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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Infanterist am 15. August 2014, 17:13:21

Titel: Roa a.d.W.
Beitrag von: Infanterist am 15. August 2014, 17:13:21
Schönen guten Tag,
schade, dass der andere Thread geschlossen wurde allerdings würde ich gerne wissen wie die Chancen in letzter Zeit sind Roa a.d.W. zu werden.
Ich habe nämlich einmal erfahren dass es gar nicht mal so einfach sei und es generell nur 50 Stellen pro Jahr gäbe.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 15. August 2014, 17:59:06
Wenn man sich bewirbt liegen die Chancen irgendwo zwisch 0 und 100 Prozent. Wenn man sich nicht bewirbt sieht es schlechter aus.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 17. August 2014, 13:10:23
Gilt für ROA adW eigentlich auch die Altersgrenze? (Vollendung des 30. Lebensjahres)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 17. August 2014, 13:21:48
Siehe Anhang; http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40229.msg386871#msg386871 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40229.msg386871#msg386871)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 17. August 2014, 14:42:27
Hi Ralf,
danke für den Link. Ich denke du meintest das verlinkte Dokument innerhalb des Threads. Da hier bei der Voraussetzung kein Unterschied zwischen iW und adW gemacht wurde, gehe ich davon aus, dass es gleichermaßen gilt.

Zählt hier denn nur der Zeitpunkt der Bewerbung oder der Einstellung?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 17. August 2014, 14:44:55
Es zählt immer Zeitpunkt der Einstellung, nicht der Bewerbung.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 18. August 2014, 10:43:37
Eingestellt wird man aber frühestens nach einer Auswahlkonferenz, die irgendwann um Februar ist, richtig?

Demnach würde es bei mir wohl nicht mehr passen, wenn ich Anfang Februar 30 werde.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 18. August 2014, 11:19:21
Für "im Wehrdienst" zählt auch die normale Bewerbungsfrist.
Für a.d.W. kann man sich jederzeit bewerben, von daher kannst du es ja noch versuchen. Wie derzeit die Bewerbungslage aussieht und ob es Sinn erfolgsversprechend sein kann, kann ich dir leider nicht sagen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 18. August 2014, 19:08:39
Na ja gut, probieren kann man es ja, wobei es warten muss, bis ich wieder zurück aus Frankreich bin.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 22. August 2014, 13:12:56
Kurzer Zwischenstand:

Ich habe mal die Beratungsstelle in meine Nähe angeschrieben und mein Anliegen geschildert.
Die Antwort kam auch direkt am nächsten Morgen, enthielt jedoch noch nicht viel mehr Informationen.
Laut Aussage des HptFw sei es jedoch in Ausnahmefällen auch möglich bis zum 35. Lebensjahr eingestellt zu werden.

Ich habe noch eine weitere Mail zurück geschrieben und sammel noch ein paar mehr Informationen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 22. August 2014, 13:27:53
Zitat
sei es jedoch in Ausnahmefällen auch möglich bis zum 35. Lebensjahr eingestellt zu werden.

Dass war schon immer so - allerdings ist ROA a. d. W. sehr begehrt, also massiv "überlaufen" - dort bewerben sich fertig studierte Kameraden (man hört von hunderten Bewerbungen auf die 50 Stellen) - insoweit gibt es für die Personalführung überhaupt keine Notwendigkeit, anzufangen, über eine Ausnahme nachzudenken.

Anders bei ROA i. W. - dort sieht die Bewerberlage anders aus.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: LtzSdR am 29. August 2014, 08:58:17
Also ich bin selbst einer der wenigen a.d.W ler. Bin vor drei Jahren mit 19 in die Laufbahn eingestiegen und jetzt Lt. Im SanD werden pro Jahr 20 zugelassen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Sebbi am 29. August 2014, 14:51:42
Bin auch einer- mit 30 eingestiegen , mit 33 Lt geworden- allerdings bei den Aufklärern
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 30. August 2014, 10:30:40
Wie funktioniert das eigentlich mit den Wehrübungen? Wurde werden die organisiert (wie nimmt man daran teil) und wie lange dauern die so?
Gibt es eine Art Soll an Wehrübungen, die man im Jahr absolvieren muss?

Wie laufen die Lehrgänge am Anfang? Kann man sich die aufteilen, wie man möchte?
(Beispiel: Jedes Jahr ein Lehrgang)

Hatte die Fragen auch schon dem Karriereberater gestellt, der meinte ich solle mich ans BaPersBW VI wenden. Hatte ich dann auch getan, die hatten aber wiederum gemeint, ich solle denn Karriereberater fragen. Auf meine letzte Mail haben sie noch nicht geantwortet.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 30. August 2014, 10:32:44
PS: Natürlich "wie werden" und nicht "wurde werden"
(Sind noch ein paar andere Stellen, wo Auto correct zugeschlagen hat :( )
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Terek am 30. August 2014, 13:28:20
Wehrübungen (RDL) organisiert man sich am Besten selbst. D.h. ist man schon beordert, dann mit dem entsprehenden Truppenteil Verbindung aufnehmen und nach einer entsprechenden Möglichkeit z.B. für die Truppenpraktika fragen.

(Noch) Unbeorderte ebenso nur bei einem beliebigen Truppenteil (je nach persönlichem Ausbildungsstand, Sinnhaftigkeit und Entgegenkommen der Chefs).  Ein Truppenteil aussuchen, Kontakt mit dem S1 Offz aufnehmen, welcher einen dann i.d.R. an den zuständigen Reservistenbearbeiter verweisen wird. Dort grundsätzliche Bereitschaft, Wehrübungstage etc. abklären und dann ggf. einen Kompaniechef suchen, der Willens ist, bzw. Bedarf hat (was heißen kann, daß man u.U. alle abtelefoniert). Zu guter letzt die Übung noch dem BaPersBw melden, sofern das der Truppenteil nicht übernimmt.

Die Lehrgänge beginnen mit dem ROL 1, die zwei weiteren können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 30. August 2014, 15:11:14
Ans BAPers melden? Das macht aber nicht der Res, sondern der ÜbTrT.

Davon abgesehen ist die Beorderung nur auf dem Papier (und für den Leistungszuschlag) von Bedeutung - üben kann man, wo man will (und wo Bedarf herrscht). Habe selbe die Masse meiner WÜ außerhalb des BeordTrT abgeleistet.

WÜ leistet man so ab, wie man Zeit und Lust hat (und wie Bedarf ist). Da gibt es keine "Pflichtdienstzeiten" o.ä.

LG werden über P angefordert - normalerweise wird man von denen angeschrieben, wann Termine anstehen und dann kann man zu den Terminen zusagen oder absagen. Kann dann aber z.T. auch sehr lange dauern, bis man mal einen Platz bekommt - hängt sehr von Angebot und Nachfrage ab.
Man kann also (theoretisch9 alle LG innerhalb eines Jahres absolvieren oder genauso gut die Ausbildung über 5 Jahre strecken.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Terek am 30. August 2014, 15:57:18
noch dem BaPersBw melden, sofern das der Truppenteil nicht übernimmt.

Nichts anderes schrieb ich.  Gerade bei kurzfristigen Übungen, besonders in Verbindung mit anstehenden Beförderungen, so hab ich mir sagen lassen, wüßten die schon gern schnellstmöglich davon (vielleicht noch bevor der Ausnahmeantrag des Chefs vorliegt).

Ich habe ebenfalls einen großen Teil meiner Wehrübungen bei anderen Truppenteilen abgeleistet, bin aber der Meinung, daß man es zuerst nach Möglichkeit bei seinem eigenen Beorderungstruppenteil versuchen sollte. Insbesondere wenn man noch gar keine Kontakte hat. Auch bei Beorderungsstellen gibt es solche und solche. Einige sind für die Reservisten vielleicht nur auf den Papier (und den Leistungszuschlag) von Bedeutung, es gibt aber auch durchaus Stellen (sozusagen mit Familienanschluß) bei denen es von Vorteil ist, sich öfter sehen zu lassen. Was man da bevorzugt, muß jeder selbst wissen.

Richtig ist, während der Laufbahnausbildung (Schülerstelle) hat die Beorderung da sicher eine untergeordnete Bedeutung, es sei denn man möchte später dort auch bleiben.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 30. August 2014, 17:02:36
Hallo Terek und HCRenegade, vielen Dank schon mal für die Informationen.
Gibt es Tendenzen wo man sich eher melden kann sollte für die RDL/ Lehrgänge/ Beorderung?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 30. August 2014, 18:56:23
Lehrgänge - BAPers
WÜ - Wunschtruppenteil (wie oben beschrieben vorgehen - am besten S1-Gezi über Vermittlung anrufen und dann nach ResBearbeiter fragen)
Beorderung - dito

Einfach die in Frage kommenden TrT abklappern.

Wenn es aber um ROA adW geht, steht ja sowieso im Vorfeld die Bewerbung und das Auswahlverfahren an - daach erst nach Zulassung zur laufbahn die o.g. Punkte.

Alternativ kann natürlich auch jeder in seiner Verwendung und DG aus der aktiven Zeit üben, falls es mit dem ROA nicht klappt oder noch Zeit bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens ist. Vorgehenswiese ist hierbei ebenfalls so wie oben beschrieben.

Allerdings ist es vergleichsweise schwieriger, als OG/HG an WÜ-Tage zu kommen (im Vergleich zu FW/Offz-DG) - schwieriger heißt aber natürlich nicht unmöglich.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 31. August 2014, 11:31:36
Wieder mal vielen Dank für die Informationen, das hilft mir schon mal gut weiter.
Wie lange geht eine Wehrübung denn so in der Regel?

