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Zusammenfassung

Autor: miT
« am: 23. Februar 2019, 15:19:13 »

Das hatten wir doch schon längst geklärt .....
Autor: W8TT5
« am: 22. Februar 2019, 23:32:00 »

§17 SG regelt die Geschichte doch ganz klar: "(4) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.[...]"

Insofern ab zum Arzt und gesund werden.
Autor: GastFL
« am: 17. Februar 2019, 22:19:40 »

Ich als Vorgesetzter hätte da schon längst eingegriffen und dich zum Arzt geschickt. Wenn man inzwischen 1,5 Monate an grippalen Symptomen leidet, nicht erkennt, dass der Körper bereits um eine Pause bettelt und lieber eine Medikamentenbombe statt vernünftiger Auskurierung der Erkrankung wählt, kann ich das nur noch als unverantwortlich bezeichnen.

Richtig, aber auch der Soldat hat eine Pflicht zur Gesunderhaltung. Wenn die Medikamente nicht vernünftig helfen, ist der TrpArzt nochmals aufzusuchen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf außerhalb der regulären Dienstzeit
(abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen) wenden sich die
Soldatinnen/ Soldaten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Regionalen
Sanitätseinrichtungen. Dieser ist bundesweit unter der Telefonnummer 0800 /
ZSanDst (0800/9726378) erreichbar. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird die
sanitätsdienstliche Versorgung durchführen oder an den flächendeckend
vorhandenen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-Notdienst)
verweisen. Dieser ist auf vertraglicher Grundlage zur Übernahme der Behandlung
verpflichtet.




Auszug Informationen zum richtigen Verhalten bei Erkrankungen.
Autor: slider
« am: 10. Februar 2019, 13:00:45 »

Ich als Vorgesetzter hätte da schon längst eingegriffen und dich zum Arzt geschickt. Wenn man inzwischen 1,5 Monate an grippalen Symptomen leidet, nicht erkennt, dass der Körper bereits um eine Pause bettelt und lieber eine Medikamentenbombe statt vernünftiger Auskurierung der Erkrankung wählt, kann ich das nur noch als unverantwortlich bezeichnen.
Autor: miT
« am: 10. Februar 2019, 12:20:21 »

 Ich glaube der einfachkeit halber in diesem Fall lassen wir es lieber so stehen wie ich es geschrieben habe oder(?), denn ansonsten geht auch jedes nächste Krankenhaus. Aber da hilft dir im Notfall die Hotline weiter.
Autor: ulli76
« am: 10. Februar 2019, 12:09:38 »

Ziviler Hausarzt- hängt von der Entfernung zum nächsten Standortarzt und der schwere der Krankheit ab.
Autor: miT
« am: 10. Februar 2019, 12:06:32 »

 Weil heute sozialer Sonntag ist, noch mal um auf Nummer sicher zu gehen;

Truppenarzt JA
Ziviler Arzt (Hausarzt o.ä.) NEIN
Notfall - Krankenhaus Zivil (Akute Atemnot oder schwerer wiegende Symptome)JA


Autor: Tim12345
« am: 10. Februar 2019, 11:35:58 »

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Ich werde sehen wie es mir morgen geht und im schlimmsten Fall zum Arzt.

Danke  :)
Autor: KlausP
« am: 10. Februar 2019, 11:30:56 »

Zitat
... Kann ich zu einem Zivilenarzt gehen ...

Nein. Lesen Sie bitte nach, was in Ihrem Merkblatt über das Verhalten bei Erkrankungen außerhalb des Standortes steht. Einen zivilen Arzt/ein ziviles Krankenhaus dürfen Sie nur im Notfall (also bei lebensbedrohlicher Erkrankung oder einem schweren Unfall) kontaktieren.
Autor: S1NCO
« am: 10. Februar 2019, 11:28:12 »

Deine Selbstzweifel sind in einem gewissen Grad wirklich verstehbar.
Es nützt allerdings niemanden was, wenn du nur halbherzig an der Ausbildung teilhaben kannst, weil du einfach krank bist.
Ggf. steckst du noch Kameraden an oder verschlimmerst das Krankheitsbild noch mal.

Mittwoch bis Sonntag ist ja jetzt auch kein wirklich langer Zeitraum.

Melde dich Montagmorgen eben standortfremd neukrank.
Teil dies TE-Fhr, Spieß und Chef mit und kurier dich noch ne Woche aus.

Und hör auf dich deswegen verrückt zu machen. Stress kann da auch mit rein spielen.
Autor: ulli76
« am: 10. Februar 2019, 10:27:42 »

Ähm, dann solltest du das mal als erstes lassen. Zumindest solange du so krank bist.
Autor: Tim12345
« am: 10. Februar 2019, 10:26:04 »

Doch leider bin ich Raucher.
Und dafür gab‘s schon ein Spruch vom Truppenarzt

„Raucher leiden länger und verrecken früher“ ..
Autor: ulli76
« am: 10. Februar 2019, 10:20:55 »

Antibiotika machen nur Sinn, wenn du einen bakteriellen Infekt hast. Eine Bronchitis ist meist viral. Und eine ordentliche Bronchitis braucht eine Weile bis sie ausgeheilt ist. Die Medikamente werden das Problem eh nicht ursächlich beheben können, sondern nur Symptome lindern.
Wenn es nicht besser ist,meldest dich morgen halt wieder beimTruppenarzt. Der soll dann schauen, ob es ein natürlicher verlauf ist oder was anderes nicht stimmt.

Rauchen tust nicht, oder?
Autor: Tim12345
« am: 10. Februar 2019, 10:11:15 »

Moin,

ich schleppe mich seit Ende Dezember mit ner Grippe (Bronchitis, Schnupfen und Ohrenschmerzen) durch die Kaserne. Mitte Januar wurde es dann schlimmer (Atemnot).
Da wir in einem Einsatzzug sind und von Montag bis Freitag Waffen- und Sportausbildung betreiben, größtenteils an der frischen Luft, trägt das ihren Teil dazu bei.
Letzte Woche Mittwoch wurde ich KzH geschrieben inklusive einer halben Apotheke an Medikamenten.
Habe alle 4 Stunden alles an Medikamenten genommen, jedoch geht‘s mir kaum besser.
Ich will mich nicht erneut KzH schreiben lassen aber bei unserem Dienstplan kann ich kaum etwas mit machen.

Kann ich zu einem Zivilenarzt gehen und mir Antibiotika verschreiben lassen? Denn irgendwann geht mir das ganze echt auf die Nüsse, vor allem weil ich bald 90/5er Termine habe und dafür fit sein muss.



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