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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: särsch am 15. März 2019, 11:25:48

Titel: Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 15. März 2019, 11:25:48
Werte Kameraden,

meine Frage zielt darauf ab, ab welchem Zeitpunkt die Stehzeit zur nächsten Beförderung anfängt zu laufen. Hier bei Soldaten, welche mit zunächst vorläufig höherem Dienstgrad eingestellt wurden.

Generell zu Stehzeiten steht in der ZDv A-1340/49 "Zeit seit vorläufiger Verleihung eines endgültig verliehenen höheren Dienstgrades (Jahre)"
Die Stehzeit beginnt bereits mit der Ernennungsverfügung zum vorläufigen höheren Dienstgrad (nicht erst mit mit dem Zeitpunkt der endgültigen Verleihung).

Ich habe nun aber zum exakten Zeitpunkt leider zwei Varianten gehört:
a) es zählt das Datum auf der Ernennungsverfügung (vorl. höh. DG)
b) es zählt das Datum der Aushändigung der Ernennungsverfügung (vorl. höh. DG)

Diese beiden Zeitpunkte könnten durchaus stark voneinander abweichen. Deshalb meine Frage: welche Variante ist denn nun die zutreffende?

Vielen Dank für eure Antwort!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Andi8111 am 15. März 2019, 11:37:28
Das Datum, an dem Sie die Ernennungsverfügung gegengezeichnet haben wird als Vollzugsdatum in SAP eingegeben. Ab hier wird gerechnet.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. März 2019, 12:22:56
Ich gehe davon aus, dass wir hier von Eignungsübenden reden. Ist bei mir zwar schon 'ne Weile her, dass ich sowas auf dem Tisch hatte, aber von welcher Ernennungsverfügung reden wir hier? Der Eignungsübende bekommt doch nach meiner Erinnerung zu Beginn seiner 4monatigen EÜb sowas gar nicht.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 15. März 2019, 12:35:24
Das Datum, an dem Sie die Ernennungsverfügung gegengezeichnet haben wird als Vollzugsdatum in SAP eingegeben. Ab hier wird gerechnet.

Aha! Verstanden. Vielen Dank.
Eine weitere Frage ergibt sich aus diesem Kontext, die ich leider noch nicht klären konnte, weil der Personalführer der Reservisten auf den Personalführer der Aktiven und vice versa verwies.

Angenommen ich habe alle Voraussetzungen bis auf die Stehtzeit zur Beförderung erfüllt. Die Stehzeit endet am 10. Oktober, hier könnte ich zum M d.R. befördert werden. Ich werde aber zum 1. Oktober als SaZ wiedereingestellt (auf einen A13/A14 DP). Könnte eine nachträglich Beförderung erfolgen? Oder habe ich ab Einstellung wieder 3 Jahre Stehzeit?


Ich gehe davon aus, dass wir hier von Eignungsübenden reden. Ist bei mir zwar schon 'ne Weile her, dass ich sowas auf dem Tisch hatte, aber von welcher Ernennungsverfügung reden wir hier? Der Eignungsübende bekommt doch nach meiner Erinnerung zu Beginn seiner 4monatigen EÜb sowas gar nicht.

Es geht hier um Reservisten.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Eisensoldat am 15. März 2019, 12:40:42
Der Zeitpunkt der Beförderung bei Soldaten die mit einem vorläufigen Dienstgrad  als Reservist eingestellt (=beordert) werden, errechnet sich bei Offizieren von einem fiktiven Zeitpunkt in der Vergangenheit.
Beispiel: vorher StUffz, Einplanung als Hauptmann d.R. (vorl), dann wird ein "fiktives" Leutnantsdatum in der Vergangenheit errechnet (auch wenn man nie Leutnant war), und dann wird ab diesem Zeitpunkt 13 Jahre gewartet, und dann klappt das mit dem Major.
mkg
Eisensoldat
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. März 2019, 12:47:34
Zitat
... Es geht hier um Reservisten. ...

Danke. Das war für mich aus dem Ausgangspost so nicht zu erkennen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: dunstig am 15. März 2019, 12:49:42
Wir befinden uns aber im Unterforum "Reserve" ;)
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. März 2019, 12:58:52
Hab ich nicht drauf geachtet.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 15. März 2019, 16:37:58
Der Zeitpunkt der Beförderung bei Soldaten die mit einem vorläufigen Dienstgrad  als Reservist eingestellt (=beordert) werden, errechnet sich bei Offizieren von einem fiktiven Zeitpunkt in der Vergangenheit.
Beispiel: vorher StUffz, Einplanung als Hauptmann d.R. (vorl), dann wird ein "fiktives" Leutnantsdatum in der Vergangenheit errechnet (auch wenn man nie Leutnant war), und dann wird ab diesem Zeitpunkt 13 Jahre gewartet, und dann klappt das mit dem Major.
mkg
Eisensoldat

Ich weiß leider nicht, wie mir dieser Post helfen soll.
Ich wurde mit vorläufigem höherem Dienstgrad als H d.R. beordert. Nach 3 Jahren seit Ernennung zum H d.R. (vorl.) kann ich zum M d.R. befördert werden. Bei mir wird kein fiktives Datum festgelegt.

Es geht mir bei meiner zweiten Frage um den Übergang von Reservist zu SaZ. Kann man mir diese 10 Tage "schenken" oder ist eine Einstellung als SaZ erst zum 1. November sinnvoll?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tasty am 15. März 2019, 16:45:37
Wirst Du denn ganz normal wiedereingestellt oder mit Eignungsübung und höherem Dienstgrad aufgrund zivilberuflicher Qualifikationen?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 15. März 2019, 17:06:25
Whatever - er wird als Hptm wiedereingestellt und dann "gereiht" - und da kann er Monate zusätzlich "stehen / warten" ...
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 15. März 2019, 18:23:32
Wirst Du denn ganz normal wiedereingestellt oder mit Eignungsübung und höherem Dienstgrad aufgrund zivilberuflicher Qualifikationen?

Ich habe mir den H d.R. innerhalb von RDL erdient. Werde also schonmal auf jeden Fall mit diesem DG eingestellt und mache keine Eignungsübung.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 15. März 2019, 18:46:55
Mal ne blöde Frage hat BAPers den vor sie so weit zu fördern?

Nur weil man als Hptm eingestellt wird heißt das ja nicht automatisch das man bis Maj oder mehr gefördert wird.
Gibt ihr zukünftiger Dienstposten das den her?
Hamburg schon gemacht ?

Beste Grüße
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 15. März 2019, 19:11:08
Mal ne blöde Frage hat BAPers den vor sie so weit zu fördern?

Nur weil man als Hptm eingestellt wird heißt das ja nicht automatisch das man bis Maj oder mehr gefördert wird.
Gibt ihr zukünftiger Dienstposten das den her?
Hamburg schon gemacht ?

Beste Grüße

Einstellung erfolgt auf einem A13/A14-Dienstposten.
Laufbahnziel ist laut Personalführer A15.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 15. März 2019, 19:16:32
Ja - aber nicht morgen ... Und wahrscheinlich der M nicht dieses Jahr ...
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 15. März 2019, 19:59:04
Interessant, hm die Frage ist ja eher wie man Sie dann generell einreiht.
Da sollte man ihnen aber auch ne Antwort drauf geben können als einstellender.
Ist ja schon ein Unterschied ob sie in einem Jahr Chancen auf Maj haben oder erstmal 2 Beurteilungsrunden mit fahren bis konkurrenzfähige Werte haben.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 15. März 2019, 20:18:59
Wirst Du denn ganz normal wiedereingestellt oder mit Eignungsübung und höherem Dienstgrad aufgrund zivilberuflicher Qualifikationen?

Ich habe mir den H d.R. innerhalb von RDL erdient. Werde also schonmal auf jeden Fall mit diesem DG eingestellt und mache keine Eignungsübung.
Wo steht den das ? ich finde da in der SLV nur Einstellung als Olt.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. März 2019, 20:43:13
Zitat
... Ich habe mir den H d.R. innerhalb von RDL erdient. ...

Er ist aber schon Hauptmann und im Dienstgrad herabsetzen kann ihn nur das Truppendienstgericht.  ;) Und dann würde die Bw ihn bestimmt nicht einstellen. Er wird ja nicht wegen seines Studienabschlusses als Seiteneinsteiger eingestellt.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 15. März 2019, 20:45:32
Versteh ich schon.... Gibt die SLV aber halt nicht her, keine Ahnung ob das dann irgendwo anders geregelt wird, deshalb frag ich einfach Mal blöd.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. März 2019, 20:50:02
Ein erworbener Dienstgrad der Reserve wird bei Wiedereinstellung in jeder Laufbahn immer berücksichtigt.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 15. März 2019, 20:51:17
Ja gemäß SLV als Oberleutnant
Ein erworbener Dienstgrad der Reserve wird bei Wiedereinstellung in jeder Laufbahn immer berücksichtigt.
Glaub ich gerne aber wo steht das oder ist das geregelt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. März 2019, 21:32:23
Die Einstellung mit höherem Dienstgrad (§ 13 SLV bei UoP, § 17 SLV bei UmP, § 26 ff SLV bei Offizieren), auf die Sie anspielen, erfolgt nur bei berufs- oder studiennaher Verwendung. Das ist hier aber nicht der Fall.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 15. März 2019, 22:15:12
Okay, auf welcher Grundlage wird er dann eingestellt?
Was auch immer es ist dort steht auch sicherlich wie seine Stehzeit berechnet wird.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: bayern bazi am 16. März 2019, 07:32:15
ich vermute mal, da er schon Hptm ist, das die ganz normale Ernennung zum Lt angerechnet wird

es braucht ja niix "fiktiv" errechent werden was Vordiest betrifft - ist ja vorhanden
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 16. März 2019, 07:56:52
Zitat
... Okay, auf welcher Grundlage wird er dann eingestellt? ...

Wie jeder normale Wiedereinsteller auch, unter Anrechnung seiner bisher geleisteten Dienstzeiten und seines erreichten Dienstgrades.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 16. März 2019, 08:12:16
Zitat
... Okay, auf welcher Grundlage wird er dann eingestellt? ...

Wie jeder normale Wiedereinsteller auch, unter Anrechnung seiner bisher geleisteten Dienstzeiten und seines erreichten Dienstgrades.

Ich schreibe ihnen erneut das ich ihnen das gerne glaube aber wo steht das?
Dort ist dann auch ausgeführt was es mit den anderen Sachen auf sich hat.... Weitere erforderliche stehzeiten, reihung usw.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 16. März 2019, 08:17:40
Und ich bin jetzt hier raus. Muss wohl an mir liegen. Vermutlich bin ich nicht in der Lage, Ihnen das zu erklären.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 23Cent am 16. März 2019, 08:22:38
Und ich bin jetzt hier raus. Muss wohl an mir liegen. Vermutlich bin ich nicht in der Lage, Ihnen das zu erklären.

Zumindest können sie keine entsprechenden Quellen benennen.
Außer "isso" kommt da wohl nichts.
Und mir muss man das nicht erklaren der TE hat Fragen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. März 2019, 10:27:33
Aaaaaaaaaaaalso, immer langsam mit den jungen Pferden ;) !

Wenn jemand als Hauptmann, einem Dienstgrad, den er als Reservist erreicht hat, eingestellt wird, dann hat er ab den Tag der Einstellung die in der ZDv A-1340/49, Ziffer 227, geforderte Dienstzeit von drei Jahren auf dem Dienstposten zu erfüllen! Daran führt erst einmal kein Weg vorbei! Von diesem Datum abgerechnet (Einstellungstag plus 3 Jahre!) wird jeder Wehrübungstag, den der betreffende als Reservist im Dienstgrad Hauptmann abgeleistet hat! Somit kann sich "särsch" nun selbst ausrechen, ab wann er frühestens mit der Beförderung zum Major dran ist!

Es ist definitiv nicht so, dass dem Beförderungsdatum zum Hauptmann einfach mal drei Jahre aufgeschlagen werden und dann kann man Major werden! Im Falle einer Wiedereinstellung mit einem Reservedienstgrad zählt nur die Zeit, die man tatsächlich in diesem Dienstgrad gedient hat, also jeder Wehrübungstag als ein Tag! Quelle hierfür ist ebenfalls die ZDv A-1340/49, hier jedoch die Zioffer 210, die da besagt:

Zitat
Dienstzeit im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift ist die in der Bundeswehr tatsächlich geleistete Dienstzeit.

Weiterhin können Sie, "särsch", davon ausgehen, dass eine Beförderung so langenicht erfolgen wird, so lange Sie nicht in Ihrem Einstellungsdienstgrad beurteilt wurden! Wann diese Beurteilung fällig ist, wird nach der Wiedereinstellung von BAPersBw festgelegt. Das kann der reguläre Turnus sein, in dem alle Hauptleute beurteilt werden, oder abweichend davon kann, z. B. wenn die Beurteiling z. B. sechs Monate nach Einstellung im regulären Turnus dran wäre, eine Sonderbeurteilung von BAPersBw angefordert werden.  Richten Sie sich jedoch einmal darauf ein, dass eine Beurteilung nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Wiedereinstellung angefordert werden wird, weil dies vorher auch nicht sinnvoll ist! Es tut mir leid, wenn ich jetzt Ihren Traum von "Ich werden zum xx.yy.2019 wieder eingestellt und 14 Tage später werde ich dann Major" zerstört haben sollte, aber das sind nun mal die Fakten!

Und wenn Sie nun fragen, ob ich von dem Thema Ahnung habe, dann kann ich Ihnen berichten, dass ich sehr genau weiß, wovon ich rede! Ich habe das Ding durch, und zwar auf die ganz harte Tour! Von BAPersBw habe ich bei drei Anfragen nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt meiner Beförderung drei verschieden Bescheide erhalten, die leider alle falsch waren und hinterher wieder aufgehoben werden mussten. Nachdem ich dann "unter Tränen der lieben Tante Uschi geschrieben" habe, wurde die Abteilung Grundsatz bei BMVg, P II 1, damit befasst, die dann -Oh, Wunder!- einen vierten Termin errechnet hatte, der so weit in der Vergangenheit war (deutlich über ein Jahr!), dass es denen schon wieder peinlich war ;D ! Danach gab es eine sofortige Beförderung mit einer Schadlosstellung im oberen vierstelligen Bereich!