Habt ihr euer Interesse, als Reservist aktiv zu sein mit eurem Arbeitgeber angesprochen?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: KlausP am 31. August 2014, 11:36:55
Zitat
Habt ihr euer Interesse, als Reservist aktiv zu sein mit eurem Arbeitgeber angesprochen?

Das sollte man. Jede Einberufung zu einer RDL erfolgt inzwischen nur noch mit dessen schriftlicher Einverständniserklärung und oft wird schon im Zuge der Beorderung eine solche Erklärung gefordert.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 31. August 2014, 11:40:35
Lieber Klaus,

Die Vorschriftenlage ist nicht so wie von Dir dargestellt, und es gibt TrT und KCs die diese richtig umsetzen.

Unabhängig davon sollte man keine RDLs gegen die Interessen des AG durchsetzen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 31. August 2014, 13:27:42
Wieder mal vielen Dank für die Informationen, das hilft mir schon mal gut weiter.
Wie lange geht eine Wehrübung denn so in der Regel?

Habt ihr euer Interesse, als Reservist aktiv zu sein mit eurem Arbeitgeber angesprochen?


Dauer: 4 Tage bis 3 Monate, mit Ausnahmegenehmigung auch 6 Monate. Hängt davon ab, wie lange man ünem kann/will/darf und vom Bedarf des TrT.

Wie die anderen schon geschrieben haben, würde ich nicht ohne Abspache mit dem AG eine WÜ anfordern - sonst kann das im "worst case" dazu führen, dass man auf der Abschussliste ganz weit oben steht.

Wie F_K schon sagt, ist die Einverständniserklärung vom AG nicht zwingend erforderlich (nur unter bestimmten Voraussetzungen) - aber BAPers hat diese für Lehrgänge (von jeweils wenigen Tagen Dauer) immer von mir verlangt.

Im rahmen der Einsatzvorbereitung habe ich aber nur selber die Einverständniserklärung unterschreiben müssen (ohne die Erklärung dem AG vorlegen zu müssen) - das ist aber prinzipiell so richtig, wie F_K bereits geschrieben hat.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 10. September 2014, 09:47:59
So, ich hatte heute Morgen ein kurzes, nettes Gespräch mit einem HptFw vom BaPers Abt. 6.
Mein Fokus lag natürlich auf dem ROA a.d.W., er hat mir jedoch auch ein wenig was zum 43.3er gesagt.
Ich schildere einfach mal kurz, was er mir alles gesagt hatte, auch wenn manche Sachen nun evtl. doppelt sind.

Zum 43.3er:
Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.

Die Eignungsfeststellung am AcFüKrBw dauert hier nur einen Tag und ist bei positivem Ergebnis 3 Jahre gültig.
(Nicht mit der medizinischen Eignung verwechseln, diese ist nur 1 Jahr gültig)

Zum ROA a.d.W und generell:

Der normale Ablauf der Bewerbung und Einstellung sieht in etwa wie folgt aus:

Sollte man in der Auswahlkonferenz nicht genommen werden, so kann man derzeit angeben, dass man automatisch bei den nächsten beiden
Konferenzen mit dabei ist. Hier ist dann nur noch eine medizinische Untersuchung nötig.
Nach den 3 Jahren müsste man sich neu bewerben und benötigt eine neue Eignungsfeststellung.
Es kann jedoch sein, dass dieser Automatismus in Zukunft abgeschafft wird.

Sollte man es geschafft haben kommen die Lehrgänge und anschließend sollte man sich um die Beorderung kümmern.
Prinzipiell kann man sich auch vom BaPers Vorschläge geben lassen, jedoch empfiehlt es sich hier in Eigeninitiative zu arbeiten.

Wichtig (vor allem für mich) ist, dass das Einstellungsalter nun generell auf 35 angehoben wurde, was in so weit die Chancen verbessern sollte,
dass man nicht mehr mittels einer Ausnahme (30+) eingestellt würde.

Weiterhin hatte er mir empfohlen, mich als ROA a.d.W. zu Bewerben und die Eignung hier zu erhalten. Anschließend hätte ich immer noch die Möglichkeit
zum 43.3er umzusteigen. Da man beim a.d.W. 3 Tage AC hat und nicht nur einen, ist dieser höherwertig. Ein Wechsel von a.d.W. zu 43.3 ist also möglich.
Umgekehrt ist dies nicht der Fall.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 10. September 2014, 11:11:12
Gut zusammengetragen. Danke dafür.

Allerdings bezweifel ich eine Aussage:
Zitat
Da man beim a.d.W. 3 Tage AC hat und nicht nur einen, ist dieser höherwertig. Ein Wechsel von a.d.W. zu 43.3 ist also möglich.
Umgekehrt ist dies nicht der Fall.
Es gibt nur eine Offz-Eignung. Entweder man hat die Eignung, oder nicht. Und wenn was fehlt, liefert man es nach, wie z.B. bei einer abgelaufenen ärztl. Tauglichkeit oder nicht bestandenen Sporttest.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 10. September 2014, 13:12:54
So wurde es mir erklärt und ich hatte es mir einfach so ähnlich gedacht wie FW Eignung <--> Offz Eignung.
Gemeint ist damit vermutlich, dass der Wechsel dann ohne Weiteres geht, also ohne irgendwas nachholen zu müssen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 10. September 2014, 17:02:43
Seit wann muss man für den 43.3 denn nach Köln? Ich kenne es so, dass nach Aktenlage entschieden wird - also letztendlich Bedarf ja oder nein.

Und was soll ich mir denn unter "43.3 ohne Bezug zum Studium" vorstellen?  ???
43.3er werden doch gerade wegen ihres Studiums auf einen höherwertigen DP eingeplant.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 10. September 2014, 17:34:48
Ich bin nicht wirklich näher darauf eingegangen, da ich mich ja nur wegen a.d.W. informieren wollte, doch scheint es mehr oder weniger das zu sein, was es heißt.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 11. September 2014, 07:04:35
Ich habe heute Morgen nochmal etwas Informationsmaterial bekommen. Dazu auch zum 43.3er und auch bezüglich der Variante ohne Bezug zum Studium. Hier heißt es:

Zitat
Einstellung  von Hochschulabsolventinnen und  Hochschulabsolventen für  Verwendungen,  die
keinen Hochschulabschluss erfordern (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 4 SLV)

Eingestellt  werden kann  in  die  Reserveoffizierlaufbahn  unter  Verleihung  eines  zunächst
vorläufigen höheren Dienstgrades auf  einen Dienstposten in einer Truppenverwendung,  der
einen Hochschulabschluss nicht erfordert.   Einstellungsvoraussetzung ist   ein
abgeschlossenes Hochschulstudium und das Bestehen der Offizierprüfung.  Bei erfolgreicher
Auswahl im Auswahlverfahren bleibt die letztendliche Einstellung so lange unter Vorbehalt bis
die Offizierprüfung erfolgreich abgelegt wurde.   Die Offizierprüfung wird   in Form von
dienstlichen Veranstaltungen (DVag) abgelegt. Dies gilt für ungediente und gediente Bewerber
gleichermaßen.  Der  vorläufig  verliehene  höhere Dienstgrad ist  in der  Regel der  Dienstgrad
Oberleutnant  und  wird  erst  mit  der  letztendlichen  Einstellung  verliehen.  Bis  zu  diesem
Zeitpunkt ist der Bewerber beim Durchlaufen des Ausbildungsganges berechtigt, den bereits
erdienten bzw. den niedrigsten Dienstgrad (in der Regel „Schütze“) zu tragen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 11. September 2014, 07:18:46
@ Ralf

Weiterhin heißt es im Dokument (Thema 43.3):

Zitat
Für beide Verfahren der Einstellung bzw. des Einstiegs gilt:
[...]
-  Das  Ergebnis  der  Eignungsfeststellung  kann  nicht  für  andere  Laufbahnen
herangezogen werden (unterschiedliche Verfahren)
[...]
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 11. September 2014, 09:48:49
Ich denke, ihr redet teilweise aneinander vorbei, weil es einige Änderungen beim 43.3 gegeben hat.

Neben dem "alten" 43.3 gibt es nun dieses Pilotprojekt zum 43.3.

Bei den Teilnehmer handelt es sich um Kameraden, die nicht in die Laufbahn des "alten" 43.3 reingekommen sind und danach für ein 1tägiges AC nach Köln eingeladen wurden.

Die Kameraden die dort eine Empfehlung bekommen haben und eine Bestenauswahl überstanden haben, werden zu erst 2x 2 Wochen den Reserveoffizierlehrgang a.d.W. in Form einer DVag :o machen. Danach geht es dann in die eigentliche Verwendung mit Verleihung des endgültigen Dienstgrades.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 11. September 2014, 10:34:57
Ich denke, ihr redet teilweise aneinander vorbei, weil es einige Änderungen beim 43.3 gegeben hat.

Neben dem "alten" 43.3 gibt es nun dieses Pilotprojekt zum 43.3.

Bei den Teilnehmer handelt es sich um Kameraden, die nicht in die Laufbahn des "alten" 43.3 reingekommen sind und danach für ein 1tägiges AC nach Köln eingeladen wurden.

Die Kameraden die dort eine Empfehlung bekommen haben und eine Bestenauswahl überstanden haben, werden zu erst 2x 2 Wochen den Reserveoffizierlehrgang a.d.W. in Form einer DVag :o machen. Danach geht es dann in die eigentliche Verwendung mit Verleihung des endgültigen Dienstgrades.

