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Problem mit dem Trennungsgeld

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Manuel Dörrenbächer:
Hallo Zusammen!

Habe leider ein Problem mit dem Trennungsgeld, vielleicht weiss da ja jemand Abhilfe oder andere Dinge. Hab schon etwas durchs Forum geschaut aber leider nichts gefunden.

Nun zu meiner Lage:

Ich bin seit März 2012 als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr. Ich war Ende August 2011 beim ZNGW in München. Dort musste ich wie es wohl fast jeder kennt diesen Zettel Unterschreiben bei dem man erklärt das man sich sobald es eine Änderung der Anschrift, Wohnung etc. gibt beim zuständigen KWEA melden muss. Ich habe dafür Unterschrieben das ich zu diesem Zeitpunkt keinen eigene Wohnung besitze.
Am 12. Januar 2012 kam der Einberufungsbescheid für 01.03.2012 und am 13. Januar 2012 habe ich einen Vertrag für die Anmietung einer Wohnung ab 01. Februar 2012 unterschrieben. Ich habe diese Änderung am Tag meiner Einberufung sofort gemeldet und dann natürlich auch gleich die Wohnung anerkennen lassen. Im Schreiben wegen Anerkennung ist angekreuzt "Wohnung liegt außerhalb des räumlichen Zusammenhangs, wird aber dennoch überwiegend genutzt". Mein ReFü erklärte mir das ich aber trotzdem kein Trennungsgeld bekomme weil ich es versäumt habe die Wohnung zu melden. Auf Lehrgängen bekomme ich mein Trennungsgeld aber.

Nun zu meinen Fragen:

1. Bin ich nun wirklich nicht Trennungsgeldberechtigt? Habe ich also die A***-Karte für das versäumte Melden oder gibt es dort bestimmte Fristen?

2. Würde ich Trennungsgeld bekommen wenn ich innerhalb meines jetzigen Wohnorts umziehe bzw. von meinen jetzigen Wohnort wegziehe?

3. Würde mir Trennungsgeld zustehen wenn ich heiraten würde?

4. Kann ich das ganze irgendwie einklagen?

Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen! Vielen dank im vorraus!

MkG

Andi:

--- Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43 ---Am 12. Januar 2012 kam der Einberufungsbescheid für 01.03.2012 und am 13. Januar 2012 habe ich einen Vertrag für die Anmietung einer Wohnung ab 01. Februar 2012 unterschrieben.
--- Ende Zitat ---

Und wieso hast du das dann nicht gleich dem ZNwG mitgeteilt?


--- Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43 ---1. Bin ich nun wirklich nicht Trennungsgeldberechtigt?
--- Ende Zitat ---

Richtig, du bist nicht trennungsgeldberechtigt, weil du der Bundeswehr die Wohnung nicht bereits vor Dienstantritt gemeldet hast.


--- Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43 ---Habe ich also die A***-Karte für das versäumte Melden oder gibt es dort bestimmte Fristen?
--- Ende Zitat ---

Die Meldefrist endet mit dem Wirksamwerden einer Personalmaßnahme, danach sind grundsätzlich keine Änderungen mehr möglich.
Für deinen Fall bin ich aber der Meinung, dass es da in den letzten Jahren Sonderregelungen für Fälle wie deinen gab. Keine Ahnung, ob hier eine Entscheidung der Grundsatzgruppe deiner Personalführenden Dienststelle herbeigeführt werden muss. Evtl. weiß hier einer unser Personalfachleute mehr.


--- Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43 ---2. Würde ich Trennungsgeld bekommen wenn ich innerhalb meines jetzigen Wohnorts umziehe bzw. von meinen jetzigen Wohnort wegziehe?
--- Ende Zitat ---

Nein, warum?


--- Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43 ---3. Würde mir Trennungsgeld zustehen wenn ich heiraten würde?
--- Ende Zitat ---

Ja.


--- Zitat von: Manuel Dörrenbächer am 30. Januar 2013, 17:22:43 ---4. Kann ich das ganze irgendwie einklagen?
--- Ende Zitat ---

Nein, warum? Du hast es doch unterlassen der Bundeswehr vor Dienstantritt den Wohnsitz mitzuteilen.

