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Autor Thema: Bundeswehr und kostenlos Bus  (Gelesen 2981 mal)

Gefreiter Hobald

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Bundeswehr und kostenlos Bus
« am: 19. Januar 2009, 21:10:55 »

Hallo,

mir wurde gesagt man kann kostenlos bei Heimfahrten den Bus benutzen?.
Ist dies wahr?
Heute wollte mich ein Busfahrer nicht mitnehmen weil er meinte dies gilt nur für öffentliche und nicht für Private Busunternehmen?!

Kann mir jemand was handfestes geben?
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Andi

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Re: Bundeswehr und kostenlos Bus
« Antwort #1 am: 19. Januar 2009, 21:17:15 »

Von wem wurde dir das denn gesagt?
Im Normalfall muss ganz normal eine Karte gekauft werden, die dann beim Rechnungsführer abgerechnet werden kann.

Gruß Andi
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Gefreiter Hobald

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Re: Bundeswehr und kostenlos Bus
« Antwort #2 am: 19. Januar 2009, 21:31:49 »

Wurde in der AGA bei einem Unterricht gesagt.

Gibt es ein Limit wie oft man fahrn darf?
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StOPfr

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Re: Bundeswehr und kostenlos Bus
« Antwort #3 am: 19. Januar 2009, 22:25:45 »

Die kostenlosen Familienheimfahrten gibt es "in unbeschränkter Anzahl". Für die Zu- und Abfahrt können Busse und Straßenbahnen genutzt werden. Hierfür müssen - wie Andi schon geschrieben hat- zunächst Fahrtkarten gekauft und dann abgerechnet werden.

Kostenlose Fahrscheine (mit Berechtigungsausweis/Truppenausweis) gibt es nur für solche Busse die als Schienenersatzverkehr fahren.
 
« Letzte Änderung: 19. Januar 2009, 22:36:36 von StOPfr »
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Andi

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Re: Bundeswehr und kostenlos Bus
« Antwort #4 am: 19. Januar 2009, 23:34:19 »

Die kostenlosen Familienheimfahrten gibt es "in unbeschränkter Anzahl".

Nein, für Fahrten, bei denen über den Bahnberechtigungsausweis hinaus Einzelzahlungen erforderlich sind gilt, dass eine Hin- und eine Rückfahrt pro dienstfreies Wochenende geltend gemacht werden kann.

Gruß Andi
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Besitzer

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Antw:Bundeswehr und kostenlos Bus
« Antwort #5 am: 13. Januar 2017, 16:29:50 »

Ich grabe diesen thread wieder aus um in Erfahrung zu bringen ob diese Reglung immer noch gilt. Sprich jeweils eine Busfahrt hin und zurück pro Wochenende als fwdler kann ich mir beim Refü erstatten lassen indem ich einfach die fahrkarten aufhebe?

Freue mich auf eine Antwort!
Mfg
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jochenschweisser

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Antw:Bundeswehr und kostenlos Bus
« Antwort #6 am: 14. Januar 2017, 10:32:32 »

Wenn die Nutzung im Rahmen der FHF notwendig war und der Bahnberechtigungsausweis nicht gültig ist (meist, wenn Wohn- und Standort in einem Verkehrsverbund liegen), können die Fahrkarten beim Refü auf Antrag ("damals" gabs da einen Vordruck für) abgerechnet werden.
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