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Autor Thema: hib-Meldungen 227, 228 und 230/2014 vom 6. Mai 2014  (Gelesen 1265 mal)

StOPfr

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Themen heute:

   • Aufnahme afghanischer Ortskräfte

   • Keine Entscheidung der US-Streitkräfte

   • Waffenimporte aus der Ukraine


Aufnahme afghanischer Ortskräfte
 
Inneres/Antwort - 06.05.2014

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 16. April dieses Jahres sind bislang 110 afghanische Ortskräfte mit 242 Familienangehörigen nach Deutschland eingereist. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1149) zur „Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte“ hervor.

Wie die Fragesteller darin ausführten, hat die Bundesregierung im vergangenen Herbst ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen beschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten. Es handele sich um afghanische Mitarbeiter des Bundesverteidigungs- sowie des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Reduzierung der deutschen Präsenz in Afghanistan endet.

Laut Bundesregierung findet für jede afghanische Ortskraft, die eine mögliche Gefährdung angezeigt hat, eine individuelle Prüfung statt. Ergebe diese Prüfung eine konkrete oder latente Gefährdung, erhalte die Ortskraft eine Aufnahmezusage für Deutschland, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Bislang seien 766 Fälle geprüft worden. Insgesamt 300 Ortskräften sei eine Aufnahmezusage erteilt worden (Stand: 16. April 2014). Zur Anzahl der Familienangehörigen, die in die Aufnahmezusagen mit einbezogen wurden, liegen der Antwort zufolge keine statistischen Angaben vor.

Quelle


Keine Entscheidung der US-Streitkräfte
 
Finanzen/Antwort - 06.05.2014

Berlin: (hib/HLE) Es gibt noch keine Entscheidung darüber, ob und wann die amerikanischen Streitkräfte die Liegenschaft Siegenburg im Landkreis Kelheim freigeben werden. Damit werde in den nächsten Monaten gerechnet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1248) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1123). In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen auf den überlassenen Liegenschaften das deutsche Recht gelte. Damit hätten die US-Streitkräfte auch die Verantwortung für die von ihnen verursachten Umweltverschmutzungen zu tragen und seien zur Vornahme von Untersuchungen und zur Beseitigung von Schäden verpflichtet. Eine Untersuchung auf Grundwasserbelastungen durch Munitionsrückstände sowie ein mehrjähriges Grundwassermonitoring hätten ergeben, „dass keine umweltrelevanten Auffälligkeiten vorliegen“.

Quelle


Waffenimporte aus der Ukraine
 
Auswärtiges/Antwort - 06.05.2014

Berlin: (hib/AHE) Zwischen 2008 und 2012 sind Einfuhren von halbautomatischen Gewehren des Typs SKS Simonov aus der Ukraine nach Deutschland genehmigt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1091) weiter schreibt, sei ihr bekannt, dass diese Gewehre „zum Zwecke der Modifikation in Deutschland gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für Zivilwaffen der Empfängerländer in Nordamerika und Europa“ eingeführt worden seien. Es lägen ihr hingegen keine eigenen Erkenntnisse zu einer Meldung US-Stiftung „Jamestown Foundation“ vor, wonach diese Waffeneinkäufe für verdeckte Operationen in Syrien genutzt worden sein könnten, schreibt die Bundesregierung weiter. Bundeswehr, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst „waren nicht in den Kauf dieser Waffen involviert“. Absender der Einfuhren sei ein ukrainisches Staatsunternehmen. Die Namen von Absendern und Empfängern, nach denen sich die Fraktion Die Linke erkundigt hatte, könnten nicht genannt werden, „da die Lieferbeziehung der deutschen Vertragspartner ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis darstellt“.

Weiterhin gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort Auskunft zu Ihren Erkenntnissen zur Lage in der Ukraine, etwa zum Verbleib von 1.200 Schusswaffen, die Mitte Februar aus einem Lager im Westen des Landes gestohlen worden sein sollen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ermittelten die ukrainischen Sicherheitsbehörden in diesem Fall, etwa die Hälfte der Waffen seien sichergestellt beziehungsweise freiwillig abgegeben worden, nach den übrigen werde weiterhin gesucht. In Bezug auf jene Scharfschützen, die laut Fragestellern am 20. Februar 2014 in Kiew „sowohl auf Demonstranten als auch auf Sicherheitskräfte geschossen hatten“, schreibt die Bundesregierung, dass ihrer Kenntnis nach die Ermittlungen weiter laufen würden und erste Festnahmen erfolgt seien. Sie verweist unter anderem auf die ukrainische Kommission, die „unter starker Beteiligung der ukrainischen Zivilgesellschaft“ die Untersuchungen aufgenommen habe.

Quelle
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