Das heißt, auch die Marine wird jetzt eine "Art" ROA a.d.W Lehrgang anbieten?
Interessant!
Ich hoffe, wir werden hier einiges darüber zu lesen bekommen!
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 11. September 2014, 10:47:02
Zitat
Das heißt, auch die Marine wird jetzt eine "Art" ROA a.d.W Lehrgang anbieten?

Wo steht das? Wie kommt man zu dem Schluss?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 11. September 2014, 11:17:04
Die beiden Lehrgänge werden für alle TSK zusammen durchgeführt  ;)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 11. September 2014, 14:48:30
Die beiden Lehrgänge werden für alle TSK zusammen durchgeführt  ;)


Ah! Das ist dann natürlich was Andreas! ;)

Vielen Dank für die Information!
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 11. September 2014, 15:40:47
Die beiden Lehrgänge werden für alle TSK zusammen durchgeführt  ;)

Also wenn die gleichen Lehrgänge besucht werden, die man auch als ROA a.d.W. besucht, dann würde mich diese Aussage wundern, da die Luftwaffe zum Beispiel
ein anderes Modell verfolgt. Hier dauern die beiden Lehrgänge jeweils 1 Monat, was sich bis dato auch nicht geändert hat.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 11. September 2014, 15:42:46
.. und die Marine bildet keine ROA a. d. W. aus. Grundsätzlich nicht.

Da kann ich es mir schwer vorstellen, dass diese bei so einen Pilotversuch mitmachen.

2 x 2 Wochen als DVag - dazu spare ich mir mal einen Kommentar.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 11. September 2014, 15:45:25
Ich bin Angehöriger der Marine und nehme an diesem Projekt teil.

Der erste Lehrgang wird auch definitiv in einer Einrichtung des Heeres stattfinden.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 11. September 2014, 15:51:52
Mir schien die Aussage des HptFw eher so, dass sich der 43.3er generell ändert/ geändert hat und es nun die beiden von mir genannten Modelle gibt.

Um mal den ganzen Teil meines Auszuges zu posten:
Zitat
Für beide Verfahren der Einstellung bzw. des Einstiegs gilt:
-  Jeder Antragsteller muss am Eignungsfeststellungsverfahren des Assessmentcenter
für Führungskräfte der Bundeswehr erfolgreich teilgenommen haben
-  Die gesundheitliche Eignung für die Laufbahn muss vorhanden sein (Feststellung am
ACFüKrBw)
-  Die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen
der Bundeswehr muss vorhanden sein
-  Das  Ergebnis  der  Eignungsfeststellung  kann  nicht  für  andere  Laufbahnen
herangezogen werden (unterschiedliche Verfahren)
-  Das  Ergebnis  der  Eignungsfeststellung  am  ACFüKrBw  ist  drei  Jahre  gültig  (eine
festgestellte Nichteignung gleichermaßen)

Es ging hier wie gesagt um 43.3 mit und ohne Bezug zum Studium.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 11. September 2014, 15:57:11
Ich bin Angehöriger der Marine und nehme an diesem Projekt teil.

Der erste Lehrgang wird auch definitiv in einer Einrichtung des Heeres stattfinden.

Ich habe auch nur die Informationen die F_K hat. Kann es sein, dass Du die TSK wechseln mußt?
Wie soll man denn marinespezifisch an einer Heereseinrichtung ausbilden?
Ein paar wichtige Unterschiede gibts da ja nun doch noch. :)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 11. September 2014, 16:03:17
AFAIK hat HG nicht erkannt, dass es wesentliche Unterschiede zwischen:

- Ein MUT / noch Angehöriger der Marine nimmt an einem Lehrgang teil
- die Marine ändert ihre Ansicht zu ROA a. d. W.

gibt.

AFAIK ist dies ein Pilotprojekt - mit gewissen Risiken für die Teilnehmer.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 11. September 2014, 16:28:01
Ob die Marine selbst ihre Ansicht zu der Ausbildung ändert, weiß ich nicht!

Ich selbst bin MUT und werde es aller Voraussicht nach auch bleiben. Zumindest haben die Verwendungswünsche für den Anschluss alle Bezug zur Marine.

Ziel dieser ganzen Geschichte ist, dass man mit abgeschlossener Hochschulbildung eine Ausbildug a.d.W. im Umfang von 2x 2 Wochen durchläuft, Ungediente müssen vorher noch ein paar Tage gesondert eine DVag machen.

Danach wird man, sofern man die Offiziersprüfung besteht, in seine neue Stammeinheit beordert und dort auf dem Posten ausgebildet, den man anschließend wahrnehmen soll.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 11. September 2014, 17:14:03
Na, da wünsche ich Dir viel Glück!
Würde mich freuen, wenn Du hier über die Lehrgänge berichtest!

Gruß

MarcAurel
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Charlie-Eins am 11. September 2014, 20:05:25
[...]2x 2 Wochen den Reserveoffizierlehrgang a.d.W. in Form einer DVag[...]

Ich verstehe nicht, warum solche nicht unerheblichen Zeiträume als DVag und nicht als RD angesetzt werden. Sind dabei etwa Kostengründe ausschlaggebend?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 11. September 2014, 20:27:04
Tschuldigung, aber für nen Aktiven hören sich 2x2 Wochen als Laufbahnlehrgang nicht unbedingt als "unerhebliche Zeiträume" an  ;)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Tommie am 11. September 2014, 20:46:54
Ja, das ist die moderne Version von "In 80 Tagen um die Welt" ;D : Vom Gefreiten zum Leutnant in weniger als 60 Wehrübungstagen :D ! Und anschließend sind die Herrschaften zwar theoretisch zu allem fähig, in der Praxis aber zu nichts zu gebrauchen ...
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: KlausP am 11. September 2014, 20:54:36
Du meinst, sie könnten keine drei Soldaten geradeaus im Gleichschritt über die Straße führen?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Tommie am 11. September 2014, 20:56:41
Wenn man selbst nie gelernt hat, unfallfrei ein Loch in den Schnee zu pinkeln, wie soll man das dann anderen beibringen können ;) ?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Charlie-Eins am 11. September 2014, 21:44:46
Tschuldigung, aber für nen Aktiven hören sich 2x2 Wochen als Laufbahnlehrgang nicht unbedingt als "unerhebliche Zeiträume" an  ;)

Das "nicht unterheblich" ist insbesondere in Bezug auf die fehlende Verdienstausfallentschädigung gemeint gewesen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 11. September 2014, 21:52:02
Sieht man wenigstens, ob es ernst gemeint ist.

Wie lange soll die Dienstpostenausbildung dauern?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 11. September 2014, 22:24:25
Über die Länge der Dienstpostenausbildung ist mir noch nichts bekannt, zumindest nicht schriftlich.

Das mit der DVag ist wirklich ärgerlich. Da muss man als Arbeitnehmer schon eine Menge Enthusiasmus mitbringen dafür seinen Urlaub zu nehmen...

Oder man ist Student mit Bachelorabschluss, der gerade den Master/Doktorat macht...
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 11. September 2014, 23:23:43
@ HGzurSee:

Auch in dem Fall ist es besonders ärgerlich, da man dann noch umso eher auf die paar Kröten angewiesen ist.


Ich finde das ja alles sehr abenteuerlich - unsereins muss (z.T.) einen Haufen LG (je nach Verwendung) absolvieren UND die 24-WÜ Tage mit entsprechender Beurteilung absolvieren, um einen Dg entgültig verliehen zu bekommen - und die "Piloten" bekommen den DG schon nach der (alleinigen) Laufbahnprüfung? Ohne dann auch nur ansatzweise für die geplante Verwendung einsetzbar zu sein (da keine militärfachliche Ausbildung vorhanden)?

Für welche DP sind diese Kameraden denn dann vorgesehen? DP-Ausbildung kann nämlich durchaus mehrere Monate dauern, wenn das Studium nicht 1:1 auf den DP übertragbar ist.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 12. September 2014, 10:27:25
Ne den DG gibts erstmal nur vorläufig nach bestandener Laufbahnprüfung.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Dyon am 12. September 2014, 12:47:55
@HGzurSee:

Für welche Verwendung bist Du denn vorgesehen?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 12. September 2014, 14:44:39
Das weiß ich leider noch nicht.

Ich konnte im Anschluss an das AC in Köln meine Wünsche äußern. Das ganze war sehr unverbindlich und wurde vom Perser aus Siegburg (der extra für uns angereist kam) notiert.

Außer der Lehrgangsanfrage für den ersten Teil hat mich noch nichts erreicht.

Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich einen Dienstposten aus diesen Wünschen heraus erhalten würde.  ;)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MMG am 12. September 2014, 14:51:46
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die 2x zwei Wochen als DVAG durchgeführt werden.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 12. September 2014, 15:01:14
Konnte ich auch nicht. Seitdem ich das ganze schwarz auf weiß habe, anscheinend schon...
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MMG am 12. September 2014, 15:13:33
Dann ist das falsch, denn "die Dauer einer dienstlichen Veranstaltung wird durch den Zweck des Vorhabens bestimmt und darf grundsätzlich drei Tage nicht überschreiten" (Soldatengesetz).
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Dyon am 12. September 2014, 15:33:42
@HGzurSee:

Welche Wünsche konntest Du denn äußern? Dann ließe sich die Verwendung ja bestimmen. Die Lehrgangsanfrage war ja bestimmt nicht die erste Korrespondenz, oder? Hast Du nicht ein Schreiben bekommen, in der Art:
"... freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass Sie als Anwärter in der Laufbahn der Offiziere der Reserve [...] zugelassen werden. Es ist vorgesehen, Sie zum [...] auszubilden und Sie dem Reserveoffizierjahrgang 20XX (ROAJ 20XX) zuzuordnen."?

