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Autor Thema: Verlängerung DZ  (Gelesen 4134 mal)

Harry95

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Verlängerung DZ
« am: 21. Februar 2017, 15:27:05 »

Guten Tag,

Ich hätte eine kleine frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen...

Aktuell bin ich SaZ8, im Dezmber 16 stelle ich den Antrag auf verlängerung SaZ12.

wie gewohnt Stellungnahme Chef etc...

nun zu meinen Problem allen anschein ist der Antrag vom S1 in Köln eingenagen

nun warte ich seit 12 wochen auf eine antwort
 
mein spieß meinte das ich keine 90/5 brauche, es liegt aber auch keine alte vor, die letzte war im jahr 2014.

Ist das normal ? vielleicht sogar neu ? oder was stimmt jetzt ?

Vielen dank
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BSG1966

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #1 am: 21. Februar 2017, 15:50:47 »

Aus dem Bericht des Wehrbeauftragen für das Jahr 2016:
Zitat
Auch im Jahr 2016 gab es nicht wenige mit der Personalbearbeitung unzufriedene Soldatinnen und Soldaten. Bemängelt wurden unter anderem die übermäßig lange Bearbeitungsdauer von Anträgen, die Nichtbearbeitung von Personalangelegenheiten, das Verschwinden von Personalunterlagen und das Fehlen von Informationen.

:D
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Tasty

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #2 am: 21. Februar 2017, 15:59:43 »

Aktuell bin ich SaZ8, im Dezmber 16 stelle ich den Antrag auf verlängerung SaZ12.

nun warte ich seit 12 wochen auf eine antwort

Ich empfehle umgehend Beschwerde nach §1 II WBO einzulegen.
Derartige Schludrigkeit sollte bereits im Ansatz unterbunden werden. Du hast schon viel zu lange gewartet.
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F_K

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #3 am: 21. Februar 2017, 16:02:10 »

Seit wann ist der Antrag denn in Köln?

12 Wochen kann ja maximal die Gesamtlaufzeit sein ...
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Tasty

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #4 am: 21. Februar 2017, 16:49:10 »

Seit wann ist der Antrag denn in Köln?

Das ist doch völlig Schnuppe.
Er hat innerhalb von 4 Wochen keinen Bescheid auf seinen Antrag bekommen. Also muss irgendwo in der Bearbeitungskette geschludert worden sein. Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung gilt es, das aufzuklären, die Schuldigen zu maßregeln und der Beschwer des Antragstellers/Beschwerdeführers abzuhelfen.
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Ralf

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #5 am: 21. Februar 2017, 17:37:57 »

Zitat
Ich empfehle umgehend Beschwerde nach §1 II WBO einzulegen.
Derartige Schludrigkeit sollte bereits im Ansatz unterbunden werden. Du hast schon viel zu lange gewartet.
Jetzt fahre mal runter! Du weißt weder, ob da Schludrigkeit vorliegt oder ob es einfach verloren gegangen ist. Viele Dinge können sich in einem Gespräch klären. Dazu ist auch der Disziplinarvorgesetzte verpflichtet. Aber immer schön mit Papier draufhauen ohne miteinander zu sprechen.
Zitat
die Schuldigen zu maßregeln
Ich wäre für Hand abhacken!
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #6 am: 21. Februar 2017, 17:42:12 »

Zitat
mein spieß meinte das ich keine 90/5 brauche, es liegt aber auch keine alte vor, die letzte war im jahr 2014.

Wenn das BAPersBw ein aktuelles 90/5 haben will,wird man das schon veranlassen. Aber Hauptsache, erst einmal die Aussage des KpFw infrage stellen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #7 am: 21. Februar 2017, 17:54:33 »

Wenn das BAPersBw ein aktuelles 90/5 haben will, wird man das schon veranlassen.

Auf "...die anderen werden schon wissen was zu tun ist und ihren Job richtig machen.." hab ich mich bei der Bw schon öfter verlassen und bin mehr als einmal damit auf die Nase gefallen. Und die dabei entstehenden Nachteile gleicht einem niemand aus.

Nein, leider ist es so, dass man immer öfter für die eigentlich Verantwortlichen mitdenken und ihnen durch kritisches Nachfragen quasi den Lösungsweg in den Schoß legen muss. Leider werden Faulheit, Desinteresse und Unfähigkeit zunehmend ein Problem.
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F_K

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #8 am: 21. Februar 2017, 17:59:42 »

@ Tasty:

Hat er eine Eingangsbestätigung erhalten?
Es gibt Anträge, die nicht innerhalb von vier Wochen beschieden werden ...
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Tommie

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #9 am: 21. Februar 2017, 18:04:45 »

Normalerweise wird so ein Antrag von der bearbeitenden Einheit an eine vorgesetzte Kommandobehörde, z. B. an die Division, ein SanKdo, etc., weiter gegeben, die dann bei Weitergabe an BAPersBw eine Abgabenachricht erstellt, die dem Antragsteller gegen Unterschrift zu eröffnen ist! Und wenn diese Eröffnung stattgefunden hat, weiß der Antragsteller sicher, dass sein Antrag jetzt bei BAPersBw vorliegt! Ab da läuft die eigentliche Bearbeitungszeit.
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Tasty

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #10 am: 21. Februar 2017, 18:14:45 »

Und wenn diese Eröffnung stattgefunden hat, weiß der Antragsteller sicher, dass sein Antrag jetzt bei BAPersBw vorliegt!

Nein, die Abgabenachricht sagt nur, dass der Vorgang abgegeben wurde, nicht aber ob und wann er bei BAPersBw angekommen ist. Das ist gerade keine Empfangsbekenntnis.
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Tommie

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #11 am: 21. Februar 2017, 18:18:36 »

Nachdem auch die Abgabenachricht der vorgesetzten Behörde ein paar Tage Postlaufzeit hat, kann man sich dann ausrechnen, dass die Post an BAPersBw dann auch dort eingetroffen ist! War so nur als grober Anhaltspunkt gedacht ...
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Tasty

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #12 am: 21. Februar 2017, 18:37:26 »

WENN sie denn auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters eintrifft und nicht unterwegs irgendwo verloren geht.
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F_K

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #13 am: 21. Februar 2017, 19:08:36 »

@ Tasty:

Auf Krawall gebürstet?

Wie wäre es, erstmal fernmündlich nachzufassen - bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden?
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LwPersFw

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Antw:Verlängerung DZ
« Antwort #14 am: 21. Februar 2017, 20:24:30 »

Zitat
"...im Dezmber 16 stelle ich den Antrag auf verlängerung SaZ12.

wie gewohnt Stellungnahme Chef etc...

nun warte ich seit 12 wochen auf eine antwort..."

Anfang Dezember Antrag eingereicht...

Wenn alles in der Einheit fix lief...noch vor dem 15.12. ans BAPersBw... War das so ?

Dann ab ca. 15.12. bis 1. Januar-Woche Urlaubszeit... man stelle sich vor... auch im BAPersBw...

Und ja... ein Personalführer ... der für hunderte Soldaten zuständig ist... hat nach den Feiertagen nur diesen einen neuen Vorgang auf den Tisch...

...und prüfen, ob er umsetzbar ist...muss er ihn auch nicht...

Btw... Dez - Feb sind bei mir knapp 8 Wochen...

Was waren das noch für Zeiten als Menschen miteinander geredet haben...  :-X  ;)



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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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