Also nochmal im Schnelldurchlauf:

1. Beförderung zum Major bei Einstellung als Hauptmann frühestens drei Jahre ab Einstellungsdatum
2. Jeder Tag, den Sie als Hauptmann in RDLs gedient haben, wird angerechnet, also von dem nach Punkt 1 errechneten Zeitpunkt zurück gerechnet!
3. Keine Beförderung zum Major ohne Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann! Sie können sonst gar nicht gereiht werden!
4. Beurteilungszeitpunkt wird von BAPersBw mit der Dienststelle abgesprochen!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 16. März 2019, 10:47:36
Muss nicht auch noch vor der Beförderung zum StOffz der SOL (Basislehrgang, oder wie er aktuell heißt) besucht sein? ???
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 24Cent am 16. März 2019, 10:50:14
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Zusatzfrage:
wie wahrscheinlich ist es denn in der Reihung so weit vorne zu landen daß es für den Beförderung langt ohne eine 2te Beurteilung? Schafft man das überhaupt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. März 2019, 10:58:44
Muss nicht auch noch vor der Beförderung zum StOffz der SOL (Basislehrgang, oder wie er aktuell heißt) besucht sein? ???

Theoretisch ja, aber auch das erfolgt in Absprache mit BAPersBw! Aber dafür hat er ja dann ab Einstellung drei Jahre Zeit, abzüglich der Wüb-Tage im Dienstgrad Hauptmann!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. März 2019, 11:01:18
Zusatzfrage:
wie wahrscheinlich ist es denn in der Reihung so weit vorne zu landen daß es für den Beförderung langt ohne eine 2te Beurteilung? Schafft man das überhaupt?

Nachdem Sie laut Ihrer Aussage auf eine Planstelle A13/A14 eingestellt werden, muss das kein allzu großes Problem darstellen ;) ! Sie sollten idealerweise in einer von BAPersBw angeforderten Sonderbeurteilung jedoch besser als mit 6,2 beurteilt werden!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 16. März 2019, 11:26:52
Hallo Tommie,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Somit sind alle Unklarheiten beseitigt.
Bitte verwechseln Sie mich aber nicht mit 23Cent und 24Cent. Ich schreibe hier nur unter meinem registrierten Namen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. März 2019, 11:51:39
Ja, jetzt, wo Sie es sagen, habe ich meinen Fehler auch bemerkt ;) ! Entschuldigung schon mal vorab, wenn ich Sie desillusioniert haben sollte, aber die von mir in meinem großen Posting aufgemachte Rechnung kommt so von der Abteilung Personal Grundsätze im BMVg und ist beileibe nicht auf meinem Mist gewachsen!

So hart wie es klingt, aber von einer Reservisten-Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann können Sie sich in Ihrem Falle (Wiedereinstellung als SaZ!) nichts kaufen. Die ist quasi das Papier nicht wert, auf dem Sie gedruckt ist und wenn das Papier nicht fußelt, dann können Sie sich damit … ;) !

Mit Ihrem Personalführer bzw. Personalbearbeiter bei BAPersBw sollten Sie zügig nach Wiedereinstellung folgende "Baustellen" angehen:

1. Ihre Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann weisen Sie nach durch die Vorlage der entsprechenden Wehrdienstzeitbescheinigungen. Bestehen Sie auf Anrechnung bzw. "Abzug" von dem Beförderungstermin, der sich aus Einstellung plus drei Jahre errechnet! Lassen Sie sich Ihren frühestmöglichen Beförderungstermin (bei Vorliegen aller Voraussetzungen!) schriftlich geben!
2. Ihre Teilnahme am Basislehrgang für Stabsoffiziere: Notwendig oder nicht für die Beförderung? Wenn zwingend erforderlich, dann einen Zeitrahmen für Ihre Teilnahme an dieser Ausbildung!
3. Beurteilung: Wann und in welcher Form? Regulärer Turnus, Anlass-Beurteilung oder von BAPersBw angeforderte Sonderbeurteilung, wobei letzteres für den Vorgesetzten einfacher zu handhaben ist!

Wenn diese Punkte geklärt sind, haben Sie quasi Ihre To-Do-Liste generiert, an der Sie sich entlang hangeln können ;) !
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 16. März 2019, 12:01:04
Mit Ihrem Personalführer bzw. Personalbearbeiter bei BAPersBw sollten Sie zügig nach Wiedereinstellung folgende "Baustellen" angehen:

1. Ihre Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann weisen Sie nach durch die Vorlage der entsprechenden Wehrdienstzeitbescheinigungen. Bestehen Sie auf Anrechnung bzw. "Abzug" von dem Beförderungstermin, der sich aus Einstellung plus drei Jahre errechnet! Lassen Sie sich Ihren frühestmöglichen Beförderungstermin (bei Vorliegen aller Voraussetzungen!) schriftlich geben!
2. Ihre Teilnahme am Basislehrgang für Stabsoffiziere: Notwendig oder nicht für die Beförderung? Wenn zwingend erforderlich, dann einen Zeitrahmen für Ihre Teilnahme an dieser Ausbildung!
3. Beurteilung: Wann und in welcher Form? Regulärer Turnus, Anlass-Beurteilung oder von BAPersBw angeforderte Sonderbeurteilung, wobei letzteres für den Vorgesetzten einfacher zu handhaben ist!

Wenn diese Punkte geklärt sind, haben Sie quasi Ihre To-Do-Liste generiert, an der Sie sich entlang hangeln können ;) !

1. Ich könnte am 10. Oktober zum M d.R. befördert werden. Entsprechend werde ich eine Wiedereinstellung zum 1. November anstreben. Somit erspare ich mir und meinem Personalführer etwaige Rechnungen mit RDL-Tagen. Dies erscheint mir der derzeit "sauberste" Weg zu sein.
2. Nicht notwendig. Ich gehe im August auf den Taktik I-Lehrgang an der OSH. Laut Personalführung ist dies der entscheidende Lehrgang auf dem Weg zum StOffz. Auf den Basislehrgang für StOffz in Hamburg werde ich nur geschickt, falls ich BS werden würde.
3. Siehe 1. Dieses "Feilschen" um den Zeitpunkt der Beurteilung könnte somit auch entfallen
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. März 2019, 12:04:24
Sind Sie denn als Hauptmann (endgültig!) schon beurteilt worden? Wie lange liegt Ihre letzte RDL zurück? Sind Sie sich sicher, dass BAPersBw, Abt. VI, mit Ihrer Beförderung zum Major d. R. "Gewehr bei Fuß" steht ;) ? Ich würde das alles vorher abklären! Wenn Sie nämlich nicht termingerecht befördert werden (können), wäre das schon ein grober Knieschuss ;D !
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 24Cent am 16. März 2019, 12:32:10
Hamburg ist doch aber Grundvoraussetzung für die Beförderung zum Major.... Oder täusche ich mich?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 16. März 2019, 12:36:33
@ Tommie:

Er soll Res geben, die warten aus besagten Gründen mit einem Wiedereinstieg bis sie Oberstlt sind und machen bis dahin halt jeweils 10 monatige RDL....
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 16. März 2019, 13:38:46
Sind Sie denn als Hauptmann (endgültig!) schon beurteilt worden? Wie lange liegt Ihre letzte RDL zurück?

Jawohl, das bin ich. Im September 2018 war ich auf meiner letzten RDL.
Im Juni oder Juli gehe ich voraussichtlich auf eine A13-RDL.

Zitat von: Tommie
Sind Sie sich sicher, dass BAPersBw, Abt. VI, mit Ihrer Beförderung zum Major d. R. "Gewehr bei Fuß" steht ;) ? Ich würde das alles vorher abklären! Wenn Sie nämlich nicht termingerecht befördert werden (können), wäre das schon ein grober Knieschuss ;D !

Ob das BAPers "Gewehr bei Fuß" steht, weiß ich nicht. Ich werde das am Montag mit meinem aktuellen Personalführer durchsprechen. Ich hatte das Thema aber schon einmal angesprochen, weswegen ich ja auf diesen Taktik I-Lehrgang geschickt werde.


@ Tommie:

Er soll Res geben, die warten aus besagten Gründen mit einem Wiedereinstieg bis sie Oberstlt sind und machen bis dahin halt jeweils 10 monatige RDL....

Was keineswegs verwerflich ist.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DeltaEcho am 16. März 2019, 13:40:14
Zitat
2. Nicht notwendig. Ich gehe im August auf den Taktik I-Lehrgang an der OSH. Laut Personalführung ist dies der entscheidende Lehrgang auf dem Weg zum StOffz. Auf den Basislehrgang für StOffz in Hamburg werde ich nur geschickt, falls ich BS werden würde.

Dem ist nicht so, der Taktik 1 hat nichts mit dem StOffz zu tun, dieser Lehrgang wird von jedem OffzTrDst besucht.

Ich hatte auch einen Major auf dem Taktik 1, vielmehr muss der Taktik 1 zwingend vor dem Major besucht werden.

Zitat
Nachdem Sie laut Ihrer Aussage auf eine Planstelle A13/A14 eingestellt werden, muss das kein allzu großes Problem darstellen ;) ! Sie sollten idealerweise in einer von BAPersBw angeforderten Sonderbeurteilung jedoch besser als mit 6,2 beurteilt werden!

Es ist für eine Reihung egal ob man auf einem A13 oder A13/A14 Posten sitzt, mit nur einer BU egal wie gut sie ausfällt warten man trotzdem. Hintergrund ist die Entwicklungsprognose der letzten drei Beueteilungen, die ebenfalls in die Reihung bzw. den Punktsummenwert einfließen.Es gibt zur Zeit eine Reihung bei A13, da nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen.

Meine ganz persönliche Meinung wäre es eine Frechheit, einfach den Dienstantritt auf den 1.11 zu legen, dann Major d.R. zu werden und als Major statt als Hptm wieder einzusteigen. Ergebnis ist, es darf wieder ein Kamerade länger warten auf seine Major Beförderung.

Sitzt du den auf einer A13 Stelle und bist dort beordert, dies ist doch Voraussetzung um Major d.R. zu werden oder ?

@24cent für Truppendienstoffiziere mit dem "normalen" Werdegang.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 16. März 2019, 14:11:20
@ DE:

Die Nutzung legaler, extra vorgesehener Verfahren kann keine "Frechheit" sein.

So Recht und Gesetz und so ....
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DeltaEcho am 16. März 2019, 14:42:09
Zitat
So Recht und Gesetz und so ....

Ich habe auch nie gesagt, dass dies ungesetzlich ist, dennoch haben wir z.Z. Wartezeiten für A13.

Dies führt bei Berufsoffizieren die zur Befördung anstehen, nicht gerade zur Zufriedenheit, wenn es für Reservisten die wiedereingestellt werden so einfach ist direkt als Major wiedereingestellt zu werden.

Mit einfach meine ich hier eine RDL auf einen A13 DP.

Man dies kann man durchaus kritisch hinterfragen und bezeichnen es als, trotz der gesetzlichen Zulässigkeit als frech.

Zitat
Er soll Res geben, die warten aus besagten Gründen mit einem Wiedereinstieg bis sie Oberstlt sind und machen bis dahin halt jeweils 10 monatige RDL....

Dieses Beispiel ist noch besser, da die Wartezeiten für den OTL nach meinem Kenntnisstand bis zu 36 Monate betragen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: SolSim am 16. März 2019, 14:53:40
Es wird doch nicht jeder Reservist pünktlich nach Wartezeit und Mindestdiensttagen befördert.

Da sollte man doch die Kirche im Dorf lassen ;-)
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. März 2019, 15:35:35
Weiterhin sollte man berücksichtigen, dass für eine Beförderung zum Major d. R. 24 Wehrübungstage notwendig sind, davon 12 auf einem höher bewerteten Dienstposten und eine Beurteilung zwingend erforderlich ist! Während eines Lehrgangs an der OSH wird und darf keine Beurteilung erstellt werden, daher wäre eine weitere RDL von mindestens 12 zusammenhängenden WÜb-Tagen notwendig, um befördert werden zu können!

Und: Für eine Einstellung als Major ist der Dienstgrad Major zwingend erforderlich, zumindest bei der Kombination Wiedereinstellung mit bereits erdientem Dienstgrad! Nur, weil man theoretisch Major werden könnte, stellt einen niemand als solcher ein! Der Plan, bis zum November zu warten und dann als Major einzusteigen, wird vermutlich die erste Feindberührung nicht überleben ;) !
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 16. März 2019, 16:31:51
Sitzt du den auf einer A13 Stelle und bist dort beordert, dies ist doch Voraussetzung um Major d.R. zu werden oder ?

Tue ich.

Weiterhin sollte man berücksichtigen, dass für eine Beförderung zum Major d. R. 24 Wehrübungstage notwendig sind, davon 12 auf einem höher bewerteten Dienstposten und eine Beurteilung zwingend erforderlich ist! Während eines Lehrgangs an der OSH wird und darf keine Beurteilung erstellt werden, daher wäre eine weitere RDL von mindestens 12 zusammenhängenden WÜb-Tagen notwendig, um befördert werden zu können!

Das ist korrekt. Entsprechend schrieb ich, dass ich im Juni oder Juli nochmal auf RDL bin.

Zitat von: Tommie
Und: Für eine Einstellung als Major ist der Dienstgrad Major zwingend erforderlich, zumindest bei der Kombination Wiedereinstellung mit bereits erdientem Dienstgrad! Nur, weil man theoretisch Major werden könnte, stellt einen niemand als solcher ein! Der Plan, bis zum November zu warten und dann als Major einzusteigen, wird vermutlich die erste Feindberührung nicht überleben ;) !

Das hätte ich gerne nochmal genauer erklärt, was dies verhindern könnte.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 16. März 2019, 16:35:16
Meine ganz persönliche Meinung wäre es eine Frechheit, einfach den Dienstantritt auf den 1.11 zu legen, dann Major d.R. zu werden und als Major statt als Hptm wieder einzusteigen.

Du würdest an dieser Stelle deinen (selbst zu wählenden!) Dienstantritt nicht nach hinten verschieben, um ggf. als Major einzusteigen, sondern großzügigerweise und aufopferungsvoll noch mindestens 3 Jahre warten?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 16. März 2019, 17:53:40
Nicht vergessen sollte man auch den Bedarf. Es kann auch gut sein, dass nur A11-DP für die Besetzung vorhanden sind und kein A13. Der Bedarf auf A11 ist ungleich höher als bei den A13.
Könnte ggf. zu einem Einstellungshinderungsgrund werden, wenn man Major ist. Das sollte zwingend vorher alles abgeklärt werden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: särsch am 16. März 2019, 19:44:06
Nicht vergessen sollte man auch den Bedarf. Es kann auch gut sein, dass nur A11-DP für die Besetzung vorhanden sind und kein A13. Der Bedarf auf A11 ist ungleich höher als bei den A13.
Könnte ggf. zu einem Einstellungshinderungsgrund werden, wenn man Major ist. Das sollte zwingend vorher alles abgeklärt werden.

