Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 13:43:05
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frage zu BA 90/5  (Gelesen 4639 mal)

Bajero

  • Gast
Frage zu BA 90/5
« am: 13. August 2013, 14:53:33 »

Hallo,

ich (35J, M, HFw) bin für einen Dienstposten in AFG eingeplant.

Leider habe ich ein Problem mit dem für BA 90/5 zuständigen Arzt in unserem SanZ....
Aus unerklärlichem Grund (ich kenne den Menschen gar nicht), hat dieser quasi schon vor Begutachtung beschlossen, mir die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit abzusprechen.....Maßnahmen dagegen u.ä. sollen hier aber nicht Thema sein.,.,,.

Was ich suche sind fachlich fundierte Informationen zum Thema BA 90/5 und Begutachtungsergebnissen...


Aufgrund einer Vorerkrankung musste ich zum Orthopäden.
Dieser hat eine Fehlerziffer IV vergeben, jedoch direkt eine Ausnahmegenehmigung befürwortet. Solange ich nicht ganztags mit Weste unterwegs sei stelle das kein Problem dar.
Dies trifft auf den Job den ich unten machen soll auch zu. Ich muss zwar regelmäßig raus aus dem Lager, aber immer nur für sehr kurze Fahrtstrecken (Dauer unter 1 Std.).
Laut Orthopäde muss nur die Ausnahmegenehmigung beantragt werden, was jedoch reine Routine sei.

Mein (mich nicht leidern könnender) Begutachtender Arzt meinte hierzu dann allerdings nur:
OK. Sie haben ne Fehlerziffer 4. Damit sind sie dann automatisch nicht Auslandsdienstverwendungsfähig und gehen nicht in den Einsatz,...Ende aus...

Wie gesagt. Das ich diesem Arzt nicht vertraue usw. ist hier nicht das Thema....


Jetzt aber meine Fragen hier in die Runde...

Im AllgUmdr. 80 unter FA InspSan D40.01 lese ich zu Gesundheitsstörungen der Gradation IV, das diese zu "eingeschränkt Auslandsdienstverwendungsfähig" führen und die Einschränklungen zu benennen sind (+ Gegenzeichnung fachlich Vorgesetzter des SanOffz).
Dies würde ich dann ja so lesen, daß ich grundsätzlich dann halt "eingeschränkt ausladsdienstverwendungsfähig wäre", mit der Einschränkung "keine Tätigkeiten bei denen mehr als 5 Std. (z.B.) Weste getragen werden muss".

Was ist nun zutreffend ?
Bin ich mit der Fz IV automatisch "nicht auslandsdienstverwendungsfähig" und brauche eine Ausnahmegenehmigung ? oder wie oder was ?
Wie funktioniert das Verfahren ? ?

Besten Dank im voraus
B
Gespeichert

MMG

  • Gast
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #1 am: 13. August 2013, 15:40:52 »

Zitat
[...]daß ich grundsätzlich dann halt "eingeschränkt ausladsdienstverwendungsfähig wäre", mit der Einschränkung "keine Tätigkeiten bei denen mehr als 5 Std. (z.B.) Weste getragen werden muss".
Stell Dich darauf ein, das früher oder später jeder einmal mehr als 5 Stunden die Weste tragen wird. Und was dann?

Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #2 am: 13. August 2013, 17:07:20 »

IVer Gradation  bedeutet eingeschränkt verwendungsfähig. Das betrifft nicht nur eine Einschränkung der Verwendungbreite(also dass du halt nicht alle Verwendungen machen kannst),sondern,dass du als Soldat allgemein den Dienst nicht zu 100% ausüben kannst.

Jetzt kann der Truppenarzt je nach Verwendung entscheiden,ob das mit einer Einsatzverwendung passt.
Wenn du in Afghanistan bist,musst du jederzeit damit rechnen,dass du Weste tragen musst. Und das auch über längere Zeiträume.
Aus einer geplant einstündigen Fahrt kann eine 2-tägige Odyssee werden. Und das in der Regel in Fahrzeugen,für die Ergonomie ein Fremdwort ist.
Wenn sich der Truppenarzt also gegen eine Tauglichkeit ausspricht,ist dies zunächst nicht zu beanstanden.

Zum Thema Ausnahmegenehmigung:Dir wird eröffnet,dass du nicht tauglich bist. Daraufhin kann dein DV,du oder dein TrA einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Meist macht das
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #3 am: 13. August 2013, 18:12:20 »

Es ist immer der böse Arzt, der einen nicht leiden kann...
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #4 am: 13. August 2013, 18:37:13 »

ich (35J, M, HFw) bin für einen Dienstposten in AFG eingeplant.

Na ja, mit 35 Jahren ist unser "Heeresfeldwebel" (HFw) zwar nicht mehr ganz jung, aber vielleicht braucht er trotzdem das Geld, von dem ihn der böse Truppenarzt jetzt fern hält ;D !
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #5 am: 14. August 2013, 08:55:29 »

Zitat
Laut Orthopäde muss nur die Ausnahmegenehmigung beantragt werden, was jedoch reine Routine sei.

Jemand muss BEANTRAGEN, und dann wird ENTSCHIEDEN.

D. h. die Entscheidung des Truppenarztes ist ermessensfehlerfrei.

Wenn der Mann dann allerdings durch einen "Gesunden" ersetzbar ist, warum sollte der DV / Truppenarzt dann eine Ausnahmegenehmigung stellen bzw. diese genehmigt werden?
Gespeichert

AriFuSchr

  • Raubritter-Bezwinger
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.469
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #6 am: 14. August 2013, 12:01:15 »

also dem unvoreingenommenen Leser erschließt sich die Entscehdiung des Arztes sofort.

Es gibt im Einsatz Situationen, in denen die Weste eben nicht nach spätestens 2 Std. wieder abgelegt werden kann. Und dann?

Schwenkt der Herr HptFw die weiße Fahne, steigt aus dem Fahrzeug geht zum Boß der Talibs und sagt, sorry, ich habe Rücken für heute ist Schluß, wir sehen uns morgen wieder, da kann ich wieder fü ne Stunde - oder wie?
 ::)
Gespeichert
Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:Frage zu BA 90/5
« Antwort #7 am: 14. August 2013, 16:27:56 »

Sorry,Internet ging gestern nicht mehr.
Also den Antrag stellt meist der Soldat,seltener der DV. Im Antrag sollte man ausführlich begründen,warum man denkt,trotzdem in den Einsatz zu können. Dazu schreibt der DV eine Stellungnahme. Darin sollte u.a. stehen warum genau DER Soldat in den Einsatz soll und wie die Belastbarkeit im alltäglichen Dienst ist.
Das geht dann über den Truppenarzt,der auch eine Stellungnahme schreibt, und incl. relevanter Facharztbefunde zum zuständigen LSO zur Entscheidung.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de