Poste doch bitte mal das Schreiben mit der DVag (falls Du es schwärzen kannst) :)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 12. September 2014, 15:35:29
Ich kann nichts anderes wiedergeben, als das was ich hier schriftlich habe. Und dort steht das ganze so drin.

Ich bilde mir kein Urteil über die rechtliche Lage. Der Mensch, der dieses Schreiben signiert hat, besitzt einen DG, der mich erstmal annehmen lässt, dass das alles so korrekt ist.

Es wird sogar extra am Ende erwähnt, dass eine Anrechnung auf die WÜ Tage nicht(!) möglich ist, da es sich ja um eine DVag handelt...

@Dyon: Ich werde mir das Schreiben zu hause mal genauer anschauen. Aber ich bin Recht sicher, dass ich keiner Verwendung zuteilt bin, ebenfalls keinem ROAJ.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Dyon am 12. September 2014, 16:26:03
Das klingt ja sehr abenteuerlich  ;) Normalerweise wird doch nach Bedarf ausgebildet und nicht erst der Lehrgang absolviert und anschließend die Verwendung zugelost... Nochmal: Was ist denn Deine Wunschverwendung?

Wann steht denn das Ganze an? Würde mich (und ich glaube nicht nur ich) über einen Bericht freuen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 12. September 2014, 17:27:57
Offiziere werden ggf. Auch auf Halde ausgebildet - und können im Reservebereich auch ohne Dienstposten zum Lt d. R. befördert werden.
Im Ausnahmefall können DVags auch länger sein - ist ja alles freiwillig.

Was vielen aber wohl nicht klar ist, das die Dienstpostenausbildung von einem TrT bezahlt werden muss - daher wird eine aufwendige Ausbildung nicht möglich sein und viele TrT werden dankend ablehnen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Peacee am 13. September 2014, 20:05:39
Hallo Leute,

ich habe gerade den Thread gelesen und kann euch vllt. weiterhelfen - habe aber auch eine Frage.

Kurz zu mir: Ich hab den GWD 6 Monate 2010/2011 gemacht und danach mein BA Studium angefangen. Gleichzeitig habe ich mich als Reserveoffizier adW bei der Luftwaffe beworben.
Damals war es so, dass die Luftwaffe wenige Plätze (insg. ca 10-15) für spezielle Posten angeboten hat (Personal, ABC, Presse und milit. Nachrichtenwesen glaube). Das Heer hat einfach 40 Reserveoffiziere ausgebildet, die sich nach den Offizierslehrgängen durch Truppenpraktika spezialisieren können. Die Marine bildet glaube ich keine ROA adW aus (nicht sicher).
Nach der Bewerbung kam die Einladung zur OPZ in Köln. Im März habe ich eine Zusage für den Offizierslehrgang Teil 1 in Fürstenfeldbrück erhalten, der soweit ich weiß immer am 1.8. anfängt und 1 Monat dauert. Teil 2 geht dann den ganzen September. Danach muss ich bei der Luftwaffe die spezielle "Ausbildung" für meinen Posten antreten, was nochmal ca. 2X 1 Monat dauert. Das kann aber je nach Posten unterschiedlich sein und beim Heer wie gesagt sind es Truppenpraktika. Danach ist man glaube ich Leutnant. Dieses Jahr habe ich den Lehrgang abgelehnt. Jetzt habe ich aber iwo gehört, dass die Zusage für den ROA nur 2 Jahre gültig ist, dh. ich muss nächstes Jahr (zum 1.8.) den Offizierslehrgang 1 antreten?? Stimmt das?

Viele Grüße!
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 13. September 2014, 20:25:50
Wer die Ausbildung nicht innerhalb von 3 Jahren Abschlüssen kann, fliegt aus der Laufbahn.
Wer im zweiten Jahr nicht mal beginnt, kann es zeitlich nicht mehr schaffen.

Also kurz: Ja.

Frage: Warum bewirbt man sich, wenn man keine Zeit dafür hat?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 13. September 2014, 20:39:48
@ F_K:

Seit wann ist das so?
Nur mal aus Neugier gefragt, weil es so eine Regelung zumindest für die RFA-Ausbildung (zu meiner Zeit ) nicht gab.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 13. September 2014, 20:59:41
... Schon immer.

Zumindest bei den Offzen - die 3 Jahre bis zum Lt, Dienstpostenausbildung kann später gemacht werden.
Vergleichbare Regelungen gibt es bei vorläufigen Dienstgraden.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Peacee am 13. September 2014, 21:00:29
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich wollte die Lehrgänge in den Semesterferien machen, schreibe aber jetzt Bachelorarbeit und mach es dann voraussichtlich vorm Master nächstes Jahr. Wurde erst ein Jahr später zugelassen, sonst wäre mein "Plan" aufgegangen.

Was ist denn nach Abschluss der RO-Ausbildung die übliche Zeit an WÜ-Tagen im Jahr? Gibt es da eine Vorschrift bzw. Richtlinie?

Grüße :)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 13. September 2014, 21:06:59
Gibt keine Mindestzahl - jeder kann soviel oder sowenig üben, wie er will/darf.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 14. September 2014, 10:55:18
Also meine Info, die ich bekommen hatte, war das man das Laufbahnziel (Leutnant) in 3 bis maximal 5 Jahren erreicht haben soll.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 14. September 2014, 11:08:01
Gibt keine Mindestzahl - jeder kann soviel oder sowenig üben, wie er will/darf.


Schön wärs. Da zählen dann auch die Wehrübungstage, die die Einheit beschaffen muss, damit Du üben kannst und es gibt eine Höchstgrenze von 6 Monaten pro Jahr.
Und auch das ist eine Ausnahme.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 14. September 2014, 11:22:02
Es ging ja hier um "übliche" Zahlen - es soll Leute geben, die mehrere Wochen im Jahr üben, andere üben vllt alle paar Jahre mal oder auch überhaupt nicht mehr - die wenigsten RO üben wohl 3 Monate oder länger im Jahr.

Gängig sind WÜ von 2 Wochen Dauer (in Fachverwendungen - so kenne ich das zumindest), während in einer "grünen" Verwendung für gewöhnlich WÜ von mindestens 4 Wochen Dauer gewollt sind.

Quelle: Eigene Erfahrung aus ca. einem Dutzend WÜ mit >200 WÜ-Tagen.


Und WÜ-Tage seitens der Einheit stellen mWn seltenst ein Problem dar - sofern man nicht im Oktober eine Wü für Dezember anfordern will (wo die Tage natürlich eher knapp sein dürften).
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 14. September 2014, 11:43:21
Es ging ja hier um "übliche" Zahlen - es soll Leute geben, die mehrere Wochen im Jahr üben, andere üben vllt alle paar Jahre mal oder auch überhaupt nicht mehr - die wenigsten RO üben wohl 3 Monate oder länger im Jahr.

Gängig sind WÜ von 2 Wochen Dauer (in Fachverwendungen - so kenne ich das zumindest), während in einer "grünen" Verwendung für gewöhnlich WÜ von mindestens 4 Wochen Dauer gewollt sind.

Quelle: Eigene Erfahrung aus ca. einem Dutzend WÜ mit >200 WÜ-Tagen.


Und WÜ-Tage seitens der Einheit stellen mWn seltenst ein Problem dar - sofern man nicht im Oktober eine Wü für Dezember anfordern will (wo die Tage natürlich eher knapp sein dürften).

Dann das bitte auch so schreiben. Die erste Aussage sah nach unbegrenzten Möglichkeiten aus.
Ich habe zu meiner Studentenzeit einmal vier Monate "geübt".
Es sind schon einige, die das tun.

Zwei Wochen ist arg wenig. Ich übe pro Jahr vier Wochen, habe aber auch einen Beruf, in dem das problemlos möglich ist.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 14. September 2014, 11:54:41
Für berufstätige Kameraden sind 2 Wochen aber oftmals das höchste der Gefühle. Je nach AVR ist das auch durchaus unproblematisch - siehe oben.

Während des Studiums habe ich meistens sechs Wochen am Stück geübt - aber es ging aber hier um RO, also diejenigen, die die Ausbildung durchlaufen haben und für gewöhnlich keine Studenten mehr sind.

Nach oben hin ist schon eine ganze Menge möglich, bis zu 6 Monaten (wie oben erwähnt) geht auch relativ einfach - im Zweifelsfall auf 2x3 Monate gesplittet mit einem WE dazwischen. Auch ein Einsatz ist gut möglich - dafür sollte der RO aber dann auch auf seinem DP fertig ausgebildet sein, bevor diese Option in Betracht kommt.
Bei einem Einsatz ist die Jahresobergrenze für WE übrigens bei 7 Monaten.

Diesbezüglich sind auch die 2wöchigen WÜ zu sehen - hierbei gehe ich natürlich davon aus, dass der Kamerad fertig ausgebildet ist und fachlich "im Saft" steht.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Blaulicht2000 am 15. September 2014, 16:12:37
Hallo,

können wir also festhalten dass die ROA a.d.w. Altersgrenze auf 35 gesetzt wurde ?

Danke
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MarcAurel am 15. September 2014, 17:10:52
@HCRenegade:

Es ist halt so, dass ich mich frage, was ein RDL in zwei Wochen leisten kann.
Was nützt eine solche Kurzübung der BW?