Das ist vollkommen richtig. In meinem Fall erfolgt eine Einstellung auf einem A13/14-Dienstposten.
Aber eine Frage dazu: eine Beförderung könnte man ablehnen? Eben genau aus dem von Ralf genannten Grund.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 16. März 2019, 19:52:39
Eine Urkunde muss man nicht annehmen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 29. März 2019, 11:39:24
In meinem Fall erfolgt eine Einstellung auf einem A13/14-Dienstposten.  ...

Hallo särsch! Erst mal gratuliere ich zu deinem Entschluss und natürlich auch dazu, dass es mit der Wiedereinstellung klappt! Meine folgenden Fragen basieren auf einem hoher Eigegeninteresse zum Thema Wiedereinstellung. Meine Fragen sind also nicht von Neid oder Missgunst geprägt!

Anfangs hast du geschrieben, dass du zum 01.10.2019 wieder eingestellt wirst und an anderer Stelle, dass du auch den termin deiner Wiedereinstellung auf den 01.11. verschieben würdest/könntest.

Nun meine Fragen dazu:

1.) Ist der Termin der Wiedereinstellung so flexibel planbar/durchführbar? Ich dachte er steht bei dir bereits mit dem 01.10.2019 fest?

2.) Warum erfolgt deine Wiedereinstellung als Hptm. d.R. auf einem A13/A14-DP?

3.) Hast du von BAPersBw alle diese Auskünfte (Datum Wiedereinstellung + Einplanung auf A13/A14-DP + Teilnahme am TL I) bereits schriftlich erhalten, oder ist das eine vorläufige Planung mit deinem Personalführer?

Also wie gesagt, bitte nicht falsch verstehen, ich frage wirklich aus Interesse und nicht aus Missgunst!!!  :)

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 29. März 2019, 11:42:48
Und noch eine Frage:

4.) Mit welcher Verpflichtungszeit trittst du wieder in die Bundeswehr ein, als SaZ 25 mit einer Restdienstzeit von X Jahren (da ja die aktive Vordienstzeit sowie alle RDLs angerechnet werden)?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tasty am 29. März 2019, 11:56:53
Meine Meinung: Beförderung zum M dR abwarten, danach wiedereinstellen. Ist aus meiner Sicht der attraktivere und sinnvollere Weg.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 01. April 2019, 10:36:03
Meine Meinung: Beförderung zum M dR abwarten, danach wiedereinstellen. Ist aus meiner Sicht der attraktivere und sinnvollere Weg.

Sehe ich auch so und finde, dass das keine Frechheit ist, sondern eine Möglichkeit, wie sie seitens der Bundeswehr angeboten wird.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 15. Mai 2019, 07:16:38
Ich habe zwei Fragen, die leider auch nach einiger Recherche mir immer noch offen bleiben.

Kann eine Beförderung zum Maj. d.R. im selben Jahr erfolgen, in dem eben erst die Beförderung zum Hptm. d.R. erfolgte, wenn man die Voraussetzungen von einer Wehrdienstdauer von 36 Tagen u. davon 12 Tage in einer höher bewerteten Verwendung absolviert hat und natürlich auch bereits 10 Jahre seit Ernennung zum Offizier vergangen sind?

Konkret:
1. RDL im April/Mai 2019 gesamt 40 Tage, inkl. Beförderung zum Hptm. d.R.
2. RDL geplant Oktober 2019 gesamt 12 Tage als S3StOffz

Ist für die Beförderung zum Maj. d.R. auch eine Beorderung auf einem Maj-DP notwendig?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 15. Mai 2019, 07:23:30
Nein - weil mindestens ein Jahr zwischen zwei Beförderung liegen muss (es gibt Ausnahmen, aber nicht für Offz).
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. Mai 2019, 07:27:50
Zitat
... Ist für die Beförderung zum Maj. d.R. auch eine Beorderung auf einem Maj-DP notwendig? ...

Ja.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Eisensoldat am 15. Mai 2019, 08:22:52
Ich meine zu wissen (KlausP??) dass der Kamerad insgesamt 24 Tage üben muss, davon 12 am Stück, auf einem Maj-DP, eine Beurteilung bekommt, und dann frühestens zum April/Mai 2020, befördert werden kann
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 15. Mai 2019, 08:48:19
@ Eisensoldat:

Ja, 24 Tage, 12 auf der höher dotierten Verwendung (hier also M oder M/OTL Dienstposten), dann natürlich BEURTEILUNG, dann UMPLANUNG vom Hptm Dienstposten (Beorderung) auf M oder M/OTL Dienstposten.

Wir haben hier also die klassischen Herausforderungen:

- passender Beorderungsdienstposten
- 1 Jahr zwischen zwei Offz Beförderungen
- Beurteilung auf höher dotiertem Dienstposten

... wenn das alles erfüllt ist, und die Beurteilung von der "Reihung" ausreichend gut ist, dann ist die früheste Möglichkeit wohl Mai 2020.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 15. Mai 2019, 09:00:04
Ich meine zu wissen (KlausP??) dass der Kamerad insgesamt 24 Tage üben muss, davon 12 am Stück, auf einem Maj-DP, eine Beurteilung bekommt, und dann frühestens zum April/Mai 2020, befördert werden kann

Trotzdem braucht er einen entsprechend dotierten Beorderungsdienstposten. Ein Aktiver wird ja auch nicht Major auf einem Hauptmannsdienstposten. Und ja, zwischen zwei Beförderungen muss mindestens ein Jahr liegen, die anderen Kriterien (Anzahl der RDL-Tage, Beurteilungen) nicht gerechnet.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 15. Mai 2019, 09:16:24
Danke für die schnellen Antworten!

Die zukünftige RDL im DG Hptm. und in einer höher bewerteten Verwendung muss aber noch nicht mit Beorderung auf einem Major-DP erfolgen?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 15. Mai 2019, 09:29:28
Meine Fragen sind beantwortet.

Ich habe die letzten 3 Posts eben erst lesen können.

Danke für eure Mühe!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DieEhefrau am 17. Mai 2019, 15:06:43
Ja, 24 Tage, 12 auf der höher dotierten Verwendung (hier also M oder M/OTL Dienstposten), dann natürlich BEURTEILUNG, dann UMPLANUNG vom Hptm Dienstposten (Beorderung) auf M oder M/OTL Dienstposten.

Wir haben hier also die klassischen Herausforderungen:

- passender Beorderungsdienstposten
- 1 Jahr zwischen zwei Offz Beförderungen
- Beurteilung auf höher dotiertem Dienstposten

... wenn das alles erfüllt ist, und die Beurteilung von der "Reihung" ausreichend gut ist, dann ist die früheste Möglichkeit wohl Mai 2020. [Peter78 hat RDL im April/Mai 2019 gesamt 40 Tage, inkl. Beförderung zum Hptm. d.R.]

Darf ich dazu noch was fragen? Vom Hauptmann (Offizier) zum Major (Stabsoffizier) ist ja normalerweise 1,5 Jahre Stabsoffizierlehrgang - incl. Bestenauszeichnung.
Wie ist das mit dem Reservisten? Habe gehört, dass es da auch einen entsprechenden Monatslehrgang gibt. Muss man das nicht auch noch machen? Oder gilt alleine die Beurteilung, dass man für den Stabsdienst geeignet ist?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DeltaEcho am 18. Mai 2019, 16:03:39
Zitat
ist ja normalerweise 1,5 Jahre Stabsoffizierlehrgang - incl. Bestenauszeichnung

Eher 6 Monate je nach länge des spezifischen TSK Moduls und dort wird auch keine Bestenauszeichnung vergeben, sondern die Eignung für die Generalsstabsdienstausbildung.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 18. Mai 2019, 19:31:17
Für Res gibt es mMn einen SOL Res, der aber nur 2 Wochen dauert, den Einstieg in die Modulausbildung der FüAk bildet, und nicht für die Beförderung zum M benötigt wird.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DieEhefrau am 19. Mai 2019, 20:17:45
Zitat
ist ja normalerweise 1,5 Jahre Stabsoffizierlehrgang - incl. Bestenauszeichnung
.. die Eignung für die Generalsstabsdienstausbildung.
Genau die meinte ich! Danke.

Für Res gibt es mMn einen SOL Res, der aber nur 2 Wochen dauert, den Einstieg in die Modulausbildung der FüAk bildet, und nicht für die Beförderung zum M benötigt wird.
@F_K: ok. Also nur 2 Wochen Lehrgang und nicht zwingend.

Ja, 24 Tage, 12 auf der höher dotierten Verwendung (hier also M oder M/OTL Dienstposten), dann natürlich BEURTEILUNG, dann UMPLANUNG vom Hptm Dienstposten (Beorderung) auf M oder M/OTL Dienstposten.

Wir haben hier also die klassischen Herausforderungen:
- passender Beorderungsdienstposten
- 1 Jahr zwischen zwei Offz Beförderungen
- Beurteilung auf höher dotiertem Dienstposten

Also, für Nicht-Bundeswehrler: Man braucht 12 Tage auf dem Majorsdienstposten!
Und wenn das BAPers sich weigert, die Umplanung/Einplanung auf M vorzunehmen? Man hätte zum Beispiel nicht alle Kenntnisse für diesen M-DP. Es gibt ja wohl keinen DP, der für einen Hauptmann UND einen Major besetzt werden könnte.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 19. Mai 2019, 21:19:19
Liebe Ehefrau,

Es gibt Personalführung - die kümmern sich drum. Im Idealfall bekommt der Hptm ja eine oder zwei gute Beurteilungen - da ist dann Potential zu sehen ...

... Dann wird der Soldat so ein Jahr vor einer möglichen Beförderung umgeplant, kann sich bewähren, wird beurteilt und befördert ...

(Falls Lehrgänge notwendig sind, gibt es auch die ... ).
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DieEhefrau am 19. Mai 2019, 23:09:30
Liebe Ehefrau,
:-[  ... macht mich ganz verlegen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 22. September 2019, 08:23:59
Hallo, ich habe mir gen gesamten Thread durchgelesen und habe folgende Frage(n), da ich selber vor der Situation stehe, ob Wiedereinstellung als Hptm. oder doch noch die Beförderung zum Maj. d.R. (Voraussichtlich im kommenden Jahr) abzuwarten und dann Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen.

Es scheint ja bekannt zu sein, dass es an Maj-DP mangelt und bereits viele aktive Hauptleute auf eine Beförderung zum Major warten. Wie sehen dann die Chancen für einen Maj. d.R. aus auf Wiedereinstellung, doch wohl schlechter als wenn man bereits als Hptm. wieder eingestellt wird?

Mir wurde von meinem PersStOffz empfohlen noch die Beförderung zum Maj. d.R. abzuwarten und dann erst Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen. Ich möchte aber keine Zeit verlieren und die Antragstellung schnellstmöglich in Bearbeitung bringen. Andererseits bin ich natürlich einer Wiedereinstellung als Maj. eher zu geneigt als im DG Hptm.

Kann man mit BAPersBw tatsächlich die Wiedereinstellung so planen, dass sie erst nach erfolgter Beförderung zum Maj. d.R. erfolgen würde?



Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 22. September 2019, 09:25:45
Zunächst ein paar Fragen, die man noch geklärt haben sollte, bevor man hier zielgerichtet helfen kann:

1. Sind Sie in Ihrem aktuellen Dienstgrad denn überhaupt schon beurteilt worden? Wenn ja, wann (Jahr genügt!)?

2. Sollten Sie noch nicht beurteilt worden sein, oder keine aktuelle Beurteilung haben, wird BAPersBw, Abteilung VI, eine Beurteilung bei Ihrer nächsten RDL anfordern! Wann ist denn die RDL geplant?

3. Sie sollten gewahr sein, dass die Beurteilung zum Ende der RDL erstellt werden wird und sie nicht sofort in der RDL befördert werden, weil die Beurteilung erst im System komplett "durchlaufen" muss, bevor die Beförderung angestoßen werden kann! Rechnen Sie bitte mit bis zu drei Monaten nach der RDL! Was ist denn Ihr zeitlicher Rahmen für eine Wiedereinstellung? Gibt es Zeitgrenzen, nach denen Sie nicht mehr können/Wollen/dürfen?

4. Ich verstehe Ihr Anliegen schon alleine deshalb, weil Sie bei einer Einstellung als Hauptmann in der Regel auf eine A9 bis A11-Stelle eingeplant werden, maximal jedoch auf eine A12-Stelle! Und wenn Sie als Hauptmann eingestellt werden, haben Sie eine Wartezeit von drei Jahren bis zur Beförderung zum Major, wenn Sie denn eine Stelle haben! Von diesen drei Jahren wird allerdings die Zeit (jeder einzelne RDL-Tag!) zurück gerechnet, den Sie im Dienstgrad Hauptmann wehrgeübt haben! Wie viele RDL-Tage haben Sie denn schon als Hauptmann?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 22. September 2019, 09:30:08
Grundsätzlich: das Fehl auf A9-A11 DP ist größer als auf StOffz-DP. D.h. aber auch, dass eine Wiedereinstellung im DGrad Hptm auch so von der Verpflichtungszeit berechnet werden kann (SaZ 17 oder 8 Offizierdienstjahre), dass keine Förderung zum StOffz erfolgt. Einstellungen erfolgen ja zuvorderst aus Bedarfsgründen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob im Einzelfall eine gefragte Qualifikation mitgebracht wird und deswegen abweichend entschieden wird.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DeltaEcho am 22. September 2019, 16:46:00
Zitat
Es scheint ja bekannt zu sein, dass es an Maj-DP mangelt und bereits viele aktive Hauptleute auf eine Beförderung zum Major warten

Diese Einschätzung kann ich nicht teilen, die Wartezeiten sind im Moment sehr gering was A13 angeht.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 22. September 2019, 19:23:10
Anwärter OffzTrD=0!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 22. September 2019, 20:09:27
Grundsätzlich: das Fehl auf A9-A11 DP ist größer als auf StOffz-DP. D.h. aber auch, dass eine Wiedereinstellung im DGrad Hptm auch so von der Verpflichtungszeit berechnet werden kann (SaZ 17 oder 8 Offizierdienstjahre), dass keine Förderung zum StOffz erfolgt. Einstellungen erfolgen ja zuvorderst aus Bedarfsgründen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob im Einzelfall eine gefragte Qualifikation mitgebracht wird und deswegen abweichend entschieden wird.

Das ist selbstverständlich, dass vorwiegend nach Bedarf wiedereingestellt wird. Ich möchte mir lediglich die Chance auf Wiedereinstellung - durch weitere RDL bis zur Beförderung zum Mac. d.R. - nicht mindern. Denn bin ich dann erst mal Mai. d.R. und stelle den Antrag auf Wiedereinstellung und es besteht kein Bedarf, hat sich das "Projekt" erledigt.

