Das ist eine relativ neue Praxis, weil vorher ausschließlich das Führungszeugnis geprüft wurde und der Bogen auch so formuliert war, dass Eintragungen die nicht im Führungszeugnis standen verschwiegen werden durften. Jetzt wird durch die Hinterhand eine SÜ mit unbeschränker Einsicht durchgeführt und entsprechend "übergriffigen" Bewerbungsbogen
Gibt auch entsprechend Urteile dazu
Also ist es jetzt wirklich so das nicht nur das Führungszeugnis geprüft wird sondern auch alles andere was im BZR steht. Dann hätte es sich für mich erledigt und ich
brauch erst garnicht zum Assessment nach Wiesbaden. Die Zeit kann ich mir dann auch sparen und es in 4 Jahren nochmal versuchen.
Danke für eure Antworten!