Ich frage mich aber auch, wie die Beförderungen bei den Teilnehmern der Lehrgänge, die jetzt als "Piloten" einrücken aussehen werden?
Wirklich in vier Wochen zum Leutnant?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 15. September 2014, 17:13:54
Zitat
Was nützt eine solche Kurzübung der BW?
Multiplikatoren, Staatsbürger in Uniform, kein hermetisch abgeriegelter Personalkörper etc.
Das heißt nicht, dass man das gut finden muss.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Terek am 15. September 2014, 18:13:59
Na ja, nicht nur. Kommt immer drauf an was mit der Übung bezweckt wird.
Ich übe demnächst auch (für mich untypische) zwei Wochen, weil das genau die Dauer des Truppenübungsplatzaufenthalts ist...

Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HCRenegade am 15. September 2014, 18:46:34
Bei uns Apothekern ist das absolut gängig - klar sind den TrTlen längere WÜ lieber, aber wenn das zur Auflage gemacht werden würde, dann wäre in manchen AVR die Anzahl der Übungswilligen ganz schnell sehr überschaubar.
Weiterhin können wir ja auch ziviles Wissen 1:1 übertragen, demnach ist wenig Einarbeitszeit erforderlich (wenn man schonmal inm TrT geübt hat und alles kennt, dann entfällt diese durchaus) - im Zivilen geht sowas ja auch, nennt sich dann "Chefvertretung".
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 16. September 2014, 11:07:20
Hallo,

können wir also festhalten dass die ROA a.d.w. Altersgrenze auf 35 gesetzt wurde ?

Danke

So war zumindest die Aussage, ich die erhalten hatte.
Auch wenn es auf der Homepage und in den Dokumenten, die man findet, anders steht.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: GeoGraf am 06. Oktober 2014, 13:36:27
Ich habe am 24.9. mein Offizierspatent bekommen, nachdem ich im vergangenen August und September den ROL 1 und den ROL 2 in der Laufbahn ROA a.d.W. Lw in FFB absolviert habe.  Dazu ein kurzes Feedback:


- Die Altersgrenze bzgl. der Zulassung liegt bei 30 Jahren, kann aber in Einzelfällen auf Antrag umgangen werden.

- Die Lehrgänge müssen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Falls das nicht geschafft wird folgt der Ausschluss aus der Laufbahn.

- Die Anzahl der verfügbaren Lehrgangsplätze variiert: Dieses Jahr waren es im ROL 1 40 Plätze, im ROL 2 nur 20 Plätze. Letztes Jahr waren es in beiden 40, für nächstes Jahr steht die Planung noch nicht fest.

- Die Beförderungen sind Zeitbeförderungen, also jeweils nach 24 WÜ-Tagen. Zur Beförderung müssen die Lehrgänge nicht zwangsläufig bestanden werden. Für Beförderung zum Leutnant gelten allerdings folgende Bedingungen: 24 WÜ Tage im Dienstgrad Fähnrich, ROL 1 und ROL 2 bestanden ( -> Offizierspatent) und es müssen mind. 3 Jahre seit Eintritt in die Bw verstrichen sein. Dazu nochmal konkret: Um zum Fahnenjunker befördert werden zu können muss der ROL 1 nicht bestanden werden! Auch waren schon Fähnriche im ROL 2, die zwischen den Lehrgängen WÜs absolviert haben, bzw. Reservistendienstleistungen (RDL) wie die WÜs neuerdings heißen.

- Die Verwendungen, die zur Verfügung stehen, sind: Presseoffizier, Offizier im militärischen Nachrichtenwesen, Personaloffizier, ABC/SE-Offizier, Luftwaffensicherungsoffizier. Zur Verteilung: im diesjährigen ROL 1 waren ca 60% für das MilNW eingeplant, insgesamt waren es nur sehr wenige für den PresseOffz, die übrigen verteilen sich auf die 3 weiteren Verwendungen (eigene Schätzung!)


Bei Fragen direkt an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Ref VI 1.2.1 in Siegburg wenden.

Viele Grüße,
euer Fähnrich d.R. GeoGraf
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 06. Oktober 2014, 18:21:42
- Die Verwendungen, die zur Verfügung stehen, sind: Presseoffizier, Offizier im militärischen Nachrichtenwesen, Personaloffizier, ABC/SE-Offizier, Luftwaffensicherungsoffizier. Zur Verteilung: im diesjährigen ROL 1 waren ca 60% für das MilNW eingeplant, insgesamt waren es nur sehr wenige für den PresseOffz, die übrigen verteilen sich auf die 3 weiteren Verwendungen (eigene Schätzung!)
Interessant, d.h. beim Ausbildungsgang Lw wird schon vor oder während der a.d.W. Ausbildung die künftige Verwendung als Offz festgelegt oder zumindest in Aussicht gestellt? Geschieht dies mit BAPers? Ist man dann auch schon in Verbindung mit den künftigen Beorderungstruppenteilen?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: GeoGraf am 07. Oktober 2014, 17:32:06
Zitat
Interessant, d.h. beim Ausbildungsgang Lw wird schon vor oder während der a.d.W. Ausbildung die künftige Verwendung als Offz festgelegt oder zumindest in Aussicht gestellt? Geschieht dies mit BAPers? Ist man dann auch schon in Verbindung mit den künftigen Beorderungstruppenteilen?

Die Verwendungwünsche werden schon beim "Einplanungsgespräch" in Köln, unmittelbar nach Bestehen der Eignungsfeststellung geäußert. Sie hat zu diesem Zeitpunkt noch nichts mit einem möglichen Beorderungstruppenteil zu tun (dazu: im vergangenen ROL 1 hatten nur etwa 8 von 40 Kameraden bereits einen Beord.Trpteil). Erst bei der konkreten Einplanung für die Lehrgänge steht dann endgültig fest, für welche Verwendung man vorgesehen ist. Eine nachträgliche Änderung des Verwendungswunsches muss mit dem oben genannten Ref. VI in Siegburg geklärt werden.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 07. Oktober 2014, 17:39:06
Aha, das hat dann wohl damit zu tun, dass seit einiger Zeit alle Bewerber an die OPZ müssen. Zu meiner Zeit (ROAJ 2008) war das noch nicht so, und daher gab es zumindest bei mir vorab keine wirkliche  Verwendungsplanung. Mit Eigeninitiative konnte man allerdings die Wunschverwendung umsetzen, natürlich in Absprache mit dem damaligen PersAmt.

Aber habe ich dich richtig verstanden, dass bei der Lw NUR
Presseoffizier, Offizier im militärischen Nachrichtenwesen, Personaloffizier, ABC/SE-Offizier, Luftwaffensicherungsoffizier.
zur Auswahl stehen?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: GeoGraf am 07. Oktober 2014, 17:42:02
Richtig, es gibt bei der Luftwaffe nur diese fünf Verwendungsmöglichkeiten.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 07. Oktober 2014, 18:23:28
Und das resultiert daraus, dass hier die Ausbildung nicht so lange ist und innerhalb der Verpflichtungszeit absolviert werden kann.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 07. Oktober 2014, 18:32:08
Welche Verpflichtungszeit? Meinst du SaZ 2/3 ROA i.W.? Wir sprechen hier doch von a.d.W.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 07. Oktober 2014, 18:35:43
Ja, aber das gilt auch fuer den aktiven ROA. Daraus resultiert das.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 07. Oktober 2014, 18:42:59
Achso, verstehe.
Wobei ich bislang dachte, dass die Ausbildung zum Personaloffizier eher umfangreich im Vergleich zu anderen AVRs ist.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: dunstig am 07. Oktober 2014, 18:47:02
Der Lehrgang geht doch nur zwei Wochen? Oder verwechsel ich wieder was?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: GeoGraf am 07. Oktober 2014, 19:01:29
Zitat
Der Lehrgang geht doch nur zwei Wochen? Oder verwechsel ich wieder was?


Bei der Luftwaffe gibt es im Grunde vier Module:

ROL 1:  4 Wochen
ROL 2:  4 Wochen
Führungstraining:  6 Wochen
Ausbildung nach Verwendung:  Verwendungsabhängig
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: dunstig am 07. Oktober 2014, 19:12:46
Das ist mir klar, ich meinte speziell den PersOffz/PersStOffz-Lehrgang.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 07. Oktober 2014, 19:16:55
Bei mir waren es zwei Wochen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 08. Oktober 2014, 09:11:00
Das überrascht mich, ich dachte immer, das Pers Geschäft ist deutlich komplizierter und der Ausbildungsgang umfangreicher.
D.h. 2 Wochen Lehrgang und man kann als PersOffz eingesetzt, z.B. als S1 in einem Bataillon?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 08. Oktober 2014, 09:32:52
Viele sind sogar der Meinung, sie könnten "das Persgeschäft" auch völlig ohne Lehrgang  ;) Ich wage mal zu behaupten, dass ich selbst nach 25 Jahren Persgeschäft noch vieles nicht weiß. Wer "das Persgeschäft" nur auf den Pers in einer Einheit oder Btl reduziert, hat den Prozess nicht begriffen.
Es ist auch deutlich komplizierter. Deswegen möchte man ja auch lieber gelernte PersOffz/PersStOffz als Vertretung haben. Jemand mit dem Kurzlehrgang ist truppendienstlichen Geschäft nicht zu gebrauchen, allenfalls für bestimmte klar abgegrenzte Gebiete, in die er sich dann einarbeiten kann..
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 08. Oktober 2014, 10:20:56
Wer "das Persgeschäft" nur auf den Pers in einer Einheit oder Btl reduziert, hat den Prozess nicht begriffen.
Da stimme ich zu. Spieß, Chef und Kp-"Perser" oder KpTrp spielen u.a. mit in diesem Prozeß. Aber oberste Instanz auf Bataillonsebene ist für mich der S1, und daher sollte dieser der "allwissende Experte" sein. Wie du schon sagtest, geht das wohl nicht nur mit einem Kurzlehrgang.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 08. Oktober 2014, 10:57:22
Was das truppendienstliche angeht, wird er in weiten Teilen fit sein. Aber -wie gesagt- es geht ja noch viel weiter. Was so alles dazugehört und mir auf die Schnelle einfällt: PersGewinnung, PersEntwicklung, PersStruktur, PersOrg, PersOrdnungsmittel, PersLage, PersSteuerung, Uniformträgerverteilung, PersGrundsatz, PersBedarfsplanung etc. Mit den ganzen Dingen hat z.B. der S1-Btl fast nichts zu tun.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 08. Oktober 2014, 13:17:30
Wir sollten hier beim Thema ROA a.d.W. nur vielleicht nicht in eine Diskussion über das "Persgeschäft" abdriften.