Zu den zuvor gestellten Fragen:

1.) Als Hptm. habe ich dieses Jahr bereits eine RDL absolviert (24 Tage), aber ohne BU. Zumindest hat BAPersBw keine BU angefordert.
     Meine letzte BU erfolgte noch im DG Olt. im Jahr 2018.

2.) Nächste RDL ist jetzt im Oktober (12 RDL-Tage) auf meinem neuen DP (ist ein A12-DP).

3.) Von der Zeit her habe ich selber keine Grenze und auch keine dringende Notwendigkeit. Allerdings möchte ich auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, sondern rechtzeitig meine Chance auf Wiedereinstellung nutzen. Ob es Grenzen gibt? Vom Alter her? Ich bin 78´er Jahrgang.

4.) Eine Wiedereinstellung als Major ist sicherlich "attraktiver" als im DG Hptm. Zum einen spart es Zeit und zum anderen bin ich der Meinung, dass die Chancen als wiedereingestellter Hptm. relativ pünktlich Major zu werden geringer ausfallen. Kann mich aber auch täuschen.

Meine Wiedereinstellung strebe ich als PersOffz/PersStOffz an. Besteht da Bedarf?

Der bisherige Plan meines PersStoffz in Bezug auf meine Person sieht wie folgt aus:

Oktober 2019 eine RDL von 12 Tagen im DG Hauptmann, damit ich insgesamt 36 Tage im DG Hptm. gedient habe.
Im Jahr 2020 erfolgt eine Umbeorderung auf einen KpChef-DP + RDL von 2 Wochen + BU.
Anschließend wieder Umbeorderung auf einen A13-DP + RDL von ebenfalls 2 Wochen, inklusive Beförderung zum Major.

Ob der Plan aufgehen wird... mal sehen.

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 22. September 2019, 20:21:06
Vielen Dank erstmal für die Antworten, die jedoch neue Fragen aufwerfen:

1. War denn die RDL im Jahre 2019 Ihre erste RDL im Dienstgrad Hauptmann? Wenn dem so ist, hätte BAPersBw hierfür eine Beurteilung anfordern müssen! Andere Möglichkeit: Ihr Übungstruppenteil hat die Anforderung einer BU durch BAPersBw "übersehen" ;) !
2. Prinzipiell kann das jedoch auch dadurch "gerade gezogen" werden, wenn Sie bei der nächsten RDL beurteilt werden! Das sollten Sie dann auf jeden Fall mit BAPersBw abkarten!
3. Wann ist denn Ihre Beförderung zum Leutnant erfolgt? Grund für diese Frage ist, dass sie zehn Jahre brauchen ab dem Zeitpunkt der Beförderung zum Leutnant und nicht nur die entsprechenden RDL-Tage im jeweiligen Dienstgrad! Vorher können Sie definitiv nicht Major werden! Haben Sie diese Regelung berücksichtigt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 22. September 2019, 20:29:56
Die Quelle für meine "steile Behauptung" unter 3. ist die für Beförderungen maßgebliche ZDv A-1340/49 mit der Ziffer 318: Beförderung zum Major nach 36 Wehrübungstagen im Dienstgrad Hauptmann, davon 12 in einer höher bewerteten Verwendung und zusätzlich eine Zeit von zehn Jahren seit der Ernennung zum Offizier!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 22. September 2019, 20:38:42
Ich habe dieses Jahr bereits eine RDL geleistet von insgesamt 33 Tagen. Davon die ersten 9 Tage als OLt. wurde während dieser RDL zum Hptm. befördert und habe damit bereits 24 Tage im neuen DG gedient.

Ich war in meiner aktiven Dienstzeit SaZ 13 und bin als OLt ausgeschieden. Zum Leutnant wurde ich im Jahr 2003 befördert.

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 22. September 2019, 20:46:34
Super, und nochmals vielen Dank für die Antworten! Unter der Prämisse, dass Sie Ihre Erstbeurteilung im Dienstgrad Hauptmann spätestens bei der kommenden RDL erhalten, und dann auf dem KpChef-DPO erneut beurteilt werden, könnte Ihr Plan funktionieren, tut das in der Regel auch, wenn Sie engen Kontakt zu Ihrem PersFhr bei BAPersBw halten, was sich Ihnen dringend anrate!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 22. September 2019, 21:02:41
Vielen Dank für die Antworten! Ich werde den Kontakt zu meinem PersFhr im BAPersBw auf jeden Fall halten.

Noch mal zu einer meiner Fragen: besteht Bedarf für PersOffz/PersStOffz?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DeltaEcho am 22. September 2019, 23:14:57
Ich kenne einige Wiedereinsteller in diesem Bereich, genauso ehemalige SaZ 12 Offz TrDst, die als Hptm wiedereingestellt worden sind.
Bist du denn in diesem Bereich ausgebildet?

In beiden Fällen ist auf jedenfall der BLS zu besuchen, dass nur als kleine Info am Rande.

@Ralf
danke für die Richtigstellung der Einweisungssituation für A13.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 22. September 2019, 23:20:19
Zur BU Sache: Vielleicht sind die zehn Jahre ab Beförderung zum Lt noch nicht rum; dann erklärt sich meiner bescheidenen Ansicht nach die Nichtanforderung der BU durch BAPersBw.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 22. September 2019, 23:56:20
Ich habe BWL - Personalmanagement studiert und erfolgreich abgeschlossen. Um auch die entsprechende ATN PersOffz/PersStOffz zu erwerben müsste ich den 8wöchigen Lehrgang an der SFJgStDst in Hannover absolvieren. Der ist ja auch für Reservisten geöffnet.

Meine Beförderung zum Leutnant erfolgte im Jahr 2003. Die erforderlichen 10 Jahre sind demnach erfüllt.

Ist der BLS auch bei Wiedereinstellung als Major zu besuchen? Ich habe gehört, dass an diesem Lehrgang lediglich teilgenommen werden muss. Eine Prüfung gibt es wohl nicht mehr, oder man muss den LG wohl nicht bestehen. Stimmt das?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 23. September 2019, 00:03:27
Der SFL Res ist keine Beförderungsvoraussetzung. Aber der PersOffz/ StOffz ist schon relevant. Ohne den auf dem DP zu üben bringt meines Erachtens nach für die Beförderung nichts.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 23. September 2019, 05:11:26
Zur Wiedereinstellung: PersMgmt ist nun keine Mangelverwendung. Gleichwohl gibt es hier und da auch DP, die nur schwer zu besetzen sind oder auch ein plötzlicher Bedarf besteht. Die entsprechende ATN/ATB wäre da schon hilfreich, das Studium öffnet dafür grundsätzlich schon mal die Möglichkeit, im PersMgmt mitbetrachtet zu werden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 23. September 2019, 06:57:37
Frage: Wie ist denn die aktuelle Beschäftigung?

Welches Delta gibt zwischen derzeitigem Einkommen und A12 / A13 Bezügen? Sprich: was kostet warten?

Warum Wiedereinstieg in einem Bereich, wo die Qualifikation fehlt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 23. September 2019, 09:57:22
Zur Wiedereinstellung: PersMgmt ist nun keine Mangelverwendung. Gleichwohl gibt es hier und da auch DP, die nur schwer zu besetzen sind oder auch ein plötzlicher Bedarf besteht. Die entsprechende ATN/ATB wäre da schon hilfreich, das Studium öffnet dafür grundsätzlich schon mal die Möglichkeit, im PersMgmt mitbetrachtet zu werden.

Ich habe die Aussage von meinem PersOffz und auch vom PersStOffz, dass im Bereich PersOffz/PersStOffz Bedarf bestehen würde. Aber sicher ist es mal so und mal so.
Mich interessiert dieser Verwendungsbereich natürlich sehr, schon aufgrund meines Studiums, aber auch aufgrund diverser Verwendungen während meiner aktiven Dienstzeit.

Ich wurde 1997 in der Laufbahn der Unteroffiziere o.P. eingestellt und als S1-Uffz ausgebildet. Im Jahr 2000 wechselte ich in die Laufbahn der Offiziere TrDst. Hier durchlief ich klassische Ausbildung und Verwendung als ZgFhr. Der Ruf des Stabes ereilte mich aber ständig und so wurde ich fortan im Stab eingesetzt. Unter anderem als FhrKaderPersonal, anschließend als ControllingOffz (inkl. Ausbildung als Controller B) und danach war ich als S3Offz eingesetzt. Ich persönlich habe eine große Affinität für Stabsverwendungen.

Frage: Wie ist denn die aktuelle Beschäftigung?

Welches Delta gibt zwischen derzeitigem Einkommen und A12 / A13 Bezügen? Sprich: was kostet warten?

Warum Wiedereinstieg in einem Bereich, wo die Qualifikation fehlt?

Zivilberuflich bin ich Angestellter im öffentlichen Dienst bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Baurecht - Grundstücksrecht - Vertragsrecht. Egibt sich aufgrund meines zweiten Studienabschlusses. Lief als Studiengang (Fachstudium) über die Stadtverwaltung.

Folgendes Delta zwischen einer A11-Verwendung (Erfahrungsstufe 5, 2 anrechnbare Kinder, LStKlasse I) im Vergleich zu meinem derzeitigen Gehalt besteht in Höhe von 1.500 EUR (netto), bei einer A13-Verwendung sogar 2.000 EUR (netto). Aber das Geld alleine ist nicht meine Motivation! Es sind schlichtweg die Verwenungsmöglichkeiten, die Entwicklungsmöglichkeiten und die Abwechslung bei der Bundeswehr. Einfach dir breite und bunte Vielfalt, die die Bundeswehr bietet im Vergleich zu einem tristen Job in der Amtsstube.

Die fehlende Qualifikation kann ich im Rahmen einer 8wöchigen RDL mit Besuch des Lehrgangs (PersOffz/PersStOffz) in Hannover ausgleichen.
 
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 23. September 2019, 10:08:06
@ DH:

Bei einem so hohen Delta - und dem Wunsch nach Veränderung solltest Du Dich SOFORT bewerben, weil da "Warten" halt extrem kostet - 6 Monate "kosten" da ja 9.000 Euro Netto.

Ansonsten: "Bedarf" ist immer da (ist eine Binse), die Frage ist doch, ist er so HOCH, dass er eine externe Einstellung rechtfertig? Hierzu hat Ralf (als PersStOffz in entsprechender Verwendung) ja eine Einschätzung abgegeben.

Insoweit kann der Ratschlag doch nur lauten: SOFORT bewerben, Präferenz Pers angeben, aber sich bezüglich der möglichen Verwendung "offen" zeigen.

Viel Erfolg.

P. S. (Ein 8 Wochen Lehrgang muss ja auch erstmal ANGEFORDERT, GENEHMIGT und ZUGEWIESEN werden - da die derzeitige Res Verwendung wohl eine andere ist, fehlt ja schon die Anforderungsgrundlage - von der Verfügbarkeit von Lehrgangsplätzen ganz abgesehen).
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 23. September 2019, 19:11:15
Ich werde meine RDL im Oktober auch nutzen, um in dieser Zeit einige Gespräche zu  einem Wunsch auf Wiedereinstellung führen. Ein Kamerad von mir wurde vor zwei Jahren als Maj. oder sogar als OTL wiedereingestellt und ist als PersStOffz eingesetzt. Er hat auch erst nach seiner Wiedereinstellung den PersOffz/PersStOffz-LG besucht.

Vielen Dank bisher für eure sehr informativen Auskünfte!

Rechnet der Bezügerechner https://bezuegerechner.bva.bund.de/rechner.php korrekt?





Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: LwPersFw am 23. September 2019, 22:37:49

Rechnet der Bezügerechner https://bezuegerechner.bva.bund.de/rechner.php korrekt?

Ja ... wenn korrekte Dateneingabe...  ;)

Hier ein anderer Rechner

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/)
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 10:32:07

Rechnet der Bezügerechner https://bezuegerechner.bva.bund.de/rechner.php korrekt?

Ja ... wenn korrekte Dateneingabe...  ;)

Hier ein anderer Rechner

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/)

Der von dir aufgeführte Bezügerechner ist für Soldaten aber nicht anwendbar, das der Familienzuschlag für Beamte des Bundes anders berechnet wird als für Soldaten.

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 24. September 2019, 10:55:56
Rein interessehalber (weil ich den Rechner auch nutze für Auskünfte), wie groß sind die realen Abweichungen durch die von dir angeführte Andersrechnung?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 24. September 2019, 11:42:40
Warum soll den der Familienzuschlag anders berechnet werden?
Kannst du das weiter ausführen?
Bei mir kommt da bis auf einen Cent das gleiche raus.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: KlausP am 24. September 2019, 12:35:29

Rechnet der Bezügerechner https://bezuegerechner.bva.bund.de/rechner.php korrekt?

Ja ... wenn korrekte Dateneingabe...  ;)

Hier ein anderer Rechner

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/)

Der von dir aufgeführte Bezügerechner ist für Soldaten aber nicht anwendbar, das der Familienzuschlag für Beamte des Bundes anders berechnet wird als für Soldaten.

Wie kommen Sie denn auf DAS schmale Brett? Die Bundesbesoldungsordnung mit der Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und dem Familienzuschlag in den einzelnen Stufen gilt für Beamte, Richter und Soldaten gleichermaßen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 17:42:05
So schmal ist das Brett überhaupt nicht...

Folgende Daten habe ich eingegeben:

A11
Stufe 5
ledig
2 anrechenbare Kinder
Kinderfreibetrag 1,0
Lohnsteuerklasse I
keine Kirchensteuer

Grundgehalt = 4.235,24 EUR (das ist bei beiden Rechnern gleich)

Familienzuschlag Beamter = 252,64 EUR
Familienzuschlag BW = 787,14 EUR

Lohnsteuer Beamter = - 1054,91 EUR
Lohnsteuer Soldat =- 1.274,83 EUR

Netto Beamter = 3.388,29 EUR
Netto Soldat = 3.691,72 EUR
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 24. September 2019, 18:14:35
Familienzuschlag BW 787,14 ist aber definitiv falsch.

Bei mir kommt die Zahl auch nirgends vor wenn ich ihre daten eingebe.

Vertun sie sich da mit zählkindern oder so?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 18:38:01
Familienzuschlag BW 787,14 ist aber definitiv falsch.

Bei mir kommt die Zahl auch nirgends vor wenn ich ihre daten eingebe.

Vertun sie sich da mit zählkindern oder so?

Ausgeschlossen ist das natürlich nicht, dass ich aus Unkenntnis die Häkchen falsch oder zu viel setze.

Was bedeutet die Angabe der Zählkinder?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 18:44:55
Bei der Berechnung des Kinderanteils im Familienzuschlag sind folgende Zählkinder zu berücksichtigen:

Hier muss ich doch Kind 1 und Kind 2 ankreuzen, da meine Partnerin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sie das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 24. September 2019, 19:11:46
Nein.

