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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 10:57:10

Titel: Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 10:57:10
Servus, ich habe von meiner Einheit einen Zettel bekommen auf dem folgendes steht:(vorab hab ihn in die Hand gedrückt bekommen keine Erklärung dazu , sondern nur gesagt bekommen machen Sie sich Termine) Begutachtungsanordnung/ Dienstliche Erklärung. Begutachtung auf 1. Allg. Verwendungsfähigkeit 2. Tauglichkeit auf Dienstposten. Ich hab gehört das dieses ein probates Mittel ist Leute die aus irgend welchen Gründennnixht gewollt werden aus der BW zu bekommen. Ich bin völlig gesund war paar mal krank wie jeder Mensch auch in 3 Jahren das passiert. Allerdings habe ich seit meinem diensteintritt 01.04.14 ca 25 kg zugenommen, was aber in Arbeit ist wieder zu verschwinden. Mein dze ist am 31.03.18 . Kann mir was passieren im Bezug auf Entlassung , weil mein bfd Anspruch und alles mir schon lieb und wichtig ist. Danke im Voraus ich hoffe mir kann jemand helfen.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2016, 11:01:26
Frage:
- aktueller BMI?
- Dienstposten?
- IGF / KLF / DSA / Leistungsfähigkeit?
- wie oft krank gewesen?
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 11:09:06
Aktueller BMI laut Rechner 34,9. 172cm zu 103kg. Dienstposten ist Kan/PzH2000. IGF komplett wie jedes Jahr. DSA komplett in Silber.  In meinen 3 Jahren 2mal operiert wurden danach jeweils 4 Wochen kzh. Zwischendurch 3-4mal kzh mit normalen Krankheiten im Bereich 1-2 Wochen.  Was ist KLF?
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2016, 11:20:21
Körperliche Leistungsfähigkeit.

Mit dem BMI bist Du untauglich und vermutlich nicht auf dem Dienstposten einsetzbar.

Die Prüfung obliegt dem TrArzt. Welche Ergebnisse beim BFT?
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 11:20:59
Ah KLF gecheckt, sollte auch passen alles habe also meine Pflichten erfüllt
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 11:21:45
BFT keine Ahnung normal halt. Spielt das ne große Rolle?
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2016, 11:23:53
BFT? Konkrete Punktzahl pro Disziplin. Klar spielt das eine Rolle.
 Gesunderhaltung?

Einfach so gibt der DV so einen Befehl nicht.
Ich hätte den Befehl wohl früher gegeben.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: LwPersFw am 07. Dezember 2016, 11:28:54
Machen Sie sich über die aktuellen Sport-/IGF-Leistungen keine Gedanken.

Hier gilt es jetzt aktiv Fragen zu klären !

Deshalb:

1. Kommen Sie der Weisung nach Termine beim San zu machen.

2. Bitten Sie um ein schnellstmögliches Gespräch mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten im Beisein Ihrer VP.

In diesem Gespräch bitten Sie Ihren DV, Ihnen die Hintergründe seiner Untersuchungsanordnung zu erläutern und was seine Ziele sind.

Nur dieser kann diese Frage beantworten. Wir hier können nur spekulieren.

Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Ralf am 07. Dezember 2016, 11:51:01
Es gibt nämlich auch noch arbeitsergonomische Grenzen, die es einzuhalten gibt. Prominentes Beispiel ist die Körperlänge für Besatzungen Puma. Vielleicht gibt es auch Gewichtsgrenzen, die mit deinem DP zu tun haben, das hat dann zwar nichts mit dem BFT zu tun, aber eine Verwendung wäre dann 8derzeit) nicht zulässig.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 12:12:00
Ja, aber da spricht man doch als Vorgesetzer mal mit seinem Soldaten. Irgendwas stimmt da nicht. Ich wette dass da einiges an Informationen fehlt.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 12:37:47
Es fehlen keine Infos. Ich bin nicht der erste der so eine Anordnung bekommen hat, bei den anderen und es spricht sich ja rum wurde genau so verfahren. Mir wär es am liebsten wenn ich meine Rest Dienstzeit vernünftig leisten kann bis märz 18 ist es ja nicht mehr lange, und damit sollte es gut sein. Ich weis das man für pzh2000 keinen BMI über 30 haben darf. Was lachhaft ist, da es einige gibt die deutlich schlimmer körperlich verfasst sind als ich. Wenn ihr euch bei uns umschauen würdet, müsstet ihr jedem 3 Soldaten in der kaserne untauglich nennen.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2016, 12:43:37
Taschentuch? Oder auf'n Arm?

Sie haben einen Auftrag von Ihrem Disziplinarvorgesetzten, also führen Sie ihn aus. Wenn Ihnen der Auftrag unklar ist fragen Sie bei demjenigen nach, der ihn erteilt hat.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Tommie am 07. Dezember 2016, 12:55:27
@ DSK14:

Na ja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Seinen werden! Sie sind für Ihr Gewicht (103 kg) flotte 20 cm zu kurz, also werden Sie entweder wachsen oder abnehmen müssen ;) ! Die anderen sind vollkommen egal, die sch..ssen Ihnen auch nicht in die Hose ;D !

Fakt ist, dass der DV vollkommen richtig liegt mit seiner Maßnahme, Ihre Eignung für den Dienstposten, die zweifelsohne nicht gegeben ist, feststellen zu lassen und nach dieser Feststellung entsprechend zu handeln. Ob Ihnen das passt oder nicht, ist letztendlich vollkommen egal!
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Dezember 2016, 13:03:08
1. Kommen Sie der Weisung nach Termine beim San zu machen.

2. Bitten Sie um ein schnellstmögliches Gespräch mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten im Beisein Ihrer VP.


