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Zusammenfassung

Autor: miguhamburg1
« am: 12. Januar 2017, 22:32:17 »

Lieber FoxtrotUniform,

nur wenn eine Änderung der Anzugsordnung erfolgt, müssen die Insp der betroffenen TSK mitzeichnen. Hier handelt es sich nicht um eine Änderung der Anzugsordnung sondern schlicht nur, von wem bisherige Selbsteinkleider zukünftig ihre Dienstbekleidung bereitgestellt bekommen.

Hierbei werden die TSK/milOrgBer im Entscheidungsgang nicht beteiligt und - glauben Sie es mir - auch nicht die Generalität.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 12. Januar 2017, 07:46:40 »

D'accord mig. Aber dieser Personenkreis wird konsultiert  (wenn auch nicht immer a.d.D.). ;-)

Autor: miguhamburg1
« am: 12. Januar 2017, 00:01:46 »

Nun, das ist ja eine Entscheidung, die nicht alleine vom GI getroffen wird, sondern eine derartige Systemänderung bedarf der Mitwirkung aller relevanten Gremien und der Haushälter. Drei- und Viersterner sind da diejenigen, die nicht beteiligt werden :)

Aber insgesamt ist das natürlich dem Umstand geschuldet, dass die "Kleiderkassenlösung", wie Andi so schön formulierte, wirtschaftlich einfach die teurere Variante ist. Denn wie man so eine Kleiderkasse auch immer organisatorisch aufstellt, sie bindet Personal, die Beschaffung von gesonderten Mengen an Uniformen ist erheblich teurer als die Beschaffung in Großpartien und eine solche Kleiderkasse kann damit offenkundig nicht auskömmlich wirtschaften, denn wenn ich mir das Sortiment dort anschaue, frage ich mich ernsthaft, was so ein Laden soll, denn Sportzeug und Badeschlappen kann ich mir nun wirklich an verschiedenen Quellen zum selben Preis oder auch günstiger kaufen. Und als Nebeneffekt kann zukünftig auch sichergestellt werden, dass - insbesondere Heeressoldaten - im DA einheitlich bekleidet antreten.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 11. Januar 2017, 15:30:21 »

Definitiv mig, und ggf. Bedarf die Sportbekleidung einer Revision ;-)

Im übrigen bin ich mir nicht so sicher, ob im Rahmen einer Übergangsregelung das Budget nicht kurzfristig doch wieder anderweitig verwendet werden darf. Denn hier sind auch 3-4 Sterner betroffen  (ich verweise auf die Zulässigkeit der Krawatte zum kurzen Hemd ;-) )
Autor: miguhamburg1
« am: 11. Januar 2017, 07:56:31 »

Ob es da viel zu reißen gäbe - wenn dies denn überhaupt rechtlich möglich wäre - kommt dann ja schlicht und ergreifend auf uns Treuhandkontobesitzer an, nicht wahr?
Autor: Andi
« am: 11. Januar 2017, 00:35:28 »

Ich schließe gerade Wetten ab, dass sich der Bund am Ende des Kleiderkassensystems alle Kontengelder unter den Nagel reißen wollen wird.
Autor: Pericranium
« am: 10. Januar 2017, 23:32:37 »

Die Auskunft, die du da bekommen hast ist falsch. Mit der BAN hat das nichts zu tun. Du kannst ausschließlich nur noch diejenigen Bekleidungsgegenstände über das Konto erwerben, die du als (Teil-) Selbsteinkleider vorzuhalten hast.
Aber das Thema ist ja wahrscheinlich in zwei Jahren eh durch.

Wäre es denn sinnvoll, wenn man weiß, dass alles in einigen Jahren eh nochmal geändert wird, nun nur das Nötigste zu kaufen? Ich zumindest gehe davon aus.
Ich würde alles von der BW abkaufen, was ich vorhalten muss und nichts selber zusätzlich erwerben bzw. keine höherwertigen Teile wie eine eigene Dienstjacke oder eine andere Hose.
Mein Vorgesetzer meinte, dass es sinnvoll wäre, z.B. eine eigene Dienstjacke zu kaufen, da die besser sitzt und man sie auch leichter umschneidern könnte etc.,
aber ich sehe darin keinen Sinn, da ich das Ding maximal 1-2 Mal im Jahr anhabe und da tut es auch die dienstlich gelieferte.
Zumindest mit dem Hintergrund, dass das bis 2020/21 eh alles über den Haufen geworfen wird  ;D
Autor: Andi
« am: 10. Januar 2017, 22:41:50 »

Die Auskunft, die du da bekommen hast ist falsch. Mit der BAN hat das nichts zu tun. Du kannst ausschließlich nur noch diejenigen Bekleidungsgegenstände über das Konto erwerben, die du als (Teil-) Selbsteinkleider vorzuhalten hast.
Aber das Thema ist ja wahrscheinlich in zwei Jahren eh durch.
Autor: dunstig
« am: 10. Januar 2017, 20:55:42 »

Guten Abend,

ich bin seit kurzem in einer zivil-militärischen Kooperation tätig und darf dementsprechend nun auch täglich den Dienstanzug in seinen Abwandlungen tragen.

Leider ist es an mir vorbeigegangen, dass man Uniformteile, die nicht auf dem persönlichen BAN standen als man Selbsteinkleider wurde (gem. Aussage Mitarbeiterin LHD-Shop) nun nicht mehr mit dem Treuhandkonto verrechnen kann.

Die Softshell-Jacke habe ich glücklicherweise schon damals erstanden. Bei den winterlichen Temperaturen würde aber der Pullover und die Ganzjahresjacke den täglichen Komfort noch deutlich steigern. Und außerhalb der Arbeitsstätte neben den zivilen Anzugträgern im Bundeswehr-Mantel rumlaufen, muss dann auch nicht unbedingt sein. ;D

Vor der Umstellung zum Selbsteinkleider habe ich 1-2 Mal per Antrag zusätzliche Ausrüstungsteile erhalten und auf den BAN geschrieben bekommen. Ist ein ähnliches Vorgehen auch hier möglich oder muss ich in der Tat die 200-300 € privat zahlen? Bei dem vielen Geld, was ich noch auf dem Treuhandkonto habe, wäre es schon ein wenig ärgerlich und da es nur dem Komfort dienen würde, würde ich mir das dann doch nochmal überlegen. Oder ist eine erneute Umstellung in naher Zukunft absehbar?

Gruß
dunstig
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