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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle  (Gelesen 7132 mal)

LwPersFw

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #30 am: 18. Januar 2020, 11:25:16 »


Zitat
+ jetzt haben Sie die 2. Beschwerde verfasst ... gegen die WV + neues BFD-Recht ?

Fristwahrend 1 Monat nach Kenntnis darüber, dass ( ... ) mein BfD Anspruch angepasst wurde.



Da bereiten Sie sich schon einmal darauf vor, dass man Ihnen ggf. vorhalten wird, dass sie dies bereits vor der WV selbst hätten erkennen können, wenn Sie sich von Ihrem BFD-Berater hätten beraten lassen... (solche Termine muss der Soldat selbst vereinbaren...nach Bedarf)

Spätestens aber ab durchgeführter WV.

Denn dieser und auch das BVA erhalten zeitgleich mit der WV eine schriftliche Information zum Wechsel in das neue BFD-Recht.

D.h. spätestens bei einem Beratungsgespräch beim BFD, nach erfolgter WV, wären Sie auf den Wechsel in das neue BFD-Recht hingewiesen worden.

Ich vermute... dies wird man prüfen...


Also ... nochmal ... Viel Glück
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KlausP

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #31 am: 18. Januar 2020, 11:26:34 »

Ich wolltw mich hier eigentlich raushalten, deshalb habe ich nur mitgelesen. Aber mit zunehmendem Thread-Unfang stellt sich mir immer mehr die Frage, was Sie eigentlich nun mit dem ganzen Bohei erreichen wollen.
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LwPersFw

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #32 am: 18. Januar 2020, 11:39:52 »

Ich wolltw mich hier eigentlich raushalten, deshalb habe ich nur mitgelesen. Aber mit zunehmendem Thread-Unfang stellt sich mir immer mehr die Frage, was Sie eigentlich nun mit dem ganzen Bohei erreichen wollen.


Er wollte nur WV + altes BFD-Recht.

Bekommen hat er WV + neues BFD-Recht.

In der Antragsbearbeitung hat die Behörde Fehler gemacht.

Jetzt müssen die Verantwortlichen/Juristen sehen wie das gelöst wird...
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Rollo83

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #33 am: 18. Januar 2020, 12:52:41 »

Die Frage von Klaus stell ich mir aber auch.
Möchte er jetzt
1. die WV + altes BFD Rech oder
2. die Wandlung der WV und seine alter Dienstzeit also das man quasi die WV vernichtet als wenn diese nie durchgeführt wurde.
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DasBier

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #34 am: 18. Januar 2020, 13:14:47 »

Die Frage von Klaus stell ich mir aber auch.
Möchte er jetzt
1. die WV + altes BFD Rech oder
2. die Wandlung der WV und seine alter Dienstzeit also das man quasi die WV vernichtet als wenn diese nie durchgeführt wurde.

Die Nummer 2.
Bei Antragsstellung wurden mir hierzu andere Tatsachen vorgelegt.

@LwPersFw
Ich glaube das habe ich auch in einem meiner Post geschrieben.
Die kompletten Unterlagen für BfD wurden nicht erstellt.
Die Anlage 8.2 in der die Erklärung abgegeben wird umfasst ja auch die Daten des zuständigen BfD.
Darauf hin werden die entsprechenden Unterlagen welche an den BfD gesendet werden erstellt und verschickt.
FGG1 ist nicht so mein Fachbereich aber ich glaube so hätte es laufen müssen.
Nichts davon ist erstellt oder verschickt worden.

Das ich hätte mich selber darin einlesen müssen vor Antragsstellung habe ich in einem Gespräch mit meinen Personalführern in Köln bereits ausdiskutiert.

Klar habe ich auch eine Pflicht mich zu Sachen zu informieren.
Mir aber damit vorzuwerfen ich muss eigentlich alles wissen und wenn Fehler passieren ist dies mir zuzuschreiben sehe ich dort nicht ein.
Gerade das FGG1 ist mit einer der umfangsreichsten Führungsgrundgebiete was Vorschriften und komplexe Vorgänge angeht.

Danke für die Glückwünsche
Das kann nie schaden =)

Threat kann geschlossen werden
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Rollo83

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #35 am: 18. Januar 2020, 13:23:01 »

Schließen?
Sorry, aber es wäre durchaus sinnig wenn sie hier den weiteren Verlauf der Geschichte kundtun würden. Einige User haben sich ja hier eingebracht und interessieren sich bestimmt auf den weiteren Verlauf und das Ergebnis.
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DasBier

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #36 am: 18. Januar 2020, 13:32:34 »

Schließen?
Sorry, aber es wäre durchaus sinnig wenn sie hier den weiteren Verlauf der Geschichte kundtun würden. Einige User haben sich ja hier eingebracht und interessieren sich bestimmt auf den weiteren Verlauf und das Ergebnis.

