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Autor Thema: SaZ mit T3  (Gelesen 5108 mal)

Alex

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SaZ mit T3
« am: 18. August 2003, 12:27:45 »

hallo,

ich wurde vor kurzem gemustert. leider T3 weil angeblich was mit meiner wirbelsäule nicht stimmt. ich selber merke davon nichts, aber naja. das war irgentwie ein schlag ins gesicht, denn ich wollte zur bundeswehr und ich interessiere mich einige jahre für eine laufbahn beim bund. nunja, das problem, mit T3 hab ich doch ziemlich schlechte karten, SaZ zu werden, oder? so in der art hat's zumindest der wehrdienstberater gesagt. was gibt es nun trotzdem für möglichkeiten um länger dabei zu bleiben, bzw. überhaubt gezogen zu werden? soll ich bei KWEA einen antrag stellen? helft mir mal ein bichen dabei, und vielleicht könnt ihr mir tips geben, wie ich sie dazu bringe mich trotzdem zu nehmen :).

och das echt so mies mit T3, wenn ich mir angucke wo ich verwendet werden darf und wo nicht, krich ich die kriese. *schnief* :'(
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schlammtreiber

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Re:SaZ mit T3
« Antwort #1 am: 18. August 2003, 15:34:31 »

Eventuell besorg Dir ein paar Atteste von zivilen Ärzten, daß eigentlich nicht so schlimm etc, leg die vor, laß Dich nachmustern und sag dem Musterungsarzt ganz ehrlich "Ich würde gerne". Oft läßt sich da was machen  ::)
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Fitsch

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Re:SaZ mit T3
« Antwort #2 am: 19. August 2003, 06:45:16 »

wann wurdest Du gemustert?
Der Musterungsbescheid ist ein Verwaltungsakt dem das Rechtsmittel des Widerspruchs offen steht. (ein Monat)

Bist Du also den letzten Monat gemustert worden leg einfach Widerspruch mit der Begründung ein, daß Du nicht T3 bist.

Horrido
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F_K

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Re:SaZ mit T3
« Antwort #3 am: 19. August 2003, 10:15:29 »

Hallo Alex,

wie Fitsch richtig sagt, Bescheid mit Widerspruch ANFECHTEN (innerhalb der Frist), dann aber auch informieren, welche FEHLERZIFFER mit welcher Graduation zu T3 geführt hat und entsprechende gegenmaßnahmen ergreifen ...
(Sport, Krankentherapie, Untersuchung beim Facharzt ...)

Wenn aber tatsächlich ein Schaden in der Graduation vorliegt (der auch für einen "Normalen" Arzt erkennbar ist), dann ist das so ..
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Alex

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Re:SaZ mit T3
« Antwort #4 am: 20. August 2003, 21:29:04 »

ich wurde am 17.07 gemustert. bin also leider über der frist. ich nehm mal an, auch ein facharzt würde festellen, das mit meiner wirbelsäule was ist, wenn ichsag, da muss irgentwas sein.
nur fühl ich mich einfach zu unrecht T3 gemustert, da ich alles machen kann, was auch leute mit T2 machen können.  ich hab ja keine schmerzen oder sowas. wenn ich welche hätte könnt ich sie ja verstehen, aber so....
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Simon

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Re:SaZ mit T3
« Antwort #5 am: 21. August 2003, 09:39:48 »

Sie Mißverstehen offensichtlich die Begründung für Ihre Einstufung. T3 bedeutet nicht das Sie etwas nicht tun könnten, es bedeutet das Sie bei entsprechenden Tätigkeiten einem erhöhten Risiko der Verletzung ausgesetzt sind. Aus dieser Tatsache herraus ergibt sich eine Führsorgepflicht seitens der BW, man darf Sie laut Entscheidung des Arztes eben nicht guten Gewissens so belasten, da etwas passieren könnte (und ausserdem müsste die BW in diesem Fall zahlen).

Das Ihnen diese Entscheidung nicht passt kann ich sehr gut verstehen. Trotz der abgelaufenen Frist würde ich an Ihrer Stelle versuchen eine Nachmusterung zu erwirken (mit entsprechenden zivilen Attesten, evtl. kann Ihnen ein ziviler Arzt auch Tips geben was Sie tun koennen um Ihre Probleme zu bekaempfen, schwimmen, Ruecktraining, ect.), denn mehr als nein sagen kann niemand und wenn es Ihnen wichtig ist, dann ist es den Versuch auch Wert.
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Alex

  • Gast
Re:SaZ mit T3
« Antwort #6 am: 21. August 2003, 12:53:25 »

Jawoll, ich werd versuchen, denn versuchen koscht ja nichts :)
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