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Autor Thema: Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne  (Gelesen 8232 mal)

Papierberg

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Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« am: 16. September 2016, 19:21:02 »

Berichterstattung auf Tagesschau.de - Entwicklung der vergaberechtlichen Bewertung des Beschaffungsvorhabens Heron TP.

http://www.tagesschau.de/inland/drohnen-gericht-von-der-leyen-101.html
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Gerd

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #1 am: 19. September 2016, 11:18:30 »

Vielen Dank für den Link, Papierberg!

Allerdings verstehe ich den Hintergrund nicht ganz: Eigentlich müsste dieser Auftrag ja - weil über 25.000 Euro in der Gesamtgröße - in einem ersten Schritt gemäß Europarecht
ausgeschrieben werden. Da TTIP & Co. im Moment noch nicht gelten hätte es doch eigentlich nur Anbieter á la Airbus und vielleicht Mittelständler geben können oder solche die Airbus-Komponenten verwenden und die eigene Elektronik aufsetzen!

Wie kann es also zu einer Beschwerde wegen Nicht-Berücksichtigung eines außereuropäischen Anbieters kommen? Einen Vorteil hat es aber: Das BMVg kann Zeit gewinnen und sich vielleicht für eine Kauf-Lösung entscheiden. Ich gehe davon aus, dass Leasing meist teurer ist als ein echter Kaufvertrag. Zumal in der Nullzinsphase. 

Wird spannend sein, wie es ausgeht: Ich wage da gar keine Prognose.

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kermit_nc

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #2 am: 21. September 2016, 06:46:23 »

Es geht hierbei um Mängel bei der Vergabe. Der unterlegene Anbieter weisst auf Mängel in der Vergabe des Auftrages hin.

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Gerd

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #3 am: 21. September 2016, 09:39:32 »

Es geht hierbei um Mängel bei der Vergabe. Der unterlegene Anbieter weisst auf Mängel in der Vergabe des Auftrages hin.

Natürlich! Ich frage mich aber, wo es denn eine Vorschrift gibt weltweit und nicht nur EU-weit ausschreiben zu müssen. Im Sinne der lokalen Wirtschaftsförderung wäre
dann irgendein Kooperationsprojekt/Fluggerät aus europäischer Co-Produktion zu bevorzugen.
 
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schlammtreiber

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #4 am: 21. September 2016, 10:15:59 »

General Atomics hat sich offenbar mit europäischen Partnern an einer europäischen Ausschreibung beteiligt:

http://www.ga.com/ga-asi-and-ruag-sign-agreement-to-offer-male-predator-b-uas

Merke: es ist keineswegs nur der Hauptsitz einer Firma zu betrachten, sondern z.B. auch Niederlassungen in anderen Ländern  ;)
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Gerd

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #5 am: 21. September 2016, 11:10:03 »

Danke für den Link, schlammtreiber!

Dann bleibt es also tatsächlich spannend. Vielleicht gibt es im Rahmen der Berichterstattung der
Presse auch mal mehr Informationen über Leasing-Kosten und Zinssätze und ähnliche Kenndaten.

Würde mich interessieren ob sich denn Leasing wirklich rentiert.
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Papierberg

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #6 am: 24. September 2016, 08:43:37 »

Das Vergabeverfahren findet in der Tat auf europarechtlicher Basis nach der "Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) statt. Amerikanische Rüstungskonzerne sind als Bieter dabei nicht ausgeschlossen.
Das eigentliche Problem dabei scheint mir zu sein, dass die Rüstungsverwaltung der Bundeswehr sowie die Politik zu stark durch Lobbyisten beeinflusst wird, so dass ein wirklicher Wettbewerb von vornherein unterbunden wird. Gleichzeitig singt die europäische Industrie das Klagelied des abgeschotteten amerikanischen Marktes, wird ihren Schrott aber weltweit auch nur punktuell los und tendenziell nicht im Bereich der Hochtechnologie. Im nationalen Sektor kommen dann noch schwere Managementfehler der Rüstungsschiene, Mangel an qualifiziertem Personal, Filz und die Folgen innereuropäischer Konkurrenzkämpfe und Egoismen dazu. Ergebnis ist, dass unter dem Deckmantel zu sicher der Arbeitsplätze ein Projekt nach dem anderen vor die Wand fährt, organisatorisch, finanziell, fähigkeitsbezogen. Die Vergabevorschriften und die nationalen Regelungen zum Rüstungsmanagent sind gut, Sie dürfen nur nicht zur Hülle degradiert werden.
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wolverine

