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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einspruch gegen Standort nach AGA  (Gelesen 2830 mal)

hoschi

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Einspruch gegen Standort nach AGA
« am: 17. August 2003, 19:21:44 »

hi
Nach meiner AGA komm ich ca.100km weit weg obwohl 1km von mir daheim entfernt auch ein Standort liegt, für den ich auch geeignet wäre.An wen muss ich mich wenden um dagegen Einspruch zu erheben und was für Argumente sollte ich bringen? Warum schicken die mich nicht gleich dahin, der Bund würede sich doch eine Menge Kilometergeld sparen.
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schlammtreiber

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #1 am: 18. August 2003, 09:52:16 »

Wird schwierig. 100km ist noch "voll in der Toleranz". Andere kommen bis 1000km weit weg. Wenn man also nicht wirklich triftige Gründe hat (Pflegebedürftige Angehörige oder so) sieht es seeeeeehr schlecht aus.

Stell Dir vor, jeder wollte nur noch zur Kaserne nebenan. Geht halt nicht. Die Leute werden dahin geschickt, wo gerade Bedarf besteht.

Man spricht ja gerne von heimatnaher Verwendung. Aber ganz Deutschland ist ja bekanntlich unsere Heimat  ;) .

Also seien wir froh, daß Opa & Co den Krieg verloren haben. Sonst wäre eine "heimatnahe" Verwendung in der Stalingrader Garnison drin  :o
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F_K

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #2 am: 18. August 2003, 11:24:33 »

@ Hoschi,

da kann ich mich Schlammtreiber mal VOLL anschließen ...

Es gibt SEHR BEVÖLKERUNGSREICHE Bundesländer, andere sind eher bevölkerungsarm.

Die BW ist aber relativ gleichmäßig in der Fläche verteilt.

Daher sind z. B. nur 50% der Wehrpflichtigen AUS NRW IN NRW eingesetzt. Also 50% tun außerhalb "ihres" Bundeslandes dienst (also in aller Regel deutlich MEHR als 100 km).

Sogesehen sind 100 km ein "Gewinnerlos", 1 km wäre "Hauptgewinn".

Wäre ich "KpChef" und würde bezüglich eines solchen "Gewinnes" eine Beschwerde erhalten, würde ich den Vorgang prüfen, feststellen, das es bei der Verteilung FEHLER gegeben hat, und der betreffende Soldat würde einen neuen Standort erhalten (so ca. 600 km von seiner Heimatadresse entfernt)  ;D ;D ;D

An Deiner Stelle würde ich mich still und leise freuen und gut ist ...
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schlammtreiber

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #3 am: 18. August 2003, 15:36:49 »

Laut "Kumpel Struck" ist ja demnächst auch Kabul heimatnah.

Ich sehe schon meine Kids, wie sie nach dem großen Sieg im Osten (schwärm) ihren Einberufungsbescheid für die LwSichStff Peking (deutscher sektor) erhalten  8)

(dieser Beitrag enthält etwas Ironie)
 :P
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Steve

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #4 am: 19. August 2003, 01:06:52 »

mh du solltest dich da wirklich glücklich schätzen. ich komm für die AGA knapp 600km weg und nach der AGA noch immer 300km.
Was du machen könntest, ist doch mal ganz unverbindlich in deiner Kaserne anfragen ob sie für dich nicht verwendung nach deiner AGA haben. Und ob sie dir einen Platz geben könnten anstelle von deinem zugewiesenem.
Inwieweit das ganze noch mit dem KWEA abgestimmt werden muss weiss ich nicht, es ist aber ein Versuch den man machen könnte.(ich vleicht auch)

Fakt ist aber das der Zug für Wünsche mit dem erhalt des Einberufungsbescheids eigentlich abgelaufen ist.
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bayern bazi

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #5 am: 19. August 2003, 21:50:28 »

hi

rede mal mit dem s1 fw in der kaserne bei dir in der nähe - vielleicht kann er dir einen tauschpartner vermitteln - denn ohne geht nichts
horrido
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Gerhard

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #6 am: 22. August 2003, 21:27:34 »

Hi Hoschi,

was würde da ich sagen. Komme aus Niederbayern. War in der AGA im 6./LAR 3 Bayreuth. Bin vom Einplaner am 02.06.03 für die Zeit vom 26.06.03 - 31.12.03 nach Rottenburg/Laaber (70 km) eingeplant worden. Da es diese FlaRakGrp nicht mehr gibt wurde ich 17.06.03 nach Leipheim umgeplant.

Seit ich in Leipheim, also weg von Mama und Papa bin, bin ich sehr selbständig geworden.  Vielleicht kannst Du nach ner Zeit auch das selbe von Dir sagen.

Schöne Grüße,
Gerhard
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Ben

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #7 am: 23. August 2003, 13:47:02 »

Ich weiss ja nicht, ob zwischen 50 km weg von Mama und Papa viel Unterschied in der Selbständigkeit macht zu 500km. Wers in der AGA ned lernt, lernts nimmermehr.
Oder wird man beim Zugfahren selbständiger?  ???
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Timid

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #8 am: 23. August 2003, 20:14:33 »

Das nicht. Aber ab gewissen Entfernungen überlegt man sich halt schon mehr als einmal, ob man am folgenden Wochenende nach Hause fährt, wenn man dafür den kompletten Freitag und den halben Sonntag aufwenden muss ...
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Ben

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Re:Einspruch gegen Standort nach AGA
« Antwort #9 am: 24. August 2003, 01:29:36 »

Naja, aber 100km bedeuten nicht grad viel Selbständigkeit
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