Als jemand der Verheiratet ist und 2 Kinder hat und Soldat ist kann ich ihnen sagen das der Familienzuschlag bei 252  liegt.

Aber mit den 700 könnte ich mich natürlich auch anfreunden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 24. September 2019, 19:21:39
Vor lauter Zahlen....mein Zuschlag liegt bei 402.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 25. September 2019, 07:13:55
Vielen Dank für die Richtigstellung! Da hatte ich mich tatsächlich vertan bei der Eingabe und ging der Annahme, dass beide Kinder, die mit in unserem haushalt leben auch die Zählkinder sind.

Ich habe daraufhin etwas recherchiert und bin aber leider noch nicht ganz sicher, wann ein Häkchen bei Zählkind gesetzt werden muss. Zählkinder sind wohl Kinder, die beim Ex-Partner leben.

Als Beispiel:

Ich Soldat
mit Ex-Partnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich ein Kind, das bei der Ex-Partnerin lebt (= ältestets Kind 12 Jahre alt)
mit neuer Lebenspartnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich zwei weitere Kinder und wir leben zu viert in einem Haushalt (Kinder 8 und 4 Jahre alt)

jeweils beide Kindesmütter erhalten das Kindergeld

damit wäre das älteste Kind ein Zählkind
die beiden jüngeren sind Kinder, für die ich den Kinderanteil im Familienzuschlag erhalte

Im Ergebnis: Familienzuschlag (K1: Zählkind K2: 126,32 € K3: 393,57 €)   = 519,89 €

Wäre das so kerrekt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tasty am 25. September 2019, 07:28:18
Bei der Berechnung des Kinderanteils im Familienzuschlag sind folgende Zählkinder zu berücksichtigen:

Hier muss ich doch Kind 1 und Kind 2 ankreuzen, da meine Partnerin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sie das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält.

Du hast keine Zählkinder.
Es bleibt bei 252,64€ Kinderanteil des Familienzuschlags, aus die Maus.

(Wenn Du Dein Nettoeinkommen erhöhen willst, musst Du halt heiraten -   ... gelöscht , da Privatangelegenheit des TE ...
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DieEhefrau am 25. September 2019, 07:42:34
@Tasty: es obliegt nicht dir über die Lebensmodelle anderer Menschen zu urteilen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 25. September 2019, 07:57:44
Noch als freundlicher Hinweis...
Du solltest dafür sorgen daß du zumindest für ein Kind unter 12 das Kindergeld beziehst, die Senkung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist an den Bezug des Kindergeldes Kind unter 12  gebunden.
Im Jahr läppert sich da ja auch ne Woche zusammen .
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 25. September 2019, 08:06:50

gelöscht ... da auch oben gelöscht...

Noch als freundlicher Hinweis...
Du solltest dafür sorgen daß du zumindest für ein Kind unter 12 das Kindergeld beziehst, die Senkung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist an den Bezug des Kindergeldes Kind unter 12  gebunden.
Im Jahr läppert sich da ja auch ne Woche zusammen .

Ja die sogenannte "Kinderstunde" ist mir bekannt.  ;)

Können wir versuchen herauszufinden, was "Zählkinder" sind, bzw. wann tatsächlich ein Kind als Zählkind anzugeben ist? Dazu habe ich hier im Forum und bei meiner weiteren Recherche im Netz kein brauchbares Beispiel gefunden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 25. September 2019, 08:34:35
https://www.elternzeit.de/kindergeld/zaehlkinder/

Vielleicht hilft dir das
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: DieEhefrau am 25. September 2019, 08:50:34
und aus einem anderen Thread ... vielleicht hilfts:

Zitat
Den Antrag auf Familienzuschlag für das Kind aus der früheren Beziehung schriftlich unter Beifügung der Geburtsurkunde sowie einer Sachverhaltsdarstellung an das BVA richten. Vorher zur Antragstellung noch beim PersFw beraten lassen um kein Risiko einzugehen und in einem Durchgang alles vollständig vorzulegen.

... bzw. da die Geburtsurkunden eh beglaubigt werden müssen zum PersFw gehen. Der macht das schon!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: LwPersFw am 25. September 2019, 12:21:35

Ich Soldat
mit Ex-Partnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich ein Kind, das bei der Ex-Partnerin lebt (= ältestets Kind 12 Jahre alt)
mit neuer Lebenspartnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich zwei weitere Kinder und wir leben zu viert in einem Haushalt (Kinder 8 und 4 Jahre alt)


Diese Konstellation macht die Frage sehr komplex. Eine pauschale Antwort ist dadurch nicht möglich.

Hintergrund sind die Anwendungsvorschriften zu § 40 BBesG >> BBesGVwV

Meine Empfehlung ... während der nächsten WÜ bitten Sie einen aktiven Kameraden, dass dieser einmal seine Bezügebearbeiterin hierzu um Auskunft bittet.


z.B. ist die Anwendbarkeit zu klären von § 40

Abs 1

"4.
andere ... Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, ..."


"Als in die Wohnung aufgenommen gilt ein Kind auch dann, wenn der ... Soldat es auf seine Kosten anderweitig untergebracht hat, ohne dass dadurch die häusliche Verbindung mit ihm aufgehoben werden soll."

Abs 2

"...Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die ... Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben, wenn andere ... Soldaten der Stufe 1 bei sonst gleichem Sachverhalt zur Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen gehörten. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."


Abs 3

"Ledige Soldaten  ... , denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht."




Aus der BBesVwV zu § 40

"40.5.5 

In der Reihenfolge der Kinder (Randnummer 40.2.4 und 40.5.4) sind als „Zählkinder“ alle Kinder zu berücksichtigen, die im kindergeldrechtlichen Sinne Zählkinder sind. Danach werden auch diejenigen Kinder mitgezählt, für die der Besoldungsempfänger nur deshalb keinen Anspruch auf Kindergeld hat, weil für sie der Anspruch vorrangig einer anderen Person zusteht oder weil der Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen ist wegen des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes nach § 65 EStG oder nach § 4 BKGG."
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tasty am 25. September 2019, 17:47:46
@Tasty: es obliegt nicht dir über die Lebensmodelle anderer Menschen zu urteilen.

Jeder urteilt jeden Tag über andere, sich ein eigenes Urteil zu bilden liegt in der Natur des Menschen
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: LwPersFw am 26. September 2019, 12:24:23
@Tasty: es obliegt nicht dir über die Lebensmodelle anderer Menschen zu urteilen.

Jeder urteilt jeden Tag über andere, sich ein eigenes Urteil zu bilden liegt in der Natur des Menschen


... und dies ist auch Jedem unbenommen.


Aber nicht dieses Urteil frei und öffentlich - ohne jede Grenzen - zu äußern.  Siehe Forumsregeln.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 26. September 2019, 13:35:56

Ich Soldat
mit Ex-Partnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich ein Kind, das bei der Ex-Partnerin lebt (= ältestets Kind 12 Jahre alt)
mit neuer Lebenspartnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich zwei weitere Kinder und wir leben zu viert in einem Haushalt (Kinder 8 und 4 Jahre alt)


Diese Konstellation macht die Frage sehr komplex. Eine pauschale Antwort ist dadurch nicht möglich.

Hintergrund sind die Anwendungsvorschriften zu § 40 BBesG >> BBesGVwV

Meine Empfehlung ... während der nächsten WÜ bitten Sie einen aktiven Kameraden, dass dieser einmal seine Bezügebearbeiterin hierzu um Auskunft bittet.


z.B. ist die Anwendbarkeit zu klären von § 40

Abs 1

"4.
andere ... Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, ..."


"Als in die Wohnung aufgenommen gilt ein Kind auch dann, wenn der ... Soldat es auf seine Kosten anderweitig untergebracht hat, ohne dass dadurch die häusliche Verbindung mit ihm aufgehoben werden soll."

Abs 2

"...Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die ... Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben, wenn andere ... Soldaten der Stufe 1 bei sonst gleichem Sachverhalt zur Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen gehörten. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."


Abs 3

"Ledige Soldaten  ... , denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht."




Aus der BBesVwV zu § 40

"40.5.5 

In der Reihenfolge der Kinder (Randnummer 40.2.4 und 40.5.4) sind als „Zählkinder“ alle Kinder zu berücksichtigen, die im kindergeldrechtlichen Sinne Zählkinder sind. Danach werden auch diejenigen Kinder mitgezählt, für die der Besoldungsempfänger nur deshalb keinen Anspruch auf Kindergeld hat, weil für sie der Anspruch vorrangig einer anderen Person zusteht oder weil der Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen ist wegen des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes nach § 65 EStG oder nach § 4 BKGG."


Vielen Dank die Informationen! Ich werde bei meiner kommenden RDL nachfragen.

Ich denke ich habe die etwas Erleuchtung zum Thema Zählkinder erlangt. Danke für eure Mühe!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 16. Oktober 2019, 10:40:32

(Wenn Du Dein Nettoeinkommen erhöhen willst, musst Du halt heiraten -   ... gelöscht , da Privatangelegenheit des TE ...

Aus meiner Sicht hätte das nicht gelöscht werden müssen, da es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt, um mal in Erfahrung zu bringen, wann ein Kind als Zählkind anzugeben ist.

Meine familiäre Situation bezieht sich auf zwei Kinder und wir leben zu viert glücklich zusammen. Weiterhin weiß ich ja nun, dass ich kein Zählkind aufzuführen habe und es einen Familienzuschlag in Höhe von 400,42 EUR gibt (da mittlerweile verheiratet).
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 30. Oktober 2019, 11:15:09
[...]
Meine Empfehlung ... während der nächsten WÜ bitten Sie einen aktiven Kameraden, dass dieser einmal seine Bezügebearbeiterin hierzu um Auskunft bittet.


z.B. ist die Anwendbarkeit zu klären von § 40

Abs 1

"4.
andere ... Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, ..."


"Als in die Wohnung aufgenommen gilt ein Kind auch dann, wenn der ... Soldat es auf seine Kosten anderweitig untergebracht hat, ohne dass dadurch die häusliche Verbindung mit ihm aufgehoben werden soll."

Abs 2

"...Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die ... Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben, wenn andere ... Soldaten der Stufe 1 bei sonst gleichem Sachverhalt zur Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen gehörten. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."


Abs 3

"Ledige Soldaten  ... , denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht."




Aus der BBesVwV zu § 40

"40.5.5 

In der Reihenfolge der Kinder (Randnummer 40.2.4 und 40.5.4) sind als „Zählkinder“ alle Kinder zu berücksichtigen, die im kindergeldrechtlichen Sinne Zählkinder sind. Danach werden auch diejenigen Kinder mitgezählt, für die der Besoldungsempfänger nur deshalb keinen Anspruch auf Kindergeld hat, weil für sie der Anspruch vorrangig einer anderen Person zusteht oder weil der Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen ist wegen des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes nach § 65 EStG oder nach § 4 BKGG."


Ich habe mich während meiner RDL mit einigen Kameraden unterhalten und mal nachgefragt, ob zufällig jemand eine familiäre Situation bestehen hat, in der ein Zählkind "vorkommt". Die haben alle nur gestaunt und große Augen gemacht. Hier konnte mir keiner weiterhelfen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 08. Januar 2020, 15:24:25
Falls dieser Beitrag an anderer Stelle besser aufgehoben ist, dann bitte ich um Verschiebung.

Ich habe vom 29.04.2019 bis 31.05.2019 (33 Tage) eine RDL absolviert und wurde am 07. Mai 2019 zum Hptm. d.R. befördert. Vom 07.10.2019 bis 18.10.2019 (12 Tage) habe ich ebenfalls eine RDL absolviert und derzeit leiste ich aktuell vom 06.01.2020 bis 24.01.2020 (19 Tage) eine RDL.

Das BAPersBw hat für die derzeit laufende RDL keine BU angefordert. Das verwundert mich etwas, da kommende Woche am 16.01.2020 die mindestens geforderten 12 Monate nach Erstellung der letzten BU (Eröffnungsdatum) erreicht werden und ich im derzeitigen DG Hptm. noch nicht beurteilt wurde und ich derzeit eine RDL von mehr als 12 Tagen ableisten werde.

Meinen Personalführer erreiche ich leider nicht (befindet sich wahrscheinlich noch im Urlaub).

Habt ihr eine Idee/Erfahrungen woran es liegen könnte, dass keine BU angefordert wurde?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2020, 15:31:33
Auf was für einem DP (Dotierung) dienst Du denn?
Auf welchem DP / Dotierung war die bisherige Beurteilung?
Wann steht die Beförderung zum Major an?

So "gefühlt" würde ich sagen, da ist noch viel Zeit …
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 08. Januar 2020, 15:48:58
Beurteilt wurde ich als OLt auf einem Lt/Hptm-DP.

Derzeit bin ich auf einem Hptm-DP beordert.

Rein von der zeitlichen Voraussetzung könnte ich im Mai 2020 zum Maj. d.R. befördert werden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2020, 15:59:21
Zitat
Rein von der zeitlichen Voraussetzung könnte ich im Mai 2020 zum Maj. d.R. befördert werden.

Dazu FEHLT aber die Beurteilung auf einem Major Dienstposten - Beurteilungen werden so bei Res, ähnlich aktiv, alle paar Jahr erstellt (nicht jedes Jahr).

Daher Ratschlag:

- Auf Dienstposten bewähren und dann Umplanung, dann notwendige Beurteilung, und DANN ERST ist eine / die nächste Beförderung möglich.

(Meine Einschätzung war also richtig, dass noch viel Zeit ist …)
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 08. Januar 2020, 16:33:50
Also Umplanung auf einen Major-DP ohne vorher je als Hptm beurteilt wurden zu sein?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 08. Januar 2020, 17:10:48
Das entscheiden doch nicht Sie sondern Ihr PersFhr/ MobTrTl. Sie können anregen auf einem Dienstposten A13 zu üben, um dort entsprechend beurteilt und befördert zu werden. Wenn dem zugestimmt wird, wird das gemacht. Sie können aber auch noch ein paar Mal üben, eventuell beurteilt werden als Hptm und irgendwann wird man Sie dann auf einen A13 Posten umplanen, dort beurteilen und befördern.
Vielleicht ist auch die Antwort auf Ihre Anregung, dass man Sie noch "nicht für so weit hält" und man belässt Sie noch auf dem Hptm-Dp. Ist unwahrscheinlich aber auch eine zulässige Entscheidung. Dann haben Sie auch eine Antwort.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 09. Januar 2020, 07:04:13
Das ist klar, dass ich das nicht entscheide!
Mit meinem MobTrT (Kdr u. PersStOffz sowie PersFwRes) ist abgestimmt, dass eine schnellstmögliche Beförderung zum Major d.R. anvisiert werden soll. Dieser Plan rührt nicht aufgrund meines persönlichen Ehrgeizes her des höheren Dienstgrades wegen, sondern um die Voraussetzungen für eine Wiedereinstellung im DG Major zu schaffen und diese frühestmöglich zu beantragen. Jedoch erst im DG Major.

