Autor: Papierberg
« am: 26. März 2017, 17:18:52 »Nach meiner Erfahrung ist es schon als aktiver Bundeswehrangehöriger nicht gerade einfach, eine Bundeswehrdienststelle für die Zusammenarbeit bei wissenschaftlichen Abschlussarbeiten zu bewegen, was insbesondere wegen der dienstlichen Verschwiegenheitspflichten dann noch viel schwieriger wird, wenn es um Sachverhalte und Geschehen aus dem dienstlichen Auftrag der betreuenden Stelle geht, die der Öffentlichkeit nicht ohnehin bekannt sind (durch die Abgabe bei der Hochschule gelangen diese Informationen grundsätzlich erst einmal an Dritte, selbst wenn die Arbeit einen Sperrvermerk trägt).
Dazu kommen erforderliche Genehmigungen des BMVg bei empirischen Datenerhehungen (z.B. Fragebogeneinsatz an Bw-Personal und in Dienststellen), so dass ich Ihnen gegenüber zur Empfehlung neige, sich als Externer einen einfacheren Weg zu suchen.
Dazu kommen erforderliche Genehmigungen des BMVg bei empirischen Datenerhehungen (z.B. Fragebogeneinsatz an Bw-Personal und in Dienststellen), so dass ich Ihnen gegenüber zur Empfehlung neige, sich als Externer einen einfacheren Weg zu suchen.