Ich für meinen Teil muss aber auch sagen, dass ich es gelinde gesagt für schwierig erachte, als kurz angelernter Vertretung in komplexen Themenfeldern zu leisten.
Selbst, wenn man von der Materie an sich Ahnung hat, muss man sich erstmal in die spezifischen Eigenheiten einarbeiten.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 08. Oktober 2014, 13:26:08
Hallo Jungs,

unabhängig von Personalgeschäft: Auch (aktive) Offiziere sind häufig OHNE Lehrgang tätig, und erhalten diesen erst nach einigen Wochen / Monaten auf dem Dienstposten.
Grundsätzlich muss sich ein Soldat / Offizier auf den neuen Dienstposten schnell einarbeiten und dann in der Lage sein, Dienst zu leisten.

Oft werden Juristen bei S1 im Bereich der Beschwerdebearbeitung eingesetzt - und leisten dort nach meinem Verständnis gute Arbeit.

.. und auch in den Fällen, wo eine "100 % Vertretung" nicht möglich ist, gelingt ja oft eine 80 % Lösung - d. h. der Reservist kann in seiner Vertretung die Masse des Alltagsgeschäftes abarbeiten (die "einfachen" 80 %), und dort, wo er erkennt, dass notwendige Expertise fehlt und durch Fragen nicht zu beschaffen ist - da bearbeitet man den Vorgang halt nicht (wenn nicht zeitkritisch).

So hat der aktive Soldat nach 2 Wochen Urlaub vielleicht 2 Tage nachzuarbeiten, aber halt keine 10 ... ist doch schon was (und wenn dann die RDL noch ne Woche länger geht, ist das schnell gemacht, weil der Reservist weiter das Tagesgeschäft "abbackt" - wenn dann noch 1 bis 2 Tage AAP erfolgen, kann der Res beim nächsten Mal noch mehr leisten ....)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 08. Oktober 2014, 13:33:39
Und warum nicht die Expertise von anderen oder auch Untergebenen nutzen? Wenn ich was nicht weiß oder nicht wirklich beurteilen kann suche ich mir einen, der es kann und frage solange bis ich es verstanden habe. Da muss er dann durch! ;D
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 08. Oktober 2014, 14:16:21
Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen:

Ich kann die Aussage von HGzurSee :o (ja, das bin ich nicht, auch wenn seltsam erscheinen mag) bestätigen:
Ich bin Angehöriger der Marine und nehme an diesem Projekt teil.

Der erste Lehrgang wird auch definitiv in einer Einrichtung des Heeres stattfinden.

Mir geht es genauso: Als MUT werde ich im Rahmen des Pilotprojekts den ROL 1 in Munster zwischen all den Graujacken abhalten.
Der ROL 2 soll auch beim Heer stattfinden.

Macht irgendwo auch Sinn: Für die paar Pilotprojekthanseln wird die Marine keine eigenen a.d.W.-Lehrgänge aus dem Boden stampfen. Zudem vermute ich mal, dass man in den insgesamt 4 Wochen nicht allzusehr in die Tiefe gehen kann, so dass es ggf. keinen soooo großen Unterschied machen würde.


[...]2x 2 Wochen den Reserveoffizierlehrgang a.d.W. in Form einer DVag[...]

Ich verstehe nicht, warum solche nicht unerheblichen Zeiträume als DVag und nicht als RD angesetzt werden. Sind dabei etwa Kostengründe ausschlaggebend?

Genau das ist es wohl tatsächlich, wie bei dem Eignungstest in Köln angeklungen ist: Der Bund spart sich die Unterhaltssicherung, da am Pilotprojekt natürlich hauptsächlich arbeitende Bevölkerung teilnehmen wird.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Dyon am 08. Oktober 2014, 14:48:37
Ein Pers-Kurzlehrgang in 2 Wochen? Ist das evtl. nur für eine Zweitverwendung? Meines Wissens gehen (oder gingen) die RO(A) a.d.W. durch den regulären Lehrgang, ich glaube so um die neun Wochen lang.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 08. Oktober 2014, 15:05:14
Randbemerkung:

"Früher (TM) bzw. damals (TM)" (zu den Zeiten, als es mehr beorderte Res gab, als aktive Soldaten), gab es viele Lehrgänge, die bezüglich der Lehrgangszeiten speziell auf die Bedürfnisse von Reservisten zugeschnitten waren, also insbesondere kürzer waren und sich auf wesentliche Inhalte (für den V-Fall) konzentriert haben.

Diese Lehrgänge / Lehrgangsart ist mWn komplett eingestellt worden (bis auf die Laufbahnlehrgänge a.d.W.), dafür sind alle Lehrgänge für Res geöffnet worden.

D. h. "heute" gibt es die Möglichkeit von diesen Kurzlehrgängen nicht mehr - Reservisten besuchen zur "Ausbildung" die gleichen Lehrgänge wie die aktiven Kameraden.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 08. Oktober 2014, 16:50:52
Ein Pers-Kurzlehrgang in 2 Wochen? Ist das evtl. nur für eine Zweitverwendung? Meines Wissens gehen (oder gingen) die RO(A) a.d.W. durch den regulären Lehrgang, ich glaube so um die neun Wochen lang.
Ich schrieb nichts von einem Pers-Lehrgang.

Der ReserveOffizierLehrgang (ROL) wird in zwei Teile gegliedert werden (ROL 1 und ROL 2).
Beide Teile werden in DVag veranstaltet und (voraussichtlich) in Munster stattfinden.
Beide werden zwei Wochen dauern.

Mehr weiß ich noch nicht bekannt.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 08. Oktober 2014, 16:52:05
Mehr weiß ich noch nicht bekannt.
Das ist übrigens die Kurzform für "Mehr weiß ich noch nicht" und "Mehr ist mir nicht bekannt" *hust* ;D
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: GeoGraf am 08. Oktober 2014, 17:40:52
Zitat
Beide Teile werden in DVag veranstaltet

Die Lehrgänge werden als Wehrübungen absolviert. EIne DVag darf eine Länge von maximal drei Tagen nicht überschreiten.

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/ (http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/)!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJL3i1KKyzORUvcS8kvL8opJUvZSyxHT9gmxHRQDMehZZ/
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 08. Oktober 2014, 18:34:44
Lieber GeoGraf,
In der Regel sollte eine DVag nicht länger als drei Tage dauern - es ist aber möglich. Die Info DVags gehen regelmäßig 5 Tage.

Insoweit ist Dein Statement zwar nicht falsch, trägt aber zum Thread nichts bei.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Dyon am 08. Oktober 2014, 18:35:09
@HG z.S.: Und ich schrieb  nichts vom ROL ;) Mein Post bezieht sich auf Nr. 91ff.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 09. Oktober 2014, 10:55:20
Insoweit ist Dein Statement zwar nicht falsch [...]
Es ist insofern falsch, als dass die beiden ROL für die Projektpiloten (leider) sehrwohl in DVag veranstaltet werden.
Ist nicht schön, aber auch nicht (durch mich) zu ändern.

@Dyon: ups... ;)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 09. Oktober 2014, 13:52:35
Was? 2wöchige Lehrgänge als DVags, das bedeutet ohne Sold und Unterhaltsicherung? Wer macht denn sowas mit?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:56:16
@ Schwarzbunt:

Hoffentlich nur welche, die wirklich WOLLEN - insoweit ist es eine schöne Selektion.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 09. Oktober 2014, 13:59:53
Ich bin ja nicht als Geldschneider gegenüber dem Bund bekannt aber hier sehe ich schon eine Verletzung des Alimentationsprinzips: zwei Wochen gegen Kost, Logie und Fahrtkosten?! Und die dort geleisteten Tage zählen dann wohl auch nicht zur Beförderung? ???

Also ganz klar: Ich würde das nicht machen!
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2014, 14:34:04
@ wolverine:

UTV gibt es auch noch, und Kleidung wird gestellt. Die Tage werden wohl bei der Beförderung angerechnet.

Ansonsten: Du bist doch schon Offz, Du kannst da gar nicht teilnehmen - für Dich stellt sich die Frage nicht.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 09. Oktober 2014, 14:42:33
Ja und darum auch der Konjunktiv.

Steht dieser Satz dann nicht mehr in der aktuellen SLV: "Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81
des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 1 nicht angerechnet"?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2014, 15:01:24
Nochmal: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Du Dich in die Gefühlswelt eines Kameraden versetzen kannst, der unbedingt ResOffz werden möchte, im normalen a.d.W. Verfahren nicht berücksichtigt werden konnte, eine §43 Einplanungsmöglichkeit nicht gefunden hat - und dem nun ein Weg aufgezeigt werden kann (auch wenn dieser mit hohen Kosten verbunden ist).

