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Zusammenfassung

Autor: jobacka
« am: 03. November 2011, 19:42:22 »

Wenn sich der Eindruck entwickelt hat, ich sähe den Reservedienst der Bundeswehr als eine staatlich geförderte Individualbespaßung an, so tut es mir leid. :-[
Und nein, das tue ich nicht und möchte auch niemanden hier in seinem Selbstverständnis als Reservist beleidigen – dass das ganz klar ist!

Ich hatte ja nach Mindestübungszeiten gefragt und eine klare Antwort bekommen, danke dafür!
2-3 Wochen wären für mich als Gewerbelehrer auch problemlos umsetzbar, wobei ich an die Ferien meines Bundeslandes gebunden bin. Aber damit entstünden meinem Arbeitgeber keine Probleme und die Ernsthaftigkeit meines Engagements könnte ich damit wohl auch nachweisen.

Als Lehrer in den Berufsschulabschlussklassen habe ich natürlich viel mit dem potentiellen Nachwuchs der Bundeswehr zu tun und könnte als aktiver Reservist sicher überzeugender für die Bundeswehr Stellung nehmen und auf ihre Chancen hinweisen, denn als ungedienter Befürworter.
Gleiches gilt für die sportlichen und militärischen Herausforderungen, die dieser Dienst bietet und die für die jungen Kerle natürlich ein Ansporn sein können, sich in Uniform für ihr Land zu engagieren.
Das gilt für mich übrigens ganz genauso, wobei sich jetzt wirklich die Frage stellt, ob man sich dafür schämen muss, dass einem das Trainieren militärischer Fertigkeiten Spaß machen kann. Das ist in unserem Land mit seiner Geschichte ja für viele Menschen sowieso politisch unkorrekt und ich musste mich schon häufiger dafür rechtfertigen, gerade als Ungedienter trotzdem Begeisterung für den Dienst bei der Bundeswehr zu empfinden und deren Angehörige gegen billige Anfeindungen in Schutz zu nehmen.

Dass mich neben der Bewältigung körperlicher Herausforderungen und Entbehrungen auch das Erlernen von Führungstechniken und Teambildungsstrategien reizt, ist bei meinem beruflichen Hintergrund sicher nachvollziehbar.

Natürlich muss die Bundeswehr einen Nutzen aus dem Dienst ihrer Reservisten ziehen. Ob sich da für mich als über 40-jährigen Ingenieur, der nach jahrelanger Praxis auch in der Verteidigungsforschung seine Begeisterung für die Aus- und Weiterbildung noch zum Beruf gemacht hat, eine ausreichende Schnittmenge finden lässt, ist sicher fraglich – aber anscheinend ja auch nicht ganz ausgeschlossen.
Vielleicht geht es ja auch eine Nummer kleiner, also mit „beorderungsunabhängiger freiwilliger Reservistenarbeit“, die wie ich einer Richtlinie des BMVg entnehme (RiLiResArb) darauf abzielt,

Reservisten, Reservistinnen, frühere Reservisten und frühere Reservistinnen sowie interessierte Ungediente, die keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten haben oder vorübergehend zurückgestellt wurden, zu informieren, fortzubilden und sie zur Wahrnehmung einer Mittlerfunktion zwischen Bundeswehr und dem zivilen Teil der Gesellschaft zu motivieren und zu befähigen

Letzteres würde recht gut auf meine Situation zutreffen - oder liege ich da auch wieder falsch?


Autor: The_Staffsergeant
« am: 03. November 2011, 14:51:42 »

Ja ich hatte mal eine Begründung bekommen die lautete ungefähr so.
Da der Bachelor irgedwo zwischen Bestehen des Vordiploms und des Diploms angesiedelt wird, will sich keiner festlegen wo da die Wertigkeit liegt.
Zu Deutsch. Ein Operative Professional mit Abschluß an der IHK ist dem Meister gleichgesetzt aber der Bachelor nicht.
Autor: Schamane
« am: 03. November 2011, 14:00:26 »

