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Autor Thema: Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport  (Gelesen 5505 mal)

1998

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Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« am: 12. Januar 2020, 15:22:30 »

Guten Abend Kameraden,

ich befinde mich derzeit in der AGa und stelle mir 2 Fragen:

Ist es erlaubt, unseren Zug nach Nachtruhe (22:45) antreten zu lassen. Ein Hgf aus unserem Zug lässt uns jeden Abend um diese Zeit (nach Dienstschluss) antreten. Ist das erlaubt?

Ausserdem frage ich mich, was ist, wenn man bestimmte Sportübungen ab einem gewissen Punkt nicht mehr schafft (Liegestützen Wiederholungen etc.) ist es erlaubt dort zu sagen, dass man nicht mehre kann und darf man dann abbrechen?

Ich bin in einem reinen Infanterie Zug, dass wir mehr machen als die anderen Züge finde ich ja okay, aber es gibt ja schließlich gewisse Grenzen....

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Saarsoldat

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #1 am: 12. Januar 2020, 15:24:55 »

Das ist doch hoffentlich einfach nur ein Trollbeitrag oder?

Wenn ich mir so deinen 1. Beitrag ansehe
Zitat
Will auf jeden Fall etwas forderndes & anstregendes in Richtung Kampf, Sichern, Retten oder ähnlichem.
Nichts technisches und keine Stabsarbeit oder so am besten.

Es sollte fordernd sein und von der Einsatzbelastung möglichst hoch sein. Darin sehe ich meine persönliche Erfüllung bei der Bundeswehr.
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1998

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #2 am: 12. Januar 2020, 15:27:15 »

Nein, da muss ich Sie enttäuschen. Das ist kein Trollbeitrag sondern mein Ernst....
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Pericranium

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #3 am: 12. Januar 2020, 15:31:36 »

Nein, da muss ich Sie enttäuschen. Das ist kein Trollbeitrag sondern mein Ernst....

Womit wieder mal bewiesen ist, dass es sich so viele ja so toll vorstellen, Infanterist zu sein und dann nach der ersten Woche merken, dass sie sich falsch entschieden haben.
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Tommie

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #4 am: 12. Januar 2020, 15:41:01 »

Ein Hgf aus unserem Zug …

WTF ist ein "Hgf" :D ? Bitte keine Abkürzungen selbst erfinden, da kommt nur Schwachsinn dabei rum!

Oder sollten Sie einen Hauptgefreiten meinen? Der wird allerdings mit HptGefr, oder in Listen mit HG, abgekürzt!
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KlausP

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #5 am: 12. Januar 2020, 15:42:47 »

Zitat
... Ist es erlaubt, unseren Zug nach Nachtruhe (22:45) antreten zu lassen. Ein Hgf aus unserem Zug lässt uns jeden Abend um diese Zeit (nach Dienstschluss) antreten. Ist das erlaubt? ...

Welchem Zweck soll dieses Antreten dienen? Vollzähligkeitsüberprüfung? Ich könnte das dann vielleicht verstehen.
Was sagt der Zugführer dazu? Hat er das befohlen oder macht der HptGefr das „einfach so“ von sich aus? Oder steht das sogar auf dem Dienstplan und ist damit Befehl des Kompaniechefs?

Zur Vorschriftenlage (jedenfalls aus meiner, vielleicht veralteten Kenntnis heraus) ist um 22.00 Uhr in der Einheit Nachtruhe, das heißt, alles, was Lärm macht, ist zu unterlassen, auf bereits schlafende Kameraden ist Rücksicht zu nehmen.

Ein Hgf aus unserem Zug …

WTF ist ein "Hgf" :D ? Bitte keine Abkürzungen selbst erfinden, da kommt nur Schwachsinn dabei rum!

Oder sollten Sie einen Hauptgefreiten meinen? Der wird allerdings mit HptGefr, oder in Listen mit HG, abgekürzt!

Und das weiß natürlich jeder Rekrut ...
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Eisensoldat

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #6 am: 12. Januar 2020, 15:55:45 »

Was ist in einer GA-Einheit ein "reiner Infanteriezug"? Die Züge in einer GA-Einheit sind doch wohl alle gleich? Oder ist bei Euch schon die Einteilung in Sport-Leistungsklassen gegeben, und du bist in einer leistungsstarken Gruppe?
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Tommie

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #7 am: 12. Januar 2020, 15:58:23 »

Ich interpretiere den "reinen Infanteriezug" so, dass da alle Soldaten, die nach der Grundausbildung als Infanteristen geplant sind, eingeteilt sind! In einem anderen Zug si dann vielleicht die zukünftigen Stabsdienstsoldaten vereint ;) !
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1998

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #8 am: 12. Januar 2020, 16:03:40 »