Dazu wurden RDL-Zeiträume abgestimmt, mit entsprechenden Umbeorderungen, Beurteilungen, etc.

Die Möglichkeit der Wiedereinstellung als StOffz, so wurde mir von dem Eingangs genannten Personenkreis berichtet ist deutlich höher, als im DG Hptm.

Es ist also gewünscht und von mir bisher entsprechend RDL geleistet wurden. Die Beurteilung (16.01.2019) sowie die Beförderung am 08.05.2019 zum Hptm. lagen demnach im angestimmten „Plan“.

Der Plan sah auch vor, dass für die derzeitige RDL (06.01.-24.01.) eine Beurteilung im DG Hptm. erstellt werden soll, mit Aussage darüber, ob Eignung zum StOffz vorhanden ist und eine entsprechende Förderung erfolgen sollte.

Die Vorschrift A-1340/50, hier Nr. 213 a fordert für eine Beurteilung keine Beorderung und auch keine Verwendung auf einem höherwertigen DP. Lediglich eine RDL von min. 12 Tagen, und wenn im derzeitigen DG noch nicht beurteilt wurde sowie frühestens 12 Monate nach Erstellung der letzten BU (Eröffnung 16.01.2019).


Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2020, 07:08:33
Kennt der PersFhr / BAPers den Plan?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 09. Januar 2020, 07:23:58
Dachte ich auch gerade.
Zudem: Dann sollen doch Ihr PersStOffz oder Sie selbst mit dem PersFhr Kontakt aufnehmen und das abklären. Letztlich: warum hat man Sie dann nicht vom TrTl her auf A13 umgeplant und üben lassen? Hat man das eventuell schlicht versäumt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 09. Januar 2020, 16:01:08
Ich habe keine Ahnung warum da ein paar Dinge nicht oder falsch gelaufen sind. Die Umplanung auf einen A13-DP war geplant, aber leider nicht durchgeführt worden. Naja ist halt passiert.

Mir selbst war das nicht bewusst, dass ich als Hptm. auf einen Maj.-DP beordert werden kann. Damit kenne ich mich nicht aus. Der PersFwRes ist erst ab Februar wieder im Dienst.

Ich versuche immer noch meinen PersFhr im BAPersBw zu erreichen und werde ihm den Plan präsentieren. Ich könnte mir vorstellen, dass der davon nix weiß. Ich habe jedenfalls nicht mit ihm darüber gesprochen und bin davon ausgegangen das sich mein Truppenteil darum kümmert, da immerhin von denen die Idee bezüglich der Wiedereinstellung stammt.

Ist es opertun mit dem PersFhr über die Wiedereinstellung zu sprechen, oder schlägt er Danske Hände über‘m Kopf zusammen?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2020, 16:09:37
.. stellen wir fest: Der "Plan" war nicht allen bekannt und wurde vermutlich deshalb nicht vollständig umgesetzt.

Ich würde mit dem "eigenen" PersStOffz sprechen, bevor ich mich an meinen PersFhr wenden würde - wobei ich solche Dinge bisher IMMER im VORFELD mit meinem PersFhr / PersOffz (schriftlich) abgestimmt habe, um eben solche Friktionen erst nicht entstehen zu lassen.

Für die Beförderung zum M benötigst Du eine Beurteilung als H auf M Dienstposten - wie sollte man sonst seine Eignung belegen?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: MMG-2.0 am 09. Januar 2020, 17:46:21
Zitat
Für die Beförderung zum M benötigst Du eine Beurteilung als H auf M Dienstposten - wie sollte man sonst seine Eignung belegen?

Für die Beurteilung selber musst du nicht umgeplant werden, du übst einfach als H auf einen M Dienstposten.
Wenn dann später die Beurteilung stimmt und der Major in Aussicht steht, dann kann umgeplant werden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2020, 17:48:52
Stimmt.

Allerdings steht das Üben auf einem höher dotierten Dienstposten unter Vorbehalt Zustimmung BAPers, genauso wie die Anforderung der Beurteilung.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: MMG-2.0 am 09. Januar 2020, 18:17:39
Wenn es die Zustimmung vom BAPers gibt, dann fordern sie auch automatisch die Beurteilung.

Da sich der TE noch im Dienst befindet, würde ich es noch mal über den PersFhr versuchen und klären,
was denn genau mit ihm geplant sei. Entsprechende Hinweise wie es gehen könnte, hat er hier nun bekommen.

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 10. Januar 2020, 11:25:19
Vielen Dank für die ganzen und vor allem sehr hilfreichen Antworten!

Ich habe heute meinen PersFhr (BAPersBw) telefonisch erreicht und ihm kurz meine Absicht in Bezug auf Wiedereinstellung geschildert, so dass er grob im Bilde ist. Wir haben für kommenden Montag einen Telefontermin vereinbart, um detailliert darüber zu sprechen.

Danke auch dafür, dass hier nicht „rumgemobbt“ wird, weil ich den Wunsch zur Wiedereinstellung habe und dieses „Projekt“ auch aktiv angehe!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Eisensoldat am 10. Januar 2020, 16:47:52
Warum sollte dich einer Mobben weil du Wiedereinsteller sein willst? Den von dir beschriebenen Weg, als Reservist StOffz zu werden, und dann mit DG OTL wieder eingestellt zu werden, gehen mittlerweile "viele".
Ich zumindest kenne 6 Personen persönlich...

und die Beorderung auf einen Maj-DP zum üben mit dem Ziel Major zu werden gibt Dir dien Personalführer, der ja ein Personalführer für Reservisten ist, und die Förderung der Reservisten als Kernauftrag hat.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2020, 18:10:25
Weil wir alle missgünstige kleine Schweinchen sind, die sich wenigstens im Leid und Frust der anderen suhlen wollen, wenn wir schon selbst nicht auf die Reihe bekommen?! ???
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Eisensoldat am 11. Januar 2020, 08:40:30
 ;D ;D ;D ;D ;D
Wolverine, you made my day!!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 12. Januar 2020, 11:45:20
Alles gut! Ich habe halt schon andere Meinungen zum Thema Wiedereinstellung gehört. Unter anderem, dass man den aktiven Soldaten im DG Hptm die Maj-DP „wegnehmen“ würde, usw.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 12. Januar 2020, 12:57:42
Sorry, aber wer so etwas sagt, hat keine Ahnung! Die Bundeswehr stellt ein bei Bedarf, nicht um irgendwen in der Karriere zu hemmen! Wer sich bewirbt, wird getestet und wenn er/sie/es besteht, wird geschaut, ob es eine passende Stelle gibt! Ich würde mir den Schuh erst gar nicht anziehen, ein schlechtes Gewissen zu haben, weil ich durch meine Wiedereinstellung jemandem die Planstelle wegnehme ;) !
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 13. Januar 2020, 17:41:39
Ich hatte heute nochmals ein Gespräch mit dem stv. Kdr und dem PersStOffz sowie anschließend das vereinbarte Telefonat mit meinem PersFhr BAPersBw, in dem eine andere Option zur Wiedereinstellung thematisiert wurde. Und zwar - vorwusgesetzt die entsprechende Änderung/Anpassung der Soldatenlaufbahnverordnung wird umgesetzt - der Direkteinstieg als OffzFachDst.

Bisher soll es dazu aber lediglich eine. Referentenentwurf geben. Ob und wann diese Änderung kommt, weiß man natürlich nicht.

Jedenfalls habe ich ja keinen Zeitdruck und könnte mir diesen Weg ebenfalls vorstellen. Mir geht es nicht vorrangig darum schnell StOffz zu werden, sondern um eine sinnvolle Verwendung. Wie ich ja schon vor einiger audit schrieb, interessiert mich eine Verwendung als PersOffz oder auch als PersStOffz. Eine Umbeorderung auf den DP PersOffz wurde heute auf den Weg gebracht. Eine Ausbildungsplanung folgt, da derzeit noch keine Termine für den Lehrgang PersOffz/PersStOffz SK im Lehrgangskatalog ausgewiesen sind.

Was haltet ihr von der Option Wiedereinstellung als OffzFachDst (wie gesagt, wenn sie überhaupt kommt)?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 13. Januar 2020, 18:00:37
Ihnen ist bewusst das die dann nie StOffz werden ?
Bzw nur mit einem Wechsel in den Truppendienst für den sie erstmal mehrere Jahre über Wasser gehen müssen.

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 13. Januar 2020, 18:07:13
Ihnen ist bewusst das die dann nie StOffz werden ?
Bzw nur mit einem Wechsel in den Truppendienst für den sie erstmal mehrere Jahre über Wasser gehen müssen.

Wie bereits erwähnt, StOffz ist nicht mein primäres Ziel, sondern eine Verwendung im Bereich Personal!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 13. Januar 2020, 18:28:41
Eine Ausbildungsplanung folgt, da derzeit noch keine Termine für den Lehrgang PersOffz/PersStOffz SK im Lehrgangskatalog ausgewiesen sind.

Wer hat Ihnen denn den Bullshit erzählt :D ? Die Lehrgänge sind seit Oktober 2019 im Lehrgangskatalog hinterlegt, werden von BAPersBw geplant und sind quasi bis zum Halbjahr bereits voll belegt!

Quelle: Ich habe diese Tage im Lehrgangskatalog nachgesehen, weil ich da auch einen Vorschlag unterbreiten muss für einen unserer Reservisten!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 13. Januar 2020, 19:56:22
Ich hatte heute nochmals ein Gespräch mit dem stv. Kdr und dem PersStOffz sowie anschließend das vereinbarte Telefonat mit meinem PersFhr BAPersBw, in dem eine andere Option zur Wiedereinstellung thematisiert wurde. Und zwar - vorwusgesetzt die entsprechende Änderung/Anpassung der Soldatenlaufbahnverordnung wird umgesetzt - der Direkteinstieg als OffzFachDst.

Bisher soll es dazu aber lediglich eine. Referentenentwurf geben. Ob und wann diese Änderung kommt, weiß man natürlich nicht
....

Was haltet ihr von der Option Wiedereinstellung als OffzFachDst (wie gesagt, wenn sie überhaupt kommt)?
Achtung, das wird wohl nichts werden. Es ist richtig, dass der Referentenentwurf das grundsätzlich vorsieht. Dieses ist die Maßnahme M5 der Personalstrategie. Diese soll Direkteinstellungen OffzMilFD dort ermöglichen, wo der Bedarf nicht durch den herkömmlichen Weg gedeckt werden kann. Da geht PersOffz nicht dazu und ich bezweifel, dass dieses sich in absehbarer Zeit (3-5 Jahre) ändert.
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 13. Januar 2020, 21:06:35
Eine Ausbildungsplanung folgt, da derzeit noch keine Termine für den Lehrgang PersOffz/PersStOffz SK im Lehrgangskatalog ausgewiesen sind.

Wer hat Ihnen denn den Bullshit erzählt :D ? Die Lehrgänge sind seit Oktober 2019 im Lehrgangskatalog hinterlegt, werden von BAPersBw geplant und sind quasi bis zum Halbjahr bereits voll belegt!

Quelle: Ich habe diese Tage im Lehrgangskatalog nachgesehen, weil ich da auch einen Vorschlag unterbreiten muss für einen unserer Reservisten!

Keiner hat Bullshit erzählt, sondern ich habe heute selber im Lehrgangskatalog nachgesehen und es waren keine Termine aufgeführt. Parallel dazu hat der PersFw auch heute nach dem Lehrgang geschaut.... selbes Ergebnis... keine Termine online.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 13. Januar 2020, 21:08:05
Ich hatte heute nochmals ein Gespräch mit dem stv. Kdr und dem PersStOffz sowie anschließend das vereinbarte Telefonat mit meinem PersFhr BAPersBw, in dem eine andere Option zur Wiedereinstellung thematisiert wurde. Und zwar - vorwusgesetzt die entsprechende Änderung/Anpassung der Soldatenlaufbahnverordnung wird umgesetzt - der Direkteinstieg als OffzFachDst.

Bisher soll es dazu aber lediglich eine. Referentenentwurf geben. Ob und wann diese Änderung kommt, weiß man natürlich nicht
....

Was haltet ihr von der Option Wiedereinstellung als OffzFachDst (wie gesagt, wenn sie überhaupt kommt)?
Achtung, das wird wohl nichts werden. Es ist richtig, dass der Referentenentwurf das grundsätzlich vorsieht. Dieses ist die Maßnahme M5 der Personalstrategie. Diese soll Direkteinstellungen OffzMilFD dort ermöglichen, wo der Bedarf nicht durch den herkömmlichen Weg gedeckt werden kann. Da geht PersOffz nicht dazu und ich bezweifel, dass dieses sich in absehbarer Zeit (3-5 Jahre) ändert.
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.

In welchen Bereichen besteht denn Bedarf?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2020, 05:16:23
Hatte ich doch geschrieben.
Zitat
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.
Der Fliegerische Dienst und MilFS ist ja bereits auch jetzt dafür geöffnet.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2020, 05:21:43
Keiner hat Bullshit erzählt, sondern ich habe heute selber im Lehrgangskatalog nachgesehen und es waren keine Termine aufgeführt. Parallel dazu hat der PersFw auch heute nach dem Lehrgang geschaut.... selbes Ergebnis... keine Termine online.

Es gibt Termine für: Kompetenzorientierte AusbildungPersonalstabsoffizier / Personaloffizierder Streitkräfte (50024207). <- Präsenzlehrgang
Für Fernausbildungslehrgang"Personalstabsoffizier/Personaloffizierder Streitkräfte" Präsenzabschnitt 1 (45036717) und die Folgemodule, gibt es keine Termine. <- Fernlehrgang
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 14. Januar 2020, 07:24:18
Hatte ich doch geschrieben.
Zitat
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.
Der Fliegerische Dienst und MilFS ist ja bereits auch jetzt dafür geöffnet.

Mein PersStOffz äußerte, dass im Bereich OffzMilFD in der FJgTr Bedarf besteht. Sicherlich besteht in de FJgTr kein allzu großer Bedarf, da diese Truppengattung insgesamt sehr attraktiv ist und den Bedarf bisher immer sehr gut regelmäßig über Einstellung, Erstverpflichtungen von FWDL zu Soldaten auf Zeit sowie Übernahmen gedeckt werden kann.

Bezüglich des Lehrgangs PersOffz/PersStOffz schaue ich morgen gleich noch mal nach. Bin heute zu einer externen Schulung erst morgen wieder im Büro.