Die Diskussion hab ich auch mal bei einem aus der IT - Branche mitbekommen, aber da ging es auch aus wie das Hornberger Schießen. Ich finde es nur eigenartig, dass der SDBw / P das immer gerade bei denen einfällt, welche sich Zivil eh gerade weiterbilden und höher qualifizieren und daher den Lehrgang nicht wirklich brauchen, weil in ihrer höheren Qualifikation das dann wieder enthalten ist.
Autor: The_Staffsergeant
« am: 03. November 2011, 13:49:18 »

Na mir hat man sie bisher auch noch nicht angedeihen lassen, nur mitgeteilt das ich diese Besuchen muss um meinen DP auch ordentlich auszufüllen ;)
Autor: KlausP
« am: 03. November 2011, 13:27:34 »

Nur gut, dass ich kein Reservistenbearbeiter mehr bin.  :D
Autor: wolverine
« am: 03. November 2011, 13:24:55 »

Die Gedanken von Seiten SDBw höre ich schon länger und im Kern ist das auch richtig: Wenn die Zivilqualifikation nicht 1:1 umsetzbar ist muss eben zusätzlich ausgebildet werden. Im Zusammenhang mit Attraktivität kam das auch noch einmal.
Ich kenne aber bisher noch keinen, dem man wirklich eine zivilverwertbare ZAW als Reservisten hat angedeihen lassen.
Autor: The_Staffsergeant
« am: 03. November 2011, 13:22:24 »

Das wussten wir alle nicht  ;)
zumindest mein Mob-Fw ist der einzige der sagt,
"Die müssen es da oben schon wissen, und wenn es heisst du brauchst ihn, dann liegt es in ihren Händen"
Also abwarten und Teetrinken.

Aber abgesehen davon habe ich außer dem Mailverkehr zwischen der SDBW und meinem Mob-Fw nichts mehr gelesen oder gar was gehört.
Und auf Nachfrage beim Fw kam nur noch die Antwort, er weiss nichts und es liegt nicht in seinen Händen, die SDBw wird sich schon melden.
Autor: F_K
« am: 03. November 2011, 13:18:42 »

@ Schamane:

Meine Erläuterungsabsicht war klar an eine Person gerichtet, mit EINER Botschaft.

Selbstverständlich sieht auch der Res einen irgentwie gearteteten "Nutzen", sonst würde auch er den Dienst nicht leisten.
Alle "guten Transaktionen / Interaktionen" basieren auf dem Vorteil aller Beteiligten.

Ich wollte hier jobacka nur klarmachen, dass die Bw nicht "darauf wartet", ihn als Soldat zu bespaßen.
Autor: KlausP
« am: 03. November 2011, 13:17:15 »

Ich fall vom Glauben ab. Die haben echt den Schuss nicht gehört, glaube ich. Ich wusste bisher nicht mal, dass Reservisten überhaupt eine ZAW angeboten wird. Oder soll das ein Test sein zur Erhöhung der Attraktivität des Reservistendaseins?  ::) :D
Autor: The_Staffsergeant
« am: 03. November 2011, 13:04:38 »

Ja da hab ich auch schon darüber diskutiert und weder mein Mob-Fw, mein S6 noch ich verstehen die Begründung, das diese für den DP nötig ist. Diese soll mit einer Ausnahmegenehmigung für Reservisten erfolgen. Insgesamt 180 Tage. und die werd ich definitiv nicht ableisten.
Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch die beiden Lehrgänge IT-SysFw und S6-Fw sind laut Lehrgangskatalog eigentlich nicht für Reservisten gedacht.

Ergänzung: Aussage war, für diesen DP wird eine Meisterausbildung benötigt, und diese ist nunmal im IT-Bereich mitunter der Operative-Professional
Autor: KlausP
« am: 03. November 2011, 12:51:14 »

