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Autor Thema: Formaldienst Abstände, Schrittlänge und Geschwindigkeit  (Gelesen 1245 mal)

Koloss

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Guten Abend.
Ich habe mir mal die Vorschrift zur Formaldienstordnung angeschaut, konnte da aber keine  Information zu dem im Titel genannten Themen finden.
Ist das in einer anderen Vorschrift fest gelegt oder bestimmt das der Zugführer?
Ich kenne das noch mit einer Armlänge Abstand zum Vordermann, aber das muss ja auch 1. In einer Vorschrift stehen und 2. Etwas genauer.
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N0rdlicht

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Antw:Formaldienst Abstände, Schrittlänge und Geschwindigkeit
« Antwort #1 am: 19. März 2017, 21:43:56 »

Nr. 312 und 403.
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Koloss

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  • Beiträge: 9
Antw:Formaldienst Abstände, Schrittlänge und Geschwindigkeit
« Antwort #2 am: 20. März 2017, 10:51:08 »

Vielen Dank!
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