Grundsätzlich stehe ich der Option OffzMilFD positiv gegenüber. Auch wenn dazu noch einige Jahre vergehen mögen. Ich habe Zeit und keinen Druck, lediglich den Wunsch nach Veränderung. Ich fühle mich mit 41 Jahren einfach noch zu jung, um bereits auf meinem Altersruheposten im Amt zu sitzen. Sicherlich wäre das für viele ein Traum, aber meiner ist es eben nicht. Ich bin es durch meinen beruflichen Werdegang als Soldat gewohnt immer mal wieder verändert zu werden und sehe darin stets positive Aspekte - sowohl für mich als auch für den Dienstherren.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2020, 09:08:15
Keiner hat Bullshit erzählt, sondern ich habe heute selber im Lehrgangskatalog nachgesehen und es waren keine Termine aufgeführt. Parallel dazu hat der PersFw auch heute nach dem Lehrgang geschaut.... selbes Ergebnis... keine Termine online.

Gerade eben nochmal geprüft! Es schaut anders aus als noch letzte Woche, aber es ist ein Lehrgang drinnen, der von 28.09.2010 bis 16.10.2020 geht und auf dem noch exakt zwei freie Plätze sind! Buchungsberechtigt ist für diesen Lehrgang nicht Ihr PersFw, sondern nur die Ausbildungssteuerung bei BAPersBw!

Somit ist Ihre Aussage, dass da nichts drinnen ist, nicht zutreffend!

BTW: Der Lehrgang heißt in der Kurzbezeichnung "PersOffz SK" und hat die Trainingsnummer 45037338 und die Lehrgangsnummer 151771. Lehrgangsvoraussetzung ist hier jedoch der Lehrgang "PersFw SK", was für Sie zum KO-Kriterium werden wird, weil Sie diesen Lehrgang mangels Kapazität als Reservist nicht bekommen werden. Das ist für die ganzen Neueinsteller mit kaufmännischer Ausbildung ein laufbahn-Lehrgang und daher haben diese Soldaten absolute Priorität. Sogar ich als "Umsetzer" musste lange warten, bevor ich den Lehrgang bekommen habe! Für einen Reservisten ist es aktuell quasi unmöglich, hier eingeplant zu werden!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 14. Januar 2020, 09:45:28
Keiner hat Bullshit erzählt, sondern ich habe heute selber im Lehrgangskatalog nachgesehen und es waren keine Termine aufgeführt. Parallel dazu hat der PersFw auch heute nach dem Lehrgang geschaut.... selbes Ergebnis... keine Termine online.

Gerade eben nochmal geprüft! Es schaut anders aus als noch letzte Woche, aber es ist ein Lehrgang drinnen, der von 28.09.2010 bis 16.10.2020 geht und auf dem noch exakt zwei freie Plätze sind! Buchungsberechtigt ist für diesen Lehrgang nicht Ihr PersFw, sondern nur die Ausbildungssteuerung bei BAPersBw!

Somit ist Ihre Aussage, dass da nichts drinnen ist, nicht zutreffend!

BTW: Der Lehrgang heißt in der Kurzbezeichnung "PersOffz SK" und hat die Trainingsnummer 45037338 und die Lehrgangsnummer 151771. Lehrgangsvoraussetzung ist hier jedoch der Lehrgang "PersFw SK", was für Sie zum KO-Kriterium werden wird, weil Sie diesen Lehrgang mangels Kapazität als Reservist nicht bekommen werden. Das ist für die ganzen Neueinsteller mit kaufmännischer Ausbildung ein laufbahn-Lehrgang und daher haben diese Soldaten absolute Priorität. Sogar ich als "Umsetzer" musste lange warten, bevor ich den Lehrgang bekommen habe! Für einen Reservisten ist es aktuell quasi unmöglich, hier eingeplant zu werden!

Um den von Ihnen aufgeführten Lehrgang geht es auch nicht!

Eben wie Sie bereits erwähnten, erfülle ich die Voraussetzungen dafür nicht. Daher wird der Lehrgang PersOffz/PersStOffzbenötigt. Und jetzt lassen Sie bitte mal den Kümmel im Käse!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2020, 10:03:07
Ich habe meinen Fehler gefunden! Wir haben tatsächlich über unterschiedliche Lehrgänge gesprochen! Entschuldigung!

Das Training, das Sie benötigen ist das Training Nr. 45036675, der Lehrgang heißt "PersStOffz/PersOffz SK", Lehrgangsnummer 127118! Für diesen Lehrgang sind in der Tat keine Trainings hinterlegt. Und mit meinem Suchbegriff konnte ich den gar nicht sehen, weil meine Auswahl zu sehr eingeschränkt war!

Allerdings sehe ich hier das nächste Problem hoch kommen: Dieser Lehrgang ist zwar für ROA adW geöffnet, es steht jedoch nicht dabei, dass Reservisten im Offiziersrang den Lehrgang belegen dürfen! Hier muss ggf. über BAPersBw eine Ausnahmeregelung beantragt und gefunden werden, wenn Sie da hin wollen! Laut Auskunft meines Ansprechpartners in der SFJgStDstBw, die für diesen Lehrgang verantwortlich ist, sind aktuell weder für 2020, noch für 2021 Lehrgänge dieser Art geplant!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2020, 11:17:06
Warum liest denn keiner meinen Betrag?
Zitat
Es gibt Termine für: Kompetenzorientierte AusbildungPersonalstabsoffizier / Personaloffizierder Streitkräfte (50024207). <- Präsenzlehrgang
Da gibt es doch Termine.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2020, 11:39:07
Habe mir das Training und die Termine einmal angeschaut ;) !

Ergebnis:

1. 14 Termine in der Planung hinterlegt
2. 7 Termine aus den 14 Terminen wegen nicht hinterlegter Ausbildungsressourcen entweder gesperrt (drei Termine am 18.08.2020 (2x) und 20.10.2020), oder abgesagt (vier Termine, je 2 x 21.01.2020 und 21.04.2020)!
3. Alle Termine bis zum letzten Lehrgangsende am 18.12.2020 voll belegt, z. T. auch mit Wartelistenbuchungen!

Hier hilft es dann nur, wenn die drei der sieben unter 2. erwähnten Termine eventuell doch noch stattfinden können, weil die Ausbildungsressourcen noch "gefunden" werden ;) ! Schaut also auch nicht gerade "rosig" aus!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 15. Januar 2020, 08:19:38
Guten Morgen, habe eben im Trainingskatalog nachgeschaut und weiterhin sind für den Lehrgang 45036675 (PERSSTOFFZ/PERSOFFZ SK) keine Termine hinterlegt.

Für den Lehrgang 50024207 (KOA-PersStOffz/PersOffzSK) ist die Situation, wie von Tommie beschrieben. Dieser Lehrgang war mir überhaupt nicht bekannt!

Ich behalte es weiterhin im Auge und werde sehen, wie es sich entwickelt.

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2020, 08:38:59
Zunächst einmal bin ich froh, dass wir nun (endlich!) über den gleichen Lehrgang sprechen ;) ! Wir haben schon lustig aneinander vorbei diskutiert ;D ! Aber egal, jetzt läuft es!

Ich behalte es weiterhin im Auge und werde sehen, wie es sich entwickelt.

Sie sollten nicht nur "beobachten", sondern hier ein wenig "proaktiv" tätig werden! Das kann zum Beispiel so aussehen, dass Ihr Personalfeldwebel mit Ihrem Personalbetreuer bei BAPersBw Kontakt aufnimmt (Personalbetreuer sind die Feldwebeldienstgrade, Personalführer sind stets Offiziere!) und mit ihm verhandelt. Wenn Ihr Personalbetreuer geschickt ist, wird er mit der Ausbildungssteuerung Kontakt aufnehmen und sie als "Lückenbüßer" anbieten, so dass man Ihnen auch kurzfristige Vakanzen anbieten wird. So kann es möglich sein, dass Sie doch noch in diesem Jahr den besagten Lehrgang besuchen können. Bei mir jedenfalls hat die Nummer so funktioniert ;) !
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 15. Januar 2020, 10:08:40
Zunächst einmal bin ich froh, dass wir nun (endlich!) über den gleichen Lehrgang sprechen ;) ! Wir haben schon lustig aneinander vorbei diskutiert ;D ! Aber egal, jetzt läuft es!

Ich musste auch schon schmunzeln!  ;D

Ich behalte es weiterhin im Auge und werde sehen, wie es sich entwickelt.
Sie sollten nicht nur "beobachten", sondern hier ein wenig "proaktiv" tätig werden! Das kann zum Beispiel so aussehen, dass Ihr Personalfeldwebel mit Ihrem Personalbetreuer bei BAPersBw Kontakt aufnimmt (Personalbetreuer sind die Feldwebeldienstgrade, Personalführer sind stets Offiziere!) und mit ihm verhandelt. Wenn Ihr Personalbetreuer geschickt ist, wird er mit der Ausbildungssteuerung Kontakt aufnehmen und sie als "Lückenbüßer" anbieten, so dass man Ihnen auch kurzfristige Vakanzen anbieten wird. So kann es möglich sein, dass Sie doch noch in diesem Jahr den besagten Lehrgang besuchen können. Bei mir jedenfalls hat die Nummer so funktioniert ;) !

Der Auftrag ist auch so vom stv. Kdr an den S1 gegangen. "Mein" PersFw ist an der Sache dran.

Vielen Dank an euch alle für die ganzen Informationen !
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 16. Januar 2020, 07:42:17
... Wie ich ja schon vor einiger Zeit schrieb, interessiert mich eine Verwendung als PersOffz oder auch als PersStOffz. Eine Umbeorderung auf den DP PersOffz wurde heute auf den Weg gebracht. ...

Meine Umbeorderung auf den DP PersOffz wurde gestern vom BAPersBw bestätigt und an mein zuständiges KarrC weitergeleitet.

Wie geht es jetzt weiter in bezug auf die Ausbildungsplanung? Wird das von BAPersBw gesteuert, plant mich BAPersBw für einen möglichen Lehrgang ein?

>>> Bitte seht es mir nach, dass ich solch banale Fragen hier im Forum stelle, der derzeit in meinem MobTrT zuständige PersFwRes (HptFw) ist leider nicht sehr fähig. Der originäre PersFwRes (OStFw) ist absoluter Fachmann, aber leider erst Anfang Februar wieder im Dienst. <<<

Der HptFwRes äußerte mir gegenüber, dass jetzt alles BAPersBw übernimmt und ich mich zurücklehnen. BAPersBw würde mich für den entsprechenden Lehrgang PersOffz/PersStOffz schon versuchen einzuplanen. So richtig vertraue ich der Sache aber nicht.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. Januar 2020, 09:30:22
… , der derzeit in meinem MobTrT zuständige PersFwRes (HptFw) ist leider nicht sehr fähig. Der originäre PersFwRes (OStFw) ist absoluter Fachmann, aber leider erst Anfang Februar wieder im Dienst.

Die richtige Bezeichnung wäre "PersFw und Reservistenbearbeiter", weil ansonsten die "Verwechslungsgefahr mit den sog. FwRes, die in der beorderungsunabghängigen freiwilligen reservistenarbeit im LKdo des jeweiligen Bundeslandes und in der Fläche in eingeteilten Landkreisen/Bezirken zuständig sind, besteht ;) ! Aber das nur so am Rande!

Ich sehe das relativ entspannt! In der Regel kommt eine Ausbildungsplanung von BAPersBw, aber … wenn Sie etwas spezielles wollen, und Ihr Lehrgang ist speziell, dann sollte der Reservistenbearbeiter den Kontakt zu Ihrem Personalbetreuer suchen, dass man Sie ggf. kurzfristig als Nachrücker auf einen Lehrgang schicken kann. Wir haben jetzt Mitte Januar, so dass ich Ihnen rate, die zwei Wochen noch abzuwarten, bis der Kamerad OStFw wieder da ist und dann mit ihm gemeinsam eine "Strategie" zu besprechen, mit der Sie hoffentlich so bald wie möglich zum Zuge kommen! Wenn der Vertreter "nicht so fähig" ist, würde ich den gezielt raus halten, dann kann er schon nichts versemmeln, was der originäre Dienstposteninhaber dann langwierig wieder gerade ziehen muss ;) ! Da ist jetzt etwas Geduld gefragt ;) ! Wenn Sie aus dem Lehrgangskatalog einen oder mehrere "lohnende Ziele" identifizieren und dies über den Kameraden OStFw an Ihren Personalbetreuer kommunizieren, wird der mit der Ausbildungssteuerung reden und die werden an Sie denken, wenn sich in den identifizierten Lehrgängen Kapazitäten ergeben!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 16. Januar 2020, 09:32:28
Nur mal eine Anmerkung:

Ein PersOffz DP ist maximal bis Hptm dotiert, eine Beförderung zum Major ist dort NICHT möglich.
Selbst wenn man dich umbeordert, auf eine PersStoffz Stelle, fehlt dir die notwendige ATB für eine Beförderung - der Lehrgangsplatz ist damit ein "zusätzliches" Hindernis auf dem Weg zur Beförderung.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. Januar 2020, 09:44:33
Ein PersOffz DP ist maximal bis Hptm dotiert, eine Beförderung zum Major ist dort NICHT möglich. …

Das ist prinzipiell richtig, aber der Dienstposten als PersOffz ist ja auch nur eine Stufe der Karriereleiter! Bei Bewährung auf diesem Posten wird irgendwann die Umplanung auf einen PersStOffz-Posten kommen, auf dem man dann, wenn man dort mindestens 12 Tage geübt hat und beurteilt wurde und alle weiteren Anforderungen erfüllt (insgesamt sind es wohl 36 Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann, davon 12 auf einem höher bewerteten Dienstposten, sowie mindestens zehn Jahre seit der Beförderung zum Leutnant!), auch zum Major befördert werden. Bei den PersStOffz ist in der Regel beim OTL "EdeKa", vereinzelt gibt es jedoch auch A16-Dienstposten, die gespiegelt werden können. Bei der Sanität sind das z. B. die Abteilungsleiter G1 im Kdo RegSanUstg und im Kdo SanEinsUstg! Wobei ich sagen muss, dass diese beiden DP sogenannte "Spitzendienstposten" sind, die jeweils nur einmal gespiegelt werden dürfen mit Genehmigung durch BAPersbw und dass die Auswahl für eine Beförderung zum Oberst der Reserve durchaus eine Herausforderung ist!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. Januar 2020, 09:51:37
Außer Frage steht natürlich, dass ohne die zugewiesene ATB "PersOffz/PersStOffz SK", die auf dem angefragten Lehrgang erworben werden soll, keine Beförderung zum Major erfolgen wird! Hier sehe ich auch schon eine Beförderung zum Hauptmann, falls der TE das noch nicht ist, auf dem DP als PersOffz als nicht möglich an!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: wolverine am 16. Januar 2020, 11:45:19
Wenn ich das richtig verfolgt habe ist er doch gerade Hptm geworden?! ???
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Tommie am 16. Januar 2020, 11:57:41
Ich habe in diesem Fred mal ein wenig "zurück geblättert" und habe es auch gefunden! Du hast recht, Wolverine!

