffen/ Gegenstände verboten, die Anschein einer vollautomatischen (Kriegs-)Waffe hervorriefen.
Da reichte schon ein herausstehendes Magazin, ein Mündungsfeuerdämpfer, einschieb- oder abklappare Schulterstütze, usw.

Doch dann kam mit 2003 die Freigabe der ganze Airsoftmodelle - womit es zu diversen Problemen (=Polizeieinsätzen) kam, weshalb der "Anscheinsparagraph" erneut aufgenommen wurde.
Seit Jahren schon schwebt das Damoklesschwert der Kleinwaffenverordnung üder der EU und Deutschland.

Auch das ein Hohn - als würden Freie Waffen (wie Luftgewehr, Airsoft und Gaspistole), als auch Waffen mit Erwerbsberechtigung (=WBK), wie sie nur Sportschützen, Jägern und Sammlern erteilt werden, das Gros der "Kleinwaffen" sein, wie sie in Krisengebieten zum Einsatz kommen.  Nein. Dort rennt man mit Kalaschnikov, M16 und G3 herum. Allesamt ganz sicher nicht aus dem Fundus deutscher Legalwaffenfreunde.

---

Wenn man sich schon sein Gerödel, die Weste oder ein ChestRigg privat beschafft, weil das dienstliche Material nicht optimal ist und/ oder man es gerne besser und bequemer hätte, dann kann das auch das Magazin mit einschließen.
Und soweit ich das sehen kann, gibt es vom G36-Magazin auch nur Originale zu kaufen - also keinen Billigkram aus Fernost, der ggf. zu Zuführungsstörungen und damit zum (temporären) Ausfall der Waffen, als auch der Gefährdung von sich und den Kameraden beitragen kann.

Ich saehe da jetzt nicht das Problem, wenn jemand eigene Magazine besitzt.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Eigene G36 Magazine
« Antwort #69 am: 20. Januar 2020, 09:02:13 »

@ Marschkompasszahl:

Da es Probleme mit dem verstehenden Lesen zu geben scheint, hier nochmal ein Zitat aus dem Thread:
Zitat
Handelt es sich hingegen um aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des BKA neu erworbene große Magazine, also verbotene Gegenstände, so gilt die Pflicht zur Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN1143-1.

Die genannte Ausnahmegenehmigung wird ein Soldat für die Nutzung neu zu beschaffender Magazine mit dienstlichen Waffen aber NIE erhalten - der Soldat darf diese Magazine daher NICHT mehr erwerben.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de