Zum Verständnis: Du sollst als Reservist auf eine ZAW-Maßnahme?  :o
Autor: The_Staffsergeant
« am: 03. November 2011, 12:43:02 »

fast ausschließlich über auch zivil verwendbare Qualifizierungsmaßnahmen,

Also ich soll laut der SDBw für meine Stelle als S6-Fw noch mal auf eine ZAW Maßnahme (Operative-Professional) doch ergibt sich für mich nicht der Sinn.
Ich selbst habe nach der Bundeswehr den Bachelor of Science in der Angewandten Informatik erworben, doch kam da ganz klar die Ansage, erforderlich ist der Professional und nicht der B. Sc.
Beide Berufsbilder sind eigentlich für die mittlerer Führungsebene gedacht. Und da ich mich jetzt im Masterstudiengang befinde seh ich persönlcih den Sinn noch viel weniger darin, einen aktiven Soldaten diesen Lehrgangsplatz wegnehmen zu müssen.
Autor: Schamane
« am: 03. November 2011, 12:01:21 »

Sehr geehrter F_K der Nutzen muss schon beid- beziehungsweise dreiseitig sein, sonst wird die Bundeswehr in der Zukunft massive Probleme haben. Denn verpflichtend kann die Bundeswehr schon einmal bei Reservisten garnichts erreichen, weil auch wenn das Wehrpflichtgesetz nicht gekänzelt wurde die Einberufungen doch nach dem Soldatengesetz erfolgen.
Wenn ich ihnen auch inhaltlich Recht gebe so stört mich doch ihre einseitig bundeswehrzentrierte Sicht. Der Nutzen muss selbstverständlich bei der Bundeswehr momentan oder perspektivisch vorhanden sein. Dies bestreite ich nicht!
Umgekehrt muss aber auch für den Reservisten und seinen zivilen Arbeitgeber unmittelbar oder perspektivisch ein Nutzen vorhanden sein und dies kann kaum über das Gehalt laufen, weil davon der zivile Arbeitgeber nichts hat, sondern fast ausschließlich über auch zivil verwendbare Qualifizierungsmaßnahmen, doch die stecken beim Bund im offiziellen Bereich in den Kinderschuhen.
Autor: F_K
« am: 03. November 2011, 08:42:02 »

@ jobacka:

... ich glaube, Sie haben das Prinzip nicht verstanden.

Die Bundeswehr "belustigt" keine Reservisten nach deren Zeit- und Lustvorgabe.

Die Bundeswehr zieht dann Reservisten zur Wehrübungen / DVags ein, wenn sie sich einen NUTZEN davon verspricht.

Merke also: Der Reservist muss der Bundeswehr (zumindest perspektivisch) einen Nutzen bringen, dann kann man in gegenseitiger Absprache Termine vereinbaren.

Bei "Ungedienten" muss der Nutzen ungleich höher sein - Im Bereich der Offze werden pro Jahr vielleicht zwei, drei Handvoll solcher Kameraden verplant (sind also die Ausnahme).

... wenn Sie also über keinen Beruf verfügen, der absolute Mangelware bei der Bw ist - und nicht in der Lage sind, den Eindruck zumindest zu erwecken, Sie würden mal mindestens zwei Wochen im Jahr üben wollen - vergessen Sie es.
Autor: The_Staffsergeant
« am: 02. November 2011, 20:58:53 »

Ich gehe mal davon aus, dass ihr Arbeitgeber Sie dafür freistellt ?
Oder opfern Sie da auch einen Teil IHres Ulrlaubs?
Ist das ein üblicher Zeitaufwand als Reservist oder hängt das auch von Ihrer Begeisterung für den Job ab?
Oder anders gesagt, müssen Sie eine bestimmte jährliche Mindestdienstzeit absolvieren, zu der sie herangezogen werden, auch wenn es ihnen nicht so gut passt. Oder hängt der Umfang ihrer WÜ vorrangig von ihrem eigenen Engagement ab oder scherzhaft gesagt - melden Sie sich einfach, wenn sie mal wieder Soldat sein wollen ;-)
Viele Grüße!

Zum einen Selbständig, zum anderen Nein Urlaub würde ich dafür nicht Opfern.
Zumindest muss es keiner der Angestellten bei mir ;) Ist auch vom Dienstgeber nicht vorgesehen und nicht erwünscht das Erholungsurlaub dafür genommen wird.
Und meine Länge oder den Zeitpunkt der WÜ spreche ich vorher mit meinem Mob-Truppenteil ab, wann es am idealsten wäre.
Idealer Weise natürlich wenn mein aktiver Spiegelposten in Urlaub geht oder auf Lehrgang.
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