Sie Mißverstehen offensichtlich die Begründung für Ihre Einstufung. T3 bedeutet nicht das Sie etwas nicht tun könnten, es bedeutet das Sie bei entsprechenden Tätigkeiten einem erhöhten Risiko der Verletzung ausgesetzt sind. Aus dieser Tatsache herraus ergibt sich eine Führsorgepflicht seitens der BW, man darf Sie laut Entscheidung des Arztes eben nicht guten Gewissens so belasten, da etwas passieren könnte (und ausserdem müsste die BW in diesem Fall zahlen).
Das Ihnen diese Entscheidung nicht passt kann ich sehr gut verstehen. Trotz der abgelaufenen Frist würde ich an Ihrer Stelle versuchen eine Nachmusterung zu erwirken (mit entsprechenden zivilen Attesten, evtl. kann Ihnen ein ziviler Arzt auch Tips geben was Sie tun koennen um Ihre Probleme zu bekaempfen, schwimmen, Ruecktraining, ect.), denn mehr als nein sagen kann niemand und wenn es Ihnen wichtig ist, dann ist es den Versuch auch Wert.