Ja so ist es. Möchte nicht näher ins detail gehen. :)
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Eisensoldat

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #9 am: 12. Januar 2020, 16:06:04 »

eine mögliche Lösung. Ich frage jetzt mal off-Topic '(oder Rand-Topic) ob sich die neue Einteilung nach Leistungsklassen in der Sportausbildung zu Anfang der GA auch in der Aufteilung der Züge niederschlägt. Wenn nämlich in allen Zügen gleichmäßig alle Leistungsklassen verteilt sind, dann stell ich mir die Planung der Ausbildung spannend vor..
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slider

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #10 am: 12. Januar 2020, 22:24:42 »

Ausserdem frage ich mich, was ist, wenn man bestimmte Sportübungen ab einem gewissen Punkt nicht mehr schafft (Liegestützen Wiederholungen etc.) ist es erlaubt dort zu sagen, dass man nicht mehre kann und darf man dann abbrechen?

Gegenfrage. Was soll man denn sonst machen?
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RefüPerser d.R.

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #11 am: 13. Januar 2020, 06:52:45 »

eine mögliche Lösung. Ich frage jetzt mal off-Topic '(oder Rand-Topic) ob sich die neue Einteilung nach Leistungsklassen in der Sportausbildung zu Anfang der GA auch in der Aufteilung der Züge niederschlägt. Wenn nämlich in allen Zügen gleichmäßig alle Leistungsklassen verteilt sind, dann stell ich mir die Planung der Ausbildung spannend vor..

Keine Schwierigkeiten. Zumindest habe ich noch nix aus unseren GA Zügen gehört.
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LwPersFw

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #12 am: 13. Januar 2020, 08:30:09 »

Guten Abend Kameraden,

ich befinde mich derzeit in der AGa und stelle mir 2 Fragen:

Ist es erlaubt, unseren Zug nach Nachtruhe (22:45) antreten zu lassen.

Ein Hgf aus unserem Zug lässt uns jeden Abend um diese Zeit (nach Dienstschluss) antreten. Ist das erlaubt?


Gehen Sie zum "Schwarzen Brett" … prüfen Sie den dort aushängenden Dienstplan.

Um welche Uhrzeit ist "Nachtruhe" befohlen ?

Ist dort dieses Antreten um 22:45 Uhr aufgeführt ?

Ist dieses tägliche Antreten nicht aufgeführt... und ggf. sogar nach der Uhrzeit für die Nachtruhe...

… melden Sie sich beim Spieß und fragen diesen höflich, warum der HptGefr dies durchführt.


Denn:
"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist.
Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben.
Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."



Das hat nichts mit dem Zapfenstreich zu tun !

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:

• Soldatinnen und Soldaten während der Dauer der allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung bis zum Zapfenstreich (23.00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind."


(Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 Leben in der militärischen Gemeinschaft)
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #13 am: 13. Januar 2020, 11:06:55 »

Melden Sie den Sachverhalt schriftlich auf einem Blatt Papier dem Kompaniechef. Nicht dem Gruppenführer, nicht dem Zugführer, nicht dem Spieß, sondern direkt (!!) dem Kompaniechef. Nach Dienstschluss darf überhaupt gar nichts mehr an Programm und Ausbildung stattfinden.

Das Verhalten des HFw ist klar rechtswidrig und sogar strafbar (§ 32 Wehrstrafgesetzbuch). Der Kompaniechef wird dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Wenn das tatsächlich öfters vorgekommen ist, dann droht dem Täter neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine Verurteilung durch das Truppendienstgericht. Auf Wehrstraftaten im Dienst steht üblicherweise Degradierung (Dienstgradherabsetzung).







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OMLT

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #14 am: 13. Januar 2020, 11:42:11 »

Melden Sie den Sachverhalt schriftlich auf einem Blatt Papier dem Kompaniechef. Nicht dem Gruppenführer, nicht dem Zugführer, nicht dem Spieß, sondern direkt (!!) dem Kompaniechef. Nach Dienstschluss darf überhaupt gar nichts mehr an Programm und Ausbildung stattfinden.

Das Verhalten des HFw ist klar rechtswidrig und sogar strafbar (§ 32 Wehrstrafgesetzbuch). Der Kompaniechef wird dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Wenn das tatsächlich öfters vorgekommen ist, dann droht dem Täter neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine Verurteilung durch das Truppendienstgericht. Auf Wehrstraftaten im Dienst steht üblicherweise Degradierung (Dienstgradherabsetzung).


1. Der Dienstgrad wird HF oder HptFw abgekürzt.
2. Der gesuchte Dienstgrad hier ist HptGefr
3. Der Dienstweg ist einzuhalten. Auch in Grundausbildung.
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