Hallo,
ich (35J, M, HFw) bin für einen Dienstposten in AFG eingeplant.
Leider habe ich ein Problem mit dem für BA 90/5 zuständigen Arzt in unserem SanZ....
Aus unerklärlichem Grund (ich kenne den Menschen gar nicht), hat dieser quasi schon vor Begutachtung beschlossen, mir die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit abzusprechen.....Maßnahmen dagegen u.ä. sollen hier aber nicht Thema sein.,.,,.
Was ich suche sind fachlich fundierte Informationen zum Thema BA 90/5 und Begutachtungsergebnissen...
Aufgrund einer Vorerkrankung musste ich zum Orthopäden.
Dieser hat eine Fehlerziffer IV vergeben, jedoch direkt eine Ausnahmegenehmigung befürwortet. Solange ich nicht ganztags mit Weste unterwegs sei stelle das kein Problem dar.
Dies trifft auf den Job den ich unten machen soll auch zu. Ich muss zwar regelmäßig raus aus dem Lager, aber immer nur für sehr kurze Fahrtstrecken (Dauer unter 1 Std.).
Laut Orthopäde muss nur die Ausnahmegenehmigung beantragt werden, was jedoch reine Routine sei.
Mein (mich nicht leidern könnender) Begutachtender Arzt meinte hierzu dann allerdings nur:
OK. Sie haben ne Fehlerziffer 4. Damit sind sie dann automatisch nicht Auslandsdienstverwendungsfähig und gehen nicht in den Einsatz,...Ende aus...
Wie gesagt. Das ich diesem Arzt nicht vertraue usw. ist hier nicht das Thema....
Jetzt aber meine Fragen hier in die Runde...
Im AllgUmdr. 80 unter FA InspSan D40.01 lese ich zu Gesundheitsstörungen der Gradation IV, das diese zu "eingeschränkt Auslandsdienstverwendungsfähig" führen und die Einschränklungen zu benennen sind (+ Gegenzeichnung fachlich Vorgesetzter des SanOffz).
Dies würde ich dann ja so lesen, daß ich grundsätzlich dann halt "eingeschränkt ausladsdienstverwendungsfähig wäre", mit der Einschränkung "keine Tätigkeiten bei denen mehr als 5 Std. (z.B.) Weste getragen werden muss".
Was ist nun zutreffend ?
Bin ich mit der Fz IV automatisch "nicht auslandsdienstverwendungsfähig" und brauche eine Ausnahmegenehmigung ? oder wie oder was ?
Wie funktioniert das Verfahren ? ?
Besten Dank im voraus
B