Aber Hobbys kosten nun mal Geld und Freizeit ... (bin ab Freitag auch für 3 Tage auf DVag, für Reisekosten die die echten Kosten nicht decken, Logis in 8 Bett Stube (Lagerplatz, keine Kaserne) und Verpflegung - und durfte im Vorfeld Papierkram für andere und mich machen, der sicherlich auch nochmal einen Arbeitstag umfasst - ist dann die zweite 3 Tages DVag dieses Jahr, plus einige mit einem Tag) ... insoweit gibt es da durchaus einige Reservisten, die einige Tage im Jahr als DVag "machen".

AFAIK können Tage angerechnet werden, sofern auf "passendem Niveau" - was bei einem Laufbahnlehrgang aber wohl regelmäßig gegeben ist.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 09. Oktober 2014, 15:13:16
Kostenersatz ist im Groben gegeben und DVag an sich stelle ich gar nicht in Frage. Für ein Ausbildungswochenende oder einen Schießtag ist das völlig in Ordnung. Hier geht es aber um zwei Wochen und eine Laufbahnausbildung.

Die Gefühlswelt irgendwelcher Möchtegern-OAs ist mir herzlich egal. Mir geht es um die Bw - den Staat - und seine Seite des "gegenseitigen Treueverhältnisses".
Und es gibt eben auch ein Alimentationsprinzip; für treues Dienen muss es eine angemessene Vergütung geben. Die ist bei Reservisten schon sehr gering. Wenn  man das Geld nicht hat oder es einem die Wehrübungen nicht wert sind, kann man eben keine Ausbildung machen.
Und gibt es nicht ein klares Verbot von Wehrübungen im Jahresurlaub? Dass dieses regelmäßig umgangen wird, ist mir auch klar. Aber soll man so etwas von Bw-Seite zum Prinzip erklären?

Ne, das ist wieder ganz klarer Murx! Und noch eins: Wenn einer der Lehrgangsteilnehmer hinterher auf Vergütung klagt, kriegt er mit großer Wahrscheinlichkeit recht. Das kann auch einer sein, der durchfällt.

Zur Vollständigkeit:
AFAIK können Tage angerechnet werden, sofern auf "passendem Niveau" - was bei einem Laufbahnlehrgang aber wohl regelmäßig gegeben ist.
Das halte ich übrigens auch für mindestens diskutabel.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 09. Oktober 2014, 15:33:40
Was? 2wöchige Lehrgänge als DVags, das bedeutet ohne Sold und Unterhaltsicherung? Wer macht denn sowas mit?
Ich – und offenbar noch mindestens 19 andere... ;)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2014, 15:42:32
Lieber Wolverine:

Inhaltlich stimme ich Dir voll zu - schon bei einer Woche LEHRGANG ist auch meiner Meinung nach die Grenze zur RDL deutlich überschritten.

(.. auch bei 3 Tage DVag, bei denen ich mein Land vertrete, könnte man argumentieren, dass da eine Kurz RDL angezeigt ist ..)

(Zum Beispiel beim Tätigkeitsabzeichen gehören Zeiten der Ausbildung regelmäßig zu den Zeiten dazu - insoweit sind aus meiner Sicht Zeiten eines Laufbahnlehrganges als Niveau der Zielausbildungshöhe zu sehen - mag man auch anders sehen können ...)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: schwarzbunt am 09. Oktober 2014, 16:11:43
Was? 2wöchige Lehrgänge als DVags, das bedeutet ohne Sold und Unterhaltsicherung? Wer macht denn sowas mit?
Ich – und offenbar noch mindestens 19 andere... ;)
@HG z.S.
Nicht falsch verstehen - meine Aussage sollte nicht abwertend gegenüber den Teilnehmern dieses Lg gemeint sein. Aber ich wundere mich nur, dass man den Verdienstausfall einfach so schluckt; der eine oder andere hat ja auch eine Familie zu ernähren. Die Möglichkeit mit dem Erholungsurlaub hatte ich nicht bedacht.

Alles andere wurde schon von F_K und wolverine gesagt.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 09. Oktober 2014, 16:14:16
Es gibt auch noch Studenten und Arbeitslose; Streitkräfte als Spiegel der Gesellschaft :-\
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 09. Oktober 2014, 19:41:51
Nicht falsch verstehen - meine Aussage sollte nicht abwertend gegenüber den Teilnehmern dieses Lg gemeint sein.
Alles gut! :)

Ich "überstehe" die zwei Wochen mit Urlaub und Überstunden. Das ist nicht schön, aber ich kann es nicht ändern.
Ergo habe ich die Wahl zwischen resigniert akzeptieren und ablehnen und anderen den Vortritt lassen.
Ich habe mich für die erste Lösung entschieden, kann aber auch jeden verstehen, der das nicht will.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Leutnant Werner am 09. Oktober 2014, 19:56:55
Ich stimme dem anderen Marine HG nur zu.

Es ist insgesamt ziemlicher Mist von den Rahmenbedingungen. Soweit ich es meinen Unterlagen entnommen habe, wird nichtmal die Heimfahrt am Wochenende zwischen den beiden Ausbildungswochen bezahlt... Da wird es langsam dreist.

Andererseits: Ich habe während des Studiums WÜs geleistet und für mich selbst festgestellt, dass es für mich nicht mehr in Frage kommt als Mannschafter zu üben. Das mag erstmal arrogant klingen, aber es entspricht nicht meiner Auffassung vom Dasein als Reservist.
Als Reservist engagiere ich mich, weil ich der Bw etwas geben möchte, im Gegenzug aber auch etwas für mich mitnehmen will.
Weder nütze ich (zukünftig) mit Masterabschluss der Bw in der Laufbahn der Mannschaften, noch ziehe ich da einen Nutzen für mich raus. Auch einem zukünftigen Arbeitgeber dürfte eine RDL "just for fun" nur schwer zu verkaufen sein...
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2014, 21:34:02
Na gut, Familien heim Fahrten gibt es erst bei RDL über 12 Tagen, also bei der klassischen 2 Wochen RDL auch nicht - da wäre kein Unterschied.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 11. Oktober 2014, 12:28:37
Nur am Rande:

Habe gestern mit meinem Vorgesetzten über meinen Wunsch, Reserveoffizier zu werden, gesprochen, der dem ganzen positiv gegenüber steht.
Entsprechend werde ich nun meine Bewerbung abgeben.

Ich befürchte nur, dass es zeitlich bis zu den Auswahlkonferenzen im Februrar etwas eng wird...
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HG z.S. am 11. Oktober 2014, 20:12:52
Viel Erfolg in jedem Fall!
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 11. Oktober 2014, 22:35:05
Danke.
Habe mir überlegt,dann ein wenig was zusammen zu schreiben in Form von Informationen und Erfahrungsbericht/-en.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 15. Oktober 2014, 21:19:47
Btw:
Erkundige mich schon mal nach möglichen Beorderungsteilen, bin aber noch nicht fündig geworden.
Für Tipps im Köllner oder Frankfurter Raum wäre ich immer offen. :)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 23. Oktober 2014, 18:02:49
So, Bewerbung abgegeben, dann bin ich mal gespannt und hoffe, dass alles erfolgreich und wie gewünscht verläuft.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: PzGren391 am 22. Dezember 2016, 12:45:13
Ich hole das Thema hier mal aus der Versenkung, weil es mich aktuell betrifft.
Dieses Jahr für ROA adW beworben und kürzlich die Offizierseignung erhalten.
Wie hier angesprochen wurde gab es in der Tat ein "Einplanungsgespräch" bei welchem nochmal die Grundzüge der Auswahl und der Ausbildung angesprochen wurden, wobei der vortragende Dienstgrad sein Bedauern äußerte, dass es praktisch keine frei verfügbaren Informationen gibt.
Genug Einleitung, ich weiß Füße stillhalten und abwarten, aber bei der Angabe der Verwendungswünsche stand auch OffzMilNW bei der Luftwaffe zur Auswahl. Das war ja keine große Überraschung und ich habe auch Interesse bekundet, aber mir fehlt immernoch ein klares Bild zur Verwendung. Ich lese von "S2", "G2", "Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten" und "Auswertung von Aufklärungsergebnissen".
Um auf den Punkt zu kommen: Ein Reservist schließt die Module ab und wird Leutnant d.R. Wo bieten sich (sinnvolle?) Möglichkeiten zur Beorderung.
Und Nachsatz: Kann man parallel RDL in einem Bataillon des Heeres absolvieren?
Vielen Dank!
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Altrec am 23. Dezember 2016, 09:38:34
Hallo PzGren391,

hatte dein Einplaner keine Dienstpostenbeschreibungen dabei? Als ich damals da war hatte sie für jede der 5 Lw Verwendungen eine Beschreibung dabei. Ggf. habe ich die für OffzMilNw noch zu Hause herum fliegen. Alternativ kannst du dich aber auch ans BAPers wenden und sie bitten, dir die Beschreibung zu zuschicken. Bei der Gelegenheit würde ich die empfehlen mal nach den Fachlehrgängen zu fragen, die du noch neben den ROL absolvieren musst.
Als kleiner Tipp: Je nach gefordertem DG bei den Lehrgängen kannst du diese nutzen, um deine geforderten RDL-Tage für die Beförderungen bis zum Leutnant zusammen zu bekommen. Man wird dir vermutlich sagen, dass das so eigentlich nicht vorgesehen ist, aber möglich.