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #7 am: 24. September 2016, 10:23:18 »

Die Pauschalitätskeule gestern am Stammtisch nicht losgeworden? ::)
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Papierberg

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #8 am: 24. September 2016, 18:38:12 »

Das was Sie Stammtischparolen nennen, beruht auf langjährigen Einblicken. Nur weil ich die Essenz dessen aus meiner Sicht abstrakt zusammengefasst habe, handelt es sich nicht um eine Pauschalitätskeule.
Aber ganz ehrlich, Sie hätten mich enttäuscht, wenn das hier nicht so kommentiert worden wäre.  ;D
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wolverine

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #9 am: 24. September 2016, 20:25:09 »

Nun kenne ich mich auf dem Gebiet auch ein wenig aus; wenn auch aus anderer Sichtweise. Und darum ist meine Bewertung mindestens gleich berechtigt.
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miguhamburg1

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #10 am: 26. September 2016, 11:53:21 »

Mit Verlaub, @ Papierberg, Ihre vermeintlichen Einblicke in diese Materie nehme einmal beseite gelassen: Diplomatisch ausgedrückt, bestand Ihr Beitrag aus pauschalen Behauptungen ohne jedwede argumentative Substanz. Wolverine war mit seiner Stammtisch-Bemerkungen noch sehr nett. Aus meiner Sicht bewegen Sie sich bezüglich Ihrer Darstellungs- und Argumentationsqualität auf dem Niveau der meisten Beiträge von AfD-Politikern.
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schlammtreiber

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #11 am: 26. September 2016, 12:05:22 »

...zu stark durch Lobbyisten beeinflusst wird, so dass ein wirklicher Wettbewerb von vornherein unterbunden wird. ...

Hmmm... und ich dachte, Lobbyisten ständen untereinander im Wettbewerb, wären also ein Instrument des Wettbewerbs...
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Gerd

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #12 am: 26. September 2016, 14:10:09 »

Das Vergabeverfahren findet in der Tat auf europarechtlicher Basis nach der "Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) statt. Amerikanische Rüstungskonzerne sind als Bieter dabei nicht ausgeschlossen.
Das eigentliche Problem dabei scheint mir zu sein, dass die Rüstungsverwaltung der Bundeswehr sowie die Politik zu stark durch Lobbyisten beeinflusst wird, so dass ein wirklicher Wettbewerb von vornherein unterbunden wird.

Das ist ein interessantes Diskussionsfeld, welches eigentlich nicht so pauschal abgehandelt werden darf. Ein "wirklicher Wettbewerb" findet ja statt, allerdings etwas verwässert durch viele Regelungen beispielsweise zur Wirtschaftsförderung, zu Local Content Rules (Inlandsproduktionsanteilen) und ähnlichem.

Interessant ist, dass die gezielte (Teil-) Abschottung von Märkten in den USA offenbar ganz anders als in Deutschland gesehen wird. Dort ist eine "Buy American" Kampagne offensichtlich etwas ganz Normales:

http://home.conservativepartyusa.org/buy-american/

Warum also nicht die Ausschreibung räumlich eingrenzen bzw. mit einer Mindestanzahl an zu schaffenden Arbeitsplätzen verbinden?
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Papierberg

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Antw:Rechtsstreit um Rüstungsprojekt Kampfdrohne
« Antwort #13 am: 26. September 2016, 18:51:31 »

Ich nehme Ihr fehlendes Verständnis an meinen Erkenntnissen gerne und gelassen an. Ich freue mich, dass man Ihnen als tolerante Bürger einer starken Demokratie sogar das mutmaßliche Diskussionsniveau von AfD-Politikern zumuten darf.  ;D
« Letzte Änderung: 26. September 2016, 18:53:05 von Papierberg »
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LwPersFw

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