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Zusammenfassung

Autor: Aetix
« am: 22. Januar 2017, 15:58:58 »

Hallo Erbsenzähler,

Vielen Dank für deine Antwort auf meine Frage  :)
Autor: Erbsenzähler
« am: 22. Januar 2017, 12:01:52 »

Moin.

Befördert werden kannst du, wenn du einen Beorderungsdienstposten hast.
In dieser Verwendung mußt du eine gewissen Anzahl an Wehrübungstagen ableisten.
Hinzu kommt eine gewisse Stehzeit im aktuellen Dienstgrad (ich z.B., muß noch ein Jahr warten, bis überhaupt das nächste mal befördert werden kann).

Weiterhin heißt es in der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 (Die Reserve der Bundeswehr) unter Punkt 3.8.1.2: "Soweit in der SLV [Soldatenlaufbahnverordnung] nichts anderes bestimmt ist, sind alle Dienstgrade einer Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen. Beförderungen von Reservistinnen und Reservisten richten sich nach der A-1340/49 (ehemals ZDv 20/7), welche die Vorgaben der SLV ergänzt."
Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Bei meiner letzten Übung habe ich Papiere bearbeitet, bei denen der Soldat direkt vom OG zum SG befördert wurde.

Also erst einmal einen Beorderungsdiensposten erarbeiten und dann weitersehen.

Horrido!
Autor: Aetix
« am: 12. Januar 2017, 11:51:45 »

Hallo,
ich möchte auch an den VVags teilnehmen.
Und ich sehe keinen Nachteil darin sich in einer RK zu engagieren.

Was mich interessieren würde ist meine Anfangs gestellte Frage zu den Beförderungsmöglichkeiten eines beorderten Reservisten, da ich da keine Ahnung von habe
Autor: KlausP
« am: 12. Januar 2017, 08:12:09 »

Wozu die Mitgliedschaft im Reservistenverband?

Das frage ich mich auch immer. Für DVag ist die nicht nötig, für VVag ist das was anderes.
Autor: Holgi33
« am: 12. Januar 2017, 05:59:54 »

Wozu die Mitgliedschaft im Reservistenverband?
Autor: Aetix
« am: 10. Januar 2017, 22:46:34 »

Vielen Dank, jetzt habe ich es verstanden  :)
Autor: Schnolle
« am: 10. Januar 2017, 22:45:05 »

Naja, wenn Sie an einer DVag teilnehmen wolleb müssen Sie sich natürlich auch dafür anmelden. Das geht in der Regel auch recht einfach über die Verbandsseite oder ein entsprechendes Formular, dass Ihnen der für die DVag zuständige FwRes zukommen lässt. Also Vernstaltung suchen, FwRes ermitteln (steht meist in der Info zur DVag) , mit diesem Verbindung aufnehmen und ab geht die Post.
Hatte ich das nicht schon geschrieben?   ???
Autor: Aetix
« am: 10. Januar 2017, 17:15:27 »

Ok vielen Dank für die Erklärung.

Muss ich denn jetzt noch was erledigen im Bezug auf den FwRes oder muss ich jetzt lediglich das Datenblatt zu ihm schicken?
Autor: F_K
« am: 10. Januar 2017, 17:09:00 »

... und die FwRes haben eine örtlich eingeteilte Zuständigkeit, dies deckt sich mit den Bezirksgeschäftsstellen - manchmal sind Geschäftsstelle und FwRes "koloziert", also ja.
Autor: miguhamburg1
« am: 10. Januar 2017, 17:05:54 »

Die FwRes sind Angehörige der Landeskommandos und kümmern sich - der Name drückt es ja aus - um die Anliegen der organisierten und unorganisierten Reservisten im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landeskommandos. Sie sind also Ansprechpartner sowohl für die Belange der unbeorderten Reservisten des Bundeslandes, als auch der Gliederungen des Reservistenverbandes und unterstützen bei der Vorbereitung. Durchführung und Nachbereitungen von DVag/VVag.

Der Reservistenverband hat keine FwRes.
Autor: Aetix
« am: 10. Januar 2017, 16:56:21 »

Vielen Vielen Dank für die Antworten!

Wenigstens etwas positives hatte der Tag heute, ich habe nämlich Post vom Verband der Reservisten bekommen und bin jetzt Mitglied.

Ist mein zuständiger FwRes der, der in der Kaserne der Geschäftsstelle stationiert ist oder wie hab ich das zu verstehen?
Ich frage, weil hier ja vom FwRes des LKdo geschrieben wurde und ich verstehe das noch nicht so ganz.

Wenn ich Kontakt aufnehme, um welche Angelegenheiten muss ich mich jetzt noch kümmern? Dem Schreiben von der Kreisgeschäftsstelle lag ein Datenblatt für den FwRes bei, es heißt im Anschreiben dass er meine Daten für die DVags braucht.

Und was mich noch interessieren würde, ob ich jetzt meiner im Online Formular gewünschten RK angehöre, weil im Schreiben nichts von der RK stand.

Autor: TheScientist
« am: 10. Januar 2017, 15:30:01 »

Verbindung auf mit FwRes des LKdo und starten  dann los.

Ich schliesse mich dem Kameraden Schnell an!

Erstmal zusehen Verbindung mit FwRes aufzunehmen um wieder reinzukommen. Eventuell an paar DVAGs (AGSHP/HaWa Ausbildung und Schiessen/IGF etc...) teilnehmen. Willen bekunden.

Dann kennt der FwRes dich etwas näher und kann den Kontakt zur RSU Kp herstellen und dich empfehlen.

Denn der Widerruf könnte implizieren, dass nach zweimal die RSU Kp dich nicht mehr wieder sieht...

Hier am Ende der Welt sind wir ein kleiner Haufen und man sieht fast ständig die selben paar Gesichter auf den DVAGs... die Kameraden wollen dich erstmal kennenlernen, so meine Vermutung.
Autor: schlammtreiber
« am: 10. Januar 2017, 15:26:43 »

Genau - es sollen ja sogar "Widerrufer" erneut als SaZ eingestellt worden sein.
Insoweit sehe ich da keinen Hinderungsgrund.

Ich schließe mich F_K soweit an... außerdem vermute ich, dass es sich hier eher um eine persönliche Abneigung des Gesprächspartners gegen "Abbrecher, Deserteure und Drückeberger..." handelt, als um eine Rechtsgrundlage  ;)
Autor: ulli76
« am: 10. Januar 2017, 15:24:45 »

Schau mal auf FB ob du deine Gruppe zu der RSU-Kp in deiner Nähe findest.
Autor: F_K
« am: 10. Januar 2017, 14:51:47 »

Genau - es sollen ja sogar "Widerrufer" erneut als SaZ eingestellt worden sein.
Insoweit sehe ich da keinen Hinderungsgrund.

Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Beorderung.
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