Im Grunde ist damit alles gesagt...
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 13:20:56
Das scheint aber eine komische Einheit zu sein.
Also wir haben einen Soldaten, der zwar ordentlich zugelegt hat, aber anscheinend so sportlich ist, dass er die sportlichen Leistungen erfüllt. Der bisher seine Arbeit ordentlich gemacht hat und eh nicht mehr soo lange Dienstzeit hat.

Und statt dass mal irgendjemand mit dem Soldaten spricht "Hömma- Du bist fett geworden, du passt nicht mehr in die Haubitze, sieh zu, dass du abnimmst, sonst kommst woanders hin", erstellt der Chef einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit und lässt ihn den auch dem Soldaten wortlos in die Hand drücken.
Selbst wenn man dich deswegen versetzt- man muss dich auf dem neuen DP einweisen, deine Einheit muss jemand anderen finden und ausbilden. Mal davon abgesehen, dass es ne Menge Arbeit macht. Ein DU-Verfahren wird man auch nicht einfach so einleiten- Übergewicht hin oder her.

Kann es sein, dass man dich aus anderen Gründen los werden will?
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: JohnnyThunders am 07. Dezember 2016, 13:26:07
"Hömma- Du bist fett geworden, du passt nicht mehr in die Haubitze, sieh zu, dass du abnimmst, sonst kommst woanders hin"

 ;D ;D ;D

Gerüchteweise wird teilweise auf diese Weise versucht Kameraden loszuwerden, die mehr oder weniger dauerkrank sind und DP für verfügbare fitte und einsetzbare andere Soldaten blockieren.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Dsk14 am 07. Dezember 2016, 14:30:09
Es gab schon andere die wegen ner Verlängerung 90/5 gemacht hatten und zu schwer waren, diese haben ne Frist bekommen bis dann und dann, so viel abnehmen. Könnte mir auch passieren? Ich bin eh schon dran... und ja Uli die Einheit ist komische... bei uns gilt welches Gesicht nicht passt oder einmal kzh war warum auch immer ist ..... zu dem Thema Haube.. einmal gesehen von innen dann nie mehr. Also kann ich iwas tun damit ich meine Zeit bis zum 31.03.18 rum bekomme ? Ohne DU?
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:13:07
Ja, können Sie: Abnehmen!
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 15:39:34
Bei dir geht es ja nicht um eine Verlängerung. Dass der Truppenarzt da mal nen 90/5 zurückstellt, wenn die Gewichtsabnahme in angemessener Zeit zu erwarten ist, ist ja eine ganz andere Baustelle.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: RB/WDA am 15. Januar 2017, 13:07:45
Reduzieren Sie Ihr Gewicht, denn aufgrund eigenen Verschuldens zu korpulent zu sein, ist ein Dienstvergehen.
Das muss Ihr Chef über BA 90/5 abklären und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seiner Dienstaufsichts- und Fürsorgepflicht abstellen.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 15. Januar 2017, 13:47:05
DAS will ich aber sehen, wie ein DV da ein Dienstvergehen durch bekommen will und wie er die Gewichtsabnahme im Rahmen seiner Dienstaufsicht- und Fürsorge erreichen will.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Andi8111 am 15. Januar 2017, 14:19:36
Liebe Ulli, auch wenn man mit viel Gutmenschentum (ich hasse dieses Wort wirklich, aber manchmal trifft es eben auch zu) als Sanitätsoffizier TrArzt dient, kann man einige Dinge einfach nicht wegdiskutieren und wegdenken. Egal wie gut, lieb und toll alle Menschen der Welt sind; erfüllen Sie die Voraussetzungen für ihren DP nicht mehr, gehts eben nicht weiter. (Ausnahmen bestätigen hier die Regel..)
Und es gibt in der Tat Einheiten, in denen solche Versäumnisse (Verstoss gegen die Gesunderhaltungspflicht) erfolgreich! geahndet werden. (Als Beispiele seien Kontaktsportarten in der KZH-Phase nach Muskelfaserriss und Shishaparty im Anschluss an den Besuch eines zivilen Krankenhauses wegen Bronchitis, Fotos aus dem FItnesscenter bei Facebook bei Z.n. Emmertplastik genannt)
Und ich kenne auch Chefs, die Fetten "anbieten" mehr Sport machen zu können, das wird im Dienstplan ausgewiesen und angeboten. Wenn diese Fetten dann eine Weiterverpflichtung anstreben, schauen diese Chefs genau hin, ob dieses Angebot angenommen wurde oder nicht und so entscheidet sich oft vor der Anforderung der Begutachtung mittels BA90/5 ob einer zur Weiterverpflichtung taugt, oder nicht.  Und da sehe ich schon, dass die Fürsorgepflicht eine Rolle spielt. Aber das geht eben nur zusammen mit gesundem Menschenverstand und Fleiß.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 15. Januar 2017, 14:58:07
Das eine ist die gesundheitliche Eignung, etwas anderes ist es wenn Soldaten OFFENBAR ihrer Pflicht zur Gesunderhaltung nicht nachkommen.
Gerade bei multifaktoriellen Problemen wie Übergewicht ein Dienstvergehen zu konstruieren halte ich doch für gewagt.

Sport ist ja nur ein Baustein. Wie will der Chef denn durch Dienstaufsicht z.B. die Ernährung kontrollieren?

Das hat auch mit Gutmenschentum nichts zu tun und ich finde den Begriff in dem Zusammenhang nicht sachgerecht.
Titel: Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
Beitrag von: Andi8111 am 15. Januar 2017, 15:14:46
Stimmt. Wenn du es so differenziert darstellst, kann ich es nachvollziehen.