Gruß Andi

Manuel_1986:
Vielen Dank für die schnell Antwort!

Hab es nicht gemeldet weil ich leider vergessen habe das ich es melden muss. Zwischen Einberufung und dem Unterschreiben dieses Zettels ist über ein halbes Jahr vergangen, da vergisst man gewisse Dinge.

Also vielleicht mal ein Gespräch mit der Personalführenden Dienststelle führen. Ob die da so hilfreich sind ist wohl fraglich. Ich warte jetz einfach mal ab, vllt schreibt noch jemand etwas von den Personalfachleuten ;)

Danke nochmal!

LwPersFw:
Ihnen kann u.U. folgender Erlass helfen:

Erlass BMVg WV II 5 (Travel Management) Az 21-05-00 vom 3. August 2011

Betreff : Trennungsgeld bei Ernennung, Versetzung, Abordnung oder Kommandierung
hier: schriftlicher Antrag und Ausschlussfrist, Beratung

Dort wird u.a. ausgeführt :

"Soweit in Einzelfällen die Zusage der UKV erteilt wurde, obwohl der Bedienstete zum Zeitpunkt der Aushändigung der
Personalverfügung über eine berücksichtigungsfähige Wohnung verfügte, diese jedoch von der personalbearbeitenden
Stelle/Dienststelle nicht berücksichtigt wurde, ist eine Änderung der Personalverfügung zu bewirken."

Stellen Sie - unter Berufung auf diesen Erlass - und auf Grund der Tatsache, dass Sie sofort nach Dienstantritt
die Einrichtung der Wohnung zum 01.02.2012 Ihrer Einheit gemeldet haben, bei Ihrer personalbearbeitenden Stelle
den Antrag, dass Ihr Einstellungs-Bescheid abgeändert wird. Sollte diese sich für nicht zuständig erklären, bitten
Sie um Abgabe an die zuständige Stelle!
Die Zusage der UKV - im Rahmen der Einstellung - auf dem Bescheid soll rückwirkend ab dem 01.03.2012 aufgehoben
und auf Nicht-Zusage der UKV geändert werden.

Ich kann Ihnen nicht den Erfolg versprechen ... aber einen Versuch ist es wert.

Stellen Sie gleichzeitig - Rückwirkend ab dem 01.03.2012 (!!) - Anträge auf TG und Reisebeihilfen.

Dies ist besonders wichtig ! Denn wenn Sie dies nicht tun, würden Sie selbst dann kein TG bekommen,
wenn die UKV-Entscheidung abgeändert wird, der Bescheid Ihnen aber erst im März 2013 zugeht.

Hintergrund :
§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Trennungsgeldverordnung (TGV) bestimmt, dass bei Anspruch auf TG der
erstmalige Antrag auf TG innerhalb eines Jahres seit der Wirksamkeit der Maßnahme erfolgen muss.
Wird diese Frist versäumt ... erlischt jeder Anspruch auf TG !!
Selbst wenn der Soldat bisher dachte (oder es ihm vom Refü so gesagt wurde), er hätte keinen Anspruch!
Unverständlich ... aber so ist die derzeitige Rechtsprechung!

Selbst wenn - im Moment - die Anträge abgelehnt würden ... so ist aber die Frist der erstmaligen Antragstellung eingehalten!

Es kann auch sein, dass man Ihnen - bei Nicht-Zusage der UKV - TG nicht rückwirkend, sondern nur
für die Zukunft gewährt...aber auch das wäre ja positiv zu bewerten.

Der Rest wäre dann "Lehrgeld" für die Nichtbeachtung von Merkblättern...  ;)

Manuel_1986:
Sehr hilfreiche Antwort!!! Dankeschön!!!

Ich werde nun gleich mal meine ReFü anrufen und die ganzen Dinge mit Ihr abklären.

Sowas wollte ich hören :)

1000 Danke!

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