Einverstanden.
Die ganze Sache kann sich aber noch hinziehen.
Wie mir meine Anwältin gleich zu Anfang mitteilte rechnen sich Verwaltungsklagen in Jahren >.<

Werde nach und nach den weiteren Verlauf hier kund geben.
Ich denke Anfang Februar sollte ich einen Bescheid zu meiner Sache bekommen.
Im BMVg steht dies ende Januar nochmal zur Wiedervorlage.
Wurde wohl BaPersBw zur Prüfung überlassen.

Gerne können wir hier auch weiter debattieren.

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LwPersFw

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #37 am: 18. Januar 2020, 13:34:35 »



Die Nummer 2.
Bei Antragsstellung wurden mir hierzu andere Tatsachen vorgelegt.

@LwPersFw

Die Anlage 8.2 in der die Erklärung abgegeben wird umfasst ja auch die Daten des zuständigen BfD.

Darauf hin werden die entsprechenden Unterlagen welche an den BfD gesendet werden erstellt und verschickt.


Nein. Das stimmt so nicht.

Sie sind auf der Ebene Antragstellung in der Einheit.

Ich bin auf der Ebene PST, wenn die WV durchgeführt wird.

Dafür benötigt der Bearbeiter in der PST nicht (zwingend) die Anlagen...
Er kann selbst den zuständigen BFD ermitteln...

Er erstellt die WV in SAP
Dadurch wird der Vorgang in SAP, inkl. Wechsel auf neues BFD-Recht angelegt, wenn zutreffend (und Sie schrieben ja, dass dies erfolgt ist)
PST versendet den WV-Vorgang an Truppe
PST versendet gleichzeitig Schreiben an BVA + BFD, wenn Wechsel auf neues BFD-Recht erfolgte (Das ist so vorgesehen, egal ob die Anlagen vorliegen, oder nicht - da ein Gesetz den Wechsel bestimmt § 102 Abs 2 Nr 1 SVG)
Sobald die WV an den Sdt ausgehändigt wurde...(bzw. die Unterschrift verweigert wurde)
Pflegt die Truppe dies in SAP ein...
Dadurch erfolgt automatisch die "Scharfschaltung" in SAP
« Letzte Änderung: 18. Januar 2020, 13:47:40 von LwPersFw »
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BSG1966

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #38 am: 18. Januar 2020, 14:31:28 »

Auch wenn das hier nicht ganz zur Klärung beiträgt...

Sie haben einen sehr spezifischen Kasus, der wahrscheinlich für alle Beteiligten nicht so ganz üblich ist.
Das ganze geht auch schon ein paar Tage.
Sie sind derzeit dabei, die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu bemühen, um Ihren Willen zu bekommen.
Scheinbar sind Sie selbst kein "Profi" und bestreiten das alles aber offensichtlich auf eigene Faust.

Wäre es nicht (schon lange) ratsam, das ganze einem/r Profi zu überlassen? Sprich: nehmen Sie sich doch einfach einen Rechtsbeistand??
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Ralf

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #39 am: 18. Januar 2020, 14:36:58 »

Zitat
In wie weit die fehlende Erklärung für die Wirksamkeit des Verwaltungsakts relevant ist mute ich mir nicht zu zu bewerten. Dafür bezahle ich eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin.
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wolverine

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #40 am: 18. Januar 2020, 16:00:51 »

Ich habe sogar eine Ahnung wer das ist. ;D
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DasBier

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Antw:Änderung Beschwerdeart durch Beschwerdebearbeitende Stelle
« Antwort #41 am: 18. Januar 2020, 18:36:22 »

Nein. Das stimmt so nicht.

Sie sind auf der Ebene Antragstellung in der Einheit.

Ich bin auf der Ebene PST, wenn die WV durchgeführt wird.

Dafür benötigt der Bearbeiter in der PST nicht (zwingend) die Anlagen...
Er kann selbst den zuständigen BFD ermitteln...

Er erstellt die WV in SAP
Dadurch wird der Vorgang in SAP, inkl. Wechsel auf neues BFD-Recht angelegt, wenn zutreffend (und Sie schrieben ja, dass dies erfolgt ist)
PST versendet den WV-Vorgang an Truppe
PST versendet gleichzeitig Schreiben an BVA + BFD, wenn Wechsel auf neues BFD-Recht erfolgte (Das ist so vorgesehen, egal ob die Anlagen vorliegen, oder nicht - da ein Gesetz den Wechsel bestimmt § 102 Abs 2 Nr 1 SVG)
Sobald die WV an den Sdt ausgehändigt wurde...(bzw. die Unterschrift verweigert wurde)
Pflegt die Truppe dies in SAP ein...
Dadurch erfolgt automatisch die "Scharfschaltung" in SAP

Ok verstehe.
Spätestens beim Anschreiben des BfD und der BVA hätte doch aber auffallen müssen das die Antragsunterlagen nicht vollständig sind oder sehe ich das falsch?
Oder werden diese unterlagen generell bei jeder WV erstellt und versandt? Quasi weil sich das DZE und die Dienstzeit ändern?