Fakt ist für mich: Mit der Einplanung erwirbt er das Recht auf dienstpostengerechte Ausbildung als PersOffz, danach wird man einen DP als PersStOffz suchen, auf dem er 12 Tage üben muss, damit er beurteilt werden kann und danach sollte der Beförderung zum Major nichts mehr im Wege stehen, wenn ich die anderen Voraussetzungen richtig verfolgt habe!
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 16. Januar 2020, 13:55:50
… , der derzeit in meinem MobTrT zuständige PersFwRes (HptFw) ist leider nicht sehr fähig. Der originäre PersFwRes (OStFw) ist absoluter Fachmann, aber leider erst Anfang Februar wieder im Dienst.

Die richtige Bezeichnung wäre "PersFw und Reservistenbearbeiter", weil ansonsten die "Verwechslungsgefahr mit den sog. FwRes, die in der beorderungsunabghängigen freiwilligen reservistenarbeit im LKdo des jeweiligen Bundeslandes und in der Fläche in eingeteilten Landkreisen/Bezirken zuständig sind, besteht ;) ! Aber das nur so am Rande!

Ich sehe das relativ entspannt! In der Regel kommt eine Ausbildungsplanung von BAPersBw, aber … wenn Sie etwas spezielles wollen, und Ihr Lehrgang ist speziell, dann sollte der Reservistenbearbeiter den Kontakt zu Ihrem Personalbetreuer suchen, dass man Sie ggf. kurzfristig als Nachrücker auf einen Lehrgang schicken kann. Wir haben jetzt Mitte Januar, so dass ich Ihnen rate, die zwei Wochen noch abzuwarten, bis der Kamerad OStFw wieder da ist und dann mit ihm gemeinsam eine "Strategie" zu besprechen, mit der Sie hoffentlich so bald wie möglich zum Zuge kommen! Wenn der Vertreter "nicht so fähig" ist, würde ich den gezielt raus halten, dann kann er schon nichts versemmeln, was der originäre Dienstposteninhaber dann langwierig wieder gerade ziehen muss ;) ! Da ist jetzt etwas Geduld gefragt ;) ! Wenn Sie aus dem Lehrgangskatalog einen oder mehrere "lohnende Ziele" identifizieren und dies über den Kameraden OStFw an Ihren Personalbetreuer kommunizieren, wird der mit der Ausbildungssteuerung reden und die werden an Sie denken, wenn sich in den identifizierten Lehrgängen Kapazitäten ergeben!

So mache ich es. Vielen Dank!

Ich habe in diesem Fred mal ein wenig "zurück geblättert" und habe es auch gefunden! Du hast recht, Wolverine!

Fakt ist für mich: Mit der Einplanung erwirbt er das Recht auf dienstpostengerechte Ausbildung als PersOffz, danach wird man einen DP als PersStOffz suchen, auf dem er 12 Tage üben muss, damit er beurteilt werden kann und danach sollte der Beförderung zum Major nichts mehr im Wege stehen, wenn ich die anderen Voraussetzungen richtig verfolgt habe!

So ist es mit stv. Kdr und PersStOffz und meinem PersFhr (BAPersBw) besprochen worden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 21. Januar 2020, 08:09:01
Ich hatte heute nochmals ein Gespräch mit dem stv. Kdr und dem PersStOffz sowie anschließend das vereinbarte Telefonat mit meinem PersFhr BAPersBw, in dem eine andere Option zur Wiedereinstellung thematisiert wurde. Und zwar - vorwusgesetzt die entsprechende Änderung/Anpassung der Soldatenlaufbahnverordnung wird umgesetzt - der Direkteinstieg als OffzFachDst.

Bisher soll es dazu aber lediglich eine. Referentenentwurf geben. Ob und wann diese Änderung kommt, weiß man natürlich nicht
....

Was haltet ihr von der Option Wiedereinstellung als OffzMilFD (wie gesagt, wenn sie überhaupt kommt)?
Achtung, das wird wohl nichts werden. Es ist richtig, dass der Referentenentwurf das grundsätzlich vorsieht. Dieses ist die Maßnahme M5 der Personalstrategie. Diese soll Direkteinstellungen OffzMilFD dort ermöglichen, wo der Bedarf nicht durch den herkömmlichen Weg gedeckt werden kann. Da geht PersOffz nicht dazu und ich bezweifel, dass dieses sich in absehbarer Zeit (3-5 Jahre) ändert.
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.

Kann man irgendwo nachlesen, was genau in dem oben erwähnten Referentenentwurf ausgeführt ist, oder kennt jemand ein paar Details?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 21. Januar 2020, 08:17:13
Ja, die zuständigen Referenten, u.a. ich.
Aber: Es macht doch keinen Sinn, jetzt über ungelegte Einer zu philosophieren. Vielleicht kommt es anders, als es drin steht.
Also: Abwarten, bis die SLV in Kraft ist.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 23. Januar 2020, 06:58:20
kurzes update:

BAPersBw, Abt. VI 2.1.6 hat mich angeschrieben und meine Verfügbarkeit für den Lehrgang KOA-PersStOffz/PersOffzSK im Zeitraum vom 30.03.-05.06.2020 sowie 23.06.-18.09.2020 abgefragt.

Dazu habe ich gem. § 28 TVöD bei meinem Arbeitgeber Sonderurlaub unter Verzicht auf Fortzahlung des Entgeltes beantragt. Mein Amt ist natürlich überhaupt nicht begeistert und mir wurde bereits signalisiert, dass es wohl auf eine Ablehnung meines Antrages hinauslaufen wird, da für solch einen langen Zeitraum die personelle Vakanz nicht gedeckt werden kann.  :'(
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 23. Januar 2020, 07:26:41
Wie wäre es denn mit: KOA Personalstabsoffizier /Personaloffizier der StreitkräfteFernausbildung Präsenzabschnitt 1 (50027376) 06.10.2020 - 16.10.2020
und KOA Personalstabsoffizier /Personaloffizier der StreitkräfteFernausbildung Präsenzabschnitt 2 (50027378) 09.11.2020 - 13.11.2020
und KOA Personalstabsoffizier /Personaloffizier der StreitkräfteFernausbildung Präsenzabschnitt 3 (50027380) 14.12.2020 - 18.12.2020
Dazwischen liegen die Teleabschnitte. Bisher sehe ich da noch keine Buchungen drauf (muss aber nichts heißen, weil ggf. ja eine "Papierliste" existiert, die noch nicht eingegeben wurde.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Malu5502 am 24. September 2020, 17:19:39
Beurteilt wurde ich als OLt auf einem Lt/Hptm-DP.

Derzeit bin ich auf einem Hptm-DP beordert.

Rein von der zeitlichen Voraussetzung könnte ich im Mai 2020 zum Maj. d.R. befördert werden.

...und ist die Beförderung erfolgt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: 2Cent am 24. September 2020, 17:28:33
Wohl eher nicht, da er auch nicht geübt hat.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 28. September 2020, 09:38:33
Richtig, da ich im Jahr 2020 nicht noch mal geübt habe, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und somit auch keine Beförderung erfolgt.

Der Plan ist auch ein anderer, als schnellstmöglich zum Major d.R. befördert zu werden. Vorrangiges Ziel ist die Teilnahme am Lehrgang PersOffz/PersStOffz in Hannover (jetzt geplant für das Jahr 2021).
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 11. November 2020, 12:35:06
Achtung, das wird wohl nichts werden. Es ist richtig, dass der Referentenentwurf das grundsätzlich vorsieht. Dieses ist die Maßnahme M5 der Personalstrategie. Diese soll Direkteinstellungen OffzMilFD dort ermöglichen, wo der Bedarf nicht durch den herkömmlichen Weg gedeckt werden kann. Da geht PersOffz nicht dazu und ich bezweifel, dass dieses sich in absehbarer Zeit (3-5 Jahre) ändert.
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.

Gibt es denn schon einen neuen Sachstand bezüglich der Maßnahme M5 der Personalstrategie? (reine Neugier)  8)
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 11. November 2020, 15:31:27
Die SLV ist noch immer in der alten Version.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 13. November 2020, 14:27:13
Ich wollte mal nachfragen, ob ihr bitte mal prüfen könnt, ob für folgende Lehrgänge bereits für das Jahr 2021 Termine angesetzt sind?

45036675 [PERSSTOFFZ/PERSOFFZ SK]

50024207 [KOA-PersStOffz/PersOffzSK]

Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 13. November 2020, 17:36:18
Das hat nun was genau mit dem Thema zu tun?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Peter_78 am 15. November 2020, 00:06:40
Das hat nun was genau mit dem Thema zu tun?

Wir sind hier grundsätzlich etwas vom Thema abgekommen... aber auf der vorherigen Seite ging es bereits um diese Lehrgänge.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 16. November 2020, 06:05:40

45036675 [PERSSTOFFZ/PERSOFFZ SK] Gibt es nicht mehr

50024207 [KOA-PersStOffz/PersOffzSK] Ja, Termine für 2021 sind aufgeführt.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Richard_DH78 am 19. November 2020, 13:36:18
45036675 [PERSSTOFFZ/PERSOFFZ SK] Gibt es nicht mehr
Gibt es stattdessen einen anderen Lehrgang, oder gibt es nur noch die KOA-PersStOffz/PersOffz?

50024207 [KOA-PersStOffz/PersOffzSK] Ja, Termine für 2021 sind aufgeführt.


Sind es weiterhin drei Präsenzabschnitte und dazwischen die Teleabschnitte? Kannst du bitte Termine auflisten? Ich bin dieses Jahr nicht mher im Dienst und kann nicht nachschauen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Ralf am 19. November 2020, 13:40:47
Herrje, das ist der Komplettlehrgang, nicht der Teillehrgang. Und damit will ich es hier auch bewenden lassen, du hast doch einen Betreuungstruppenteil, der kann dir das alles raussuchen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Hardy2 am 19. November 2020, 18:59:35
45036675 [PERSSTOFFZ/PERSOFFZ SK] Gibt es nicht mehr
Gibt es stattdessen einen anderen Lehrgang, oder gibt es nur noch die KOA-PersStOffz/PersOffz?

50024207 [KOA-PersStOffz/PersOffzSK] Ja, Termine für 2021 sind aufgeführt.


Sind es weiterhin drei Präsenzabschnitte und dazwischen die Teleabschnitte? Kannst du bitte Termine auflisten? Ich bin dieses Jahr nicht mher im Dienst und kann nicht nachschauen.
Ja so ist es. Willst du mehr wissen..schreib mich an.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 19. November 2020, 20:05:18
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

ich bin als Gefreiter (RFA) zum 1.7 (wieder-)eingestellt (beordert) worden.

Wie ist denn der übliche Beförderungsablauf (bei Eignung, Leistung und Befähigung)?

OG dann später U oder gleich HG dann U ? Habe bis jetzt 8 RDL in 2020...

Erfahrungswerte?

Die SLV hat ist zu meinem konkreten Fall, da Fw-LB relativ unklar.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 19. November 2020, 21:05:02
Es fehlen Daten: Wann Eintritt BW, welcher Dienstposten, wer ist DV ..
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 19. November 2020, 22:23:40
Es fehlen Daten: Wann Eintritt BW, welcher Dienstposten, wer ist DV ..

Tja was zählt als Eintritt 01.07.09? oder jetzt...StellvSichZgFhr bei RSU im Norden.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: SolSim am 20. November 2020, 05:51:30
Ohne konkrete Daten kann Ihnen doch niemand seriös etwas sagen.
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 20. November 2020, 13:58:26
Es fehlen Daten: Wann Eintritt BW, welcher Dienstposten, wer ist DV ..

Tja was zählt als Eintritt 01.07.09? oder jetzt...StellvSichZgFhr bei RSU im Norden.

Verstehe ich nicht, was fällt denn jetzt noch konkret(er)?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 20. November 2020, 14:31:01
- Warum nur Gefreiter?
- Wieviele RD Tage?
- Ausbildung für DP vollständig?
- Ersatzweise wenigstens RSU Soldat ATB?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 20. November 2020, 14:31:52
Ach, derzeit Schüler DP?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 20. November 2020, 14:50:45
Ach, derzeit Schüler DP?

Jo genau, Schüler DP  :)

- Warum nur Gefreiter? Kurze WD-Zeit (Kp-Auflösung)
- Wieviele RD Tage? Seit WE 8 Tage (bis jetzt) wg. Corona usw.
- Ausbildung für DP vollständig? No, da WE am 01.07.20 als RFA (a.d.W.)
- Ersatzweise wenigstens RSU Soldat ATB? Ja

Frage deshalb weil DV mittlerweile nicht mehr unmittelbar Einfluss hat, da wie schon oft auch gelesen BAPersBW ja nun federführend ist...
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: F_K am 20. November 2020, 14:54:23
8 Reservedienstleistungen?

Oder waren es dienstliche Veranstaltungen?

Wieviele WÜ Tage insgesamt?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 20. November 2020, 15:18:21
8 RDL-Tage zusammenhängend als WÜ.

Weiteren waren (sind) geplant aber wg. Corona z.Zt. auf Eis...
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: Hardy2 am 20. November 2020, 19:41:32
Es fehlen Daten: Wann Eintritt BW, welcher Dienstposten, wer ist DV ..

Tja was zählt als Eintritt 01.07.09? oder jetzt...StellvSichZgFhr bei RSU im Norden.

Boah, die Russen kommen...
Gefreiter und stvZgFhr?
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 20. November 2020, 20:38:41
Es fehlen Daten: Wann Eintritt BW, welcher Dienstposten, wer ist DV ..

Tja was zählt als Eintritt 01.07.09? oder jetzt...StellvSichZgFhr bei RSU im Norden.

Boah, die Russen kommen...
Gefreiter und stvZgFhr?

Was soll die unqualifizierte Aussage.  :-X

Beiträge richtig lesen...es war vom DP die Rede nicht von der aktuellen Tätigkeit.

In der Reserve gilt ohne DP keine Beorderung. Außerdem liegt die Betonung auf Stellv sonst GrpFhr.

Darüber hinaus hat das mit dem Thema des Beitrags nichts zu tun...
Titel: Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
Beitrag von: NK89 am 24. November 2020, 18:07:01
8 Reservedienstleistungen?

Oder waren es dienstliche Veranstaltungen?

Wieviele WÜ Tage insgesamt?

@F_K

8 RDL-Tage zusammenhängend als WÜ.

Weiteren waren (sind) geplant aber wg. Corona z.Zt. auf Eis...