Bei den möglichen Beorderungen kann ich dir leider nicht helfen.

Zu guter Letzt: Ich weiß, dass es bei uns Kameraden gab, die RDL bei der SKB gemacht hatten und dann tierische Schwierigkeiten hatten, diese anrechnen zu lassen. Ich weiß nicht mehr, was das Ende vom Lied war, aber ich denke du musst deine RDL bei der Lw machen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: 12345678 am 23. Dezember 2016, 10:08:25
Zu guter Letzt: Ich weiß, dass es bei uns Kameraden gab, die RDL bei der SKB gemacht hatten und dann tierische Schwierigkeiten hatten, diese anrechnen zu lassen. Ich weiß nicht mehr, was das Ende vom Lied war, aber ich denke du musst deine RDL bei der Lw machen.

Man muß da zwischen grundsätzlicher Möglichkeit und laufbahnrechtlicher Relevanz unterscheiden, d. h. grundsätzlich dürfte bei vorhandenem Bedarf etc. nichts dagegensprechen, wenn ein bei der Luftwaffe beorderter Reservist parallel zu seiner Beorderung auch RDL beim Heer ableistet. Anrechenbar auf Beförderungen etc. wäre dies allerdings in der Tat wohl nicht.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: wolverine am 23. Dezember 2016, 10:52:49
Wenn man außerhalb seines Beorderungsdienstpostens übt, macht man das in Abstimmung - sprich Zustimmung - seines Truppenteils. Dann ist das möglich, wenn eben der eine einen will und der andere nichts dagegen hat.
Diese Tage zählen jedoch nicht für Beförderungen o. ä.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 23. Dezember 2016, 10:59:18
Ergänzung:

Wenn der Dienstposten ähnlich ist und die Dotierung stimmt, sind auch die Tage berücksichtigungsfähig.

(Ob ein Infanteriezug bei Heer, Luftwaffe oder Marine geführt wird - macht keinen Unterschied. Bei der Knappheit an Tagen (geht schon wieder los) ist allerdings fraglich, ob fremd geübt werden kann).

Gegenbeispiel: Teilnahme Nijmegen als Marschierer "bringt" für einen Uffz / Offz keine Tage.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Dezember 2016, 12:11:09
Lieber F_K,

in Summe stehen 2017 mehr WÜ-Tage zur Verfügung, als 2016. Das Problem dabei ist allerdings, dass - aus meiner Sicht - zu viele Langzeitübende (mit Beginn bereits 20156!) einen zu großen Anteil an WÜ-Tagen "auffressen" und damit zu wenig WÜ-Tage zum Inübunghalten der Kürzerübenden zur Verfügung stehen. So sehr ich mich für den Einzelnen, der in der Lage ist, monatelang zu üben, freue, ich halte dies nur in den seltensten Fällen für dienstlich wirklich sinnvoll. Hier sind die Bea ResArb aller Ebenen gefordert, einen strengeren Maßstab anzulegen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: turbotyp am 23. Dezember 2016, 12:46:44
20156? Hab ich richtig gelesen? WOW  :o

Nur mal so; nice to know:
Ab wann gilt man als Langzeitübender? Und was haben diese für Berufe, wenn sie so lange üben können?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Ralf am 23. Dezember 2016, 12:52:43
Pensionäre  :o
Aber Zeter und Mordio schreien, wenn nicht mehr zur besonderen Altersgrenze zur Ruhe gesetzt werden soll.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: MMG-2.0 am 23. Dezember 2016, 14:48:32
Lieber F_K,

in Summe stehen 2017 mehr WÜ-Tage zur Verfügung, als 2016. Das Problem dabei ist allerdings, dass - aus meiner Sicht - zu viele Langzeitübende (mit Beginn bereits 20156!) einen zu großen Anteil an WÜ-Tagen "auffressen" und damit zu wenig WÜ-Tage zum Inübunghalten der Kürzerübenden zur Verfügung stehen. [...]
Im ZSan werden vorwiegend RDL Tage für die Flüchtlingshilfe geblockt.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: PzGren391 am 23. Dezember 2016, 15:08:32
hatte dein Einplaner keine Dienstpostenbeschreibungen dabei? Als ich damals da war hatte sie für jede der 5 Lw Verwendungen eine Beschreibung dabei. [...]
Bei der Gelegenheit würde ich die empfehlen mal nach den Fachlehrgängen zu fragen, die du noch neben den ROL absolvieren musst.

Hallo Altrec,

es war neulich leider nur die Vertretung zu sprechen und der hat getan was er konnte, insbesondere darauf hingewiesen, dass man die Verwendungswünsche ja nachträglich ändern kann. DP Beschreibungen gab es so nicht, aber eine kurze Übersicht der Fachlehrgänge der Lw (Dürfen auch parallel zu ROL besucht werden! Anrechnung als Übungstage wäre dann einen Versuch wert).
Und da ROA beim Heer Erstwunsch ist und genau so gut eintreten könnte, lasse ich mich einfach mal überraschen. Bis dahin springe ich noch als beorderter Mannschafter rum. Die Gedanken sind jetzt in die richtige Bahn gelenkt, danke.

MfG PzGren391
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Dezember 2016, 23:57:21
Langzeitübend ist alles, was über einen Monat hinausgeht.

Ich habe jetzt nicht die konkreten Zahlen der TSK/milOrgBer vorliegend, aber es sind an die 200 Res quer durch diese Bereiche, die 6 Monate pser lä ger üben und deren WÜ in diesem Jahr begonnen haben. Im Einzelfall kann das schon helfen. Aber nicht in dieser Anzahl.

Lieber Ralf, ja, darunter sind einige Pensionäre, die in den LKdo die Lagezentren besetzen, darunter sind auch viele Arbeitslose. Aber ich denke, dass mindestens 80 Prozent dieser Langzeitübenden einfach nicht nötig werden und dem Inübunghalten von vielen anderen Res die WÜ-Tage auffressen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 24. Dezember 2016, 07:54:39
Ja, so lange viele Dienststellen unterbesetzt sind, sind Res eine Möglichkeit diese Vakanzen zu füllen.

In meinem Bereich sind 3 von 6 Offizierdienstposten nicht besetzt - dazu kommt SAZV, und damit ist schon ein Bedarf da.

Jedenfalls sind dort ( gesamte Dienststelle) im letzten Jahr über 4000 Tage verbraucht worden, 4500 Tage angefordert, lediglich 2500 zugewiesen.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HosaBrack am 27. Dezember 2016, 16:43:27
Mal zwecks dem Lehrgang und frage an die bereits ausgebildeten Kameraden:

Welchen Stellenwert, besser Umfang, nimmt eigtl. der Bereich Taktik ein und bis zu welcher Verbandsebene? Was ist in diesem Bereich konkret Lehrinhalt?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 27. Dezember 2016, 17:22:36
Taktik "beginnt" erst ab der Ebene verst Kampftruppen Btl - auf dieser Ebene wird auch initial ausgebildet.

In der adW Ausbildung ist der Umfang sehr begrenzt.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Fwler am 27. Dezember 2016, 18:39:23
Da bin ich einer Meinung mit F_K.
Im Modul 1 an der OSH sah es so aus:

- 3 Ausbildungseinheiten Militärische Symbole (Präsenz)
- 1 Sitzung in der Fernlernphase +
- Absolvieren einer DUH Taktik (in der Fernlernphase)
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HosaBrack am 27. Dezember 2016, 20:49:04
Danke für die Antworten.

- Absolvieren einer DUH Taktik (in der Fernlernphase)

Was heißt DUH?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: Fwler am 27. Dezember 2016, 21:21:00
Digitale Unterrichtshilfe.

Ist eine Lernsoftware, welche du zu Hause offline am PC bearbeiten kannst. Gibt verschiedene Themen: Taktik, nSAK, Panzerabwehr, Fernemeldedienst etc.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: ouija am 30. Dezember 2016, 17:26:26
Im ROL I + II an der OSLw wurde Taktik leider gar nicht ausgebildet.
Das einzige was man dem Bereich entfernt zuschreiben kann, sind zwei Ausbildungstage Checkpoint und Patrouille im Gruppenrahmen.

Habe mal versucht mein Defizit bei einem sogenannten "Taktikseminar" vom VdRBw zu schließen, das war aber leider völlig am Ziel vorbei .. die benötigten Inhalte muss man sich aus diverser Literatur dann selbst zusammensuchen .. :/
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 30. Dezember 2016, 17:35:12
Die Taktik Seminare werden von Truppenfachlehrern Taktik durchgeführt - die Basisausbildung besteht aus mehreren Wochenenden.
(Die Ausbildung ist entsprechend gut)

Im Gruppenrahmen findet per Definition (alleine) keine Taktik statt, da gibt es SOPs, die sich aus taktischen Grundsätzen ergeben.
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: HosaBrack am 08. Januar 2017, 23:00:51
@Fwler

Danke für die Info.

@all

Mir ist zu Ohren gekommen, man könne sich als ROA adw DVag-Tage anrechnen und zwar bis zu 12 pro Dienstgrad? Leider kein Zugang zur Vorschrift. Stimmt das wirklich, hat das hier schonmal jemand gemacht?
Titel: Antw:Roa a.d.W.
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2017, 07:29:13
Worauf anrechnen?

In der Praxis funktioniert das nicht, weil eine Ebenen gerechte Verwendung nachgewiesen werden muss.

Wo ist das Problem, die paar Mindesttage abzuleisten?

(Vorsicht, rhetorische Frage, wer den eine Antwort hat, ist falsch in der Laufbahn).