Die Änderung des BfD Datums in SAP erfolgt automatisch nachdem die WV in SAP scharf geschalten wird?
Das das Gesetz den Wechsel vorsieht ist mir bekannt. Daher denke ich auch nicht das die WV mit altem recht geht.
Auch nicht wenn so ein Fehler passiert ist.

@wolverine
na dann lassen Sie mich Ihre Vermutung in einer PN doch gerne einmal wissen =)

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LwPersFw

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« Antwort #42 am: 18. Januar 2020, 18:58:42 »

Zitat
Spätestens beim Anschreiben des BfD und der BVA hätte doch aber auffallen müssen das die Antragsunterlagen nicht vollständig sind...

nicht müssen ... nur können ... und auch nur dem Bearbeiter in der PST

Zitat
Oder werden diese unterlagen generell bei jeder WV erstellt und versandt? Quasi weil sich das DZE und die Dienstzeit ändern?

Dieses spezielle Schreiben ... nur für SaZ, die von altem auf neues BFD-Recht wechseln ...  ja ... und weil generell ... musste nicht zwangsweise auffallen... das Formblätter bei den Antragsunterlagen fehlen...


Zitat
Die Änderung des BfD Datums in SAP erfolgt automatisch nachdem die WV in SAP scharf geschalten wird?

Wenn der Bearbeiter alles richtig macht ... ja


Zitat
Das das Gesetz den Wechsel vorsieht ist mir bekannt.
Daher denke ich auch nicht das die WV mit altem recht geht. 

so ist es

Deshalb müsste auch beides ungeschehen gemacht werden.

Haben Sie denn Ihr ursprüngliches DZE schon überschritten ?
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DasBier

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« Antwort #43 am: 18. Januar 2020, 19:09:49 »

Ahye wie befürchtet das dort bei jeder WV die Unterlagen erstellt werden, daher scheint es da einfach ein unglücklicher Fall geworden zu sein.

Bestands-SaZ (übrigens eine sehr starke Wortwahl in der Vorschrift) werden ja immer weniger und es ist wohl nicht zu vermeiden, dass das dann mal vergessen wird.
Hier halt auf dem kompletten Bearbeitungsstrang. Kp ---> StAbt1 ---> BaPersBw.

Nein mein ursprüngliches DZE ist noch nicht überschritten.

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LwPersFw

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« Antwort #44 am: 19. Januar 2020, 09:49:50 »

Ahye wie befürchtet das dort bei jeder WV die Unterlagen erstellt werden, daher scheint es da einfach ein unglücklicher Fall geworden zu sein.

Bestands-SaZ (übrigens eine sehr starke Wortwahl in der Vorschrift) werden ja immer weniger und es ist wohl nicht zu vermeiden, dass das dann mal vergessen wird.
Hier halt auf dem kompletten Bearbeitungsstrang. Kp ---> StAbt1 ---> BaPersBw.

Nein mein ursprüngliches DZE ist noch nicht überschritten.


Wo gearbeitet wird ... passieren nun einmal überall Fehler.
Und es gibt auf dieser Welt auch keinen fehlerfreien Menschen.

Relevant ist nur ... und daran hapert es oft im Leben... eigene Fehler einzugestehen... und soweit wie möglich... und so einfach wie möglich... wieder gerade zu ziehen...

Ihr Problem ist ... Sie sind schon vor Gericht ... auch wenn dieses Verfahren nichts mit der WV zu tun (schrieben Sie zumindest)...

Da jemanden im BAPersBw und/oder BMVg dazu zu bewegen "die kleiner Gefreiten"-Lösung zu wählen .... würde mich überraschen...

Aber man weiß ja nie...

Sollte es aber auf den Gerichtsweg hinauslaufen...
...und die Hauptverhandlung erst stattfinden, wenn das alte DZE überschritten ist ... glaube ich nicht, dass es eine Entscheidung in Ihrem Sinne geben wird. Denn tatsächlich gediente Zeit kann man nicht ungeschehen machen... D.h. Sie sind dann über die WV länger im Dienst geblieben, egal ob Verfahrensfehler oder nicht und somit per Gesetz im neuen BFD-Recht.
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