Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: D_s am 12. Januar 2017, 05:56:28

Titel: 2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: D_s am 12. Januar 2017, 05:56:28
Moin
meine Freundin erwartet Mitte Mai unser Kind.
Nun habe ich viel von den 2 Monaten gehört, die ich mir flexibel einteilen kann als Vater ... jedoch bleiben noch immer einige Fragen offen und hoffe, dass ihr mir sie beantworten könnt.

1) Bekomm ich während den 2 Monaten mein volles Nettogehalt? Wenn nein, wieviel wird mir davon abgezogen?
2) Ist es möglich, dass ich bereits 3 - 4 Wochen vorher in "Eltern/Väterzeit" gehen kann?
3) Bleibt mir mein Dienstposten als Mannschafter sicher oder kann es sein, dass jemand anders meinen Platz einnimmt?

Danke an alle!
Titel: Antw:2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 07:42:25
Nein, Du bekommst Elterngeld.
Nein, weil ohne Kind keine Eltern - keine Elternzeit.
Er bleibt sicher.
Titel: Antw:2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: D_s am 12. Januar 2017, 17:21:12
Ok, danke  - was hat es dann eig mit den 2 Monaten auf sich?
Dachte wäre eine "besondere Regelung"
Titel: Antw:2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 17:22:41
Für Männer, ja.

Kannst Du googeln? Du schaffst das ... Chacka ...
Titel: Antw:2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: LwPersFw am 12. Januar 2017, 23:11:24
Sie müssen sich mit 2 Themengebieten befassen:

+ Elternzeit für Soldaten >> da hilft der PersFw weiter >> siehe "Handbuch Personalbearbeitung" (ehem. GAIP) des BAPersBw

+ Elterngeld / ElterngeldPlus >> da hilft Freund Google

+ auch der SozialdienstBw hilft bei allen Fragen rund um das Thema Kind (z.B. auch wie Krankenversicherung, Beihilfe, etc.)
Titel: Antw:2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: Papierberg am 13. Januar 2017, 10:04:10
Für einen ersten Einstieg (http://http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html).
Titel: Antw:2 Monate Eltern/Väterzeit
Beitrag von: FoxtrotUniform am 13. Januar 2017, 18:39:29
Da helfen auch die Elterngeldstellen deiner Gemeinde.